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Bayreuth war von Anfang an mehr als Oper: Richard Wagner baute sich sein eigenes Reich für den „Ring“, lockte Könige, Kaiser und Europas Hautevolee an – und schuf einen Festspielmythos, der bald auch politisch gefährlich aufgeladen wurde.
Dieser Beitrag
Richard Wagners Kunstreich Vor 150 Jahren begannen die Bayreuther Festspiele wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Kaum steht Assam unter Wasser, kennt die Tagesschau auch schon den angeblich Schuldigen. „Laut Experten“ mache der menschengemachte Klimawandel die südasiatischen Monsunregenfälle heftiger. Namen, Studien oder Messreihen zur Belegung dieser Behauptung gibt es wie üblich nicht. Es gibt jedoch Daten aus 146 Jahren, die für Nordostindien sinkende Monsunniederschläge zeigen – doch davon erfährt der Gebührenzahler nichts. Ein Faktencheck.
Mindestens 50 Menschen sind bei den schweren Überschwemmungen im indischen Bundesstaat Assam ums Leben gekommen. Rund 700.000 mussten ihre Wohnorte verlassen, fast 300.000 fanden in staatlichen Notunterkünften Schutz. Etwa 900 Dörfer wurden überschwemmt, mehr als 7.000 Häuser waren ohne Strom. Eine verheerende Katastrophe – und dennoch kein ungewöhnliches Ereignis: Schwere Überschwemmungen gehören in Assam beinahe jedes Jahr zum Monsun. Doch für die Tagesschau ist dies offensichtlich nur die nächste Gelegenheit, den inzwischen obligatorischen bösen Klimawandel zwischen die Unglücksbilder zu schieben.
„Laut Experten führt der vom Menschen verursachte Klimawandel dazu, dass die Monsunregenfälle im Süden Asiens heftiger werden“, behauptet die ARD. Wer diese Experten sind, wird nicht verraten. Keine Namen, keine Institute, keine Untersuchung zur aktuellen Flut, keine Messreihe für Assam. Der Satz stammt nahezu wörtlich aus einer Meldung der Nachrichtenagentur Associated Press, die ebenfalls nur anonyme „Experten“ bemüht. Die ARD hat demnach nicht recherchiert, sondern eine quellenlose Floskel weitergereicht – ohne sich die Mühe zu machen, dies auch noch anzugeben.
Nicht einmal bei der Erklärung des Monsuns gibt man sich Mühe. Die Regenzeit dauere normalerweise von Juni bis September und dann noch einmal von Oktober bis Dezember, heißt es pauschal. Tatsächlich handelt es sich um zwei verschiedene Systeme: Der Südwestmonsun bringt von Juni bis September den meisten Regen nach Indien und ist für Assam entscheidend. Der Nordostmonsun von Oktober bis Dezember versorgt vor allem den Süden der Halbinsel und insbesondere Tamil Nadu mit Niederschlägen. Für die Klimafanatiker wird daraus einfach eine einheitliche südasiatische Dauerregenzeit.

Für Assam und den Nordosten Indiens passt die Behauptung noch weniger. Die im Januar 2025 im Fachjournal „Earth“ veröffentlichte Studie „Assessing Climate Change Impact on Rainfall Patterns in Northeastern India and Its Consequences on Water Resources and Rainfed Agriculture“ wertete 146 Jahre an Niederschlagsdaten aus. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Regenmengen während der Winter- und Monsunzeit gehen zurück. In den vergangenen drei Jahrzehnten beschleunigte sich dieser Rückgang sogar, während sich die statistischen Wartezeiten auf verlässlich verfügbare Regenmengen deutlich verlängerten.
Eine im Juli 2026 im „Journal of Geophysical Research: Atmospheres“ veröffentlichte Untersuchung widerspricht der ARD-Erzählung noch direkter. Für „Factors Behind Change in Extremes: Change in Precipitation Is Dominated by Its Variability Whereas Change in Temperature by Its Mean“ analysierten Subhasmita Dash und Rajib Maity tägliche Temperatur- und Niederschlagsdaten aus ganz Indien. Im größten Teil Nordostindiens stellten sie nicht etwa eine Zunahme, sondern einen Rückgang der Niederschlagsextreme fest. Ausgerechnet diese aktuelle Studie fehlt im angeblich wissenschaftlich abgesicherten Klimasatz der Tagesschau.
Die von Our World in Data veröffentlichten EM-DAT-Reihen liefern ebenfalls nicht das Bild einer immer weiter eskalierenden Flutkatastrophe. Seit 1960 ist bei der Zahl der von Überschwemmungen betroffenen Menschen in Indien kein dauerhafter Anstieg zu erkennen. Auch die Zahl der Fluttoten stagniert beziehungsweise nimmt im längerfristigen Trend eher ab. Die gemeldeten wirtschaftlichen Schäden liegen heute ebenfalls nicht erkennbar über jenen früherer Jahrzehnte – und das trotz anhaltendem Bevölkerungswachstums.

Diese Zahlen messen nicht direkt die Stärke des Monsunregens. Sie zeigen jedoch, dass sich die behauptete Verschärfung nicht automatisch in immer mehr Opfern und immer höheren Schäden niederschlägt. Doch eben mit Toten, Vertriebenen und überschwemmten Dörfern erzeugt die Tagesschau schließlich den emotionalen Rahmen für ihre Klimabotschaft. Werden die Folgen einer Flut als Beleg für den „heftigeren Monsun“ verwendet, darf man wohl auch fragen, warum die langfristigen Folgen keinen entsprechenden Anstieg zeigen.
Die weit größere historische Gefahr für Indien war zudem ein ausbleibender Monsun. Nach zwei schwachen Regenzeiten brach die nationale Getreideproduktion von 89,4 Millionen Tonnen im Wirtschaftsjahr 1964/65 auf 72,3 Millionen Tonnen im Folgejahr ein. Indien geriet in eine schwere Versorgungskrise und war auf umfangreiche Lebensmittellieferungen aus dem Ausland angewiesen. Zuverlässige Monsunregen bedeuten für das Land nicht Katastrophe, sondern Wasser, Ernten und Nahrung. Zu wenig Regen kann Millionen Menschen die Lebensgrundlage entziehen.

Der aktuelle Niederschlag war trotzdem außergewöhnlich. Assams Regierungschef Himanta Biswa Sarma sprach für Teile Assams und das benachbarte Nagaland von Regenmengen, die rund 500 Prozent über dem üblichen Wert gelegen hätten. Ein extremes Wetterereignis ist jedoch noch kein Klimatrend – und schon gar kein Nachweis, dass menschliche CO2-Emissionen eben diese Flut verursacht haben. Dafür bräuchte es eine Attributionsstudie. Die Tagesschau hat keine.
Dafür gäbe es genügend wirklich handfeste Ursachen zu untersuchen. Rund 40 Prozent Assams sind hochwassergefährdet. Der Brahmaputra transportiert gewaltige Sedimentmengen, verändert seinen Lauf und überschwemmt regelmäßig die angrenzenden Ebenen. Alte Dämme, besiedelte Überflutungsflächen, abgeholzte Hänge, zugeschüttete Feuchtgebiete und verstopfte Entwässerungskanäle verschärfen die Lage. Die Katastrophenschutzbehörde Assams fordert seit Jahren, Bebauungen in Hanglagen, Feuchtgebieten und natürlichen Abflusswegen zu stoppen. Doch politische Versäumnisse, schlechte Stadtplanung und fehlender Hochwasserschutz passen eben nicht so bequem in die dystopischen CO2-Narrative.
So funktioniert moderner Klimajournalismus (oder sollte man nicht lieber „moderne Klima-Desinformation“ sagen?): Man zeigt eine reale Katastrophe, zählt Tote und zerstörte Häuser auf und klebt anschließend das Etikett eines menschengemachten Klimawandels darauf. Die passenden „Experten“ bleiben namenlos, widersprechende Messreihen werden unterschlagen und lokale Ursachen verschwinden aus dem Bericht. Die Faktenchecker der Öffentlich-Rechtlichen werden sich daran nicht stören. Sie kontrollieren offensichtlich lieber die Kritiker des Narrativs als das Narrativ selbst.
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Nach der Ermordung des konservativen US-Aktivisten Charlie Kirk sorgte die Pastorin Annette Behnken mit einem „Wort zum Sonntag“ in der ARD für Aufregung. Sie beleidigte ihn und brachte andere mit dem Teufel in Verbindung. Handelte es sich um Volksverhetzung?
Dieser Beitrag Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk Staatsanwaltschaft äußert sich zu „Teufel“-Aussage im „Wort zum Sonntag“ wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Brüssel verkauft den digitalen Euro als Befreiung von Visa, Mastercard und anderen amerikanischen Zahlungsdiensten. Tatsächlich entsteht ein Geldsystem, in dem die Politik festlegt, wie viele digitale Euro ein Bürger besitzen darf, während Unternehmen eingehende Beträge nach spätestens 24 Stunden wieder auf gewöhnliche Bankkonten verschieben müssen. Der digitale Euro schützt das Geldschöpfungsprivileg der Banken und erweitert gleichzeitig die staatliche Kontrolle über den Zahlungsverkehr.
Am 9. Juli machte das Europäische Parlament mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen den Weg für die Verhandlungen über den digitalen Euro frei. Damit bestätigte es das Mandat, das der Wirtschafts- und Währungsausschuss ECON bereits am 23. Juni mit 43 zu 14 Stimmen beschlossen hatte. Patrioten für Europa, EKR und ESN hatten den Ausschussbeschluss angefochten und so eine Abstimmung im Plenum erzwungen. Beschlossenes Recht ist der digitale Euro noch nicht, doch Parlament und Rat können nun die endgültige Verordnung aushandeln. Die Europäische Zentralbank (EZB) kalkuliert bereits mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Laufe dieses Jahres, ersten Pilottransaktionen ab Mitte 2027 und einer möglichen Einführung im Jahr 2029.
Inzwischen wird auch offen ausgesprochen, worum es bei dem Projekt tatsächlich geht. Der digitale Euro ist kein bloßes technisches Update für Münzen, Scheine und Bankkarten, sondern ein geopolitisches Instrument gegen die Dominanz amerikanischer Zahlungsdienste. Internationale Kartensysteme wickelten im ersten Halbjahr 2024 bereits 66 Prozent aller elektronisch ausgelösten Kartenzahlungen mit Karten aus dem Euroraum ab. Zwei Jahre zuvor waren es noch 61 Prozent gewesen, während 13 Länder der Eurozone überhaupt kein eigenes nationales Kartensystem mehr besaßen. Ohne Visa, Mastercard und andere internationale Anbieter steht der elektronische Zahlungsverkehr in weiten Teilen Europas faktisch still.
Diese Abhängigkeit ist tatsächlich ein Problem. Doch anstatt den europäischen Markt für private Anbieter zu öffnen, bestehende Systeme grenzüberschreitend nutzbar zu machen und dem amerikanischen Duopol eine europäische Konkurrenz entgegenzustellen, bauen die Eurokraten ein staatliches Gegenmonopol auf. Die meisten Händler sollen den digitalen Euro verpflichtend akzeptieren, Banken und andere Zahlungsdienstleister müssen ihn verteilen und die EZB kontrolliert die technische Grundlage. Allein den Banken entstehen nach Berechnungen der Zentralbank Einführungskosten von vier bis 5,8 Milliarden Euro innerhalb von vier Jahren. Am Ende bezahlen Händler, Bankkunden und Steuerzahler die Zeche – über Gebühren, höhere Preise, versteckte Umlagen oder die Kosten des Eurosystems.
Der digitale Euro wird schon deshalb kein digitales Bargeld sein, weil die Bürger davon nur so viel besitzen dürfen, wie ihnen die Politik zugesteht. Das Europäische Parlament will eine einheitliche Obergrenze, die von der Europäischen Kommission auf Empfehlung der EZB festgelegt und regelmäßig überprüft wird. Eine konkrete Summe wurde noch nicht beschlossen, auch wenn seit Jahren Beträge zwischen 3.000 und 4.000 Euro genannt werden. Doch ob Brüssel den Menschen am Ende 3.000, 4.000 oder 5.000 digitale Euro erlaubt, ändert nichts am Grundproblem. Eine politische Behörde entscheidet, wie viel Zentralbankgeld der Einzelne überhaupt halten darf.
Begründet wird der Gelddeckel mit dem „Schutz der Finanzstabilität“. Wandeln Bürger ihre Bankguthaben in digitale Euro um, verschwinden diese Beträge aus den Bilanzen der Geschäftsbanken und werden zu Forderungen gegenüber der Zentralbank. In großem Umfang würde dies den Banken eine billige und stabile Finanzierungsquelle entziehen, ihre Liquidität belasten und damit auch das bestehende System der Giralgeldschöpfung unter Druck setzen. Geschäftsbanken schaffen bei der Vergabe von Krediten neues Giralgeld, benötigen jedoch Einlagen und Zentralbankreserven, um Zahlungsabflüsse auszugleichen und ihre Finanzierungskosten niedrig zu halten. In einer Bankenkrise könnte daraus ein digitaler Bankansturm werden, bei dem Milliarden innerhalb weniger Stunden aus dem Geschäftsbankensystem zur EZB fließen.
Die Haltelimits schützen daher vor allem die Banken. Die Menschen sollen größere Guthaben weiterhin als von Geschäftsbanken geschaffenes Giralgeld halten, während ihnen Brüssel lediglich einen politisch festgelegten Betrag an digitalem Zentralbankgeld zugesteht. Die Eurokraten schaffen damit keine Geldfreiheit, sondern klemmen die Bürger zwischen zwei kontrollierten Systemen ein: auf der einen Seite das Giralgeld der Geschäftsbanken, auf der anderen Seite der digitale Euro mit zentraler Infrastruktur, Datenspuren, Zugangsregeln und automatisierten Zahlungsfunktionen. Die Banken behalten ihr Geldschöpfungsprivileg, Brüssel erhält die Kontrolle über das neue Zahlungssystem. Nur der Bürger gewinnt nichts.
Für Unternehmen fällt die Leine noch kürzer aus. Sie dürfen grundsätzlich überhaupt keine digitalen Euro besitzen, sondern lediglich eingehende Zahlungen für maximal 24 Stunden sammeln. Danach müssen die Beträge automatisch auf ein gewöhnliches Bankkonto übertragen werden. Der digitale Euro kann damit weder als Liquiditätsreserve noch für die betriebliche Finanzplanung genutzt werden. Unternehmen sollen die neue Währung auf staatliche Anordnung akzeptieren, dürfen das erhaltene Geld jedoch nicht behalten. Damit wird selbst die Dauer des Geldbesitzes zur politischen Vorgabe.
Das offenbart den wahren Charakter des Projekts. Der digitale Euro soll kein frei verfügbares Geld werden, sondern eine staatlich verwaltete Zahlungsstrecke mit festgelegten Grenzen. Bürger erhalten ein gedeckeltes Guthabenmaximum, Unternehmen lediglich ein kurzfristiges Durchlaufkonto, und die Geschäftsbanken bleiben als Vermittler im Zentrum des Systems. Die angebliche Revolution endet dort, wo sie das bestehende Bankensystem gefährden könnte. Kontrolle ja, Konkurrenz zu den Banken nein.
Die EZB verteilt gleichzeitig ihre bekannte Beruhigungspille: Der digitale Euro werde niemals „programmierbares Geld“ sein. Er soll demnach weder ablaufen noch von vornherein auf bestimmte Waren, Orte, Zeiträume oder Empfänger beschränkt werden können. Parallel dazu entwickelt und testet die Zentralbank jedoch ausdrücklich sogenannte bedingte Zahlungen. Dabei wird Geld technisch reserviert und erst freigegeben, wenn vorher festgelegte Bedingungen erfüllt sind – beispielsweise nach der bestätigten Lieferung einer Ware. Technisch kann die Zahlung also sehr wohl zurückgehalten, automatisch ausgelöst oder wieder freigegeben werden.
Gegenwärtig sollen solche Bedingungen freiwillig vom Nutzer gewählt und von privaten Zahlungsdienstleistern angeboten werden. Doch die Grenze zwischen einer erlaubten bedingten Zahlung und einer verbotenen Programmierung liegt nicht in der technischen Infrastruktur, sondern im geltenden Regelwerk. Dieses Regelwerk wird von denselben politischen Institutionen beschlossen, die auch die Haltelimits festlegen und Unternehmen vorschreiben wollen, wie lange sie digitale Euro besitzen dürfen. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob der digitale Euro heute bereits mit einem CO2-Budget oder einem Ablaufdatum (z.B. wie beim „Schwundgeld“ von Wörgl) versehen wird. Entscheidend ist, dass die technische Grundlage geschaffen wird und spätere Mehrheiten die Regeln ändern können.
Unter dem Vorwand des Klimaschutzes, der Terrorismusbekämpfung, der Steuergerechtigkeit oder einer neuen Krise lassen sich zusätzliche Eingriffe jederzeit politisch verkaufen. Sozialhilfe könnte nur noch für bestimmte Produkte verwendet werden dürfen, staatliche Zuschüsse könnten ein Ablaufdatum erhalten und Zahlungen an sanktionierte Empfänger automatisch blockiert werden. Keine dieser Anwendungen ist derzeit Teil der beschlossenen Verhandlungsposition. Doch ein System, das Geld reservieren, Bedingungen prüfen und Zahlungen automatisch ausführen kann, liefert die notwendige Grundlage. Ein Geldschein lässt sich nicht nachträglich umprogrammieren. Eine zentral verwaltete digitale Währung schon.
Auch die versprochenen Datenschutzstandards hängen vollständig von technischen Vorgaben und politischen Regeln ab. Offline-Zahlungen sollen zwar eine bargeldähnliche Privatsphäre bieten, doch bei Online-Zahlungen bleiben Banken und Zahlungsdienstleister in der Lage, Nutzer zu identifizieren – offiziell zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die EZB selbst soll keine direkt zuordenbaren Personendaten erhalten. „Datenschutz durch Technik“ ist jedoch keine unveränderliche Grenze, sondern eine Designentscheidung. Designentscheidungen können geändert, Ausnahmen erweitert und Zugriffsrechte in Krisenzeiten ausgeweitet werden. Neu wäre so etwas jedenfalls nicht.
Mit frei verfügbarem, staatlich ausgegebenem Bargeld hat dieses Konstrukt nichts gemein. Ein Geldschein benötigt kein Benutzerkonto, hinterlässt keine automatisch auswertbare Transaktionsspur und kann beliebig lange aufbewahrt werden. Kein Beamter legt fest, wie viele Scheine ein Bürger in seiner Brieftasche oder seinem Tresor besitzen darf. Kein Unternehmen muss erhaltene Banknoten nach 24 Stunden auf ein Konto bei einer Geschäftsbank verschieben. Und keine Zentralbank kann einen bereits ausgegebenen Geldschein per Knopfdruck sperren oder seine Verwendung an neue Bedingungen knüpfen.
Die Vereinigten Staaten kannten über mehr als ein Jahrhundert hinweg eine solche Form staatlich ausgegebenen Bargelds. Die sogenannten „United States Notes“ oder „Legal Tender Notes“ wurden ab 1862 direkt vom US-Finanzministerium ausgegeben und waren an ihrem roten Siegel zu erkennen. Anders als die später dominierenden „Federal Reserve Notes“ waren sie keine Noten der amerikanischen Zentralbank, sondern unmittelbares gesetzliches Zahlungsmittel der Vereinigten Staaten. Sie blieben bis 1971 im Umlauf und ältere Scheine sind bis heute grundsätzlich gültig. Es handelte sich um physisches Bargeld ohne persönliches Wallet, digitales Identitätskonto oder politisch festgelegte Besitzobergrenze.
Oft werden diese Staatsnoten mit John F. Kennedy und seiner Executive Order 11110 vom Juni 1963 in Verbindung gebracht. Historisch wurden die „United States Notes“ jedoch nicht von Kennedy geschaffen, sondern existierten bereits seit dem Bürgerkrieg. Kennedys Erlass übertrug dem Finanzminister bestehende Befugnisse zur Ausgabe von Silberzertifikaten. Der grundsätzliche Gegensatz bleibt dennoch bestehen: Ein Staat kann gesetzliches Bargeld ausgeben, ohne daraus ein digitales Überwachungs- und Lenkungsinstrument zu machen. Staatliches Geld und digitales Zentralbankgeld sind nicht dasselbe.
Gerade dieser Vergleich entlarvt die Erzählung, der digitale Euro sei notwendig, damit die Bürger wieder direkten Zugang zu öffentlichem Geld erhalten. Wenn es tatsächlich nur darum ginge, ein staatliches Zahlungsmittel neben dem Giralgeld der Banken bereitzustellen, könnte das Bargeld gestärkt, seine Annahme garantiert und seine Verfügbarkeit ausgebaut werden. Stattdessen fließen Milliarden in eine Infrastruktur, die jeden Nutzer registrieren, Guthaben begrenzen und Zahlungen technisch automatisieren kann. Brüssel will offensichtlich nicht einfach staatliches Geld. Brüssel will kontrollierbares staatliches Geld.
Damit das Projekt dennoch verkauft werden kann, behandelt das Parlament gleichzeitig ein Gesetz zum Schutz von Banknoten und Münzen. Händler sollen Bargeld nicht mehr pauschal durch „No Cash“-Hinweise ausschließen dürfen, während die Mitgliedstaaten dessen Verfügbarkeit überwachen müssen. Berichterstatter Fernando Navarrete Rojas versichert, der digitale Euro werde das Bargeld lediglich ergänzen und niemals ersetzen. Ohne dieses Versprechen wäre das Projekt politisch kaum durchsetzbar. Doch ein heutiges Gesetz hindert eine künftige Parlamentsmehrheit nicht daran, die Regeln wieder zu ändern.
Sobald Millionen Menschen an den digitalen Euro gewöhnt, Händler zur Annahme verpflichtet und Banken technisch angeschlossen sind, wird Bargeld für das Funktionieren des Systems nicht mehr benötigt. Dann genügen die bekannten Begründungen, um seine Nutzung weiter einzuschränken: Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Kriminalität, angebliche Hygienerisiken oder zu hohe Kosten. Das Bargeld verschwindet wahrscheinlich nicht an einem einzigen Stichtag. Es wird schrittweise unpraktisch gemacht, zurückgedrängt und irgendwann als überflüssiges Relikt dargestellt.
Das Reich der Mitte zeigt längst, wohin die Verbindung aus digitalem Zentralbankgeld, Identifizierung und staatlich festgesetzten Grenzen führen kann. Beim digitalen Yuan erhalten Nutzer mit kleinen Wallets mehr Anonymität, müssen dafür jedoch geringe Guthaben- und Transaktionslimits hinnehmen. Wer größere Beträge bewegen will, muss mehr persönliche Daten preisgeben. China hat damit ein System geschaffen, in dem finanzielle Freiheit stufenweise gegen Identität und staatliche Erlaubnis eingetauscht wird. Europa übernimmt dieses Modell nicht vollständig – mit politisch bestimmten Haltelimits, registrierten Online-Zahlungen und einer zentral gesteuerten Infrastruktur bewegt es sich jedoch in dieselbe Richtung.
Der digitale Euro löst Europas reale Abhängigkeit von amerikanischen Zahlungsriesen nicht, sondern ersetzt sie durch eine umfassendere staatliche Abhängigkeit. Visa und Mastercard können Gebühren verlangen, Nutzer ausschließen und Transaktionen blockieren. Brüssel erhält jedoch zusätzlich die Macht, die erlaubte Guthabenhöhe, die Zugangsregeln, die Annahmepflicht und die technische Architektur des Geldes festzulegen. Gleichzeitig schützt es die Geschäftsbanken davor, dass die Bürger in größerem Umfang aus deren Giralgeldsystem aussteigen. Die Kontrolle wandert nicht nur von amerikanischen Konzernen zu europäischen Behörden – sie wird dabei noch ausgebaut.
Bei echtem Bargeld gehört der Geldschein demjenigen, der ihn besitzt. Beim digitalen Euro gehört dem Bürger nur, was ihm das System zugesteht: ein begrenztes Guthaben, innerhalb vorgegebener Regeln und auf einer Infrastruktur, die andere kontrollieren. Das ist keine Modernisierung des Bargelds. Es ist die Abschaffung seiner Freiheit.
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Hamburg (ots) – Die Polizei sucht mit einem Lichtbild nach dem 81-jährigen Gerhard Scherkl aus Hamburg-Billstedt; er wird seit dem 22.07.2026, 07:00 Uhr vermisst.
Der Senior verließ nach den Erkenntnissen der Polizei am Mittwochmorgen seine Wohnung in Luisenhofstieg und ist seitdem unbekannten Aufenthalts. Bisherige Such- und Überprüfungsmaßnahmen führten nicht zu seinem Auffinden.
Da Scherkl dringend auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, erließ eine Richterin am Amtsgericht heute einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung. Das zuständige Landeskriminalamt der Region Mitte II (LKA 161) führt die Maßnahmen.
Der Gesuchte ist 174 cm groß, von schlanker Statur, hat graue Haare, einen unsicheren Gang und eine ältere Verletzung am linken Ohr. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Hinweise zum Aufenthaltsort des Mannes.
Bildunterschrift: Vermisste Person, Foto II
Original-Content: Polizei Hamburg
Der Artikel Öffentliche Fahndung nach dem 81-jährigen Gerhard Scherkl aus Hamburg-Billstedt erschien zuerst auf Nordische Post
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Der Mann wird seit dem 22.07.2026, 07:00 Uhr vermisst. Nach Angaben der Polizei verließ der Senior am Mittwochmorgen seine Wohnung im Luisenhofstieg und ist seither unbekannten Aufenthalts.
Weil bisherige Such- und Überprüfungsmaßnahmen nicht zum Auffinden des 81-Jährigen führten und er dringend auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, erließ eine Richterin am Amtsgericht heute einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung. Die Maßnahmen werden vom Landeskriminalamt der Region Mitte II (LKA 161) geführt.
Der Gesuchte ist 174 cm groß, von schlanker Statur, hat graue Haare, einen unsicheren Gang und eine ältere Verletzung am linken Ohr.
Bildunterschrift: Vermisste Person, Foto II
Original-Content: Polizei Hamburg
Der Artikel 81‑jähriger Gerhard Scherkl aus Billstedt nach Verlassen seiner Wohnung vermisst erschien zuerst auf Nordische Post
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Der Mann wird seit dem 22.07.2026, 07:00 Uhr vermisst. Er verließ am Mittwochmorgen seine Wohnung im Luisenhofstieg und ist seither unbekannten Aufenthalts.
Die bisherigen Such- und Überprüfungsmaßnahmen führten nicht zum Auffinden des 81-Jährigen. Da er dringend auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, erließ eine Richterin am Amtsgericht einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung.
Der Gesuchte wird wie folgt beschrieben: 174 cm groß, schlanke Statur, graue Haare, unsicherer Gang und eine ältere Verletzung am linken Ohr.
Das zuständige Landeskriminalamt der Region Mitte II (LKA 161) führt die Maßnahmen.
Bildunterschrift: Vermisste Person, Foto II
Original-Content: Polizei Hamburg
Der Artikel 81‑jähriger Gerhard Scherkl aus Billstedt vermisst – Hinweise erbeten erschien zuerst auf Nordische Post
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Die Europäische Kommission verweigert dem „Save Europe Act“ die Registrierung als Europäische Bürgerinitiative. Der geplante Zuwanderungsstopp, schnellere Abschiebungen und ein europaweites Remigrationsmodell seien „offenkundig“ mit den Werten der Union unvereinbar. Die Umkehr des Bevölkerungsaustauschs steht für die Eurokraten nicht zur Debatte.
Am Mittwoch machte die Europäische Kommission ihre Entscheidung offiziell: Der „Save Europe Act“ wird nicht als Europäische Bürgerinitiative registriert. Dieses mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Instrument soll es den Bürgern ermöglichen, politische Anliegen auf die Tagesordnung Brüssels zu setzen. Eine Million gültige Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten zwingen die Kommission zwar nicht zur Umsetzung, immerhin aber zur Befassung mit dem Anliegen (Report24 berichtete). Im Fall der Remigrationsinitiative wird jedoch bereits der Weg dorthin versperrt.
Die Kommission beruft sich auf Artikel 2 des EU-Vertrages und Artikel 21 der Grundrechtecharta. Der vorgeschlagene zeitweilige Stopp neuer „nichtwestlicher“ Zuwanderungswege, einschließlich Studien- und Familiennachzugsvisa, orientiere sich an der ethnischen und kulturellen Kontinuität der europäischen Völker. Menschen würden damit nach ihrer „ethnischen, kulturellen oder zivilisatorischen Herkunft“ eingestuft, anstatt jeden Antrag einzeln zu prüfen. Dies sei eine Diskriminierung aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft und damit „offenkundig“ unvereinbar mit den sogenannten Werten der Union.
Gleichzeitig behauptet Brüssel, lediglich die rechtliche Zulässigkeit und nicht den politischen Inhalt der Initiative beurteilt zu haben. Das ist bürokratische Wortklauberei. Schließlich ist es gerade der politische Inhalt – die Forderung nach einem Ende der nichtwestlichen (vor allem afrikanischen und moslemischen) Massenzuwanderung und dem Schutz der demografischen Kontinuität Europas -, der zur rechtlichen Unzulässigkeit erklärt wird. Die Kommission hat nicht geprüft, ob genügend Europäer dieses Anliegen unterstützen. Sie hat entschieden, dass diese Frage gar nicht erst gestellt werden darf.
Der von der niederländischen Publizistin Eva Vlaardingerbroek und dem österreichischen Remigrationsaktivisten Martin Sellner am 31. Mai gestartete „Save Europe Act“ besteht aus einem veröffentlichten Fünf-Punkte-Programm. Gefordert werden ein Moratorium für neue nichtwestliche Zuwanderung, ein grundlegender Umbau des europäischen Asylsystems, ein wirksamer Schutz der Außengrenzen, beschleunigte Rückführungen illegaler Zuwanderer und abgelehnter Asylbewerber sowie ein EU-weiter Rahmen für freiwillige oder finanziell unterstützte Remigration. Hinzu kommt die Streichung jener Sozialleistungen, die als Anreiz für weitere Migration (Pull-Faktor) wirken.
Innerhalb von drei Tagen meldete die Kampagne mehr als 100.000 Unterstützer, Anfang Juli wurde die Marke von 500.000 überschritten. Inzwischen haben sich nach Angaben der Organisatoren mehr als 580.000 Menschen eingetragen. Weil die Kommission die Registrierung verweigert, können diese Unterstützer jedoch gar nicht erst zu offiziellen Unterschriften einer Europäischen Bürgerinitiative werden. Brüssel verhindert damit selbst jene demokratische Prüfung, auf deren angebliches Fehlen man sich anschließend berufen kann.
Bereits am 15. Juli zeigte sich, mit welchen Mitteln der politische Widerstand gegen die Kampagne ausgebremst werden soll. Der sozialistische Bürgermeister der Brüsseler Gemeinde Ixelles, Romain De Reusme, verbot kurzfristig eine Kundgebung vor dem Europäischen Parlament. Erst der belgische Staatsrat hob das Verbot auf und ermöglichte die Versammlung. Mehr als eine halbe Million symbolisch ausgedruckte Unterstützungsbekundungen wurden anschließend in einer Schubkarre zum Parlament gebracht, wo Polizisten den finnischen EU-Abgeordneten Sebastian Tynkkynen und die Organisatoren zeitweise am Betreten des Gebäudes hinderten.
Vlaardingerbroek bezeichnete die Entscheidung der Kommission als „empörende Verletzung der demokratischen Rechte der einheimischen Völker Europas“. Gemeinsam mit Sellner habe sie die offizielle Ablehnung per E-Mail erhalten. „Wir werden nicht zurückweichen“, kündigte sie auf X an. Die Kampagne wiederum sprach von einer vagen und schwachen Begründung, die den antidemokratischen Charakter der EU-Kommission offenlege. Fast 600.000 europäischen Unterstützern werde damit erklärt, dass ihre politische Forderung außerhalb des erlaubten Meinungskorridors liege.
Der „Save Europe Act“ beruft sich ausdrücklich auf Artikel 4 des EU-Vertrages, wonach die Union die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten achten muss. Auch Artikel 22 der Grundrechtecharta verpflichtet Brüssel zur Achtung der kulturellen, religiösen und sprachlichen Vielfalt. Die Kommission interpretiert diese Bestimmungen jedoch offensichtlich so, dass jede neu hinzukommende Kultur geschützt werden muss – nur die historisch gewachsenen europäischen Völker dürfen sich nicht auf den Erhalt ihrer eigenen kulturellen und demografischen Kontinuität berufen.
Auch die Forderung nach einer individuellen Prüfung wirkt vorgeschoben. Die Europäische Union unterscheidet in ihrer Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik ständig nach Staatsangehörigkeit, Herkunftsland und politischer Lage. Es gibt visumfreie Staaten, visumpflichtige Staaten, sichere Herkunftsländer, besondere Aufnahmeprogramme und ganze Bevölkerungsgruppen, für die Sonderregelungen geschaffen werden. Solche pauschalen Entscheidungen sind offenbar möglich, solange sie mehr Zuwanderung erleichtern. Wird hingegen ein generelles Moratorium zum Schutz der europäischen Gesellschaften gefordert, entdeckt Brüssel plötzlich den einzelnen Migranten, dessen Antrag unter keinen Umständen von einer politischen Grundsatzentscheidung berührt werden dürfe.
Die Botschaft der Kommission ist damit eindeutig: Eine Europäische Bürgerinitiative darf nahezu alles verlangen – solange sie sich innerhalb des von den Eurokraten vorgegebenen politischen Korridors bewegt. Fast 600.000 Menschen wird nicht gesagt, dass sie eine Abstimmung verloren hätten. Ihnen wird erklärt, dass ihr Anliegen überhaupt nicht zur demokratischen Debatte zugelassen wird. Ein deutlicheres Eingeständnis, wie wenig die angeblich geschätzte „Bürgerbeteiligung“ in Brüssel tatsächlich wert ist, hätte die Kommission kaum liefern können.
Die Ablehnung wird die Forderung nach Remigration nicht aus der europäischen Politik verbannen. Vielmehr macht sie daraus eine Grundsatzfrage: Dürfen die Europäer selbst über die demografische Zukunft ihres Kontinents entscheiden – oder besitzen nur die Brüsseler Eurokraten das Recht, festzulegen, wie Europa künftig aussehen soll? Die Kommission kann den „Save Europe Act“ aus ihrem Register streichen. Aus der politischen Debatte wird sie die Remigration damit allerdings nicht streichen können.
Im Vorjahr wurden in Österreich 164.573 fremde Tatverdächtige registriert: Das brachte eine Anfrage der FPÖ an ÖVP-Innenminister Gerhard Karner ans Licht. Angesichts der explodierenden Ausländerkriminalität fordert FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker nun die sofortige Ausrufung eines Migrationsnotstands und die Einleitung konsequenter Remigrationsmaßnahmen.
„Die Fakten aus dem eigenen Haus des Innenministers liegen auf dem Tisch“, so Christian Hafenecker in einem Statement anlässlich der Beantwortung seiner Anfrage durch Innenminister Gerhard Karner: „164.573 fremde Tatverdächtige im Jahr 2025 – ein Plus von 7.515 innerhalb nur eines Jahres. 21 Morde durch Nichtösterreicher, 471 Vergewaltigungen und 1.468 Fälle schwerer Körperverletzung. Die Zahl tatverdächtiger Asylwerber stieg von 11.425 auf 11.896.“ Nach Rumänien (18.690) führe Syrien die Herkunftsländer mit 14.863 Tatverdächtigen an – allein hier betrage der Anstieg gegenüber 2024 insgesamt 2.996 Personen. „Von einer echten Trendwende, die ernsthafte Abschiebungen bewirken müsste, fehlt jede Spur“, erklärte Hafenecker.
Die meisten fremden Tatverdächtigen wurden wegen Diebstahl (23.870) und Körperverletzung (17.902) registriert. Dass mit 471 Vergewaltigungen durch Fremde mehr als eine Vergewaltigung pro Tag verzeichnet wurde, schockiert. In 58 Fällen waren die Täter Asylwerber. Das entspricht einem Plus von vier Prozent gegenüber 2024. Zudem wurden 112 Fälle schwerer sexueller Nötigung Unmündiger durch Nicht-Österreicher verzeichnet; 19 davon durch Asylwerber.
Nach Ansicht von Christian Hafenecker braucht es ein politisches Notprogramm: „Die Lage ist außer Kontrolle und Karners angebliche Abschiebeoffensive ist ein reines Märchen. Wenn tatsächlich so viele straffällige Fremde außer Landes gebracht würden, könnten die Deliktzahlen nicht Jahr für Jahr steigen. Es braucht jetzt den Migrationsnotstand und eine echte Remigration statt Schönwetterstatistiken“, erklärte Hafenecker.
„Steigen die Zahlen tatverdächtiger Fremder, obwohl angeblich konsequent abgeschoben wird, dann kommen offensichtlich mehr Täter nach, als das Land verlassen. Das ist kein Erfolg, sondern ein komplettes Staatsversagen“, so der Freiheitliche. Ein Notstand verlange Notstandsmaßnahmen und keine Beschwichtigungsversuche durch den Innenminister und die schwarz-rot-pinke Koalition.
Die FPÖ fordert die Ausrufung des Migrationsnotstands, eine konsequente Außerlandesbringung straffällig gewordener Fremder, die Aussetzung des Familiennachzugs und einen echten Stopp der illegalen Migration. „Was die Verlierer-Ampel aus SPÖ, ÖVP und NEOS als ‚Ausnahmefälle‘ kleinredet, ist längst der Normalzustand, der aber auf Kosten der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls der Österreicher geht“, kritisierte der FPÖ-Generalsekretär.
„Jeder weitere Tag ohne Migrationsnotstand ist ein Tag zu viel. Hinter jeder dieser Zahlen steht ein zerstörtes Leben. Wer jetzt nicht handelt, macht sich mitschuldig. Die FPÖ fordert Remigration und das sofort, konsequent und ohne die üblichen schwarz-rot-pinken Erklärungen und Ausreden“, so Hafenecker abschließend.
Ein gewaltiger Flächenbrand hat im Industriegebiet von Ottana offenbar Tausende Photovoltaikmodule zerstört. Videoaufnahmen zeigen lange Reihen ausgebrannter Solarmodule, während dichter schwarzer Rauch über der Anlage liegt. Die Gegend dort gilt offiziell als stark vegetationsbrandgefährdet – und selbst der Bereich rund um die dortigen Solarparks war bereits mehrfach von Feuern betroffen.
Videoaufnahmen von einem Solarpark in Sardinien zeigen ein Bild der Zerstörung. Gewaltige Flächen eines Solarparks wurden durch einen Vegetationsbrand vernichtet. Der frühere sardische Regionalpräsident Mauro Pili veröffentlichte die Aufnahmen auf Facebook und sprach von der „Hölle von Ottana“. Tausende Photovoltaikmodule stünden in Flammen, die Luft sei kaum noch atembar und das gesamte Industriegebiet von zahlreichen Brandherden umschlossen.
Ausgebrochen war das Feuer bereits am 17. Juli bei Noragugume. Starke und immer wieder drehende Winde trieben den Brand anschließend über die Gemeindegebiete von Noragugume, Sedilo und Ottana, bis die Flammen am Nachmittag des 18. Juli das Industriegebiet und einen privaten Photovoltaikpark erreichten. Nach ersten Schätzungen verbrannten mindestens 500 Hektar Land. Noragugumes Bürgermeister Michele Corda hielt sogar bis zu 1.000 Hektar für möglich, betonte allerdings, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine genaue Vermessung vorlag.
Die Schäden beschränken sich nicht auf die Solaranlage. Bis zu 23 landwirtschaftliche Betriebe sollen betroffen sein, Weideflächen und Futtervorräte für das ganze Jahr wurden vernichtet, auch Schafe und Rinder kamen in den Flammen um. Lokale Medien berichten zudem, dass das Feuer das Gelände der ehemaligen Cartonsarda erfasste. Um die Industrieanlagen, Bauernhöfe und Tierbestände zu schützen, waren allein im Bereich Ottana 32 Feuerwehrleute mit 13 Fahrzeugen im Einsatz. Canadair, mehrere Hubschrauber, das Forstkorps, Forestas und der Zivilschutz kämpften stundenlang gegen die immer wieder aufflammenden Brandfronten.
Von einem völlig unvorhersehbaren Unglück kann allerdings keine Rede sein. Im aktuellen sardischen Waldbrandplan für die Jahre 2026 bis 2028 wird Ottana mit dem Gefahrenwert 4 („mittelhoch“) und dem Risikowert 3 („hoch“) geführt. Die Betreiber großflächiger Solarfarmen mitten in dieser Landschaft hätten eigentlich schon beim Bau davon ausgehen müssen, dass Vegetationsbrände immer wieder auftreten können. Heiße, trockene Sommer, leicht entzündliches Gras und starke Winde gehören auf Sardinien immerhin nicht zu den außergewöhnlichen Erscheinungen.
Wie real die Gefahr ist, zeigte sich sogar direkt im Industriegebiet. Am 6. Juni 2022 musste die Feuerwehr bereits einen Brand in einer Photovoltaikanlage von Ottana löschen. Damals verbrannten rund fünf Hektar mit trockener Vegetation; außerdem wurden mehrere Modulstränge und die dazugehörigen Schaltkästen beschädigt. Nach Angaben der Feuerwehr war das Feuer wahrscheinlich durch einen technischen Defekt an Teilen der Solaranlage ausgelöst worden. Damals sprang der Brand von der Technik auf die Vegetation über – diesmal nahm das Feuer offenbar den umgekehrten Weg.
Und nicht nur das: Erst am 10. Juli dieses Jahres bedrohte ein Vegetationsbrand in der Gegend „Sa Serra“ in Ottana eine Photovoltaikanlage. Das Forstkorps musste einen Löschhubschrauber einsetzen, um die Flammen unter Kontrolle zu bringen. Am 14. Juli folgte bereits der nächste Großbrand im Gemeindegebiet, bei dem rund 50 Menschen vorsorglich ihre Häuser verlassen mussten. Vier Tage später standen dann weite Teile des Industriegebiets und offenbar Tausende Solarmodule in Flammen. Warnungen gab es damit mehr als genug.
Auf Sardinien gilt vom 1. Juni bis zum 31. Oktober offiziell eine Periode erhöhter Waldbrandgefahr. Die regionalen Vorschriften verlangen unter anderem die Entfernung trockener Vegetation und das Freihalten von Schutzstreifen. Grundstückseigentümer müssen entsprechende Bereiche entlang öffentlicher Straßen säubern; Industriekonsortien und andere Straßenbetreiber haben Gras und Gestrüpp entlang ihrer Verkehrswege zu schneiden, die Rückstände zu entfernen und diesen Zustand während der gesamten Gefahrensaison aufrechtzuerhalten.
Angesichts der gewaltigen Schäden stellt sich deshalb die Frage, ob die vorhandenen Brandschneisen, Abstände, Zufahrtswege und Löschmöglichkeiten tatsächlich für einen windgetriebenen Großbrand ausgelegt waren. Wie konnte sich das Feuer über derart große Teile des Solarparks ausbreiten? Wurde die Vegetation zwischen und rund um die Modulreihen ausreichend kurz gehalten? Und gab es überhaupt ein Notfallkonzept, das dem längst bekannten Risiko in dieser Region gerecht wurde? Die Bilder aus Ottana lassen zumindest nicht den Eindruck entstehen, dass man sich trotz der weithin bekannten kritischen Lage ausreichend um diese Schutzmaßnahmen gekümmert hätte.
Hinzu kommt die Frage nach den freigesetzten Schadstoffen. Ein Photovoltaikmodul besteht nicht nur aus Glas, Aluminium und Silizium. Zwischen den festen Bestandteilen befinden sich Kunststoffverkapselungen und Rückseitenfolien, hinzu kommen Kabelisolierungen, Anschlussdosen, Schalttechnik und weitere Kunststoffe. Werden Tausende Module und die dazugehörige Anlagentechnik von einem Feuer erfasst, entstehen dichter Rauch und chemische Zersetzungsprodukte. Löschwasser kann Rückstände anschließend in Böden und Entwässerungssysteme tragen.
Wie groß die Umweltbelastung durch den Brand dieses Solarparks tatsächlich ist, lässt sich bislang noch nicht sagen. Doch die Verseuchung der betroffenen Gegend selbst, sowie der weiteren Umgebung mit giftigen Chemikalien und Schwermetallen dürfte die Böden und das Wasser noch für längere Zeit belasten. Ob die ökologischen Kosten dieses Infernos am Ende ebenso sorgfältig berechnet werden wie die auf dem Papier eingesparten CO2-Emissionen?
Während die Ukraine und die Republik Moldau trotz massiver Defizite hofiert werden, betreibt Brüssel gegenüber Serbien politisch motiviertes Bashing.
Letzte Woche hatte das Europäische Parlament über die von der Europäischen Kommission vorgelegten Fortschrittsberichte zu den EU-Beitrittskandidaten Ukraine, Moldau und Serbien abgestimmt. Massive Kritik daran übte der freiheitliche Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Harald Vilimsky:
„Die Scheinheiligkeit der EU im Beitrittsprozess ist an Heuchelei kaum zu überbieten. Während man bei der Ukraine und Moldau selbst gravierende Korruptionsprobleme großzügig übersieht und die Ukraine noch dazu als Land im Krieg für ihre Fortschritte lobt, wird Serbien mit immer neuen politischen Forderungen und Belehrungen überzogen. Das hat mit einem fairen Beitrittsverfahren nichts mehr zu tun.“
„Es wird immer offensichtlicher, dass in Brüssel längst nicht mehr objektive Kriterien, sondern ausschließlich politische Opportunität gelten. Bei der Ukraine werden selbst außergewöhnliche Umstände ausgeblendet, während Serbien ständig an den Pranger gestellt wird, weil es sich nicht in allen Fragen bedingungslos dem politischen Kurs der EU unterordnet. Wer nicht blind der Brüsseler Linie folgt, ist offenbar unerwünscht – das ist ideologisch motivierte Beitrittspolitik und untergräbt die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union massiv“, betonte Vilimsky.
„Wenn sich die serbische Bevölkerung demokratisch für einen EU-Beitritt entscheidet, dann ist das zu respektieren. Gleichzeitig hat Brüssel die Souveränität Serbiens zu achten und sich nicht ständig in innere Angelegenheiten einzumischen. Solange die EU mit zweierlei Maß misst, bleibt dieser Beitrittsprozess nichts anderes als eine politische Farce“, so Vilimsky abschließend.
Harald Vilimsky ist FPÖ Delegationsleiter im EU-Parlament| Mitglied im Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten (AFET) | Stv. Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)
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