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Heute — 28. Februar 2026

AfD darf nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werden

27. Februar 2026 um 23:05

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+ USA an Iran: Unterwerfen oder Sterben! + “Unsere Geduld ist am Ende”: Pakistan erklärt den Taliban den offenen Krieg + WEF-Knall wegen Epstein: Børge Brende tritt als Chef zurück + Wirtschaft alarmiert: Neues Tariftreuegesetz gefährdet Tausende Jobs + Österreich schrumpft: Fertilitätsrate fällt auf historisches Tief +

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USA an Iran: Unterwerfen oder Sterben!

Die Verhandlungsvorschläge der USA wurden bekannt, und sie fordern die bedingungslose Kapitulation des Irans, entgegen Völkerrecht und Menschenrechten. Was nichts Anderes bedeutet, als dass der Angriffs-Krieg bereits beschlossen wurde.

Die USA haben dem Iran ein Dokument übergeben, das keine Verhandlung darstellt. Es ist eine Kapitulationsanordnung. Das Wall Street Journal erhielt die amerikanischen Forderungen, die heute in Genf präsentiert wurden: Zerstörung von Fordow, Natanz und Isfahan. Herausgabe jedes Gramms angereicherten Urans an die Vereinigten Staaten. Dauerhafte Nullanreicherung, ohne Auslaufklauseln, ohne Ablaufdatum. Entgegenkommen für den Rest der Existenz eines Staates Iran. Im Gegenzug: Minimale Sanktionserleichterungen zunächst, weitere nur bei dauerhafter Einhaltung aller Bedingungen. Weiterlesen auf tkp.at

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“Unsere Geduld ist am Ende”: Pakistan erklärt den Taliban den offenen Krieg

Die Lage in Südasien eskaliert und steht kurz vor der totalen Explosion. Nach blutigen Grenzgefechten fliegen jetzt Kampfjets über der afghanischen Hauptstadt und werfen Bomben ab. Die Atommacht Pakistan macht Ernst gegen die radikalislamischen Taliban – und spricht von einem “offenen Krieg”.

Symbolbild (C) Report24/KI

Es sind Worte, die die gesamte Region in höchste Alarmbereitschaft versetzen. Pakistans Verteidigungsminister Khawaja Asif machte auf X unmissverständlich klar, dass die Zeit der Diplomatie vorbei ist: “Unsere Geduld hat ihre Grenze erreicht. Jetzt herrscht ein offener Krieg zwischen uns und euch.” Die Folge: Bomben auf Kabul. Weiterlesen auf report24.news

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AfD-Entscheidung vor Gericht: Eine schallende Ohrfeige für alle Demokratieverächter

Die AfD darf nicht als gesichert rechtsextrem verfolgt werden. Es ist nur ein Beschluss im Eilverfahren – doch die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln zerschmettern die Argumentation all jener, die ein AfD-Verbotsverfahren fordern: Es entlarvt sie als die wahren Demokratiefeinde. (…)

imago images/Horst Galuschka

Die AfD fordert die Remigration von Ausländern. Damit vertritt sie aber kein verfassungswidriges Konzept, hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln festgestellt. „Spezifisch verfassungsfeindliche Absichten“ seien „nicht ersichtlich“.

Das Verwaltungsgericht Köln verbietet nicht nur die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. Der Verfassungsschutz darf auch bestimmte Aussagen über die Partei nicht mehr verbreiten. Dobrindt will derweil das Hauptsacheverfahren ausfechten. Weiterlesen auf apollo-news.net

WEF-Knall wegen Epstein: Børge Brende tritt als Chef zurück

Nächste personelle Reaktion aufgrund der Epstein-Akten. Klaus Schwabs Nachfolger beim Weltwirtschaftsforum (WEF), Børge Brende, gab heute Donnerstag wegen seiner prominenten und intensiven Epstein-Kontakte seinen Rücktritt als Chef des WEF bekannt.

„Nach sorgfältiger Abwägung habe ich beschlossen, als Präsident und CEO des Weltwirtschaftsforums zurückzutreten.“

Der ehemalige norwegische Außenminister Brende schrieb mit Epstein per Mail über das WEF als „neue globale Architektur“, die laut Epstein die „UN ersetzen“ kann, AUF1 berichtete (https://t.me/auf1tv/17778). Auch über Crypto, Genetik und Cyberangelegenheiten unterhielten sich die beiden intensiv. Nun legt Brende sein Chef-Amt nieder, damit das Weltwirtschaftsforum seine Arbeit ohne Ablenkung fortsetzen kann, so der Norweger.
Via AUF1

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Wirtschaft alarmiert: Neues Tariftreuegesetz gefährdet Tausende Jobs

Das Tariftreuegesetz ist durch! Am Donnerstagvormittag hat der Bundestag den umstrittenen Gesetzesentwurf in dritter Lesung beschlossen.

Die deutsche Metall- und Elektroindustrie ist alarmiert: Durch das neue Gesetz könnten Tausende Jobs wegfallen, weil Unternehmen aus dem Wettbewerb gedrängt werden. So würde der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt gefährdet.
[…]
Das neue Tariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen – inklusive umfangreicher Dokumentations-, Kontroll- und Haftungspflichten.
[…]
Das neue Tariftreuegesetz bedeutet für viele Betriebe eine massive bürokratische Belastung, die vor allem kleinere Unternehmen nicht stemmen könnten. […] Besonders kritisch sieht der Verband eine neue Haftungsregelung: Die Unternehmen sollen künftig vollständig für Tarifverstöße von Subunternehmern haften – mit Vertragsstrafen, Kündigungen und möglichem Ausschluss von Vergaben.
[…]
“Das sei „ein Nachtreten gegenüber den vielen deutschen Unternehmen, die aufgrund der massiven Wirtschaftskrise um ihre Existenz kämpfen“.
Weiterlesen auf bild.de

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Österreich schrumpft: Fertilitätsrate fällt auf historisches Tief

75.718 Geburten – so wenige wie seit Jahrzehnten nicht

Sybolbild Baby

Die Zahlen sind eindeutig: 2025 kamen in Österreich lediglich 75.718 Kinder lebend zur Welt – um 2,0 Prozent weniger als im Vorjahr. Das geht aus der am 25. Februar 2026 veröffentlichten Geburtenbilanz der Statistik Austria hervor. Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau sank damit auf 1,29 – ein neuer historischer Tiefststand, der den bisherigen Rekord von 1,31 aus dem Jahr 2024 bereits wieder unterbietet.

Zum Vergleich: Demografen gehen davon aus, dass eine Gesamtfertilitätsrate von 2,1 Kindern pro Frau nötig wäre, um die Bevölkerung langfristig stabil zu halten. Österreich liegt weit darunter. Weiterlesen auf exxtra24.at

+++ KEINE SATIRE +++

„Kleine Mädchen sollen mit Kopftuch in die Schule gehen“

Steuerfinanziertes Bundesprogramm „Demokratie leben“ fördert Kopftuch für alle kleinen Mädchen

„Kleine Mädchen sollen mit Kopftuch in die Schule gehen“

„Nettes“ kleines Buch, vom Steuerzahler finanziert.
Da wird mir schlecht 🤢

Indoktrinierung, die pic.twitter.com/30rt8CqguX

— Geht’s noch !? 🧐 🇩🇪🦁🦁🦁🦁 (@Aufwachen_Leute) February 26, 2026

Hier geht’s zu den Short News von gestern.

Muezzinruf ertönt erstmals über deutscher Innenstadt


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Verkehrsunfall in Hannover-Vahrenwald – PKW fährt in Baugerüst, Fahrer verletzt

27. Februar 2026 um 22:00

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Verkehrsunfall in Hannover: 61-Jähriger verletzt

Hannover (ots) – Die Feuerwehr Hannover wurde am Freitagnachmittag gegen 15:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall in die Vahrenwalder Straße gerufen.

Bei Eintreffen der Einsatzkräfte stellte sich heraus, dass ein PKW von der Fahrbahn abgekommen und in ein Baugerüst gefahren war. Zudem berührte der PKW zwei weitere Fahrzeuge. Zunächst gab es Meldungen, dass zwei Personen im Fahrzeug eingeklemmt seien, was sich jedoch als nicht zutreffend erwies. Der 61-jährige Fahrer befand sich allein im Auto und wurde von Ersthelfern noch vor der Ankunft der Feuerwehr befreit.

Die Feuerwehrkräfte leisteten erste Hilfe, bevor der Fahrer durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht wurde. Weitere Transporte waren nicht erforderlich.

Da zunächst unklar war, ob das Baugerüst durch den Unfall einsturzgefährdet ist, sperrte die Feuerwehr den Bereich ab und forderte umgehend einen Statiker zur Beurteilung der Situation an. Das Baugerüst wurde anschließend durch die Feuerwehr gesichert und der PKW entfernt.

Während der Einsatzmaßnahmen musste die Vahrenwalder Straße in stadteinwärtiger Richtung ab Höhe der Philipsbornstraße vollständig gesperrt werden. Der Einsatz wurde gegen 18:45 Uhr beendet. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Unfallursache und Schadenshöhe aufgenommen.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Gestern — 27. Februar 2026

AfD nicht „gesichert rechtsextrem“ Warum die Niederlage des Verfassungsschutzes auch Faeser trifft

27. Februar 2026 um 08:20

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Nancy Faeser (SPD) und Sinan Selen beugen sich im Paul-Löbe-Haus zueinander und sprechen leise miteinander; Aufnahme zu Beginn einer Sondersitzung des Innenausschusses zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg. Nancy Faeser und Sinan Selen im Gespräch am Rande einer Ausschußsitzung: Vertraulicher Austausch vor laufenden Kameras. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Das Verwaltungsgericht Köln stoppt die AfD-Hochstufung und zerlegt das Gutachten des Verfassungsschutzes. Interne Mails aus Faesers letzten Amtstagen zeigen, wie die damalige Innenministerin Druck zur Hochstufung aufbaute.

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Nach AfD-Erfolg im Eilverfahren „Das Gericht wird in der Hauptsache nicht anders entscheiden“

27. Februar 2026 um 05:35

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Erfolg für die AfD vor Gericht gegen den Verfassungsschutz: Rechtsanwalt Christian Conrad.

Was bedeutet der Erfolg der AfD gegen den Verfassungsschutz vor Gericht wirklich? Warum dauerte das Eilverfahren neun Monate? Wie geht es weiter? Rechtsanwalt Christian Conrad, der den spektakulären Beschluß errang, steht der JF Rede und Antwort.

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Eilantrag der AfD hat Erfolg: Partei darf nicht als rechtsextremistisch eingestuft werden!

26. Februar 2026 um 15:30

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Großer Erfolg für die AfD: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die wichtigste Oppositionspartei und politisch vielfach stärkste Kraft im Land vom Verfassungsschutz vorerst nicht als “gesichert rechtsextrem” eingestuft und behandelt werden darf.

Dem Eilantrag der AfD wurde im Wesentlichen stattgegeben: Der Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch darf eine solche Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst nicht öffentlich bekanntgegeben werden.

Das VG Köln schreibt in einer Pressemitteilung:

Nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann. 

In der Mitteilung wird von zwei “muslimenfeindlichen Forderungen” im Bundestagswahlprogramm 2025 geschrieben – namentlich die Untersagung des Baus von Minaretten und des Muezzinrufs sowie ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder. Diese beiden Forderungen stellten sich aber “derzeit noch als einzelne verfassungswidrige Forderungen dar. Insoweit ist nicht jede verfassungswidrige Forderung, nicht jede einzelne Äußerung für sich genommen ausreichend für die Feststellung der verfassungsfeindlichen Grundtendenz einer Partei”, so das Gericht.

Es sei “derzeit noch nicht mit hinreichender Gewissheit dargetan, dass im Fall der Erlangung politischer Gestaltungsmöglichkeiten durch die Antragstellerin auch weitere Rechte deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens eingeschränkt oder verkürzt werden sollen, sodass diese als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt würden”.

Weiterhin konstatiert das Gericht: “Im Parteiprogramm und in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Antragstellerin oder ihr zurechenbarer Anhänger finden sich bislang keine eindeutigen Forderungen im Sinne einer allgemeinen rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund, welche die Gesamtpartei prägen.” Und auch die angeblichen “‘Geheimziele’ in Bezug auf die Rückführung von Bevölkerungsgruppen sind weder im gerichtlichen Verfahren dargelegt worden noch sonst ersichtlich” – eine klare gerichtliche Absage an das Potsdam-Märchen, die auch die Verbotsforderer schmerzen dürfte.

AfD-Co-Chefin Alice Weidel kommentierte die Entscheidung auf X erfreut:

Nicht nur darf der Bundesverfassungsschutz die AfD nicht mehr als “gesichert rechtsextrem” führen, das Verwaltungsgericht Köln schob mit seinem Beschluss auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel vor. Ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat!

Neben dem Eilverfahren gibt es noch das Verfahren in der Hauptsache; die Causa ist also noch nicht abschließend entschieden. Gegen den aktuellen Beschluss kann zudem Beschwerde eingelegt werden.

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