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Heute — 18. April 2026

Schwerer Unfall in Norden: Radfahrer per Hubschrauber ins Klinikum

18. April 2026 um 10:07

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Aurich/Wittmund (ots) – Am Freitagabend versuchten Unbekannte in Wiesens, einen unbewohnten Wohnwagen anzuzünden; ein Zeuge löschte das Feuer, bevor Schaden entstand. Außerdem wurde in Norden ein Radfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw schwer verletzt.

In Wiesens bemerkte ein Autofahrer zwischen 21:30 und 22:00 Uhr einen Feuerschein an einem unbewohnten Wohnwagen und löschte das Feuer unverzüglich, sodass kein Sachschaden entstand. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, sich bei der Polizei Aurich zu melden.

In Großefehn wurde in der Straße „Unter der Gaste“ erneut eine Parkbank mit einer klebrigen Substanz beschmiert. Der Bauhof teilt mit, dass die Bank bereits mehrfach betroffen war; die aufwendige Reinigung macht sie derzeit unbrauchbar. Die Polizei Wiesmoor nimmt Hinweise zu den Verursachern entgegen.

Die Polizei meldet außerdem mehrere Unfallfluchten: In Aurich wurde an einem auf einem Supermarktparkplatz abgestellten silbergrauen Renault Clio die hintere rechte Tür beschädigt. Im Lüchtenburger Weg in Aurich wurde an einem silbernen Peugeot 308 die vordere linke Seite beschädigt. Auf dem Parkplatz am Tulpenweg in Wiesmoor wurde ein silberner Renault Zoe an der vorderen rechten Seite beschädigt, offenbar beim Ausparken. In Ihlow beschädigte ein rangierendes Fahrzeug am Freitagvormittag ein abgestelltes E‑Bike in der Dieselstraße und fuhr davon. In allen Fällen sucht die Polizei nach Zeugen.

Der schwere Verkehrsunfall in Norden ereignete sich am Freitag gegen 18:20 Uhr auf der Heerstraße bei einer Kollision zwischen Pkw und Fahrrad. Der Pkw-Fahrer, ein 26-jähriger Mann aus Hessen, und der 22-jährige Fahrradfahrer aus Norden wurden verletzt; der 22-Jährige wurde so schwer verletzt, dass er mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik nach Westerstede geflogen werden musste. Das beteiligte Auto wurde abgeschleppt, die Umstände sind Teil weiterer Ermittlungen.

Bildunterschrift: Foto von Jonas Augustin (Augustin-Foto) auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Aurich/Wittmund, übermittelt durch news aktuell

Der Artikel Schwerer Unfall in Norden: Radfahrer per Hubschrauber ins Klinikum erschien zuerst auf Nordische Post

(Auszug von RSS-Feed)
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Auskunftspflicht: Paradigmenwechsel im juristischen Kampf gegen Impfstoffhersteller?

16. April 2026 um 12:00

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Klagen gegen Impfstoffhersteller erscheinen vielen als aussichtslos. Zwei Urteile der letzten Zeit machen Hoffnung: Im März fuhren Klägerinnen Teilerfolge gegen AstraZeneca (vor dem BGH) und BioNTech (vor dem Landgericht Aurich) ein. Dabei geht es um Auskunftsansprüche: Die Hersteller wurden verpflichtet, Daten vorzulegen. Ein Rechtsanwalt sieht hier eine Möglichkeit, wie Geschädigte doch noch zu ihrem Recht kommen – wenn auch anders, als Impfkritiker es sich erhoffen.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Am 9. März stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe fest, dass eine Klägerin Anspruch auf umfassende Auskunft zu Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten des AstraZeneca-Impfstoffs hat. Grundlage dafür ist § 84a des Arzneimittelgesetzes, der mutmaßlich durch Arzneimittel geschädigten Personen einen Auskunftsanspruch gegen den Hersteller in Bezug auf bekannte oder bekannt gewordene Nebenwirkungen und Verdachtsfälle gewährt. Dieser Auskunftsanspruch sei ein „Hilfsmittel, um den Leistungsanspruch durchzusetzen“, befand das Gericht.

Das Landgericht Aurich bezieht sich in seiner Rechtsprechung auf dieses Urteil: Da sich aus Behandlungsunterlagen (Indiz-)Tatsachen ergeben, die ein Zurückführen der Beschwerden der Klägerin auf die BioNTech-Impfung plausibel erscheinen lassen, sah man auch hier den Auskunftsanspruch als gerechtfertigt. Somit wurde BioNTech dazu verurteilt,

„der Klägerin Auskunft zu erteilen über die ihr im Zeitraum vom 21.12.2020 bis zur letzten mündlichen Verhandlung bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen der Chargen mit den Nummern FE6975 und 1D020A sowie über sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs ‚Comirnaty‘ von Bedeutung sein können, soweit diese die dargelegten Beschwerden – Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörung, Gefäßverschluss, Herzrhythmusstörungen, Hyperinflammationssyndrom, Menstruationsstörung, Funktionsstörung des Nervensystems, Störung des Blutsauerstoffs u. a. – Tinitus, POTS, PEM, ME/CFS – betreffen.“

Die Klägerin legte weiterhin einen umfassenden Fragenkatalog mit 30 Punkten vor, zu denen Informationen angefordert werden. Die Liste reicht von Angaben über Art und Schwere der Toxizität der verwendeten Lipidnanopartikel ALC0159 und ALC-0315 über Informationen über die Genotoxizität beim Menschen durch den Impfstoff BNT162b2 bis hin zu Auskünften über den Herstellungsprozess „Process 2“ und konkreten Messwerten zu DNA-Verunreinigungen bei den fraglichen Chargen.

Weg frei für Verurteilungswelle?

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat, spricht auf X von einem „Auftakt der Verurteilungswelle gegen die BioNTech Manufacturing GmbH“. Kommen die Impfgeschädigten, die vor Gericht noch um Schadenersatz kämpfen, also doch zu ihrem Recht? Ulbrich zeigt sich durchaus optimistisch. Allerdings stellt er auf X auch klar:

Nur, um es dann für alle noch einmal klar zu stellen, wäre damit in der Sache nicht festgestellt, ob ein negatives Nutzen – Risiko – Verhältnis besteht oder die Kausalität im Sinne des § 84 Abs. 2 AMG zu bejahen wäre, weil einfach die Nichterteilung der Auskunft dazu führt, dass der konkrete Vortrag der Klagepartei nach der Zivilprozessordnung als zugestanden zu gelten hat. Die prozessrechtliche Fiktion stellt eine Sanktion für die Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs dar.

So werden nach meinem Dafürhalten die noch wenigen verbliebenen Impfschadensfälle nicht durch Sachaufklärung und Beweisaufnahmen entschieden, sondern über die strikte Anwendung des Zivilprozessrechts, das nun einmal denjenigen prozessual sanktioniert, der über die Nichterfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit (Auskunftsanspruch) zur Vereitelung der Anspruchsdurchsetzung beitragen will. So wendet sich das Mauern mit Informationen in allen Bereichen gegen die Impfhersteller.

Der Tag ist also nicht mehr weit, an dem zugunsten der Geschädigten ohne Beweisaufnahme auch in der Sache durchentschieden wird. Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen. Dabei werden sie feststellen, dass sich diese Urteile dann mit der Anleitung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 09.03.2026 sehr leicht abfassen lassen.

Für den Impfhersteller muss das auch nicht schlecht sein, da keinerlei Abstriche in Bezug auf die eigenen Rechtspositionen gemacht werden müssen und sie auch weitern aufrecht erhalten werden können.

Das Narrativ bliebe unangetastet

Das bedeutet zusammengefasst: Es geht nicht mehr um Sachaufklärung. Bei solchen Urteilen nach dem Zivilprozessrecht wäre der Effekt nicht, dass Gesundheitsschäden infolge der Impfung als belegt gelten würden. Auch am Narrativ des positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Impfung wird nicht gerüttelt. Diese Punkte sind hier nicht von Relevanz. Es erfolgt lediglich eine Sanktionierung der Impfstoffhersteller wegen Nichterteilung der Auskunft, die der Klägerseite gerichtlich zugestanden wurde. Die Geschädigten erhalten zwar Geld. Aber das Impfnarrativ bleibt unangetastet.

Besser als nichts, könnte man sagen. Ulbrich zieht einen Vergleich zum Abgasskandal:

„Das erinnert sehr an den Abgasskandal, als auch derselbe VI. Zivilsenat den Sanktionsmechanismus des § 138 Abs. 3 ZPO zur Anwendung brachte und damit VW wegen Verbaus einer illegalen Abschaltvorrichtung nur deshalb verurteilte, weil sie sich der Erfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit versperrt hatten über die Art und Weise der illegalen Abschaltvorrichtung Auskunft zu erteilen. In der Sache blieben die Automobilhersteller voll bei ihrem Vortrag und ihren Rechtsstandpunkten und wurden dennoch verurteilt.“

Das ist bequem: BioNTech und Co. können weiterhin auf ihren ach so sicheren Produkten beharren. Abhängig davon, ob deutsche Gerichte etwaige Auskünfte der Hersteller durchwinken oder tatsächlich Sanktionen verhängen, könnte Big Pharma zwar vielleicht abgestraft werden – aber auf der Sachebene ist das schlussendlich nicht der Erfolg, den viele Impfkritiker sich wünschen.

Wie reagiert Big Pharma – und wie urteilen Gerichte?

Natürlich muss sich außerdem zeigen, inwieweit AstraZeneca und BioNTech dem Auskunftsanspruch nachkommen – und wie kritisch das von den Gerichten bewertet wird. Die Hersteller könnten beispielsweise nur teilweise Auskunft geben, auf notwendige Geheimhaltung verweisen und Floskeltexte unter Rückbezug auf „die Wissenschaft“ liefern, um auf der Irrelevanz geforderter Auskünfte zu beharren. So könnten sie womöglich um kritische Punkte herumlarvieren, was von vielen braven Richtern mutmaßlich gern akzeptiert würde – schon im AMG-Paragrafen zum Auskunftsanspruch heißt es, dass ein solcher insoweit nicht bestehe, „als die Angaben auf Grund gesetzlicher Vorschriften geheim zu halten sind oder die Geheimhaltung einem überwiegenden Interesse des pharmazeutischen Unternehmers oder eines Dritten entspricht“.

Das ist selbstverständlich kein Selbstläufer und immer noch Abwägungssache, doch wie viel Vertrauen in die Richterschaft ist im besten Deutschland angebracht? Wie Rechtsanwalt Ulbrich schon anmerkte: „Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen.“ Solche wird es geben. Aber sitzen sie bei den Prozessen vor, wo sie gebraucht werden?

So erfreulich also jeder Teilerfolg vor Gericht sein mag: Die Realität der letzten Jahre hat vielen Menschen zu Recht einen gewissen Zynismus „eingeimpft“. Trotzdem stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt. Jede Information, die die Hersteller herausgeben, könnte für die weitere Aufarbeitung bedeutend sein und diese weiter voranbringen. Und jeder juristische Erfolg gibt widerständigen Anwälten wie Tobias Ulbrich mehr Möglichkeiten an die Hand, für ihre Mandanten zu kämpfen. In Summe zeigt sich: Die Schlacht ist noch nicht gewonnen. Aber sie ist auch noch lange nicht verloren.

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Verfolgungsfahrt in Südbrookmerland endet nach Unfall mit vier Festnahmen

14. April 2026 um 00:31

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Landkreis Aurich (ots) – In Südbrookmerland endete in der Nacht zu Samstag eine Verfolgungsfahrt mit der Festnahme von vier Personen; sie stehen im Verdacht, für mehrere Aufbrüche von Zigarettenautomaten verantwortlich zu sein.

Gegen 4.40 Uhr wollten Polizisten in der Tom-Brook-Straße einen Mercedes kontrollieren, der Fahrer floh jedoch mit hoher Geschwindigkeit. Das Fahrzeug verunfallte im Georgsheiler Weg, die vier Insassen liefen in verschiedene Richtungen davon. Mit Unterstützung weiterer Kräfte und eines Polizeihubschraubers konnten alle vier im Nahbereich angetroffen und vorläufig festgenommen werden.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um drei Männer im Alter von 18, 25 und 43 Jahren sowie eine 23-jährige Frau. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Personen wieder entlassen. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass sie aus dem Raum Bremen und Bremerhaven stammen und für mehrere Aufbrüche von Zigarettenautomaten in der Umgebung verantwortlich sind; die Ermittlungen dauern an.

In Aurich hielten Polizisten am Sonntag gegen 23.20 Uhr einen 25-jährigen Autofahrer an. Dabei stellte sich heraus, dass er keine gültige Fahrerlaubnis hatte und unter Alkohol- und Betäubungsmittel­einfluss stand; ihm wurde eine Blutprobe entnommen und entsprechende Verfahren eingeleitet.

Am Sonntagabend stoppte die Polizei in Norden einen 43-jährigen Autofahrer in der Heerstraße. Ein Test reagierte positiv auf Kokain; auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Verfahren gestartet.

In Großefehn geriet am Sonntag gegen 10.10 Uhr in der Straße Neue Wieke Nord aus bisher unbekannten Gründen ein Holzschuppen in Brand. Die Feuerwehr löschte das Feuer, das Dach wurde vollständig zerstört. Verletzte gab es nicht; die Polizei ermittelt zur Brandursache.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Aurich/Wittmund, übermittelt durch news aktuell

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Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln in Wittmund

12. April 2026 um 04:21

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Aurich/Wittmund (ots) – Die Polizei meldet mehrere Kontrollen wegen mutmaßlicher Betäubungsmittelbeeinflussung in der Region sowie zwei Fälle von Sachbeschädigung und Unfallflucht in Norden.

In Aurich stoppte eine Streife am Freitagmorgen gegen 11:25 Uhr einen 31-Jährigen aus Südbrookmerland auf dem Georgswall. Hinweise auf Drogenkonsum führten zur Entnahme einer Blutprobe; ein Verfahren wurde eingeleitet.

In Norden wurde zwischen 10:00 und 11:40 Uhr in der Alleestraße ein VW Transporter an der Beifahrerseite mit einem spitzen Gegenstand zerkratzt. Zudem beschädigte ein unbekannter Fahrer zwischen 10:15 und 10:50 Uhr in der Gewerbestraße vor einem Bekleidungsgeschäft einen blauen BMW und fuhr anschließend davon.

In Dornum hielten die Beamten am Freitag gegen 10:30 Uhr einen 33-Jährigen auf der Bahnhofstraße an; ein Drogenvortest verlief positiv, es folgte eine Blutprobe und ein Ermittlungsverfahren. In Wittmund kontrollierte die Polizei in der Nacht zu Samstag gegen 03:00 Uhr einen 23-Jährigen in der Straße Am Ostermoor; auch hier zeigte ein Vortest ein positives Ergebnis und es wurde eine Blutprobe genommen.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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