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Heute — 02. Februar 2026

Fünf Verletzte bei Verkehrsunfällen im Landkreis Verden und ein Fußgänger in Osterholz-Scharmbeck leicht verletzt

02. Februar 2026 um 08:45

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Fünf Verletzte bei Verkehrsunfällen im Landkreis Verden und Osterholz

Landkreise Verden & Osterholz (ots) – Bei mehreren Verkehrsunfällen am Sonntag, wurden insgesamt fünf Personen verletzt.

Verkehrsunfall in Thedinghausen

Am Sonntag gegen 14 Uhr kam es auf der Achimer Landstraße in Höhe Werder zu einem Unfall, an dem zwei Pkw beteiligt waren. Eine 18-jährige Fahrerin befuhr mit ihrem Hyundai die L156 in Richtung Achim, als sie aufgrund einer Schneeverwehung ins Rutschen geriet. Die Kontrolle über das Fahrzeug ging verloren, wodurch es zu einer frontalen Kollision mit einem entgegenkommenden VW entstand, der von einer ebenfalls 18-jährigen Fahrerin gelenkt wurde. Die Fahrerin des Hyundai wurde bei dem Unfall eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden. Beide Fahrerinnen sowie drei Mitfahrer im VW im Alter von 13 bis 17 Jahren erlitten leichte Verletzungen. Der Hyundai war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. An beiden Fahrzeugen entstanden erhebliche Sachschäden.

Radfahrer bei Unfall verletzt

In Verden kam es am Sonntag gegen 14.20 Uhr zu einem weiteren Verkehrsunfall. Ein 34-jähriger Fahrer eines Mercedes beabsichtigte, von der Saarstraße nach rechts auf die B215 abzubiegen. Dabei kollidierte er mit einem 16-jährigen Radfahrer, der von rechts kommend den Einmündungsbereich durchquerte. Der Jugendliche stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein geschätzter Sachschaden von 5.000 Euro.

Fußgänger in Osterholz-Scharmbeck leicht verletzt

Am Sonntagabend gegen 20 Uhr kam es in der Scharmbeckstoteler Straße zu einem weiteren Vorfall, bei dem ein 58-jähriger Fußgänger leicht verletzt wurde. Ein 77-jähriger Seat-Fahrer fuhr in Richtung Buschhausen und berührte den Fußgänger, der mit einem Hund am beleuchteten Fahrbahnrand unterwegs war. Der Fußgänger stürzte in einen schneebedeckten Graben und verletzte sich leicht. Der Fahrer entfernte sich zunächst vom Unfallort, konnte jedoch später festgestellt werden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Zunahme von Unfällen durch herabstürzende Eisplatten von LKW auf der Autobahn 7

30. Januar 2026 um 23:25

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Gefahr durch Eisplatten auf der Autobahn

Hildesheim (ots) – Die Autobahnpolizei Hildesheim berichtet von einer Zunahme an Unfällen, die durch herabstürzende Eisplatten von LKW-Dächern verursacht werden.

Tatablauf und Unfallbeschreibung

In den letzten Wochen, insbesondere in den vergangenen Tagen, nehmen die Unfallzahlen zu, da sich Eisplatten von den Fahrzeugdächern lösen. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt schmilzt der Schnee auf den Aufliegern, und der kalte Fahrtwind sorgt dafür, dass das Wasser gefriert. Das entstandene Eis kann durch Temperaturveränderungen oder Vibrationen von den Dächern der LKW fallen. Wenn das fallende Eis auf nachfolgende PKWs trifft, führt dies je nach Größe der Eisbrocken zu Lackschäden, beschädigten Windschutzscheiben oder schweren Unfällen.

Unfall am Autobahndreieck Salzgitter

Am 29.01.2026, gegen 14 Uhr, ereignete sich ein typischer Unfall in diesem Kontext im Bereich des Autobahndreiecks Salzgitter. Ein PKW wurde von einer herabfallenden Eisscholle eines Sattelzugs getroffen, wobei die Windschutzscheibe des Fahrzeugs stark beschädigt wurde. Bei der Unfallaufnahme überprüften die Polizeibeamten das Dach des Sattelaufliegers. Dort entdeckten sie eine rund 120 cm lange, 30 cm breite und bis zu 8 cm dicke Eisplatte. Hätte sich dieses Eis während der Fahrt gelöst, wären viel gravierenderer Folgen möglich gewesen.

Folgen und Ermittlungsstand

Fahrzeugführer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Fahrzeuge vor Fahrtantritt von Eis und Schnee zu befreien. Da der Sattelzugführer in diesem Fall dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, wird ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet. Die Buße für diesen Verstoß beträgt 120 Euro, zuzüglich Verwaltungsgebühren und einem Punkt im Fahreignungsregister. Um Unfälle und Bußgelder zu vermeiden, weist die Polizei darauf hin, dass die Kontrolle der Fahrzeugdächer vor Fahrtantritt unerlässlich ist.

Bildunterschrift: Große Eisplatte

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