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Heute — 28. Februar 2026

Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Harpstedt mit Rückblick auf 74 Einsätze im Jahr 2025

28. Februar 2026 um 08:20

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Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Harpstedt

Harpstedt (ots) – Am 27. Februar 2026 fand die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Harpstedt im Marktkieker statt. Ortsbrandmeister Thomas Heuermann eröffnete die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßte die anwesenden Ehrengäste sowie Vertreter aus Politik und Verwaltung, Bürgermeister, Alterskameraden, Mitglieder des Fördervereins und aktive Einsatzkräfte. Zu Beginn wurde der verstorbenen Mitglieder gedacht.

Mitgliederzahl und Einsätze

Zum Jahreswechsel 2025/2026 zählte die Feuerwehr Harpstedt 69 aktive Mitglieder. Die Jugendfeuerwehr umfasst 22 Mitglieder, während die Senioren 27 aktive Mitglieder zählen. Insgesamt gehören der Feuerwehr 118 Mitglieder an.

Im Jahr 2025 wurde die Wehr zu 74 Einsätzen alarmiert, was einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt (62 Einsätze). Die Einsätze setzten sich aus 32 Brandeinsätzen, 12 Hilfeleistungen, 10 Verkehrsunfällen, 8 Unterstützungseinsätzen für den Rettungsdienst, 6 sonstigen Einsätzen, 4 Fehlalarmen und 2 Alarmübungen zusammen. Bei Verkehrsunfällen und Hilfeleistungen konnten 22 verletzte Personen gerettet werden.

Übungen und Ausbildung

Der Dienstplan wurde 2025 angepasst, um gemeinsame Übungen beider Züge zu fördern. Das Konzept erhielt positive Rückmeldungen und wird auch 2026 fortgeführt. Insgesamt wurden 32 Dienste zur Vertiefung von Technik, Taktik und Fahrzeugkunde durchgeführt.

Die aktiven Mitglieder leisteten über 3.850 Dienststunden, was einem Durchschnitt von mehr als 10 Stunden pro Tag entspricht. Die Jugendfeuerwehr trug über 2.600 Stunden an Ausbildungsarbeit bei, hinzu kamen über 1.000 Einsatzstunden. Die Senioren engagierten sich ebenfalls regelmäßig, insbesondere bei der Pflege der Außenanlagen am Feuerwehrhaus.

Fortbildung und Technik

Zahlreiche Kameradinnen und Kameraden nahmen an Lehrgängen auf Kreis- und Landesebene teil. Darunter war die Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern sowie Fortbildungen zur taktischen Ventilation. Im vergangenen Jahr wurden auf Landkreisebene 60 neue Truppführerinnen und Truppführer nach einem neuen Ausbildungskonzept qualifiziert.

Der Feuerwehr stehen seitens der Samtgemeinde verschiedene Fahrzeugtypen zur Verfügung. Ergänzt wird der Fuhrpark durch den Rüstwagen des Landkreises, der insbesondere für technische Hilfeleistungen eingesetzt wird. Auf dem Rüstwagen wurden neue akkubetriebene hydraulische Rettungsgeräte und weitere technische Ausrüstung verladen.

Die Ersatzbeschaffung für ein 26 Jahre altes Tanklöschfahrzeug ist im Gange. Das neue LF 20 soll im vierten Quartal 2026 ausgeliefert werden. Eine Arbeitsgruppe koordiniert die Details mit der Gemeinde und dem Hersteller.

Unterstützung durch den Förderverein

Der Förderverein unterstützt die Feuerwehr unter anderem mit einem Abrollcontainer für Zeltlager und einem 9-Sitzer-Bus, der der Jugendfeuerwehr dient. Der Bus wird nicht für Einsätze verwendet, und die Finanzierung erfolgt vollständig durch den Förderverein.

Bei der Schutzkleidung sind bereits große Teile erneuert worden. Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf, da während Reinigungs- und Austauschphasen nicht alle Einsatzkräfte optimal ausgestattet werden können. Ein zusätzlicher Pufferbestand wird angestrebt.

Veranstaltungen und Präventionsarbeit

Das Osterfeuer auf dem Dreiangel fand am Samstag vor Ostern statt und war gut besucht. Ein Dank gilt der Familie Eiskamp für die Bereitstellung der Fläche.

Ein wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit ist die Brandschutzerziehung. Klaus Stiller führte im vergangenen Jahr drei Termine in Kindergärten durch und stellte ein Demonstrationshaus zur Rauchentwicklung zur Verfügung. Besuche der dritten Klassen der Grundschule im Feuerwehrhaus waren ebenfalls Teil des Jahresprogramms.

Berichte der Fachwarte und Personalien

Die Jugendfeuerwehr unter Leitung von Jana Siemers blickte auf ein aktives Jahr zurück, einschließlich eines Zeltlagers und eines Ausflugs in den Vogelpark Walsrode. Sieben neue Mitglieder konnten aufgenommen werden. Die Seniorenabteilung wählte Jürgen Wachendorf zum neuen Sprecher.

Die Zugführer informierten über Lehrgänge und kontinuierliche Fortbildung. Bei den Atemschutzgeräteträgern gab es zwei neue Qualifikationen.

Partnerschaft mit Loué

Im August fand ein Austausch mit der Partnerfeuerwehr in Loué statt. Der nächste Austausch ist für 2027 vorgesehen.

Grußworte

Samtgemeindebürgermeister Yves Nagel würdigte die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr. Fachbereichsleiterin Bettina Roland informiert über den Stand der Fahrzeugbeschaffung. Kreisbrandmeister Frank Hattendorf berichtete über aktuelle Entwicklungen im Brand- und Katastrophenschutz.

Im Zuge einer neuen Verordnung wurden die Dienstgrade aller 92 Einsatzkräfte angepasst. Jana Siemers und Sascha Apels wurden für ihre langjährige Arbeit in der Jugendfeuerwehr geehrt.

Bildunterschrift: v.l.: Frank Hattendorf, Torsten Ziegler, Yves Nagel, Florian Reinke, Alexander Oebker, Thomas Heuermann, Tamino Oebker, Nico Sparkuhl, Klaus Corleis, Markus Lichtenberg, Sascha Apels, Jana Siemers, Björn Sienknecht

Original-Content: news aktuell

Der Artikel Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Harpstedt mit Rückblick auf 74 Einsätze im Jahr 2025 erschien zuerst auf Nordische Post

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Gestern — 27. Februar 2026

Klatsche für Verfassungsschutz Was die AfD-Entscheidung so brisant macht

27. Februar 2026 um 14:43

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Ulrich Vosgerau spricht Recht: Jede Woche am Dienstag. Diesesmal geht es um Recht und Unrecht. Heute geht es um das Urteil zur AfD.

Mit dem Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln dürften sich die ohnehin schon ziemlich windigen Forderungen nach einem AfD-Verbot erledigt haben. Vor allem ein vom heutigen Verfassungsschutz-Chef Selen veröffentlichtes Gutachten kommt nicht gut weg. Was sagt die Entscheidung über V-Männer in der AfD? Die Rechts-Kolumne von Ulrich Vosgerau.

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Gericht stoppt AfD-Einstufung: SPD-Minister fordert prompt Verbote der Landesverbände

27. Februar 2026 um 14:00

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Nach dem Sieg der AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln kommen nun Forderungen aus der SPD, die einzelnen Landesverbände der konservativen Partei verbieten zu lassen. Eine Ausschaltung der größten Oppositionspartei scheint nach wie vor das Ziel zu sein.

Es ist eine Ohrfeige für den Inlandsgeheimdienst und ein Triumph für den Rechtsstaat: Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) per Eilbeschluss knallhart untersagt, die AfD als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” einzustufen. Die Behörde darf die größte Oppositionspartei des Landes vorerst nicht mehr so brandmarken. Doch anstatt das Urteil zu akzeptieren, reagieren erste SPD-Politiker mit purer Panik – und fordern jetzt erst recht ein Verbot der politischen Konkurrenz.

Der Beschluss aus Köln ist ein politisches Erdbeben. Er zeigt: Die oft als politisch instrumentalisiert wahrgenommene Behörde ist mit ihrem Versuch, die AfD im Hauruck-Verfahren hochzustufen, krachend gescheitert. Ausgangspunkt war die Entscheidung des Verfassungsschutzes vom 2. Mai 2025, die Partei vom Verdachtsfall zur “gesichert rechtsextremistischen Bestrebung” zu erklären. Die fadenscheinige Begründung der Schlapphüte: ein angeblich “ethnisch-abstammungsbezogenes Volksverständnis”.

Wie verzweifelt der Geheimdienst versuchte, Material gegen die Oppositionspartei zusammenzukratzen, zeigen die nackten Zahlen des Verfahrens: Mehr als 7.000 Seiten umfassen die elektronischen Gerichtsakten, dazu warf der Verfassungsschutz gigantische 1,5 Terabyte an gesammelten Daten in die Waagschale. Doch dies reichte dem Gericht im Eilverfahren dennoch nicht. Zwar sahen die Richter bei einzelnen Forderungen (wie dem Verbot von Minaretten oder Kopftüchern) einen Verdacht, doch die Kölner Richter stellten unmissverständlich klar: Eine verfassungsfeindliche Prägung der Gesamtpartei lässt sich auf dieser dünnen Basis schlichtweg nicht nachweisen. Bis zum Hauptsacheverfahren darf der Verfassungsschutz die AfD nun nicht mehr als “gesichert rechtsextremistisch” bezeichnen.

AfD-Chefin Alice Weidel feierte den Beschluss als “großen Erfolg für die AfD und ein großer Erfolg für die Demokratie”. Denn in einer echten Demokratie, so Weidel, entscheide immer noch der Wähler über den politischen Wettbewerb – und nicht der Geheimdienst. Mehr noch, da der Verfassungsschutz auch nur ein verlängerter Arm der Bundes- und der jeweiligen Landesregierung ist.

Wie groß das mangelnde Demokratieverständnis bei den etablierten Parteien ist, zeigte sich dabei umgehend in Thüringen. Dort trat der SPD-Innenminister Georg Maier auf den Plan. Seine demokratisch hochfragwürdige Schlussfolgerung aus der gerichtlichen Klatsche: Wenn der Verfassungsschutz die AfD nicht als rechtsextrem einstufen darf, dann müsse man eben ein Verbot einzelner Landesverbände prüfen. Maier schwadronierte von den “Instrumenten der wehrhaften Demokratie”, die nun zur Anwendung kommen müssten, und klammerte sich an die Tatsache, dass der Beschluss nur vorläufig sei. Das wirkt wie der durchschaubare Reflex eines Politikers, der die Felle seiner eigenen Partei davonschwimmen sieht und den politischen Gegner lieber per Gerichtsbeschluss ausschalten will, statt ihn an der Wahlurne zu schlagen.

Dass die Einstufung der AfD von Anfang an ein politisches Manöver war, sprach Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) erstaunlich offen aus. Er kritisierte das Vorgehen der damaligen Bundesregierung (es war damals die SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die das Ei legte) als “politisch motiviert” und nannte es einen “Bärendienst” für die Sicherheitsbehörden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) musste angesichts der Kölner Entscheidung ebenfalls auf die Bremse treten. Er verwies auf die extrem hohen rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot, für das es “belastbare Grundlagen” brauche – die, wie das Gericht gerade erst feststellte, offensichtlich fehlen. Dobrindt betonte, sein Ansatz bleibe es, die AfD politisch zu bekämpfen.

Während BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht den Kölner Beschluss als klaren Beleg für das Funktionieren des Rechtsstaats lobte, klammert sich die politische Linke an die Hoffnung auf das Hauptsacheverfahren. Jan van Aken, Chef der Mauermörderpartei-Nachfolgerin Die Linke gab sich trotzig und hofft, dass die Einstufung später doch noch bestätigt wird. Allerdings gibt es angesichts der vorläufigen Feststellung der Verwaltungsrichter in Köln keine großen Chancen dafür, dass der politisch motivierte Zug tatsächlich erfolgreich sein wird.

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Reaktionen auf Gerichtsbeschluß Innenminister nennt BfV-Einstufung der AfD „politisch motiviert“

26. Februar 2026 um 23:10

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AfD-Einstufung als „rechtsextrem“ vorerst gescheitert: FDP-Vize Wolfgang Kubicki, Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Sachsen Innenminister Armin Schuster äußern sich.

Erstmals räumt ein deutscher Innenminister ein, die AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz sei „politisch motiviert“ gewesen. Auch andere Politiker äußern sich zum Gerichtsbeschluß.

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Nach AfD-Erfolg im Eilverfahren „Das Gericht wird in der Hauptsache nicht anders entscheiden“

27. Februar 2026 um 05:35

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Erfolg für die AfD vor Gericht gegen den Verfassungsschutz: Rechtsanwalt Christian Conrad.

Was bedeutet der Erfolg der AfD gegen den Verfassungsschutz vor Gericht wirklich? Warum dauerte das Eilverfahren neun Monate? Wie geht es weiter? Rechtsanwalt Christian Conrad, der den spektakulären Beschluß errang, steht der JF Rede und Antwort.

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Klatsche für Verfassungsschutz Ein wichtiger Etappensieg für die AfD

26. Februar 2026 um 18:39

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Alice Weidel (l) und Tino Chrupalla, die Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, äußern sich vor Beginn der Sitzung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu aktuellen Themen.

Der Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln zur rechtswidrigen Einstufung der AfD als rechtsextrem ist eine Sensation. Er schafft erfrischende Klarheit zum Begriff „Remigration“ und dem „ethnischen Volksbegriff“. Nun muß die Partei zeigen, wie diszipliniert sie ist. Ein Kommentar von Henning Hoffgaard.

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Eilantrag der AfD hat Erfolg: Partei darf nicht als rechtsextremistisch eingestuft werden!

26. Februar 2026 um 15:30

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Großer Erfolg für die AfD: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die wichtigste Oppositionspartei und politisch vielfach stärkste Kraft im Land vom Verfassungsschutz vorerst nicht als “gesichert rechtsextrem” eingestuft und behandelt werden darf.

Dem Eilantrag der AfD wurde im Wesentlichen stattgegeben: Der Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch darf eine solche Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst nicht öffentlich bekanntgegeben werden.

Das VG Köln schreibt in einer Pressemitteilung:

Nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann. 

In der Mitteilung wird von zwei “muslimenfeindlichen Forderungen” im Bundestagswahlprogramm 2025 geschrieben – namentlich die Untersagung des Baus von Minaretten und des Muezzinrufs sowie ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder. Diese beiden Forderungen stellten sich aber “derzeit noch als einzelne verfassungswidrige Forderungen dar. Insoweit ist nicht jede verfassungswidrige Forderung, nicht jede einzelne Äußerung für sich genommen ausreichend für die Feststellung der verfassungsfeindlichen Grundtendenz einer Partei”, so das Gericht.

Es sei “derzeit noch nicht mit hinreichender Gewissheit dargetan, dass im Fall der Erlangung politischer Gestaltungsmöglichkeiten durch die Antragstellerin auch weitere Rechte deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens eingeschränkt oder verkürzt werden sollen, sodass diese als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt würden”.

Weiterhin konstatiert das Gericht: “Im Parteiprogramm und in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Antragstellerin oder ihr zurechenbarer Anhänger finden sich bislang keine eindeutigen Forderungen im Sinne einer allgemeinen rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund, welche die Gesamtpartei prägen.” Und auch die angeblichen “‘Geheimziele’ in Bezug auf die Rückführung von Bevölkerungsgruppen sind weder im gerichtlichen Verfahren dargelegt worden noch sonst ersichtlich” – eine klare gerichtliche Absage an das Potsdam-Märchen, die auch die Verbotsforderer schmerzen dürfte.

AfD-Co-Chefin Alice Weidel kommentierte die Entscheidung auf X erfreut:

Nicht nur darf der Bundesverfassungsschutz die AfD nicht mehr als “gesichert rechtsextrem” führen, das Verwaltungsgericht Köln schob mit seinem Beschluss auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel vor. Ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat!

Neben dem Eilverfahren gibt es noch das Verfahren in der Hauptsache; die Causa ist also noch nicht abschließend entschieden. Gegen den aktuellen Beschluss kann zudem Beschwerde eingelegt werden.

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Lyrik trifft Wissenschaft: »Gesund in einer kranken Gesellschaft!?«

26. Februar 2026 um 08:03

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Lyrik trifft Wissenschaft: »Gesund in einer kranken Gesellschaft!?« Was bedeutet Gesundheit in einer Welt voller Krisen, Leistungsdruck und gesellschaftlicher Umbrüche? Damit beschäftigt sich die Veranstaltung »Gesund in einer kranken Gesellschaft!?« ein Format ...
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Gymnasium geräumt - „Bumms-Mobil“-Lehrer lagerte Sprengstoff in Schule

25. Februar 2026 um 21:26

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Schullehrer Stephan L. lagerte explosive Stoffe und Munition im Gymnasium.
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Gericht stoppt Rauswurf des Pädagogen - Schüler nannten Camper ihres Lehrers „Bumms-Mobil“

25. Februar 2026 um 18:50

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Ein Pädagoge darf trotz Vorwürfen und Skandalen weiter unterrichten, entschied das Gericht.
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Zeichen der Solidarität: Ukraine-Flagge vor dem Husumer Kreishaus

24. Februar 2026 um 11:58

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Anlässlich des vierten Jahrestages des russischen Überfalls auf die Ukraine wird die Flagge der Ukraine vor dem Husumer Kreishaus gehisst. Mehrere Fraktionen des Kreistages haben dies angeregt, um ein Zeichen der ...
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Tag der Städtebauförderung am 9. Mai 2026

24. Februar 2026 um 08:24

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Die Programme der Städtebauförderung zählen zu den wichtigsten Instrumenten der Stadtentwicklung und wirken auch in unserer Stadt. Die Stadt Alfeld (Leine) beteiligt sich daher am bundesweiten Aktionstag und lädt am Samstag - den 9. Mai 2026, von 10:00 bis 14:00 Uhr auf den Marktplatz und Umgebung ein. 

Unter dem Titel „Wallanlagen – Eine Idee blüht auf“ erwartet die BesucherInnen:

  • Eine Beteiligungsplattform zum neuen Projekt „Wallanlagen“: Hier sind Ihre Ideen gefragt!
  • Eine interessante Ausstellung zu den Wallanlagen
  • Themenführungen durch die Wallanlagen
  • Ein spannendes Rahmenprogramm für Groß und Klein

Der bundesweite Aktionstag ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, der Länder, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zur Stärkung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Vorhaben der Städtebauförderung. Weitere Informationen unter: www.tag-der-staedtebaufoerderung.de Instagram @staedtebaufoerderung, #TagDerStädtebauförderung #StädtebauförderungWirkt

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Watt'n Service: Rentenangelegenheiten

18. April 2024 um 09:43

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Rentenangelegenheiten Kostenfreie Beratung und Unterstützung in Rentenangelegenheiten Unser heutiges Thema: Rentenangelegenheiten Unsere Kollegin Frau Jappsen ist für Sie bei Fragen zu Rentenangelegenheiten da. Einen Antrag auf Rente können Sie bei uns ...
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Neuer Leiter im Sozialzentrum Sylt

23. Februar 2026 um 09:14

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Neuer Leiter im Sozialzentrum Sylt Seit dem 1. September 2025 leitet Johannes Biallas das Sozialzentrum Sylt. Damit trägt der 29-jährige Verantwortung für einen Bereich, der für viele Insulanerinnen und Insulaner in oftmals ...
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Baumfällarbeiten im Rettberg

17. Februar 2026 um 07:38

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Hauptwege werden erst beim Rücken genutzt, einige kleinere Pfade sind dann aber auch bei den Fällarbeiten gesperrt. Wichtig ist, dass die Absperrungen der kleineren Wege auf jeden Fall beachtet werden und dass auch Hunde im Freilauf nicht in die Hiebsfläche laufen.

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Pflegedurchforstung zur Förderung von lichtbedürftigen Baumarten wie Lärche, Eiche, Ahorn und Kirsche sowie von qualitativ guten Buchen. Sie soll die Artenvielfalt erhalten und die Vitalität und das Wachstum der wertvollen Bäume steigern.
Bei der Maßnahme wird Sägeholz  aus der Lärche geerntet. Außerdem können wir Brennholz für private und gewerbliche Kunden sowie Industrieholz für die Verwertung in der Spanplatten- und Zellstoffgewinnung bereitstellen.

 

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Stabsübung im Kreishaus: Kreis Nordfriesland probt Ernstfall bei Sturmflut und Starkregen

16. Februar 2026 um 14:14

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Um die Zusammenarbeit und Abläufe im Krisenfall zu festigen, hat der Katastrophenabwehrstab des Kreises Nordfriesland am 9. und 10. Februar im Husumer Kreishaus eine Übung durchgeführt. Im Mittelpunkt stand das Zusammenspiel aller beteiligten Behörden ...
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Ausbildungen entdecken bei »Pizza & Job«

16. Februar 2026 um 11:05

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Ausbildungen entdecken bei »Pizza & Job« Die Veranstaltungsreihe »Pizza & Job« der Jugendberufsagentur Husum (JBA) sowie des Kinder- und Jugendforums der Stadt Husum BISS geht in die nächste Runde. Am 5. März 2026 ...
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Thermografie-Wanderung Föhrste muss leider ausfallen...

16. Februar 2026 um 09:13

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Leider muss die Thermografieveranstaltung in Föhrste heute entfallen.
Die kommenden Termine am 18.02. in Eimsen und am 09.03.2026 in Warzen sollen stattfinden... 


Energieverluste sichtbar machen – Stadt Alfeld (Leine) lädt zur Thermografie-Wanderung ein
Die Stadt Alfeld (Leine) lädt alle Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Entdeckungstour ein: den Thermografie-Spaziergängen. Mit Hilfe moderner Wärmebildkameras werden Energieverluste an Gebäuden sichtbar gemacht – ein spannender Einblick in die Welt der Wärmeenergie und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz.

Energieverluste erkennen, Heizkosten senken

Undichte Fenster, schlecht isolierte Rollladenkästen oder Wärmebrücken an Balkonen – mit Thermografie-Aufnahmen werden diese Schwachstellen auf einen Blick erkennbar. „Die Thermografie-Wanderung ist mehr als nur ein Spaziergang“, erklärt Lars Lohrengel, Koordinator für kommunale Wärmeplanung der Stadt Alfeld (Leine). Nach einer kurzen Einführung in das Thema begibt sich die Gruppe auf eine Entdeckungstour zu ausgewählten Gebäuden in der Umgebung. Vor Ort werden die Aufnahmen analysiert und Optimierungspotenziale aufgezeigt. Teilnehmer erhalten zudem wertvolle Tipps, wie sie Energie einsparen und Heizkosten senken können.

Heizen der Zukunft: Dämmung, moderne Technik oder doch etwas ganz Neues?

Die Veranstaltungen bieten auch Raum für die Diskussion aktueller Fragen: Wie sieht das Heizen der Zukunft aus? Welche Rolle spielen Dämmung und moderne Heiztechnologien? „Wir freuen uns, das Thema Wärmeenergie auf anschauliche Weise präsentieren zu können“, betont Bürgermeister Bernd Beushausen. Die Thermografie-Spaziergänge sind Teil der Bemühungen der Stadt Alfeld (Leine), Bürgerinnen und Bürger bei der Reduzierung von Energieverlusten zu unterstützen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

 

Termine und Anmeldung

Die Thermografie-Spaziergänge finden an folgenden Terminen statt:

 

Datum

Uhrzeit

Treffpunkt

18.02.2026

18 Uhr

Dorfgemeinschaftshaus Eimsen

09.03.2026

18 Uhr

Dorfgemeinschaftshaus Warzen

 

 

 

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung jedoch erforderlich – per E-Mail an energie@kein-spam!!!stadt-alfeld.de oder telefonisch unter 05181 703 102. Die Veranstaltungen dauern etwa 2,5 Stunden. Bei ungeeigneter Witterung wird der theoretische Teil inklusive Kameravorführung im Seminarraum durchgeführt.

 

Hintergrund: 

Die Stadt Alfeld (Leine) engagiert sich aktiv für die Energiewende und unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, Energieverluste zu reduzieren und Heizkosten zu sparen. Die Thermografie-Spaziergänge sind ein Baustein dieser Bemühungen und bieten eine einzigartige Möglichkeit, sich über das Heizen der Zukunft und die Bedeutung von Dämmung zu informieren.

 

Kontakt für Rückfragen: 

Stadt Alfeld (Leine) 

Stabsstelle Kommunale Wärmeplanung

Telefon: 05181/703 102 

E-Mail: energie@kein-spam!!!stadt-alfeld.de

 

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Thermografie-Wanderungen: Energieverluste erkennen, Heizkosten senken

16. Februar 2026 um 09:13

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Die Stadt Alfeld (Leine) lädt alle Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Entdeckungstour ein: den Thermografie-Spaziergängen. Mit Hilfe moderner Wärmebildkameras werden Energieverluste an Gebäuden sichtbar gemacht – ein spannender Einblick in die Welt der Wärmeenergie und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz.

Energieverluste erkennen, Heizkosten senken

Undichte Fenster, schlecht isolierte Rollladenkästen oder Wärmebrücken an Balkonen – mit Thermografie-Aufnahmen werden diese Schwachstellen auf einen Blick erkennbar. „Die Thermografie-Wanderung ist mehr als nur ein Spaziergang“, erklärt Lars Lohrengel, Koordinator für kommunale Wärmeplanung der Stadt Alfeld (Leine). Nach einer kurzen Einführung in das Thema begibt sich die Gruppe auf eine Entdeckungstour zu ausgewählten Gebäuden in der Umgebung. Vor Ort werden die Aufnahmen analysiert und Optimierungspotenziale aufgezeigt. Teilnehmer erhalten zudem wertvolle Tipps, wie sie Energie einsparen und Heizkosten senken können.

Heizen der Zukunft: Dämmung, moderne Technik oder doch etwas ganz Neues?

Die Veranstaltungen bieten auch Raum für die Diskussion aktueller Fragen: Wie sieht das Heizen der Zukunft aus? Welche Rolle spielen Dämmung und moderne Heiztechnologien? „Wir freuen uns, das Thema Wärmeenergie auf anschauliche Weise präsentieren zu können“, betont Bürgermeister Bernd Beushausen. Die Thermografie-Spaziergänge sind Teil der Bemühungen der Stadt Alfeld (Leine), Bürgerinnen und Bürger bei der Reduzierung von Energieverlusten zu unterstützen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

 

Termine und Anmeldung

Die Thermografie-Spaziergänge finden an folgenden Terminen statt:

 

Datum

Uhrzeit

Treffpunkt

18.02.2026

18 Uhr

Dorfgemeinschaftshaus Eimsen

09.03.2026

18 Uhr

Dorfgemeinschaftshaus Warzen

 

 

 

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung jedoch erforderlich – per E-Mail an energie@kein-spam!!!stadt-alfeld.de oder telefonisch unter 05181 703 102. Die Veranstaltungen dauern etwa 2,5 Stunden. Bei ungeeigneter Witterung wird der theoretische Teil inklusive Kameravorführung im Seminarraum durchgeführt.

 

Hintergrund: 
Die Stadt Alfeld (Leine) engagiert sich aktiv für die Energiewende und unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, Energieverluste zu reduzieren und Heizkosten zu sparen. Die Thermografie-Spaziergänge sind ein Baustein dieser Bemühungen und bieten eine einzigartige Möglichkeit, sich über das Heizen der Zukunft und die Bedeutung von Dämmung zu informieren.

 

Kontakt für Rückfragen: 
Stadt Alfeld (Leine)
Stabsstelle Kommunale Wärmeplanung

Telefon: 05181 703 102 
E-Mail: energie@kein-spam!!!stadt-alfeld.de

 

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Mikrozensus 2026

12. Februar 2026 um 17:09

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 Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung vom 23.01.2026

 

  • Rund 40.000 Haushalte werden im Jahr 2026 durch das LSN für den Mikrozensus befragt
  • Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte unterstützen vor Ort bei der Überprüfung der ausgewählten Wohnanschriften
  • Befragung der Haushalte erfolgt überwiegend online


HANNOVER. Wie viele Alleinlebende, Paare oder Familien mit Kindern gibt es 2026 im Land Niedersachsen? Wie gestaltet sich die Wohnsituation der Niedersächsinnen und Niedersachsen? In welchen Berufen und Branchen arbeiten niedersächsische Erwerbstätige, wie hoch ist der Anteil an Teilzeitbeschäftigten?

Diese und viele weitere politisch und gesellschaftlich relevante Fragen sollen auch in diesem Jahr wieder durch den Mikrozensus beantwortet werden. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) teilt mit, dass im Laufe dieses Jahres etwa 80.000 Bürgerinnen und Bürger in rund 40.000 Haushalten an zufällig ausgewählten Anschriften an der Befragung teilnehmen werden. Sie geben stellvertretend für ganz Niedersachsen Auskunft zu ihren Lebensbedingungen.

Der Mikrozensus wird bereits seit 1957 permanent durchgeführt und liefert jährlich wertvolle Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Haushalte in Niedersachsen und Deutschland. An den ausgewählten Adressen werden innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren maximal vier Befragungen durchgeführt. Bei einem Teil der Haushalte finden die Befragungen zweimal innerhalb eines Kalenderjahres statt. Durch die mehrfache Befragung können nicht nur kurzfristige Veränderungen und Entwicklungen in den Haushalten festgestellt werden, sondern auch langfristige Veränderungen in der Gesellschaft.

Die zu befragenden Haushalte werden zunächst per Post direkt durch das LSN angeschrieben und um Auskunft gebeten. Mit diesem Schreiben erhalten alle Berichtspflichtigen zugleich individuelle Zugangsdaten, mit denen sie ihre Auskunft online erteilen können. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, einen Papierfragebogen beim LSN anzufordern oder die Befragung telefonisch durchzuführen.

Um im Vorfeld der Befragung die anzuschreibenden Haushalte sowie die Gebäudestruktur zu ermitteln, setzt das LSN zudem ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte vor Ort zur Anschriftenklärung ein. Für alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten gilt, dass sie sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren können. In Zweifelsfällen können sich Haushalte die Legitimation der Erhebungsbeauftragten auch telefonisch vom LSN bestätigen lassen.
Das LSN bittet alle auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger, die für ihre Haushalte im Laufe des Jahres 2026 ein Schreiben vom LSN erhalten, um Mitwirkung. Hierbei sind die Auskünfte aller Bevölkerungsgruppen wichtig, unabhängig von ihrer jeweiligen Lebenssituation: Die Angaben von erwerbslosen Personen, Studierenden oder älteren Menschen sind ebenso relevant wie die von Angestellten oder Selbstständigen. Weiterführende Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf der gemeinsamen Plattform der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter: www.mikrozensus.de.

Auf der Internetseite des LSN finden Sie neben weiteren Informationen zum Mikrozensus in Niedersachsen auch Tabellen mit Ergebnissen aus den vergangenen Erhebungen. Webseite des niedersächsischen Landesamtes für Statistik

Sonstige Hinweise: Mit dem Mikrozensus werden jährlich wichtige Daten zur Lebenssituation der Haushalte in Niedersachsen erhoben. Eine weitere Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik ist die Erhebung der Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Diese liefert unter anderem detaillierte Daten dazu, wie viel Geld privaten Haushalten in Niedersachsen zur Verfügung steht und wofür es ausgegeben wird. Für die Teilnahme an dieser Befragung werden weiterhin freiwillige Haushalte gesucht. Aktuell ist besonders die Mitwirkung von sogenannten sonstigen Haushalten gefragt. Bei diesen handelt es sich um Mehrpersonenhaushalte, in denen z.B. Erwachsene mit einem Elternteil oder volljährigen Kindern in einem Haushalt leben. Zudem suchen wir für das Jahr 2026 noch Rentnerhaushalte und Haushalte, in denen der oder die Hauptverdienende selbstständig oder freiberuflich tätig ist. Sie sind interessiert? Weitere Informationen zu den LWR, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind online verfügbar unter www.lwr.de.

Über das Landesamt für Statistik Niedersachsen Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erstellt auf gesetzlicher Grundlage rund 290 Statistiken zu verschiedenen Themen wie Bevölkerung und Haushalte, Bildung, Erwerbstätigkeit, Finanzen, Wirtschaft und Handel, Industrie oder Umwelt und Energie. Das LSN bietet damit neutrale, verlässliche und fachlich unabhängige Informationen für das Land Niedersachsen, seine Regionen und Kommunen, die mit anderen deutschen und europäischen Daten vergleichbar sind. Diese stehen Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern zu Informations- und Planungszwecken sowie als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung.

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„Nightwalk Workshop“ für Frauen – Sicherheit beginnt mit Wahrnehmung

13. Februar 2026 um 08:14

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Der „Nightwalk Workshop“ für Frauen setzt genau hier an. Er ist kein Selbstverteidigungskurs im klassischen Sinne, sondern ein ganzheitlicher Workshop, der Wissen, Wahrnehmung und Selbstbewusstsein verbindet. Ziel ist es, Frauen dabei zu unterstützen, sich auch im Dunkeln sicherer zu fühlen, Ängste einzuordnen und der eigenen Intuition wieder zu vertrauen.

Im Mittelpunkt stehen Fragen wie:

  • Wie entsteht Angst – und wann schützt sie uns?
  • Was unterscheidet ein ungutes Bauchgefühl von erlernten Unsicherheiten?
  • Wie wirken Körpersprache, Haltung und Präsenz auf andere?
  • Was sind sexuelle Belästigungen, wo beginnen Grenzverletzungen und wie kann
  • ich sie frühzeitig erkennen?

Der Workshop stärkt die Selbst- und Außenwahrnehmung, schärft den Blick für Situationen und vermittelt Strategien, um klarer aufzutreten und eigene Grenzen wahrzunehmen und zu wahren. Durch theoretisches Wissen und praktische Übungen lernen die Teilnehmerinnen, ihr Verhalten bewusster zu steuern und sich im öffentlichen Raum sicherer zu bewegen. Er richtet sich an Frauen ab dem 17. Lebensjahr, nach oben gibt es keine Altersbeschränkung.

Die Platzkapazität für den Workshop ist auf 36 Teilnehmerinnen begrenzt und die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro.

Ablauf des 3-stündigen Workshops:

2 Stunden Indoor (Theorie):

Grundlagen zu Angstentstehung, Körpersprache, Wahrnehmung, sexueller Belästigung, Grenzen und Intuition. Austausch, Reflexion und alltagsnahe Beispiele stehen im Fokus.

1 Stunde Outdoor (Praxis im Dunkeln):

Gemeinsamer Nightwalk, bei dem das Gelernte praktisch erprobt wird – achtsam, respektvoll und in geschütztem Rahmen.

Der „Nightwalk Workshop“ möchte Mut machen. Mut, den eigenen Gefühlen zu vertrauen. Mut, Raum einzunehmen. Und Mut, sich nicht von Angst bestimmen zu lassen, sondern mit ihr umzugehen.

Denn Sicherheit beginnt nicht im Außen – sie beginnt in uns selbst.

Bei Interesse melden Sie sich bitte, gern gleich mit ausgefülltem Anmeldebogen, per Email bei lechel.ina@kein-spam!!!stadt-alfeld.de an.

Fragebogen

Den Kostenbeitrag von 10€ überweisen Sie bitte vorab auf das Konto DE88 2595 0130 0034 5442 99 des ALMA Frauen e.V.

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Landessozialministerin Aminata Touré übergibt Förderbescheid: 670.000 Euro für neues Frauenhaus in Husum

13. Februar 2026 um 13:17

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Der Kreis Nordfriesland setzt ein Zeichen gegen häusliche Gewalt: In Husum entsteht ein Neubau für das Frauenhaus Nordfriesland mit 20 Plätzen. Am 13. Februar übergab Aminata Touré, die Ministerin für Soziales, Jugend, ...
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Führerschein-Umtausch: Sonder-Sprechstunde im Husumer Kreishaus entfällt

12. Februar 2026 um 11:34

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Führerschein-Umtausch: Sonder-Sprechstunde im Husumer Kreishaus entfällt Aufgrund sinkender Nachfrage wird die wöchentliche Sonder-Sprechstunde zum Führerschein-Umtausch im Husumer Kreishaus bis auf Weiteres eingestellt. Bis zum 24. Februar 2026 haben Bürgerinnen und Bürger ...
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Lammprinzessin oder Lammprinz für 2026 gesucht

11. Februar 2026 um 11:31

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Lammprinzessin oder Lammprinz für 2026 gesucht Der Kreis Nordfriesland sucht gemeinsam mit der Nordsee-Tourismus-Service GmbH, dem Kreisbauernverband Nordfriesland sowie dem Landesverband Schleswig-Holsteinischer Schaf- und Ziegenzüchter e.V. für 2026 eine Lammprinzessin ...
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Gutscheine für »Ofenführerscheine« erhältlich

11. Februar 2026 um 08:23

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Gutscheine für »Ofenführerscheine« erhältlich Der Kreis Nordfriesland startet die Kampagne »Richtig Heizen mit Holz«. Sie soll dazu beitragen, die lokale Luftverschmutzung durch eine optimierte Bedienung möglichst vieler privat genutzter Holzöfen ...
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Schnee und Eis: gut zu wissen....

20. Januar 2026 um 07:32

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Die Winterdienstpflichten der Anlieger ergeben sich aus der Straßenreinigungssatzung in Verbindung mit der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Alfeld (Leine).

Der Winterdienst auf der Fahrbahn erfolgt durch den Baubetriebshof bzw. die Straßenmeisterei Gronau bei klassifizierten Straßen.
Diese Straßen sind in der Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung aufgeführt.

In diesen Bereichen sind folgende Pflichten auf die Anlieger übertragen:

Räumlicher Umfang

· Reinigung der Gehwege mit weniger als 1,5 m vollständig, sonst mindenstens 1,5 m

· Reinigung mindestens 1 m neben der Fahrbahn oder am äußersten Rand der Fahrbahn

· Reinigung der gemeinsamen Geh- und Radwege mit einer geringeren Breite von 2 mvollständig, sonst mindindestens 2 m

· Reinigung in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen: ausreichend breite Streifen von mindestens 1 m vor den Grundstücken sowie mindestens  0,8m breite Zugänge

· An Haltestellen sind die Gehwege von Schnee und Eis freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen

· Bei Tauwetter sind Gehwege und Gossen von dem Eis zu befreien

 

Zeitlicher Umfang

· an Werktagen von 7:00 – 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 08:00 – 20:00 Uhr

 

Sonstiges:

· Der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg darf nicht durch Schnee und Eis gefährdet werden

· Schnee und Eis dürfen nicht auf die Straße oder zum Nachbarn gebracht werden

· Sand oder andere abstumpfende Mittel dürfen verwendet werden

· Schädliche Chemikalien oder Salze dürfen nur dann verwendet werden, wenn dies zur Herstellung der Verkehrssicherheit unvermeidbar ist

Bei den Straßen, die nicht in der Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung aufgeführt sind, findet kein Winterdienst durch Baubetriebshof oder Straßenmeisterei statt.

Hier obliegt der Winterdienst zu den oben genannten Zeiten den Anliegern sowohl auf den Gehwegen, als auch auf der Fahrbahn bis zur Mitte der Straße.

 

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Save the Date: STADTRADELN 2026 in Alfeld (Leine)

15. Januar 2026 um 08:11

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In diesen drei Wochen heißt es: Alltagswege bewusst klimafreundlich mit dem Fahrrad zurücklegen und gemeinsam ein starkes Zeichen für nachhaltige Mobilität setzen. Ob Arbeitsweg, Einkauf oder Freizeitfahrt – jede Fahrt zählt und trägt dazu bei, CO₂-Emissionen zu reduzieren und das Fahrrad als selbstverständliches Verkehrsmittel im Alltag zu stärken.

Mitmachen können wieder Bürgerinnen und Bürger, Schulen, Vereine, Unternehmen und Teams. Ziel ist es, möglichst viele Menschen fürs Radfahren zu begeistern und langfristig für umweltfreundliche Mobilität zu gewinnen.

Weitere Informationen zur Aktion und zur Anmeldung folgen rechtzeitig.
Jetzt schon vormerken und dabei sein!

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Zufrierende Wasserflächen: nicht betreten!

08. Januar 2026 um 09:57

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Die Dicke der Eisschicht ist nicht ausreichend und auch nicht gleichmäßig – somit ist das Risiko eines Einbruchs und damit verbundener lebensbedrohlicher Situationen überall gegeben.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder über die bestehenden Gefahren zu informieren und ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen.
 

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