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Gestern — 05. Juni 2026Artikel

ACHTUNG REICHELT: Akte „Lügenfritz“! Politiker lügen, Bürger werden vor Gericht gestellt

05. Juni 2026 um 04:05

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JULIAN REICHELT | Ein Mann wird verurteilt, weil er den Bundeskanzler „Lügenfritz“ nannte. 30 Tagessätze. Rechtskräftig. Während zehn Jahre politischer Lügen straffrei blieben.
👉 Heute zeige ich Ihnen, wie das Wort „Desinformation“ zum Sargdeckel der Meinungsfreiheit wurde – und warum nahezu nichts von dem, was uns die letzten zehn Jahre erzählt wurde, gestimmt hat. 📊 In diesem Video:
👉 Der Fall „Lügenfritz“ – wie § 188 zum Werkzeug der Einschüchterung wurde
👉 Michael Ballweg: 279 Tage in Stammheim, am Ende freigesprochen
👉 Die CBS-Doku: Wie Göttinger Staatsanwälte lachen, wenn sie Bürgern das Handy wegnehmen
👉 Ursula von der Leyen und ihr „Zentrum für demokratische Resilienz“ – wer zahlt, schafft an
👉 Die vollständige Liste: Energiewende, Migration, Corona, Lockdowns, Schulden – nichts hat gestimmt
👉 Warum „Desinformation“ ein anderes Wort für Zensur ist




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Pflegereform: Berlin will wieder an die Taschen der Beitragszahler

04. Juni 2026 um 16:30

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Die Pflegeversicherung steht unter Druck. Doch statt Ausgaben zu kürzen, diskutiert Berlin höhere Beiträge und neue Belastungen. Die AfD spricht von einem Ausgabenproblem des Staates.
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Der UN-Contest: Herbe Pleite für Deutschland – Österreich immerhin etwas beliebter

04. Juni 2026 um 13:00

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Die Verkündung der Stimmenanzahl erinnerte im UN-Hauptquartier in New York etwas an das Song-Contest-Finale: Portugal und Österreich dürfen nun Sitze als „nicht-ständige Mitglieder im UN-Sicherheitsrat“ für zwei Jahre übernehmen, Deutschlands Außenminister Johann Wadephul (CDU) scheiterte total.

Von Richard Schmitt

Portugal und Österreich sicherten sich die beiden Sitze der Regionalgruppe „Westeuropa und andere Staaten“ (WEOG) für die Amtszeit 2027 und 2028. Deutschland, eine der größten Volkswirtschaften der Welt und bisher sechsmaliges Ratsmitglied, scheiterte bereits im ersten Wahlgang krachend. Die Präsidentin der UN-Generalversammlung, Annalena Baerbock, verkündete in der Nacht auf heute (MEZ) das Ergebnis: Portugal erhielt 134 Stimmen, Österreich 131 – beide deutlich über der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit von 127 Stimmen bei 193 Mitgliedstaaten (Afghanistan und Venezuela waren nicht stimmberechtigt). Deutschland kam nur auf magere 104 Stimmen. Weitere gewählte Mitglieder sind nun Trinidad und Tobago, Simbabwe und erstmals Kyrgyzstan.

Für die Bundesrepublik ist dies eine bittere Premiere. Seit Gründung der UN hatte Berlin bei jeder Kandidatur – traditionell alle acht Jahre – erfolgreich reüssiert, zuletzt für 2019 und 2020. Diesmal kandidierte Deutschland erst spät (offiziell Ende 2024), während Portugal bereits 2011 und Österreich 2013 ihre Bewerbungen angekündigt hatten. Diplomaten sprechen von einem „Staffellauf“, bei dem Deutschland als Schlussläufer chancenlos blieb.

In Wien wird kommentiert, dass nun auch offiziell bestätigt sei, dass Österreich etwas beliebter als Deutschland sei. Was bei diesen Sticheleien auf Social-Media-Plattformen unerwähnt bleibt: Die österreichische Bundesregierung investierte 20 Millionen Euro Steuergeld in die Wahlkampagne, und Beate Meinl-Reisinger, die etwas schrille Außenministerin der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition, ließ zwei ihrer Spitzenbeamten sogar auf die Malediven jetten, um auch dort für eine Stimme für Österreich zu werben.

Wadephul: „Herbe Niederlage“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) räumte nach der Niederlage in New York auf X ein: „Wir haben uns mit Überzeugung beworben. Das Ziel wurde nicht erreicht.“ Dennoch betonte er: „Deutschland bleibt ein verlässlicher Stützpfeiler des multilateralen Systems.“ Außenminister Johann Wadephul (CDU) nannte das Resultat eine „herbe Niederlage“ und „echte Enttäuschung“. Persönliche Konsequenzen schloss er aus und verwies auf den späten Start der Kampagne. Vor der Abstimmung hatte er noch Selfies mit den Konkurrenten Beate Meinl-Reisinger (Österreich) und Paulo Rangel (Portugal) gemacht und von einer „fairen Auseinandersetzung“ gesprochen.

Österreich änderte für den UN-Sitz auch Nahost-Kurs

Ein Grund des Scheiterns Deutschlands seien angeblich auch geopolitische Spannungen: Wadephul machte eine russische Einflussnahme verantwortlich, die durch Deutschlands klare Haltung im Ukraine-Krieg und seine Unterstützung Israels geschürt worden sei. Kritiker verweisen zudem auf Berlins Position zum Gaza-Konflikt, die bei manchen UN-Mitgliedern auf Ablehnung gestoßen sei. Österreich punktete mit seinem Image als neutraler, kleiner Staat, der von der Außenministerin auch beim Nahost-Thema auf einen anderen, in Wien durchaus kritisierten pro-palästinensischen Kurs gebracht worden ist.

In Hessen stellt CDU-Minister Manfred Pentz die hohen deutschen UN-Beiträge infrage: „Wenn wir nicht den Einfluss haben, der uns zusteht, warum dann so viel Geld investieren?“ Deutschland sei immerhin einer der größten Geldgeber der Weltorganisation.

Ein Sitz im Sicherheitsrat hätte Deutschland mehr Gewicht bei Konflikten wie in der Ukraine oder im Nahen Osten verliehen. Der Rat kann bindende Resolutionen fassen, Sanktionen verhängen, Blauhelme entsenden oder Militäreinsätze autorisieren. Wadephul und Merz hatten genau diese stärkere Stimme erhofft.

Doch: Die Macht im UN-Sicherheitsrat liegt ohnehin bei den fünf ständigen Mitgliedern (China, Frankreich, Russland, Vereinigtes Königreich, USA), die auch ein Veto-Recht haben.

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Asyl-Härte geplatzt: Merz wäscht die Hände in EU-Unschuld

04. Juni 2026 um 12:00

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Der EuGH kippt deutsche Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber. Die angebliche Verschärfung wirkt wie eine Beruhigungspille mit eingebauter EU-Ausrede.
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„Lügenfritz“ strafbar: Das nächste Politiker-Eigentor nach dem Streisand-Effekt

04. Juni 2026 um 12:00

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Für die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ muss ein Facebook-Nutzer ein volles Monatsgehalt zahlen. Das Amtsgericht Öhringen verhängte einen rechtskräftigen Strafbefehl über 30 Tagessätze, bei einem Durchschnittseinkommen sind das also etwa 2.000 Euro Strafe. Das Urteil sorgt nun für heftige Debatten – und dürfte die Bezeichnung für den Kanzler im Volksmund eher verfestigen.

Von Richard Schmitt

Auslöser für den Gerichtsprozess war ein Posting der Polizei zum Flugverbot während des Merz-Besuchs in Heilbronn im Oktober 2025. Unter dem Beitrag wurden 39 Kommentare gepostet, die von der Staatsanwaltschaft Heilbronn nach § 188 StGB (Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens) geprüft worden sind, 15 Verfahren wurden eingestellt.

Während „Lügenfritz“ und „Ftzn Frieder“ als strafbar gelten, weil sie angeblich „das Vertrauen in die Integrität des Opfers erschüttern“ und „Aggressionen schüren“ könnten, wurden Verfahren wegen „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt: Das sei „zulässige Machtkritik“. Im „Lackaffe“-Fall endete das Verfahren nach einem Einspruch mit einer Geldauflage von 100 Euro.

Die ganze Causa erinnert an die „Schwachkopf“-Debatte um Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Damals führte ein Meme zu einer Hausdurchsuchung und einem Strafbefehl. Schon damals sorgte die Justiz so für breite Kritik an § 188 StGB, der von vielen Social-Media-Usern als Paragraph zur Ahndung einer Majestätsbeleidigung gesehen wird.

Die deutsche Justiz provoziert mit ihrem Handeln auch den bekannten Streisand-Effekt: Die Verfolgung von Usern, die mit Spottnamen Politiker kritisieren, sorgt erst recht für Aufmerksamkeit, verbreitet die unliebsamen Bezeichnungen und nährt nebenbei den Verdacht, dass die Justiz kritische Bürger einschüchtern will. Mehrere kritische Stimmen setzen nun auf maximale Provokation – so hat Rechtsanwalt Markus Haintz sich wegen der Bezeichnung von Friedrich Merz als „Lügenfritz“ kurzerhand selbst angezeigt.

Der Streisand-Effekt entstand 2003 durch einen klassischen Eigentor der US-Sängerin Barbra Streisand: Die Künstlerin verklagte den Fotografen Kenneth Adelman und eine Website auf 50 Millionen Dollar Schadensersatz, weil sie ein Luftbild ihrer kalifornischen Küstenvilla aus dem Internet entfernen lassen wollte. Das Foto stammte aus einem harmlosen wissenschaftlichen Projekt zur Dokumentation der Küstenerosion. Vor der Klage hatte es das Bild gerade einmal auf sechs Downloads gebracht. Nach dem Rechtsstreit wurde es weltberühmt: Millionen Menschen wollten es plötzlich sehen und es wurde zum Symbol für genau das, was Streisand verhindern wollte.

Die Staatsanwaltschaft betont hingegen, dass politische Amtsträger besonders zu schützen seien.

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Merz „Lügenfritz“ genannt: Gericht verhängt Geldstrafe für Facebook-Kommentar

03. Juni 2026 um 14:00

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Das Amtsgericht Öhringen (Baden-Württemberg) hat einen Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Der Fall geht auf einen Facebook-Post der Heilbronner Polizei vom Oktober 2025 zurück, in dem die Behörde über ein Flugverbot informiert hatte, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt wurde. Unter dem Beitrag entlud sich eine Welle teils scharfer Kommentare. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn prüfte daraufhin 38 Kommentare. Die Verfahren wurden teils an andere Staatsanwaltschaften weitergegeben, teilweise mangels Tatverdacht eingestellt.

So wurden Bezeichnungen wie „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ als nicht strafbar eingestuft.

Im Fall „Lügenfritz“ sah das Gericht dagegen eine strafbare Beleidigung einer Person des politischen Lebens gemäß § 188 StGB. Die Begründung: Die Äußerung sei geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“, weil sie „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen schüren“ hätte können.

Im Fall der Äußerung „Ftzn Frieder“ verhängte das Amtsgericht Brackenheim am 13. Februar 2026 ebenfalls einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen. Da kein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist die Entscheidung inzwischen auch rechtskräftig. Da 30 Tagessätze in etwa einem monatlichen Nettoeinkommen entsprechen, kann die Strafe bei einem durchschnittlichen Einkommen schnell über 2.000 Euro betragen.

Der rechtliche Hintergrund der Verurteilungen ist § 188 StGB („gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“). Dieser Paragraph schützt Politiker nicht nur in ihrer sogenannten persönlichen Ehre, sondern soll auch verhindern, dass ihr öffentliches Wirken durch Diffamierungen „beeinträchtigt“ wird. Er wird inzwischen vor allem als Mittel der Einschüchterung und als Instrument zur Unterdrückung unliebsamer Kritik wahrgenommen. Seit der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck wurden zahlreiche absurd anmutende Verfahren bekannt, bei denen trotz teilweise minimaler Reichweite gegen Kommentatoren in den sozialen Netzen vorgegangen wurde, die in ihrer Politikerkritik drastischere Worte wählten. Wie beispielsweise die Bezeichnung eines Politikers als „Schwachkopf“ in einem X-Posting dessen politisches Wirken beeinträchtigen sollte, bleibt dabei offen.

Im Fall der Bezeichnung „Lackaffe“ kam es im Falle von Friedrich Merz hingegen nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Zwar sah der ursprüngliche Strafbefehl ebenfalls 30 Tagessätze vor, doch nach dem Einspruch des Angeklagten wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 100 Euro vorläufig eingestellt. Nach Zahlung des Betrags ist das Verfahren beendet.

Noch offen ist hingegen das Verfahren wegen der Bezeichnung „Fo…….Fritz“. Das Amtsgericht Heilbronn verhängte zwar einen Strafbefehl über 30 Tagessätze, doch der Beschuldigte legte Einspruch ein. Nun muss das Gericht den Sachverhalt im Rahmen einer Hauptverhandlung prüfen.

Jurist kritisiert Willkür

Es steht offenkundig nicht gut um die Meinungsfreiheit im besten Deutschland, das es jemals gab. Merz hatte vor der Wahl etliche Versprechungen gemacht, um nach der Wahl das Gegenteil umzusetzen – der Schuldenexzess zulasten kommender Generationen ist nur ein Beispiel. Nach einem solchen Vorgehen darf ein Kanzler nicht Lügner genannt werden? Der Jurist Joachim Steinhöfel hinterfragt die Gerichtsentscheidung auf X jedenfalls scharf:

Wer den Bundeskanzler „Lügenfritz“ nennt, übt zugespitzte politische Kritik. Das ist der Kern der Meinungsfreiheit. Art. 5 GG schützt gerade die scharfe, polemische, auch überspitzte Äußerung, und im Streit um Machtfragen gilt die Vermutung für die freie Rede. Politiker müssen mehr aushalten als jeder andere, nicht weniger. Wer Kanzler wird, hat sich der Kritik zu stellen, nicht den Staatsanwalt zu schicken.
„Lügenfritz“ ist ein Werturteil. Und an Wortbruch-Vorwürfen, Wahlkampfposition hier, Regierungshandeln dort, herrscht kein Mangel. Ein Werturteil mit tatsächlichem Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf ist geschützt.
Die strafrechtliche Bewertung ist gleich mehrfach falsch.
Falsches Tatbestandsmerkmal. § 188 StGB verlangt, dass die Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren. Begründet wird stattdessen, die Äußerung „schüre Aggressionen“ und „erschüttere das Vertrauen in die Integrität“. Das ist nicht § 188. Dass ein einzelner Facebook-Kommentar das Wirken eines Mannes erheblich erschwert, der täglich Talkshow, Pressekonferenz und Bundestag bespielt, ist rechtlich abwegig.
Umgedrehter Kontext. Die Staatsanwaltschaft räumt selbst ein, die Kommentare hätten sich im politischen Thread „hochgeschaukelt“. Genau das, Sachbezug und hitzige öffentliche Debatte, spricht nach der Schmähkritik-Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts für die Zulässigkeit der Bezeichnung. Hier wird es zum Belastungsmoment verbogen.
Willkür. „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt, „Lügenfritz“ verurteilt, „Lackaffe“ für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt.

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Urteil im Fall Luise (†12): Täterinnen müssen Familie 144.400 Euro zahlen

02. Juni 2026 um 08:00

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Mehr als drei Jahre nach dem brutalen Mord an der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hat das Landgericht Koblenz am 28. Mai 2026 ein wegweisendes Zivilurteil gesprochen. Die beiden Täterinnen müssen der Familie des Opfers insgesamt 144.400 Euro zahlen. Aufgrund ihres Alters waren die Täterinnen strafunmündig – um zumindest irgendeine Art von Strafe zu erwirken, klagten die Angehörigen des Mädchens nach dem Zivilrecht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Im März 2023 hatten zwei damals 12 und 13 Jahre alte Mitschülerinnen die zwölfjährige Luise unter einem Vorwand in einen einsamen Waldweg im Grenzgebiet zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gelockt. Dort wollten sie das arglose Mädchen zunächst mit einem Plastikbeutel ersticken. Als Luise sich zur Wehr setzte, griffen die Täterinnen zum Messer und stachen 74 Mal auf sie ein. Die 12-Jährige starb an Blutverlust und einem Lungenkollaps.

Weil die Täterinnen zur Tatzeit strafunmündig waren, konnte es keinen Strafprozess geben. Luises Eltern und ihre Schwester klagten daher zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Landgericht Koblenz stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Täterinnen die erforderliche Einsichtsfähigkeit besaßen und die Tat „heimtückisch und aus niederen Beweggründen“ begangen hätten.

Am Donnerstag hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass die Täterinnen den Eltern und der Schwester insgesamt 144.400 Euro zahlen müssen. Diese Summe setzt sich aus Schmerzensgeld, Anwalts- und Beerdigungskosten zusammen.

Von den 125.000 Euro Schmerzensgeld erhalten die Eltern zusammen 55.000 Euro – Luises Mutter 30.000 und ihr Vater 25.000 Euro – und ihre Schwester 30.000 Euro. An Beerdigungs- und Anwaltskosten sprach das Gericht der Familie rund 20.000 Euro zu. Da das Gericht davon ausgeht, dass Luise vor ihrem Tod sehr gelitten hat, wurde ihr selbst eine Entschädigung von 40.000 Euro zugesprochen – dieses Geld steht den Eltern als Erben zu.

Dazu kommen noch Folgekosten in der Zukunft, beispielsweise für psychiatrische Behandlungen. „Da der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen hat, haben die Beklagten darüber hinaus auch für entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Kläger einzustehen“, entschied das Gericht. Damit könnten auf die Täterinnen noch deutlich höhere Forderungen zukommen.

Zusätzlich müssen sie 15.300 Euro Schadensersatz für die Beerdigungskosten zahlen und weitere 4.400 Euro für den Anwalt der Familie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall gilt als juristisches Novum. In Deutschland haften Minderjährige ab sieben Jahren zivilrechtlich, wenn sie das Unrecht ihrer Handlung erkennen konnten (§ 828 BGB). Das Gericht bejahte diese Voraussetzung klar.

Die Zahlungspflicht trifft die beiden Täterinnen selbst – nicht automatisch deren Eltern. Die Summe wird fällig, sobald die Verurteilten über entsprechendes Vermögen oder Einkommen verfügen.

Die Familie von Luise hatte mit der Klage bewusst ein Zeichen setzen wollen: Auch bei strafunmündigen Tätern darf eine solche Tat nicht folgenlos bleiben. Das Urteil ist ein kleines Zeichen der Genugtuung – die Täterinnen kommen zumindest nicht komplett ungeschoren davon. Auch wenn sie strafrechtlich nicht belangt werden konnten, haften sie zivilrechtlich, und das lebenslang. Jedoch kann kein Euro der Welt einer Mutter, einem Vater oder einer Schwester die Tochter bzw. Schwester zurückbringen. Es lindert nicht den Schmerz und die lebenslange Trauer und das Loch, das durch diese Tat in die Familie gerissen wurde.

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Legendäre Anwältin Erin Brockovich greift KI-Rechenzentren an

02. Juni 2026 um 06:00

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Erin Brockovich sammelt landesweit Beschwerden gegen KI-Rechenzentren. Anwohner klagen über Geheimhaltung, Dauerlärm, Wasserverbrauch, höhere Stromkosten und sinkende Grundstückswerte.
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Chaos-Kommunikation: Was Merz sagt, ist noch schlechter als das, was er macht

01. Juni 2026 um 23:07

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JULIAN REICHELT | Friedrich Merz ist der unbeliebteste Regierungschef der Welt – und jetzt sagt ihm seine eigene CDU offen ins Gesicht, was die Deutschen seit Monaten wissen. 78 Prozent Unzufriedenheit, die FAZ spricht vom politischen K.o., Helene Bubrowski sagt bei Lanz: Er hat die Nerven verloren.

Heute zeige ich Ihnen, warum Merz nicht nur ein schlechter Kommunikator ist – sondern warum seine Kommunikation das Land aktiv gefährdet. Und warum der Albatros aus Bernhard und Bianca ein erschreckend präzises Bild für den Bundeskanzler ist.



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Darf der Kanzler „Lackaffe“ genannt werden?

29. Mai 2026 um 07:48

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Es handelt sich beim „Lackaffen“ um eine eher harmlose, keinesfalls aber humorlose Bezeichnung für eine Person, die einem speziellen Anlass entsprechend so „overdressed“, man könnte auch sagen „überkandidelt“, daherkommt, dass er oder sie die Aufmerksamkeit des Betrachters auf das unpassende, übertriebene Outfit lenkt, anstatt auf den Zweck der Begegnung.

Von CONNY AXEL MEIER | Dass der dünnhäutige Bundeskanzler hunderte Strafanzeigen wegen „Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede gegenüber Personen des politischen Lebens“ nach dem 2021 verschärften Paragraph 188 StGB gestellt hat und noch stellt, ist hinreichend bekannt. Unvorstellbar, dass beispielsweise ein Helmut Kohl oder ein Franz Josef Strauß derart empfindlich auf harmlose Schmähungen reagiert hätten. Selbstbewusste Politiker reagieren auf banale Anfeindungen weitaus souveräner. Selbst ein Helmut Schmidt oder ein Gerhard Schröder hatten eher ein dickes Fell.

Die angenommene Beleidigungsfähigkeit im Wandel der Zeit

Der Autor erinnert sich an eine Anekdote aus den frühen 1990er-Jahren, die er selbst erlebt hat. Bei einem beruflichen Termin mit dem 2013 verstorbenen früheren Oberbürgermeister von Stuttgart, Manfred Rommel, begab sich folgendes zur Mittagszeit: Der OB lud uns, eine kleine Gruppe, spontan zu einem Lunch ein. Der gemeinsame Fußweg vom Rathaus über den Marktplatz zu einem gegenüberliegenden Bistro wurde begleitet von Beschimpfungen des OB durch herumlungernde und offensichtlich angetrunkene „Leute“, die den Stadtchef erkannten und ihn versuchten mit unangebrachten Schimpfwörtern zu provozieren. Rommel, der vorausging, drehte sich nur zu uns um und erklärte freundlich lächelnd: „Ich bin nicht beleidigungsfähig!“ Punkt!

Das politische Berlin steht am Abgrund. Der nichtmigrantische Anteil am Blätterwald der bunten Republik hat das wahre Ausmaß der Katastrophe erkannt und berichtet ausführlich darüber. Nicht über den Scherbenhaufen, den die Regierung hinterlässt und über die vorsätzliche Vernichtung des Landes, sondern darüber, dass der beleidigungsfähige Bundeskanzler von einem Facebook-Nutzer als „Lackaffe“ bezeichnet wurde und nun die Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen den Kommentator einen Strafbefehl über 30 Tagessätze verhängt hat (PI-NEWS berichtete).

Nun geht der Autor davon aus, dass sich demnächst das Amtsgericht Heilbronn mit der Angelegenheit befassen wird, falls der angebliche „Beleidiger“ dem Strafbefehl widerspricht. Es handelt sich dabei um dieselbe Staatsanwaltschaft, die in ähnlicher Sache – ein Rentner hatte den Kanzler der zweiten Wahl als „Pinocchio“ bezeichnet – unter Anteilnahme des gesamten Landes ein ähnlich banales Verfahren eingestellt hatte.

Nun hätte sich der so inkriminierte Ersteller des fraglichen Kommentars den Kanzler auch etwas vornehmer zur Brust nehmen können. „Schickimicki“, „eitler Fatzke“ oder, falls der Autor Österreicher ist, „Piefke“, hätten es auch getan. Der Autor kann nur vermuten, dass das Amtsgericht Heilbronn den Strafbefehl erwartbar bestätigen wird. Am Landgericht Heilbronn in zweiter Instanz (Schöffengericht) sieht es dann erfahrungsgemäß anders aus. Dort werden in vielen Fällen solch banale Justizpossen einfach eingestellt. Auf den Anwaltskosten bleibt der Betroffene dann aber trotzdem sitzen.

Kein sachlicher Zusammenhang?

Angeblich, so die Staatsanwaltschaft, wäre hier, im Gegensatz zum „Pinocchio-Fall“, die Sache anders gelagert. Es sei wohl so, „dass in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand“, teilte eine Sprecherin mit. Nun ist der sachliche Zusammenhang zweifelsohne gegeben. Als Nichtjurist steht es dem Autor natürlich nicht zu, eine zweifelsfreie juristische Bewertung abzugeben. Das ist auch nicht die Absicht. Aber ein sachlicher Zusammenhang lässt sich nicht abstreiten. Er ergibt sich schon aus der Tatsache, dass wegen einer Banalität – der Anlass des Besuchs war der Spatenstich für den örtlichen „Innovation Park Artificial Intelligence“ (IPAI) – neben einem personalintensiven Sicherheitsaufwand sogar ein zeitweiliges Flugverbot über der Stadt Heilbronn erlassen wurde. Das war sicher etwas seltsam und dem Anlass entsprechend, total überzogen.

Die öffentliche Wahrnehmung des Kanzlerbesuchs wurde so vorsätzlich überhöht und somit ins Lächerliche gezogen. Dementsprechend wurde das auch von den Lesern so kommentiert. Wegen einem Spatenstich solch einen Sicherheitsaufwand betreiben zu lassen, lädt geradezu ein, auch unsachlich zu antworten. Aber die Heilbronner Staatsanwaltschaft ist hier anscheinend humorlos. Eine „Ehrverletzung“ stand gar nicht im Vordergrund! Wäre der Bundeskanzler nicht extra mit dem Hubschrauber eingeflogen, um mit der Schaufel in der Hand einen Stein in die Erde zu legen, sondern hätte sich stattdessen um das Wohl des Landes gekümmert, also regiert anstatt Theater zu spielen, so hätte der Kommentar mit dem „Lackaffe“ möglicherweise tatsächlich als Ehrverletzung im Mittelpunkt stehen können.

Was ist ein Lackaffe?

Kommen wir zum Kern der Bedeutung des umstrittenen Wortes. Die weit verbreitete Annahme, der Begriff „Lackaffe“ wäre eine vorwiegend süddeutsche Adaption des französischen „la gaffe“, das so etwas wie „peinliches Missgeschick“ bedeutet, also einen Fauxpas, den man in der Öffentlichkeit begeht, macht durchaus Sinn, ist aber nicht gesichert.

Eine andere Herleitung sieht den Ursprung im oberdeutschen Wort „Lackel“. Damit wäre ursprünglich ein grober, ungehobelter junger Mensch oder ein großer Mann bezeichnet worden. Beide Erklärungen müssten unter normalen Umständen hinnehmbar sein. Aber was ist heutzutage noch normal?

Würde beispielsweise ein Donald Trump auf vorgebliche oder tatsächliche Verunglimpfungen, die weltweit täglich zur Genüge in den Propagandamedien verbreitet werden, so empfindlich reagieren wie der Kanzler der zweiten Wahl und dementsprechend massenweise Strafanzeigen schreiben lassen, dann käme er ja überhaupt nicht mehr dazu, mehrere Kriege gleichzeitig zu führen, die Grenzen vor den Invasoren zu schützen, mit Putin und Xi zu verhandeln um die Welt zu retten, Grönland zu annektieren und nebenbei noch den Ostflügel des Weißen Hauses zum Ballsaal umzubauen.

 

Conny Axel Meier (geb. 1956) betätigt sich seit über 20 Jahren als Publizist, Menschenrechtsaktivist und Islamaufklärer. Seit 2004 war er Schriftführer im „Bundesverband der Bürgerbewegungen“ (BDB). 2006 gehörte er zu den ersten Mitgliedern von „Pax Europa“. 2008 war er maßgeblich beteiligt an der Fusion der beiden Vereine zur „Bürgerbewegung PAX EUROPA“ (BPE) und wurde bis 2016 deren erster hauptamtlicher Bundesgeschäftsführer. 2019 zog er mit seiner Ehefrau ins politische Exil nach Ungarn und schreibt von dort regelmäßig für PI-NEWS wo auch dieser Beitrag erschien.




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Jeffrey Sachs: Sein offener Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz

28. Mai 2026 um 09:26

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Der Ökonom, Diplomat und Autor Jeffrey Sachs fordert den deutschen Bundeskanzler Merz auf, unverzüglich Gespräche mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin über den Frieden in Europa aufzunehmen.

Jeffrey Sachs stellt sechs schwerwiegende Fehler der deutschen
Außenpolitik seit der deutschen Wiedervereinigung fest

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,

als ich Ihnen vor einem halben Jahr einen offenen Brief schrieb, forderte ich Deutschland auf, den diplomatischen Weg mit Russland zu beschreiten, anstatt den Kriegszustand zu normalisieren. Sechs Monate später hat sich die Lage in Europa dramatisch verschlechtert. Europa und Russland gleiten in einen offenen Krieg ab. Bezüglich dieser Entwicklung, Herr Bundeskanzler, tragen Sie eine besondere Verantwortung. Kein europäischer Staats- oder Regierungschef – weder in Paris, noch in Warschau, noch in Rom – hält eine Position, wie die von Deutschland oder hat Macht, wie Sie persönlich, um diese Katastrophe zu abzuwenden. Werden Sie sich für Frieden einsetzen?

Sie selbst haben im Januar 2026 gemeinsam mit Ministerpräsidentin Meloni und Präsident Macron dazu aufgerufen, die Beziehungen von Europa zu Russland wieder aufnehmen zu lassen und Russland als „ein europäisches Land“ bezeichnet. Dennoch haben Sie diese Diplomatie nicht weiterverfolgt. Angesichts der Tatsache, dass die Zukunft Europas auf dem Spiel steht, stellt dies einen außergewöhnlichen Verzicht an Führungsstärke dar. Haben Sie in Ihren Monaten als Bundeskanzler auch nur einen substanziellen Dialog mit Präsident Putin versucht? Hat Ihr Außenminister auch nur einen substanziellen Dialog mit Außenminister Lawrow versucht? Mit echten Gesprächen jener Art, welche den Kalten Krieg beendeten. Die Antwort lautet, soweit aus öffentlichen Protokollen hervorgeht, „Nein“. Nicht ein einziges Mal. Und das, obwohl es nicht an Dringlichkeit fehlt.

Die vergangenen Tage haben eine gefährliche Eskalation mit sich gebracht, welche die Aufmerksamkeit jedes Europäers verdient. Beide Hauptstädte stehen nun unter anhaltendem Beschuss:

  • Ukrainische Langstrecken-Drohnen haben tief in Moskau auch zivile Ziele getroffen;
  • russische Raketen- und Drohnenangriffe auf Kiew haben erheblich zugenommen.

Ukrainische Drohnen sind in den Luftraum der baltischen Staaten eingedrungen, was die unmittelbare Gefahr eines Zwischenfalls erhöht und Europa in den Krieg direkt hineinziehen könnte. Ein schrecklicher ukrainischer Angriff auf ein Jungendheim in Lugansk hat das Wenige, was an Zurückhaltung noch vorhanden war, weiter reduziert. Am 25. Mai teilte Außenminister Sergej Lawrow auf Anweisung von Präsident Putin dem US-Außenminister offiziell mit, dass die russischen Streitkräfte jetzt „systematische und anhaltende Angriffe“ auf Einrichtungen und Entscheidungszentren in Kiew ausführen werden. Das russische Außenministerium hat den Vereinigten Staaten und anderen Ländern geraten für „die Evakuierung ihres diplomatischen Personals und anderer Bürger aus der Hauptstadt der Ukraine“ zu sorgen. Diese Botschaft stellt den Prolog zu einer massiven Eskalation dar, was dringender denn je Diplomatie erforderlich macht.

Der Weg zur Verteidigung der Ukraine darf nicht in ein fortgesetztes Gemetzel münden, sondern hätte Frieden zu Bedingungen, die für alle Parteien akzeptabel wären, zu erreichen. Stattdessen stehen wir vor einer Eskalation mit mehr Toten, mehr an Zerstörungen und der realen Aussicht auf einen Krieg, der über die Ukraine hinausreicht. Indem Sie mehr Waffen und größere Kriegskapazitäten fordern und immer lautere Bekundungen der „Entschlossenheit“ ausgeben, signalisieren Sie, dass Deutschland sich auf einen Krieg vorbereitet, anstatt daran zu arbeiten, ihn zu beenden. Sie haben zugelassen, dass Berlin zu einem Beschleuniger statt zu einem Bremser für einen europaweiten Krieg geworden ist.

Deutschlands Verantwortung: Sechs Einzelheiten

Deutschland trägt eine große Verantwortung für die Situation, welcher es sich nun gegenübersieht. Bevor die deutsche Politik neu auf Frieden ausgerichtet würde, hätte man sich ehrlich mit der deutschen Bilanz auseinandersetzen. Im Folgenden stelle ich sechs schwerwiegende Fehler dar, welche der deutschen Außenpolitik seit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 gegenüber Russland unterliefen.

Erstens – Der Zwei-plus-Vier-Vertrag und die Osterweiterung der NATO. Am 12. September 1990 unterzeichnete Deutschland in Moskau den Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland – den „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ –, welcher die deutsche Wiedervereinigung vollendete. Dieser Vertrag kam zustande, weil Michail Gorbatschow von Hans-Dietrich Genscher, Helmut Kohl, James Baker und anderen westlichen Staats- und Regierungschefs feierlich versichert wurde, dass die NATO nicht nach Osten expandieren würde. Die freigegebenen Unterlagen – darunter die nun öffentlich zugänglichen Memoranden, die vom National Security Archive der George Washington University zusammengestellt wurden – sind eindeutig: Diese Zusicherungen wurden gegeben und sollten damals eindeutig über das Gebiet der ehemaligen DDR hinaus für Osteuropa gelten. Diese Zusicherungen wurden in den Jahren 1990 und 1991 nochmals bestätigt.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag schränkt die Stationierung von NATO-Truppen in der ehemaligen DDR ein und verweist auf die Grundsätze der Schlussakte von Helsinki, welche betonen, wonach die Sicherheit einer Nation nicht auf Kosten einer anderen gehen dürfe. Glaubt irgendjemand ernsthaft daran, dass die Sowjetunion sich um westliche Truppen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR sorgte, aber gegenüber den NATO-Armeen in Warschau, Vilnius oder Kiew gleichgültig bliebe? Natürlich nicht.

Die Frage der NATO-Erweiterung wurde ausführlich erörtert und Deutschland gab den sowjetischen Staatsführern ausdrückliche Zusicherungen, dass keine Erweiterung nach Osten erfolgen würde – was in Folge gebrochen wurde. Deutschland war der Hauptnutznießer dieser Zusicherungen, welche die Gegenleistung für die deutsche Wiedervereinigung darstellten. Doch bereits 1993 begannen deutsche Politiker, die Verletzung dieser Zusicherungen voranzutreiben.

Zweitens – Bundeskanzlerin Merkels eigene Aussagen. In ihren Memoiren schreibt Angela Merkel mit bemerkenswerter Offenheit, dass sie zum Zeitpunkt des Bukarester Gipfels 2008 verstanden habe, dass die Aufnahme der Ukraine und Georgiens in die NATO einer Kriegserklärung an Russland gleichkommen würde. Sie kannte Russlands rote Linie. Und doch gab sie dem amerikanischen Druck nach und akzeptierte das Kompromisskommuniqué, wonach die Ukraine und Georgien „NATO-Mitglieder werden“ sollten. Dieser eine Satz setzte die Katastrophen von 2014 und 2022 in Gang. Merkels spätere Offenheit stellt ein Geschenk an ihre Nachfolger dar: Sie hat Ihnen klar und in ihren eigenen Worten mitgeteilt, wie es damals aufgefasst wurde. Deutschland sollte jetzt nicht vortäuschen, als wäre es anders gewesen.

Drittens – der Verrat am Abkommen vom 21. Februar 2014. Am 21. Februar 2014 vermittelte der damalige deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier gemeinsam mit seinen polnischen und französischen Amtskollegen in Kiew ein Abkommen zwischen Präsident Janukowitsch und der Opposition. Das Abkommen sah die Rückkehr zur Verfassung von 2004, die Bildung einer Regierung der nationalen Einheit und vorgezogene Präsidentschaftswahlen vor. Präsident Putin wurde konsultiert; das Abkommen wurde bestätigt. Es war eine bedeutende diplomatische Errungenschaft unter den Gegebenheiten intensiver Gewalt. Doch innerhalb von vierundzwanzig Stunden wurde Janukowitsch durch einen gewaltsamen Staatsstreich gestürzt. Deutschland bestand nicht auf dem Abkommen, das es eben noch garantiert hatte. Stattdessen schloss sich Deutschland der Führung der USA an und stellte sich hinter die neue Regierung, als hätte es kein Abkommen gegeben. Diese Entscheidung überzeugte Moskau davon, dass man den Unterschriften des Westens nicht trauen könne.

Viertens – Minsk II. Im Februar 2015 handelte Bundeskanzlerin Merkel im Normandie-Format persönlich Minsk II aus und sicherte die politische Unterstützung Deutschlands durch die am 12. Februar 2015 in Minsk verabschiedete Unterstützungserklärung zu. Über sieben Jahre wurde die zentrale politische Bestimmung – die Autonomie der Donbass-Regionen innerhalb einer souveränen Ukraine – von Kiew nie umgesetzt. Deutschland drängte Kiew nicht dazu, die von ihm befürwortete Autonomieklausel umzusetzen – und Merkel räumte später ein, dass das Abkommen als Verzögerungstaktik genutzt worden sei, um der Ukraine die Aufrüstung zu ermöglichen. Präsident Hollande äußerte sich ähnlich. Die Garantie war, mit anderen Worten, gar keine Garantie. Es war eine Strategie – erneut auf Geheiß Washingtons. Erneut lautete die Botschaft an Moskau, dass man den Unterschriften des Westens nicht trauen könne.

Fünftens – Nord Stream. Am 7. Februar 2022 verkündete Präsident Biden im East Room des Weißen Hauses – mit dem damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz an seiner Seite –, dass „falls Russland einmarschiere … es keine Nord Stream 2 mehr geben werde. Man werde dem ein Ende setzen.“ Auf die Frage, wie das gehen könne, antwortete er: „Ich verspreche Ihnen, wir werden dazu in der Lage sein.“ Die Pipelines wurden sieben Monate später durch eine Sabotageaktion in der Ostsee zerstört. Die vorliegenden Beweise – investigative Berichterstattung in den Vereinigten Staaten und Deutschland, die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft sowie öffentliche Äußerungen ehemaliger Amtsträger – deuten vornehmlich auf eine gemeinsame ukrainisch-amerikanische Operation hin. Die deutsche Regierung weiß dies seit langem. Und doch hat Deutschland zugelassen, die öffentliche Schuldzuweisung entgegen den direkten Beweisen auf Russland fallen zu lassen, während ein Akt der Industriesabotage gegen die deutsche Wirtschaft strafrechtlich nicht verfolgt wurde und unbeantwortet blieb.

Sechstens – das Istanbul-Abkommen vom April 2022, das in greifbarer Nähe lag. Nur wenige Wochen nach der russischen Invasion im Februar 2022 einigten sich russische und ukrainische Unterhändler in Istanbul auf die Bedingungen eines Friedensabkommens: Neutralität der Ukraine außerhalb der NATO, multilaterale Sicherheitsgarantien, vereinbarte Truppenobergrenzen und die politische Lösung der Donbass- und Krim-Fragen im Laufe der Zeit. Das Abkommen stand kurz vor der Unterzeichnung. Der ehemalige israelische Ministerpräsident Naftali Bennett, einer der Vermittler, hat öffentlich bestätigt, wonach das Abkommen kurz vor dem Abschluss stand, doch der Westen – insbesondere die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich – sich eingeschaltet hätten, um es blockieren zu lassen. Die Mission von Premierminister Boris Johnson nach Kiew im April 2022, um die Ukraine anzuweisen, nicht zu unterzeichnen, wurde öffentlich bekannt gemacht. Hunderttausende ukrainische und russische Menschenleben sowie die gesamte europäische Ordnung haben den Preis für diese Intervention der USA und Großbritanniens bezahlt. Deutschland hat sich dazu nicht geäußert – obwohl Deutschland mehr als jeder andere europäische Staat die wirtschaftlichen Folgen zu tragen hat.

Die zweite Katastrophe: Deutschlands wirtschaftliche Selbstzerstörung

Ihr erstes Anliegen hat der Friede sein. Die gestrige Botschaft aus Moskau macht deutlich, wie spät man dran ist. Doch neben der ersten Katastrophe vollzieht sich eine zweite: Die vorsätzliche Zerstörung der deutschen Wirtschaft, wobei Berlin sowohl Urheber als auch Opfer ist.

Deutschlands industrielle Wirtschaft baut auf dem Handel mit Russland auf. Die Zerstörung der Nord Stream [Pipelines] und der darauf folgende Abbruch der Handelsbeziehungen Deutschlands mit Russland haben dazu geführt, dass Deutschland Erdgas aus den Vereinigten Staaten zu Preisen kauft, die um ein Vielfaches höher liegen als die des russischen Pipelinegases, welches es ersetzt hat. Das ist industrieller Selbstmord. Deutschlands Chemiesektor, sein Stahlsektor, seine Glasindustrie, seine energieintensiven Hersteller – die eigentlichen Grundlagen des Mittelstands – verlieren Tag für Tag an internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Qualifizierte Arbeitsplätze wandern aus der deutschen Wirtschaft ab. Und der deutsche Steuerzahler sowie der deutsche Verbraucher erleben einen Transfer von nationalem Wohlstand von Deutschland zu amerikanischen Gasproduzenten in einem Ausmaß, welches im Nachkriegseuropa beispiellos ist.

Darüber hinaus verspricht die deutsche Regierung nun eine enorme Aufrüstung der Verteidigung – Hunderte von Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren – um sich für einen Krieg, welche die Diplomatie leicht verhindern könnte, zu rüsten. Dies stellt eine gravierende Fehlallokation nationaler Ressourcen dar. Die grundlegende Herausforderung, vor der Deutschland in diesem Jahrzehnt steht, ist die Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Zeitalter. Jeder Euro, der für Panzer, Raketen und Artilleriegeschosse ausgegeben wird, ist ein Euro, der nicht für Deutschlands KI-Kapazitäten, sein Chip-Design und Fähigkeiten der Chip-Fertigung, seine Energieinfrastruktur und die digitalen Hochgeschwindigkeitsnetze ausgegeben wird, doch Deutschland benötigt, um eine der führenden Weltwirtschaften zu bleiben.

Die harte Realität, Herr Bundeskanzler, ist, dass mit diesen Waffen keine Sicherheit erkauft werden kann, welche die Diplomatie zu einem Bruchteil der Kosten realisieren könnte und dass es keinen Wohlstand ohne die Investitionen in Digitaltechnik und Energie, die durch diese Aufrüstungen verdrängt würden, wird geben können.

Mein Appell

Bundeskanzler Merz, mehr als bei jedem anderen europäischen Staats- oder Regierungschef liegt die Frage, ob Europa in einen allgemeinen Krieg abgleitet oder zu Verhandlungen und wirtschaftlicher Vernunft zurückkehren würde, bei Ihnen. Die Zeit ist schon sehr knapp. Die gestrige offizielle Botschaft aus Moskau an Washington drückt dies explizit aus. Bitte nehmen Sie den Dialog mit Präsident Putin auf. Bitte entsenden Sie Ihren Außenminister nach Moskau oder laden Sie den russischen Außenminister nach Berlin ein. Bitte öffnen Sie wieder die OSZE-Kanäle, welche Deutschland verkümmern ließ. Bitte fordern Sie Kiew auf, seine Angriffe auf zivile Ziele einzustellen.

Vor allem aber teilen Sie bitte der deutschen Öffentlichkeit die Wahrheit mit: Dass ein ausgehandelter Frieden auf Grundlage ukrainischer Neutralität der realistische Weg aus der Katastrophe wäre und dass die Wiederherstellung normaler wirtschaftlicher Beziehungen zu Russland den realistischen Weg aus dem industriellen Niedergang Deutschlands darstellen würde.

Die Bedingungen für ein akzeptables Abkommen, das Deutschland vorschlagen könnte, sind klar. Die Kämpfe würden an einer Waffenstillstandslinie enden. Alle Seiten würden auf jeglichen künftigen Rückgriff durch Gewalt in der Grenzfrage verzichten. Die Ukraine würde ihre Neutralität wiederherstellen und NATO würde dauerhaft auf eine weitere Osterweiterungen verzichten. Europa und Russland würden ihre wirtschaftlichen Beziehungen wiederherstellen und die Kriegstreiberei beenden. Die OSZE würde wieder zum zentralen Forum für europäische Sicherheit werden, mit dem Grundprinzip, dass europäische Sicherheit unteilbar ist und nicht auf Militärblöcken beruht, die Europa spalten. Parallel zu diesem Frieden würde Deutschland seine nationalen Ressourcen auf Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, KI, Halbleiter und Energie, die für die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands erforderlich sind, umlenken.

Die Geschichte wird verzeichnen, was Sie in den kommenden Wochen tun und was Sie unterlassen werden. Das wird auch die deutsche Öffentlichkeit tun. Das werden auch die Völker Russlands, der Ukraine und Europas im Allgemeinen tun. Es ist Zeit für Diplomatie, Herr Bundeskanzler. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Jeffrey D. Sachs

Universitätsprofessor an der Columbia University

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Übersetzung: UNSER MITTELEUROPA

Der offene Brief von J. Sachs erschien in der Berliner Zeitung auf Englisch: HIER

 



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