Der Unterbezirksvorstand der SPD Bielefeld hat die Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil hart kritisiert. Die beiden müssten sich entscheiden: ...
Karl Lauterbach ist ein echter Vorzeigesozialist. Fakten interessieren ihn nicht so sehr. Über Leistungsträger, die die Hochsteuerbundesrepublik verlassen, spottet er. In seiner realitätsfremden Arroganz erinnert er an einen anderen Unsympathen der deutschen Geschichte. Ein Kommentar.
In Sachsen-Anhalt könnte die SPD erstmals aus einem Landesparlament fliegen. In einer neuen Sonntagsfrage steht sie bei genau fünf Prozent – für die AfD reicht es damit fast für eine absolute Mehrheit.
Über geplante Internierungen für Quarantäne-Verweigerer in Sachsen waren in der Vergangenheit wiederholt scharfe Debatten entbrannt: Die SPD-Gesundheitsministerin behauptete, solche Pläne hätte es nie gegeben und es handele sich um Fake News. Nun wurde dank einer AfD-Anfrage publik: Die Regierung hatte zwischenzeitlich tatsächlich mehrere Personen wegen Quarantäne-Verstößen in einer Einrichtung zwangsuntergebracht. Eine betroffene Person war erst 14 Jahre alt.
In der Vergangenheit hatte die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD, bis Juni 1989 war sie übrigens in der SED) wacker behauptet, es habe zu keinem Zeitpunkt Pläne gegeben, Quarantäne-Verweigerer zu internieren. Die „Welt“ berichtete schon im April 2020 davon, dass in Psychiatrien gesperrt werden sollte, wer den Quarantänevorgaben nicht nachkomme. Der MDR hatte unter Berufung auf das Sozialministerium gemeldet, dass die Landesregierung in vier psychiatrischen Krankenhäusern insgesamt 22 Zimmer freigeräumt habe. Köpping wurde zitiert: „Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen.“
Daraufhin beklagte Köpping Fake News und beteuerte, das wäre „NIE geplant“ gewesen. In der Stellungnahme wurde allerdings wörtlich betont: „Es ging nie um Psychiatrie!“ Zwangsabsonderung in anderen „Räumen“, etwa in Krankenhäusern, schloss man nicht aus. Das könnten aber nur Gerichte anordnen, so hieß es.
Dokument widerspricht SPD-Gesundheitsministerin
Vor wenigen Monaten veröffentlichte die Journalistin Claudia Jaworski ein Dokument des Sächsischen Krankenhauses Arnsdorf, wonach das Sozialministerium Sachsen die Klinik mit Erlass vom 8. April 2020 beauftragt habe, „6 Plätze für nicht-medizinische Quarantäne-Verweigerer einzurichten und ab dem 09.04.2020 vorzuhalten“. Es handelt sich hier um eine psychiatrische Klinik, was auch in den Anweisungen angemerkt wurde. Dort hieß es:
„Sofern sich internistische Krankheitszeichen der Covid-19-Infektion einstellen, erfolgt eine körperliche Untersuchung und fortan die mit den Mitteln des psychiatrischen Krankenhauses mögliche Behandlung der Covid-19-Krankheitszeichen.“
Daraus geht auch hervor, dass die internierten Personen nicht einmal Krankheitszeichen aufweisen mussten. Die Klinik bestätigte die Echtheit des Dokuments gegenüber NIUS.
In einem Statement des Ministeriums wurde dem Medium gegenüber betont, es wären „unseres Wissens“ nie Personen dort untergebracht worden und es sei um einen „abgetrennten Teil des Landeskrankenhauses“ gegangen, „der nicht Teil der psychiatrischen Klinik gewesen wäre“. Man betonte abermals, dass Behauptungen, Quarantäne-Verweigerer würden in die Psychiatrie eingewiesen, „verleumderisch und falsch“ wären. Die Bürger können sich an dieser Stelle fragen, ob der Skandal wirklich in der Örtlichkeit der Internierung liegt, wie das Sozialministerium impliziert – oder nicht doch eher in der Internierung selbst.
Die Klinik gab an, der zugrunde liegende Erlass wäre schon am 11. April 2020 wieder aufgehoben worden, weswegen die Verfahrensanweisung nie Gültigkeit erlangt habe.
Internierungen durch AfD-Anfrage bestätigt
Also gab es in Sachsen keine Internierungen? Offenbar doch. Eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Prantl im Landtag brachte nun ans Licht: Vier Menschen wurden tatsächlich wegen Quarantäneverstößen in einer Einrichtung des Freistaates untergebracht. Betroffen waren Personen im Alter von 14, 21, 26 und 62 Jahren. Sie wurden zwischen vier und 13 Tagen festgehalten. Sachsen hatte dazu eine Einrichtung im Dresdner Hammerweg hergerichtet. Das sächsische Innenministerium berief sich in der Beantwortung auf das Infektionsschutzgesetz.
Screenshot Anfrage-Beantwortung, Drs.-Nr.: 8/7280
Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes legt fest, dass Personen, die entsprechenden Anordnungen nicht nachkommen oder bei denen basierend auf bisherigem Verhalten davon auszugehen sei, dass sie ihnen nicht nachkommen werden, „zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern“ seien.
Die Einrichtung am Hammerweg 26 in Dresden wurde nach einer Verständigung im Kabinett vom 12. Februar 2021 bis zum 22. März 2022 vorgehalten. Möbel und technische Ausstattung sollen 19.230,61 Euro gekostet haben; die Gesamtkosten kann die Staatsregierung aber nicht beziffern, weil sie nicht gesondert erfasst wurden.
„Freiheitsberaubung“
Scharfe Kritik kommt nun unter anderem vom BSW: Hier spricht man rundheraus von Freiheitsberaubung.„Die Staatsregierung hat nicht nur über Zwangsunterbringungen gesprochen, sondern Menschen tatsächlich ihrer Freiheit beraubt – sogar einen 14-Jährigen. Wer eine solche Maßnahme anordnet, muss ihre Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Kosten lückenlos belegen“, prangerte der BSW-Abgeordnete Jens Hentschel-Thöricht an. Das sei bis heute nicht geschehen. Köppings Darstellung zu den Planungen in Arnsdorf hält er für nicht mehr glaubwürdig.
Sozialministerin Köpping müsse sämtliche Erlasse, Weisungen und Abstimmungen offenlegen. Insbesondere müsse geklärt werden, wer die Unterbringung des 14-Jährigen anordnete, welche milderen Mittel geprüft wurden und wie das Kindeswohl berücksichtigt wurde, so Hentschel-Thörichts Forderung: „Die SPD und die damaligen politischen Unterstützer der Corona-Zwangspolitik dürfen ihre Verantwortung nicht länger verdrängen.“
Zuerst spottet Lauterbach über Auswanderer – dann löscht er nach scharfer Kritik seinen Post. Er sei missverstanden worden. Politiker und Unternehmer werfen währenddessen ihm Realitätsverlust und Überheblichkeit vor.
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Wegen wachsender fiskalischer Belastungen und der sich zuspitzenden Lage im Nahen Osten im Zusammenhang mit dem Iran-Krieg hat sich SPD-Generalsekretär ...
Der Massenmord von Stade weist bedenkliche Verstrickungen in den linken NGO-Komplex auf – sie reichen bis in die sozialistische Politik hinein, denn die Fahrerin des Fluchtwagens ist die Schwiegermutter eines SPD-Landtagsabgeordneten in Niedersachsen. Jetzt wird bekannt: Der Täter, Fatih G., der sechs Menschen in einer Mutter-Kind-Einrichtung erschossen hat, soll sich in der Haft suizidiert haben.
Er erschoss in einer Mutter-Kind-Einrichtung sechs Menschen: Der Massenmörder von Stade ist laut dem niedersächsischen Justizministerium tot. Er befand sich in der JVA Bremervörde in Untersuchungshaft. Hinweise auf ein Fremdverschulden sollen angeblich zurzeit nicht vorliegen: „Nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse handelt es sich um einen Suizid.“
Fatih G., 45 Jahre alt, wurde demnach am Morgen in seiner Zelle leblos aufgefunden: „Der Gefangene wurde heute um 06.05 Uhr von einem hierfür zuständigen Stationsbediensteten im Rahmen der morgendlichen Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle in seinem Einzelhaftraum aufgefunden. Der Gefangene wies zu diesem Zeitpunkt bereits keine Körpertemperatur mehr auf. Durch den herbeigerufenen Notarzt wurde um 06.29 Uhr der Tod des Gefangenen durch Strangulation festgestellt.”
Die Ermittlungen zu den konkreten Umständen des Todes seien bereits eingeleitet worden. Man habe sowohl die Angehörigen des Toten als auch die Angehörigen der Opfer in Stade informiert.
Report24 berichtete über den Mord in Stade und die bezeichnenden Hintergründe:
Im Fokus der Ermittlungen zu der Horrortat in Stade steht auch die Frau, die den Fluchtwagen gefahren hat. Sie arbeitete als Familien- und Migrationsberaterin beim Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf), einer bundesweit tätigen Organisation, die sich um Aufenthaltsfragen, Familiennachzug, binationale Ehen und Migrationsanliegen kümmert. Zudem ist sie die Schwiegermutter von Deniz Kurku, seines Zeichens SPD-Landtagsabgeordneter in Niedersachsen und Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe. Er betonte umgehend, von der Tat keine Kenntnis gehabt zu haben. Inwieweit die Fluchtwagenfahrerin tatsächlich an der Tat beteiligt war, sei weiter offen, so die Staatsanwaltschaft. Für das linke Establishment sind diese Hintergründe jedenfalls mindestens unbequem.
Die öffentliche Kritik von Christoph Engelen an Celler Oberbürgermeister Dr. Nigge in dem Zusammenhang mit den wiederholten Zustimmungen für die AfD-Anträge im Rat der Stadt Celle nimmt die AfD – Fraktion zum Anlass den Ratskollegen die Grundsätze der demokratischen Entscheidungsfindung zu erläutern.
Nicht die AfD-Fraktion fährt im Stadtrat Celle und den anderen Räten der Republik einen antidemokratischen und diskriminierenden Kurs – sondern die SPD mit ihren grün-sozialistischen Freunden, in dem der politische Wille der Millionen deutschen Bürger ausgegrenzt wird. Die sogenannte Brandmauer ist in Wirklichkeit nichts anderes als eigene Machtgarantie in dem eine linksgrüne Minderheit seit Jahren bestimmt, in welchem politischen Korridor die Entscheidungen getroffen werden dürfen. So funktioniert die Demokratie nicht! Demokratie bedeutet Volksherrschaft und die Macht der Mehrheit, die politischen Entscheidungen werden dabei nach dem Mehrheitswillen der Bevölkerung getroffen und nicht andersrum. Alle Anträge der AfD- Fraktion, die im Stadtrat die Mehrheit gefunden haben, sind stets nach den demokratischen Grundprinzipien abgestimmt und entschieden worden. Wer damit ein Problem hat, hat auch ein Problem mit der Demokratie.