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Heute — 06. Juni 2026Report24

Staat fordert Corona-Hilfsmillionen zurück: OGH bringt Förderkarussell ins Wanken

06. Juni 2026 um 14:00

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Jahre nach den Corona-Lockdowns landen die milliardenschweren Förderprogramme erneut vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Rückforderung von 1,42 Millionen Euro an Corona-Hilfen von einer Raststätten-Gruppe. Gleichzeitig prüft das Finanzministerium weitere Förderfälle und spricht von möglichen Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro. Kritiker halten diese Summe für deutlich zu niedrig und verlangen eine umfassendere Überprüfung der während der Pandemie vergebenen Gelder.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Vergabe von Corona-Hilfen über die staatliche Fördergesellschaft COFAG. Wie zahlreiche andere Unternehmen beantragte auch die betroffene Raststätten-Gruppe finanzielle Unterstützung für die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns und Einschränkungen während der Pandemie. Die Förderungen wurden zunächst bewilligt und ausbezahlt. Später kamen die zuständigen Stellen jedoch zum Ergebnis, dass die nach europäischem Beihilfenrecht zulässigen Obergrenzen überschritten worden seien. Zentral war dabei die Frage, ob die Höchstgrenzen für jede einzelne Gesellschaft eines Konzerns gelten oder für den gesamten Konzern als wirtschaftliche Einheit.

Die Unternehmensgruppe verwies darauf, dass die Förderungen auf Basis der damaligen Vorgaben beantragt und von den zuständigen Stellen genehmigt worden seien. Nach Auffassung der Behörden und später auch der Gerichte war jedoch das europäische Beihilfenrecht maßgeblich. Dieses betrachtet verbundene Gesellschaften grundsätzlich als ein Unternehmen. Dadurch ergaben sich niedrigere zulässige Fördergrenzen als ursprünglich angenommen.

Der Rechtsstreit landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte jetzt in der Entscheidung 1 Ob 23/26b die Rückforderung. Im konkreten Verfahren ging es um rund 1,42 Millionen Euro. Die Richter stützten sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach unionsrechtswidrige Beihilfen grundsätzlich zurückzufordern sind.

Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf weitere Verfahren haben. Zahlreiche Corona-Förderungen wurden in den Jahren 2020 bis 2022 unter vergleichbaren rechtlichen Rahmenbedingungen vergeben. Damit stellt sich die Frage, ob weitere Förderfälle mit ähnlicher Struktur überprüft werden. Parallel dazu laufen Nachprüfungen bereits ausbezahlter Corona-Hilfen. Nach Angaben des Finanzministeriums stehen derzeit Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro im Raum.

Die Prüfungen werden seit der Auflösung der COFAG durch die Finanzverwaltung durchgeführt. Geprüft werden mögliche Überschreitungen europäischer Beihilfegrenzen ebenso wie die Einhaltung von Fördervoraussetzungen, Umsatzangaben und Berechnungsgrundlagen. Das Finanzministerium verweist darauf, dass rechtswidrig ausbezahlte Förderungen zurückzufordern seien.

Kritiker wie das linke Momentum Institut halten die bisher genannten 118 Millionen Euro für zu niedrig. Sie verweisen auf das gesamte Fördervolumen der Corona-Jahre und vertreten die Ansicht, dass weitere Fälle von Überförderungen identifiziert werden könnten. Das ist interessant, da die SPÖ den gesamten Corona-Zirkus bislang stets ohne jegliche Eigen­denkleistung oder Widerstände mitgetragen hat.

Während der Pandemie wurden innerhalb kurzer Zeit Milliardenbeträge an Unternehmen ausbezahlt. Die Programme sollten die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns abfedern. Die Förderlandschaft bestand aus einer Vielzahl unterschiedlicher Instrumente, darunter Umsatzersatz, Fixkostenzuschüsse und Ausfallsboni. Die rechtliche Beurteilung einzelner Förderfälle erfolgt nun erst Jahre später. Das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat wird so jedenfalls nicht gestärkt. Manche betroffene Unternehmen könnten dadurch wohl in die Insolvenz gezwungen werden.

Quellen

(Auszug von RSS-Feed)
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Magyar macht der Ukraine den Weg in die EU frei

04. Juni 2026 um 10:00

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Bislang blockierte Ungarn den Beitrittsprozess der Ukraine insbesondere wegen der Benachteiligung der ungarischen Minderheit im Nachbarland. Nun scheinen sich Budapest und Kiew geeinigt zu haben. Premierminister Magyar will kein Veto mehr einlegen.

Der Weg für die Ukraine in die Europäische Union soll freigemacht werden. Weil sich die neue ungarische Regierung und die Führung in Kiew hinsichtlich der Rechte der rund 100.000 Menschen zählenden ungarischen Minderheit in der Ukraine einig wurden, verkündete der neue ungarische Premierminister, das seit nunmehr rund zwei Jahren geltende Veto gegen einen EU-Beitritt der Ukraine aufheben zu wollen. „Wir haben mit der Ukraine eine umfassende Vereinbarung über die Ausweitung der sprachlichen, bildungsbezogenen, kulturellen und politischen Rechte der rund 100.000 Angehörigen der ungarischen Minderheit erreicht“, sagte Magyar am Mittwoch in einem auf Facebook veröffentlichten Video.

Auch wenn Kiew den Inhalt der Vereinbarung noch nicht offiziell bestätigt hat, zeigen sich die Brüsseler Eurokraten erfreut darüber. Man änderte sogar kurzfristig die Tagesordnung einer Sitzung, die die Einleitung des Verfahrens durch die 27 Mitgliedsstaaten erlaubte. Der EU-Beitrittsprozess umfasst, wie das Sprachrohr der EU-Kommission Euronews erklärt, 33 Verhandlungskapitel, die in sechs thematische Cluster gegliedert sind. Das erste Cluster trägt den Namen „Grundlagen“, da es zentrale Themen wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und das Justizwesen behandelt. Es wird als Erstes eröffnet und als Letztes geschlossen.

Die Ukraine und Moldawien (beide sind im Beitrittsprozess informell gekoppelt) versuchen bereits seit zwei Jahren, die Verhandlungen über dieses erste Cluster zu beginnen. Blockiert wurde dies jedoch durch die ungarische Regierung unter Premierminister Viktor Orbán, der vor allem die Unterdrückung der ungarischen Minderheit durch die nationalistische Politik der Ukraine scharf kritisierte. Seither versuchte Brüssel auf verschiedenen Wegen, die Blockade zu umgehen – und das ohne Erfolg.

Ungarn mag zwar den eigentlichen Beitrittsprozess für die Ukraine (und auch für die Republik Moldau) damit zwar nicht mehr behindern, doch eine Unterstützung für einen beschleunigten EU-Beitritt des korruptesten Landes Europas – wie ihn manche EU-Länder anstreben, viele jedoch auch ablehnen – darf man nicht erwarten. Zudem plädiert auch Magyar dafür, eine Volksabstimmung über eine etwaige Mitgliedschaft der Ukraine abhalten zu wollen, sollte seine Partei auch in Zukunft noch die Regierung des Landes stellen. „Sollte es der Ukraine gelingen, innerhalb von zehn oder fünfzehn Jahren alle 33 Beitrittskapitel abzuschließen, wird unser Land ein rechtlich bindendes Referendum zu dieser Frage durchführen“, sagte Magyar.

Die Menschen in den derzeitigen EU-Mitgliedsstaaten haben nun ein paar Jahre Zeit, sich mental auf den Beitritt zweier wirtschaftlich maroder Länder einzustellen, die als Nettoempfänger von EU-Geldern eine komplette Neuordnung des EU-Budgets verursachen werden. Ohne eine massive Ausweitung der Einnahmen Brüssels – entweder durch erhöhte Mitgliedsbeiträge und/oder durch eigene direkte Einnahmen – wird dies kaum zu stemmen sein.

(Auszug von RSS-Feed)

Erst Aufrüstung, jetzt Energie: EU lockert erneut die Schuldenbremse

04. Juni 2026 um 07:00

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Nachdem im Zuge des Krieges in der Ukraine bereits die Schuldenregeln für Rüstungsausgaben aufgeweicht wurden, soll dies künftig auch für den Energiesektor gelten. Doch anstatt Entlastungen zu ermöglichen, soll in ökosozialistischer Manier mehr Geld in die „Energiewende“ gepumpt werden.

Die Maastricht-Kriterien, die bei der Einführung des Euro beschlossen wurden, galten ohnehin eher als grobe Richtlinie denn als starre Zielwerte. Dies zeigte sich nicht nur bereits bei der Einführung der Gemeinschaftswährung, sondern auch während der Schulden-, Euro-, Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009. Und weil der Kontinent ja irgendwie nie aus irgendwelchen Krisen herauskommt (z. B. Migrationskrise 2015, dann Corona 2020/2021, dann die Ukraine und nun der Iran), gibt es immer wieder Möglichkeiten, sich vor der Einhaltung dieser Kriterien zu drücken.

Nach der Möglichkeit, sich für Militärausgaben um 1,5 Prozent zusätzlich (also über die Marke von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts hinaus) neu zu verschulden, sollen nun 0,3 Prozent an Spielraum für die Energiekrise erlaubt werden. Laut Presseberichten erwägt Brüssel (nachdem Rom Druck ausübte), dies für Investitionen und nicht für Subventionen zu erlauben. Angesichts dessen, dass die Eurokraten unter Führung von Ursula von der Leyen den „Green European Deal“ vorantreiben, ist klar, in welche Richtung dies geht: mehr Ausgaben für die „Energiewende“.

Das heißt, die EU-Staaten sollen zwar mehr Schulden machen dürfen – aber nicht zur temporären Entlastung der Bürger (denn irgendwer muss für die Schulden ja auch wieder aufkommen), sondern für Investitionen in Klimawahn-Maßnahmen wie Batteriespeicher, Wasserstoffprojekte und alles, was irgendwie unter dem Dach der „erneuerbaren Energien“ Platz findet. Zwar ändert dies nichts an den hohen Energiepreisen, aber dafür regnet es mehr Geld für die Energiewendeprofiteure.

Die italienische Regierung bittet Brüssel also darum, etwas mehr Spielraum zur Abfederung der Kosten für die Bürger und die Industrie zu erhalten – und die Apparatschiks in Brüssel kommen mit Optionen daher, die zwar mehr Schulden ermöglichen, aber keine Entlastungen bei den Energiekosten mit sich bringen. Man könnte einem Ertrinkenden auf hoher See auch einen Ikea-Bausatz für ein Rettungsboot zuwerfen, das zwar potentiell oben schwimmt, ihn aber nirgends hinbringt. Sofern er überhaupt noch in der Lage ist, das Boot überhaupt fertig zu bauen.

Anstatt über den eigenen Schatten zu springen, um beispielsweise ausnahmsweise mal konstruktive Gespräche mit Moskau zu führen, und damit vielleicht auch die bestehenden Lieferengpässe zu beheben, hält man es in Brüssel lieber mit abstrakten, weltfremden Vorgaben. Weltweit setzen immer mehr Länder auf Pragmatismus statt Moralismus, wenn es um die eigene Energiesicherheit geht. Außer in Europa, da spielen die Interessen der eigenen Bürger und der eigenen Wirtschaft keine sonderlich große Rolle. Vielleicht wäre es angesichts dieser ökosozialistischen EU-Politik an der Zeit, die EU-Flagge von Blau in Grün und die Sterne von Gelb in Rot zu ändern.

(Auszug von RSS-Feed)

Energiekrise: EU plant Aufweichung der Fiskalregeln – aber nicht im Sinne der Bürger

03. Juni 2026 um 11:00

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Für die Aufrüstung wurden die Fiskalregeln bereits aufgeweicht, jetzt sollen ähnliche Ausnahmen zur Bewältigung der Energiekrise folgen – aber nicht so, wie die EU-Steuerzahler es sich erhoffen, moniert die FPÖ. Denn: Konkrete Entlastungen für die Bevölkerung sieht man in Brüssel kritisch. So steht aktuell die italienische Regierung unter Beschuss, die die eigenen Bürger mit Steuersenkungen auf Kraftstoffe unterstützt.

Die EU-Kommission plant eine weitere Aufweichung der EU-Fiskalregeln. So soll es laut Berichten der Financial Times Mitgliedstaaten künftig erlaubt werden, bis zu 0,3 Prozent des BIP für energiebezogene Maßnahmen auszugeben, ohne dass diese Ausgaben in die Berechnung des Maastricht-Defizits von drei Prozent einfließen. Die Maßnahme soll als temporärer „Energy Buffer“ dienen, um höhere Energiepreise infolge des Nahost-Konflikts abzufedern.

Allerdings zeigt sich in den Prioritäten Brüssels bei der Aufweichung der EU-Fiskalregeln nach Ansicht der FPÖ eine klare politische Schlagseite: Während Investitionen gemäß politischer Agenden wie dem Green Deal begünstigt werden, stoßen direkte Entlastungen für Bürger und Unternehmen auf Widerstand aus Brüssel.

„Es ist schon bemerkenswert, dass die Europäische Kommission die Einhaltung der Maastricht-Kriterien offenbar noch regelmäßig überprüft. Angesichts der zahlreichen Defizite der Haushalte seiner Mitgliedsstaaten hätte man beinahe vergessen können, dass diese Regeln überhaupt noch existieren“, kommentierte der freiheitliche Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Harald Vilimsky, die geplante Lockerung.

Dass Brüssel bei solchen Zugeständnissen einen grünen Fokus setzt, ist keineswegs neu. Bereits 2024 wurden die Fiskalregeln reformiert, um den Mitgliedstaaten längere Anpassungszeiträume (bis zu sieben Jahre) zu gewähren, wenn sie Reformen und Investitionen in EU-Prioritäten – insbesondere die grüne Transition, aber auch in die Verteidigung – nachweisen.

„Wenn es um die Menschen geht, pocht Brüssel auf Budgetdisziplin“

Besonders scharf kritisiert die FPÖ, dass die neue fiskalische Flexibilität offenbar vor allem für strukturierte Green-Deal-Investitionen wie den Ausbau von Solar- und Windkraft, Netzen oder Dekarbonisierungsprojekten gelten soll – nicht jedoch für unmittelbare Entlastungen der Bürger. Am Ende wird so womöglich noch mehr Geld ausgegeben, ohne dass die, die das bezahlen müssen, davon konkrete Vorteile hätten.

„Immer noch befremdlich bleibt der Umstand, dass ausgerechnet die EU-Kommission zum Hüter der Haushaltsdisziplin der Mitgliedsstaaten gemacht wurde, denn der Beamtenapparat unter von der Leyen hat für den kommenden EU-Haushalt 2.000 Milliarden Euro veranschlagt und begibt sich wie ein Süchtiger auf die ständige Suche nach neuen EU-Eigenmitteln – der direkten Besteuerung des alltäglichen Lebens der Bürger und der Unternehmer“, so Vilimsky in einer ersten Reaktion auf die für Mittwoch geplante Vorstellung der neuen Ausnahmeregelungen.

Der oberösterreichische Europaabgeordnete Roman Haider, innerhalb der FPÖ-Delegation für die Themen des Europäischen Green Deals zuständig, kritisierte die politische Schlagseite der Maßnahme: „Besonders problematisch ist, dass diese budgetäre Ausnahme ausdrücklich nicht für Maßnahmen gilt, die den Bürgern unmittelbar helfen würden. Weder eine Senkung der Mineralölsteuer noch eine Reduktion der Mehrwertsteuer auf Energie oder andere Entlastungen für Haushalte und Unternehmen sollen darunterfallen. Wenn es um die Menschen geht, pocht Brüssel auf Budgetdisziplin. Geht es um Green Deal-Projekte, werden die Fiskalregeln plötzlich flexibel ausgelegt.“

Vilimsky erkennt darin ein klares Muster: „Bereits vor wenigen Monaten wurden die Defizitregeln gelockert, um zusätzliche Ausgaben für Rüstungsgüter zu ermöglichen. Jetzt sollen weitere Ausnahmen für Green-Deal-Investitionen geschaffen werden. Für niedrigere Energiepreise oder steuerliche Entlastungen der Bevölkerung findet sich hingegen keine vergleichbare Flexibilität. Das zeigt deutlich, wo die Prioritäten in Brüssel liegen.“

Tatsächlich war es die italienische Regierung unter Giorgia Meloni, die zuerst mehr finanzielle Spielräume wegen der gestiegenen Energiepreise forderte. Nachdem Flexibilität für Verteidigungsausgaben gewährt wurde, hielt Meloni es für nicht vermittelbar, dass solche Regeln nicht auch im Sinne der Bevölkerung in der Energiekrise greifen sollten. In Italien wurden Steuern auf Kraftstoffe gesenkt, um die Bürger zu entlasten – doch das sorgt bereits für scharfe Kritik aus Brüssel, denn das wäre „nicht zielgerichtet“. Die EU fordert die Erhaltung von „Sparanreizen“ und toleriert nur befristete, gezielte Vergünstigungen für besonders vulnerable Haushalte und energieintensive Unternehmen. Der gemeine Bürger soll also demnach ruhig deutlich mehr zahlen müssen, denn er soll ja „sparen“.

Gewinne für Shareholder, Schulden für Steuerzahler

Bei dieser Prioritätensetzung stellt sich die Frage, wer tatsächlich von gelockerten Regelungen profitiert. Die Mär von Energiesouveränität durch grüne Investitionen verfängt dabei nicht. Haider und Vilimsky kritisieren: „Die EU will Geld ausgeben lassen, das die Mitgliedsstaaten nicht mehr haben, um Solarpaneele zu fördern, die außerhalb Europas gefertigt werden, oder Batterietechnologien aufzubauen, deren Rohstoffe ebenfalls großteils aus China kommen. Das als strategische Unabhängigkeit zu verkaufen, ist absurd“, so Haider.

Für Vilimsky offenbart die Entwicklung einen grundlegenden Missstand: „Immer dann, wenn Brüssel bestimmte Branchen oder politische Projekte fördern will, werden die Fiskalregeln aufgeweicht. Geht es hingegen um Entlastungen für die Bürger, werden dieselben Regeln als unantastbar dargestellt.“

„Am Ende profitieren von dieser Politik vor allem jene Unternehmen, die an den milliardenschweren Förderprogrammen verdienen. Die Gewinne landen bei den Shareholdern, die Schulden bei den europäischen Steuerzahlern“, so das Fazit von Vilimsky und Haider.

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EU verschärft „Sicherheitsregeln“ für Autos: Überwachung per Kamera wird Pflicht

02. Juni 2026 um 10:00

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Ab Juli 2026 wird das Auto zum stillen Beobachter: Die Europäische Union macht das Advanced Driver Distraction Warning (ADDW), ein sogenanntes Ablenkungswarnsystem, zur Pflicht. Mit Kameras im Innenraum sollen Fahrer künftig bei Unaufmerksamkeit gewarnt werden – ein weiterer großer Schritt der EU hin zu angeblich mehr Verkehrssicherheit, oder doch eher zu mehr Überwachung?

Diese Maßnahme wird im Rahmen der „Vision Zero“-Strategie der EU eingeführt, deren Ziel es angeblich sein soll, die Zahl der Todesfälle auf Europas Straßen bis 2050 auf null zu senken, und ist Teil der General Safety Regulation (GSR), die bereits im November 2019 verabschiedet wurde und seit Januar 2020 in Kraft ist. Die Verordnung macht schrittweise immer mehr Assistenzsysteme verpflichtend.

Die erste Phase trat am 6. Juli 2022 in Kraft. Seitdem müssen alle neu entwickelten Fahrzeugtypen unter anderem mit einem Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA), Rückfahrkameras, Müdigkeitswarnern (DDAW) und Ereignisdatenschreibern (EDR) ausgestattet sein. Für Pkw und leichte Transporter sind zusätzlich Spurhalteassistenten und automatische Notbremssysteme vorgeschrieben. Bei Bussen und schweren Lkw kamen Totwinkelwarner sowie Kollisionswarner für Fußgänger und Radfahrer hinzu.

Die zweite Phase startete am 7. Juli 2024. Seit diesem Datum gelten die Anforderungen für alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU. Systeme wie der Intelligente Geschwindigkeitsassistent, der automatische Notbremsassistent und der Notfall-Spurhalteassistent sind nun für jeden Neuwagen verpflichtend.

Ab dem 7. Juli 2026 tritt eine neue Stufe der Überwachung in Kraft: Das ADDW-System, das den Fahrer mithilfe einer Innenraumkamera überwacht, wird zur Pflicht. Dieses System analysiert kontinuierlich die Blickrichtung und die Augen-, Gesichts- und Kopfhaltung des Fahrers. Sobald das System erkennt, dass der Fahrer zu lange von der Straße wegsieht, löst es eine optische oder akustische Warnung aus. Im Gegensatz zur bereits bekannten Müdigkeitserkennung (DDAW) geht es hier gezielt um Ablenkung. Die genauen Zeitgrenzen richten sich nach der Geschwindigkeit.

Neben dem Ablenkungswarnsystem werden weitere Assistenzsysteme verpflichtend: Dazu gehören adaptive Bremslichter, die bei Vollbremsungen ab 50 km/h schnell aufblinken, sowie eine automatische Warnblinkanlage, die sich nach einer Notbremsung im Stillstand aktiviert. Pflicht wird auch der erweiterte Notbremsassistent (AEB) zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern, der eine Gefahrensituation selbstständig erkennt und das Abbremsen des Fahrzeugs veranlassen kann. Neu ist ein verbesserter Kopfschutz für Fußgänger bei Unfällen: Fahrzeuge müssen so konstruiert und gebaut sein, dass sie einen erweiterten Kopfaufprallschutzbereich bieten. Zudem gelten die Vorschriften für den Notfall-Spurhalteassistenten jetzt auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung. Außerdem müssen alle Neufahrzeuge bereits für den Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre (Alcolock) vorbereitet sein.

Ob diese neuen EU-Regeln Leben retten werden, bleibt abzuwarten. In jedem Fall führen sie zu mehr Überwachung. Zum ersten Mal wird in jedem neuen Auto serienmäßig eine Kamera installiert, die den Fahrer permanent beobachtet. Auch wenn die EU strenge Datenschutzregeln vorgibt, bleibt es eine deutliche Zunahme der Überwachung – Fahrer werden zunehmend von ihrem Auto kontrolliert. Dazu kommen die höheren Kosten: Neuwagen werden sich verteuern, aber auch die Reparaturkosten können steigen, denn die vielen Pflichtsysteme können bei einem Unfall beschädigt werden. Fakt ist, dass die EU hart daran arbeitet, den Menschen das Autofahren abzugewöhnen – die neuen Vorschriften sind ein weiterer Schritt dazu.

(Auszug von RSS-Feed)
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