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Gestern — 05. Juni 2026

Linke „Bürgerrechtsgruppe“ erstattete KKK-Mitgliedern Kosten für Kreuzverbrennungen

05. Juni 2026 um 13:00

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In den USA flossen mehrere Millionen Dollar von einer linken „Bürgerrechtsorganisation“ an den Ku-Klux-Klan und auch an andere Neonazigruppen. Ziel war es offensichtlich, die rassistische Organisation weiter wachsen zu lassen, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Aussteigewillige wurden sogar dafür bezahlt, weiter Mitglied zu bleiben.

Wie Report24 bereits im April berichtete, wurde gegen die linke „Bürgerrechtsorganisation“ Southern Poverty Law Center (SPLC) wegen Betrugs, Geldwäsche und systematischer Täuschung von Spendern ermittelt und Anklage erhoben. Nun wurde laut der New York Post im US-Bundesstaat Alabama eine ergänzende Anklageschrift eingereicht. Darin werden die Fälle mehrerer Informanten aus dem Ku-Klux-Klan (KKK) geschildert, die mit Geldern bezahlt wurden, welche das SPLC von Spendern unter dem Vorwand eingesammelt hatte, „Hass und Ungerechtigkeit aufzudecken“ sowie um „Diskriminierung zu bekämpfen“.

Zwei Klan-Mitglieder, die in der Anklageschrift lediglich als F-31 und F-32 bezeichnet werden, wandten sich demnach im Jahr 2010 aus Angst um ihre Sicherheit an das SPLC und wollten den Ku-Klux-Klan verlassen. Anstatt ihnen beim Ausstieg zu helfen, sollen sie laut Staatsanwaltschaft über eine Scheinfirma namens „Rare Books Warehouse“ monatlich 1.200 Dollar plus Spesen erhalten haben, damit sie im Klan blieben. Doch das ist noch nicht alles: So wurde ein Teil des Geldes laut der Anklage dazu verwendet, neue Mitglieder für die rassistische Organisation anzuwerben und die berüchtigten weißen Klan-Kapuzengewänder herzustellen.

Mehr noch wurden von der SPLC auch sämtliche Kosten für die Kreuzverbrennungsveranstaltungen erstattet – Holz und Brennstoff inklusive. Hinzu kommen Gelder zur Begleichung von Kosten für Versammlungen, die Gründung neuer Ortsgruppen, die Veröffentlichung rassistischer Propagandamaterialien sowie anderer extremistischer Literatur. Dies alles soll bereits seit den 1980er-Jahren dazu gedient haben, solche Gruppen zu infiltrieren. Nach Angaben der Bundesbehörden nutzte die Organisation dabei gezielt fiktive Unternehmen, um vor ihren Spendern zu verschleiern, dass zwischen 2014 und 2023 insgesamt 4,1 Millionen Dollar an sogenannte „Feldquellen“ gezahlt wurden.

Darunter befinden sich auch ein „Imperial Wizard“ des KKK, sowie ein Leiter einer Chatgruppe, die die rechte Demonstration „Unite the Right“ im Jahr 2017 in Charlottesville im US-Bundesstaat Virginia geleitet hatte. Eine weitere Quelle – die sich angeblich in einer romantischen Beziehung mit einem SPLC-Mitarbeiter befand – erhielt 1,2 Millionen Dollar für Aktivitäten, darunter den Diebstahl von 25 Kisten mit Dokumenten der neonazistischen Organisation National Alliance. Im selben Zeitraum, in dem die Informanten mit gewaschenem Geld bezahlt worden sein sollen, stiegen die Einnahmen des SPLC laut Staatsanwaltschaft um 233 Prozent – von 38,7 Millionen Dollar im Jahr 2010 auf 129,1 Millionen Dollar im Jahr 2023. Auch das Nettovermögen der Organisation wuchs in diesem Zeitraum erheblich: von mehr als 238 Millionen Dollar im Jahr 2010 auf über 786 Millionen Dollar im Jahr 2023.

Zwar behaupten die Anwälte, die gesammelten Informationen durch diese Informanten hätten auch zu Verurteilungen von „gewalttätigen Extremisten“ geführt – doch eigentlich ist es die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, solche Informanten zu gewinnen oder Undercover-Polizisten zu platzieren. Mehr noch hat die finanzielle Unterstützung den Ku-Klux-Klan auch noch stärker gemacht, anstatt ihn zu schwächen. Und das alles nur, um noch mehr Spendengelder im „Kampf gegen rechts“ zu kassieren und diesen in der Öffentlichkeit rechtfertigen zu können.

(Auszug von RSS-Feed)

Betrug an Senior in Stellingen: Gesuchter Mann auf Videoaufnahmen zu sehen

05. Juni 2026 um 08:01

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Lichtbilder eines Verdächtigen nach Betrug in Hamburg-Stellingen veröffentlicht

Hamburg (ots) – Die Polizei veröffentlichte auf Anordnung einer Richterin Lichtbilder eines mutmaßlichen Täters, der am 20.06.2025 in Hamburg-Stellingen an einem Betrugsdelikt gegen einen Senior beteiligt gewesen sein soll.

Nach Angaben der Ermittler gaben sich mindestens zwei Männer als Bankmitarbeiter sowie als Polizeibeamte aus und gelangten so an die Bankkarten des Seniors. Einer der Männer hob anschließend einen Geldbetrag im niedrigen vierstelligen Bereich vom Konto des Geschädigten ab.

Im Zuge der Ermittlungen sicherten die Beamtinnen und Beamten Videoaufnahmen, auf denen einer der Täter zu sehen ist; auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete eine Richterin die Veröffentlichung der Lichtbilder an.

Der Gesuchte wird als circa 20 bis 30 Jahre alt und schlank beschrieben. Er habe Oberlippen- und Kinnbart getragen, sei Brillenträger gewesen und habe zum Zeitpunkt der Aufnahme eine dunkle Jeans, ein weißes T‑Shirt mit Aufschrift, dunkle Sneaker mit weißer Sohle sowie ein auffälliges Basecap getragen. Der Mann steht zudem im Verdacht, am 19.06.2025 und 20.06.2025 zwei ähnlich gelagerte Taten in Rahlstedt und Schnelsen begangen zu haben.

Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dauern an.

Bildunterschrift: TV1

Original-Content: Polizei Hamburg

Der Artikel Betrug an Senior in Stellingen: Gesuchter Mann auf Videoaufnahmen zu sehen erschien zuerst auf Nordische Post

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Mit Krebsdiagnose geschockt: Betrüger erbeuten 100.000 Euro von Seniorin

04. Juni 2026 um 11:49
afp

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Eine angebliche Krebserkrankung eines Angehörigen hat eine Seniorin dazu verleitet, ihr Erspartes aufzugeben und es für das vermeintlich lebensrettende Medikament auszugeben. Am Ende stellte sich heraus: Es war eine perfide Betrugsmasche.

(Auszug von RSS-Feed)

Schlachtfeld Kommentarspalte: Betrug und Klagen als Waffe und Geschäftsmodell

02. Juni 2026 um 12:00

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Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – doch es gibt Gesetzeslücken, von denen gerade jene profitieren können, die vorgeben, gegen „Hass im Netz“ zu kämpfen. Dass mit Klagen gegen unliebsame Kommentare gutes Geld verdient werden kann, ist nicht neu. Doch Fake-Kommentare können auch genutzt werden, um den Inhabern von Facebook-Profilen und Seiten empfindlich zu schaden und sie zum Schweigen zu bringen.

Der folgende Artikel erschien zuerst bei erstaunlich.at:

Das Thema Likes und Kommentare negativer Art sorgen zurzeit mächtig Zündstoff in den sozialen Medien. Grundsätzlich wäre festzuhalten, dass Bedrohungen gegen Leib, Leben und Vermögen ein absolutes No-Go sind. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch sollte man keine anderen Menschen mit beleidigenden Kommentaren bedenken.

Allerdings hat sich bzgl. des Internets, so eine Art Klage-Unkultur entwickelt. Da gibt es Zeitgenossen, die kräftig austeilen, polemisieren und provozieren. Man könnte fast zur Ansicht gelangen, dass es diese darauf anlegen beleidigt zu werden, um dann klagen zu können.

Unter diesen erwähnten Zeitgenossen gibt es sogar welche die sich rühmen, tausende Klagen am Laufen zu haben. Ganze Anwaltskanzleien werden engagiert, um beleidigende Kommentare und dazugehörende Likes aus dem hintersten Winkel des Internets ausfindig zu machen. Um das Prozessrisiko (Klagen kosten Geld) zu vermeiden, werden Prozess-Finanzierer bemüht. Dies kann durchaus den Eindruck erwecken, dass es sich dabei um ein Geschäftsmodel handelt.

Laut der derzeit geltenden Judikatur, ist der Betreiber eines Facebook-Accounts auch gleichzeitig Medieninhaber desselben. Das heißt im Klartext, dass der Account-Inhaber auch für Kommentare haftet, die bei ihm ohne sein Wissen oder Zustimmung hinterlassen werden.

Dies ist nicht nur eine Gesetzeslücke sondern ein riesengroßer Krater, der Betrug Tür und Tor öffnet. Wie leicht hier Geld auf unlautere Weise zu generieren und auch Schaden zu verursachen ist, möchten wir anhand von Beispielen darstellen.

Beispiel 1:
Herr Müller kann Herrn Mayer nicht leiden und möchte ihn finanziell schaden. Dazu kreiert sich Müller ein Fake-Profil (Herstellungsdauer ca. 10 Minuten). Nennen wir dieses Huber. Mit dem Fake-Profil Huber postet Müller dann auf Mayers Facebook-Seite Beleidigungen über Müller (also sich selbst). Dann wird noch ein Screenshot gemacht, der Kommentar gelöscht und gegen Mayer medienrechtliche Schritte eingeleitet. Das Fake-Profil wird anschließend gelöscht oder deaktiviert.

Wer nun meint, das wäre unter Umständen zu auffällig und könnte vor Gericht nicht halten weil dem Richter oder der Richterin die kurze Zeitdauer des Kommentars (Zeitdauer wird auf Facebook automatisch angeführt) spanisch vorkommt, für den gibt eine raffiniertere Methode, nämlich das:

Beispiel 2:
Genau wie im „Beispiel 1“ postet Müller mit seinem Fake-Account Huber auf Mayers Facebook-Seite Beleidigungen über Müller (also sich selbst). Dann deaktiviert er seinen Fake-Account Huber. Damit ist der Kommentar für niemanden mehr sichtbar, obwohl dieser noch vorhanden ist.

Nun folgt der nächste Schritt. Beispielsweise nach 14 Tagen aktiviert Müller wieder seinen Fake-Account Huber. Damit wird der seinerzeit gesetzte Kommentar wieder sichtbar und zwar mit der Facebook-Angabe „vor 14 Tagen oder dem damaligen Datum“. Dann wird noch ein Screenshot gemacht, der Kommentar gelöscht und gegen Mayer medienrechtliche Schritte – mit der Anmerkung, dass der beleidigende Kommentar seit 14 Tage ungelöscht auf Mayers Facebook-Seite steht – eingeleitet. Das Fake-Profil wird anschließend gelöscht oder deaktiviert, falls man es nochmals benötigt.

Absehen davon, dass mit solchen betrügerischen Methoden relativ leicht Geld zu generieren ist, wird dem politischen Gegner, dem Konkurrenzunternehmen oder wem sonst auch immer geschadet, da der Betroffene seine Kommentarfunktion höchstwahrscheinlich deaktivieren wird und dadurch an Reichweite einbüßt.

Unsere Beispiele sollen keineswegs als Anleitung und auch nicht als Aufforderung verstanden werden, sondern lediglich aufzeigen wie leicht mit Hilfe einer Gesetzeslücke einer Betrugsvariante Tür und Tor geöffnet ist. Wir sind der Meinung, dass der Gesetzgeber umgehend handeln sollte, um diese Gesetzeslücke zu schließen.

(Auszug von RSS-Feed)
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