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Heute — 02. Februar 2026

Nicht aufregen: Union macht doch nur Wahlkampf für Blau

02. Februar 2026 um 11:27

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Merz, Reiche, Söder und Co. wechseln sich mit immer neuen Forderungen nach noch mehr Einschnitten für die Bürger ab. Gemeint sind natürlich Deutsche, wenn es heißt, der die Krankenkassen sollen Zahnarztbesuche ganz von der Liste streichen. Von Ukrainern und Sonstigen war nicht die Rede.

Merz kritisiert immer wieder die „Work-Life-Balance“ und die Vier-Tage-Woche als unvereinbar mit dem Erhalt des aktuellen Wohlstands. Wie bitte – Wohlstand? Welchen meint er denn? Den von Gelsenkirchener Schließfachmietern?

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) tönt ins gleiche Horn: „Wir müssen in Deutschland insgesamt mehr arbeiten.“

In der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ (1. Februar 2026) sagte Markus Söder wörtlich: „Eine Stunde Mehrarbeit in der Woche würde uns enorm viel Wirtschaftswachstum bringen und ist wirklich nicht zu viel verlangt.“ Gut, dass in Bayern gerade keine Wahlen anstehen, dafür aber in fünf Bundesländern. Und wenn die Union so weiter macht, sind auch bald Neuwahlen auf Bundesebene fällig.

Es bringt nichts, nur alle Frechheiten aufzulisten, was alleine der Aufregung dient. Betrachten wir es so: Die Herrschaften machen Wahlkampf für Blau und schon nächsten Monat kann man den Altparteien einen fetten Denkzettel verpassen. Hier die Termine:

Das Superwahljahr 2026

Baden-Württemberg – Zweiter Platz in Reichweite

Am 8. März wählen die Schwaben. Die AfD liegt stabil bei 20 % (INSA 29.01.: 20 %, Infratest dimap/SWR-Trend Januar: 20 %), nur knapp hinter der CDU (ca. 29 %) und fast gleichauf oder leicht hinter den Grünen (21–22 %, stark aufgeholt). Das wären immer noch satte Zugewinne gegenüber den 9,7 % von 2021 – nur mitregieren darf man nicht, weil alle anderen im Dauer-Abgrenzungsmodus hängen. Aber wer sagt denn, dass bis dahin alles so bleibt, wie es ist? Im Endspurt könnte die Brandmauer bröckeln oder die Grünen doch noch abrutschen.

Rheinland-Pfalz – Solider Dritter, Potenzial für 20 %+ bleibt Am 22. März schaut man auf die Weinberge – und auf die Wahlurne. Hier liegt die AfD bei 18 % (Infratest dimap/SWR Januar: 18 %, INSA teils höher bei 23 %, aber Trend klar um 18–20 %). Hinter CDU (ca. 29 %) und SPD (ca. 26 %, holt auf). Meilenweit über der Absturzzone, die Grüne (ca. 10 %) und FDP vorbehalten bleibt. Zudem fließt noch eine Menge Wasser Mosel und Rhein herunter, was die ein oder andere Hürde wegschwemmen könnte. Wenn Merz auf Bundesebene und Ebling als Mainzer Sheriff weiter Schützenhilfe leisten, sind auch mehr als zwanzig Prozent drin – Bollinger peilt das ja explizit an.

Sachsen-Anhalt – Machtwechsel in Reichweite, aber leichter Dämpfer Am 6. September könnte es in Magdeburg knallen: Die AfD führt mit 39 % (INSA 27.01.: 39 %, leichter Rückgang von 40 % im Herbst), klar vor CDU (ca. 26 %). Ministerpräsident Haseloff denkt schon laut darüber nach, ob er bei einem AfD-Sieg lieber gleich die Koffer packt – oder ob die Brandmauer doch hält und es auf Minderheitsregierung oder Chaos hinausläuft. Die AfD ist weiter haushoch vorn, aber der Mini-Rückgang zeigt: Nichts ist garantiert.

Mecklenburg-Vorpommern – AfD immer noch ganz vorne, aber SPD holt massiv auf Noch im selben Monat ist MV dran. Hier führt die AfD mit 35 % (Infratest dimap/NDR Ende Januar: 35 %, Rückgang um 3 Punkte von früher 38 %). Dahinter SPD jetzt bei 25 % (stark +6), CDU bei 13 %. Da muss man sich schon sehr anstrengen, um das noch zu vergeigen – aber die SPD von Schwesig hat sich aus dem Tief gekämpft und könnte den Vorsprung enger machen. Klar vorne, doch der Abstand schmilzt.

Berlin – Hauptstadt bleibt Sonderzone 20. September, Berlin: Mit rund 16–17 % liegt die AfD im Mittelfeld (Infratest dimap/rbb Januar: 17 %, Civey/Tagesspiegel ca. 16 %). Hinter CDU (ca. 22 %), Linke (ca. 17–18 %), Grüne (ca. 16 %) und SPD (ca. 14 %). Hier ticken die Uhren eben anders – AfD nicht dominant, sondern solider Player in einer fragmentierten Hauptstadt-Landschaft.

(Auszug von RSS-Feed)

Wenn die landgerichtliche Unabhängigkeit auf der Strecke bleibt!

02. Februar 2026 um 09:00

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von Thomas Henning | Teil 1

Eine schallende Ohrfeige für eine große Strafkammer? Eine nicht kurzweilige Besprechung der Entscheidungen der 3. Großen Strafkammer des Landgerichtes Konstanz vom 28.08.2025 zu dem Aktz.: 3 KLs 44 Js 19271/24 und des Oberlandesgerichtes Karlsruhe 3. Strafsenat vom 27. Januar 2026 Aktz.: 3 Ws 296/25

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. Juli 2022 (2 BvR 1630/21) entschieden, dass routinemäßige, beaufsichtigte Urinkontrollen unter Entblößung des Genitals im Strafvollzug das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Gefangenen verletzen können. Solche intensiven Kontrollen sind nur bei konkretem Drogenverdacht verhältnismäßig, nicht jedoch als pauschale Maßnahme.

Die Kernpunkte der Entscheidung beinhalten die damit einhergehende Verletzung des Persönlichkeitsrechts, denn die Beobachtung des Genitalbereichs bei der Urinabgabe stellt einen erheblichen Eingriff in das Schamgefühl und das Recht auf Intimsphäre dar.

Das Bundesverfassungsgericht macht in dieser Entscheidung überdeutlich, dass Alkoholkontrollen oder Alternative Maßnahmen wie Drogenscreenings zu bevorzugen sind.

Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Gefangenen und insbesondere auch im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Schutz ihrer Intimsphäre und setzt hohe Hürden für die Praxis der Drogenscreenings in Justizvollzugsanstalten und in den Anstalten des Maßregelvollzuges.

Soweit scheinbar alles gut, das höchste deutsche Gericht hat gesprochen!

In der Maßregelvollzugseinrichtung in Reichenau ist die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, insbesondere mit der, in ihr wohnenden Reichweite und Bedeutung, zu keinem Zeitpunkt angekommen. Wozu auch!

In den meisten entwickelten Industriestaaten der westlichen Welt ist der Gesundheitssektor inzwischen der umsatzstärkste Wirtschaftszweig <Vgl. Irene Papanicolas/Liana R. Woskie/Ashish K. Jha, Health Care Spending in the United States and Other High-Income Countries, in: JAMA – Journal of the American Medical Association 10/2018, S. 1024–1039>.

In Deutschland ist eine beständige Kommerzialisierung der Kliniken zu beobachten, die für die gerichtlich angeordnete Unterbringung nach §§ 63, 64 StGB, nach § 126a StPO, die einstweilige Unterbringung § 331 FamFG und andere Formen der Unterbringung zuständig sind.

Die ambivalente Haltung gegenüber psychisch Kranken hat etwa der 2011/12 publik gewordene „Fall Gustl Mollath“ ebenso wie der „Fall von Ulvi Kulac“ deutlich gemacht wie die aktuelle Debatte um das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in Bayern
<unter anderem dazu: Florian Bruns, Der gefährliche Irre in unseren Köpfen, 28.4.2018,
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2018-04/psychiatrie-gesetz-bayern-psychkhg-stigmatisierung-psychisch-kranke-nationalsozialismus>;.

Man beachte aber derzeit auch die Diskussion um den ehemaligen Polizeibeamten Thomas Krebs, welcher sich eingerechnet den Zeitraum der Unterbringung nach § 126a StPO, weit über sechs Jahre im Maßregelvollzug befindet: (1).

Angesichts der nicht so weit zurückliegenden Vergangenheit, der Massenvernichtung von „unwertem Leben“ im dritten Reich obliegt es dem Rechtsstaat, insbesondere in diesem Bereich, eine lückenlose Kontrolle der Maßnahmen und Formen der Unterbringungen zu etablieren, die zumindest den Untergebrachten deren Würde belassen und nicht zielgerichtet diese zu verletzen.

Geht man davon aus, dass pro Tag einer Unterbringung ca. 1000,00 € anfallen, sollte eine rechtstaatlich akzeptable Form der Unterbringung an sich auch kein Problem abbilden.
In der Realität gestaltet sich dies allerdings gänzlich anders. Denn und das ist der Fakt, wir sperren weg, egal unter welchen Bedingungen (2).

In den Focus rückt hier die Kontrolle durch eigens hierzu geschaffene Rechtsgrundlagen und insbesondere die Überprüfung von Maßnahmen durch Gerichte.

Die beiden hier zu besprechenden Entscheidungen sind – bezogen auf den Beschluss des Landgerichtes Konstanz der dort tätig gewordenen Strafkammer in der Besetzung mit drei Richtern – nicht nur ein Paradebeispiel wie es nicht „laufen sollte“, sondern geben Anlass zu der begründeten Besorgnis, dass Grundrechte von Untergebrachten zumindest für diese Strafkammer in diesem Fall keinerlei tatsächliche Bedeutung entfalten, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eh keine Rolle spielt und man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier von einer richterlichen Unabhängigkeit weder gesprochen werden kann noch von der Befolgung des Eides:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

Blickt man in die Entscheidung der großen Strafkammer, haben dort möglicherweise drei Richter, eine Offenlegung wer dem Inhalt der Entscheidung zugestimmt hat oder dagegen votierte gibt es nicht <Hans-Heiner Kühne, Beratungsgeheimnis, in: Strafprozessrecht, Eine systematische Darstellung des deutschen und europäischen Strafverfahrensrechts, C.F. Müller, Heidelberg 2010, S. 595>, dem Inhalt des Beschlusses zugestimmt.

Hier muss man bei der Entscheidung des Landgerichtes folgendes sehen. Das Landgericht hat die gestellten Anträge als „Strafvollstreckungskammer“ firmiert. Tatsächlich handelte sich um Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 126a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 119a Absatz 1 Satz 1 StPO, denn der Untergebrachte war nach § 126a StPO vorläufig untergebracht.

Hinzu tritt, dass bei einem Verfahren nach § 109 ff. StVollzG die zuständige Strafvollstreckungskammer in der Besetzung mit einem Richter und nicht als Kammer mit drei Richtern entscheidet. Hierbei kann man durchaus die begründete Frage stellen, weshalb ein Spruchkörper aus drei Richtern dies nicht hat erkennen können.

Dies wirft zugleich die Frage auf, wie es möglich sein kann, dass eine große Strafkammer in vollständiger Unkenntnis des rechtlich Gegebenen so handelt.

Immerhin hatte das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 05.04.2016 (2 Ws 90/16) bereits unmissverständlich klargestellt, dass bei einer einstweiligen Unterbringung die Anwendung des Strafvollzugsrechtes keine Anwendung finden kann, weil sich bereits aus § 1 StVollzG ergebe, was im Übrigen auch einleuchtet, nur den Vollzug rechtskräftig angeordneter Maßregeln erfasst.

Wozu Sachverhalte aufklären, wenn man es sich einfach machen kann?

Es ist diese immer mal wieder zu beobachtende „merkwürdige Verbundenheit“ zwischen RichternInnen und Institutionen wie die des Maßregel- als auch Strafvollzuges, welche oft unter Kritik fiel
<Johannes Feest: Definitionsmacht, Renitenz und Abolitionismus, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2020>.

Die der richterlichen Kontrolle unterfallenden Institutionen wie die des Straf- als auch Maßregelvollzuges, die selbstverständlich darum wissen, dass deren Sachvortrag in der Regel als gegeben angesehen wird und nur eher selten eine tatsächliche inhaltliche Aufklärung betreiben, können so auf einem besonders hohen Niveau rechtswidrig agieren.

Das in der Sache hier, wenn der Untergebrachte sich weigert eine offenkundige und offensichtliche rechtswidrige Anordnung einer menschenunwürdigen Gestaltung einer Urinkontrolle zu befolgen, dann auch noch weiterhin vollständig rechtswidrig Zimmerarrest verhängt wird, man also mittels „einer Freiheitsberaubung in der Unfreiheit“ diese rechtswidrige Anordnung durchzusetzen sucht, wird Gegenstand weiter strafrechtlicher Ermittlungen sein.

So beinhaltet das Handeln der Klinik, insbesondere in Bezug auf die Inhalte in den abgegebenen Erklärungen ein Blendvisier, dass deren vorsätzlich rechts- als auch verfassungswidriges Handeln nicht nur zu rechtfertigen sucht, sondern damit man dieses ungebrochen fortsetzen kann.

Daran beteiligt – man meint selbstverständlich – natürlich auch die hier tätigen Staatsanwaltschaften. Ohne Frage handelte es sich hier bei dem Handeln der Klinik um Straftaten, die geahndet werden müssen.

Das bei der Staatsanwaltschaft Koblenz geführte Ermittlungsverfahren (Aktz.: 44 Js 23830/25) wurde nach einer Einholung einer „Stellungnahme“ der Klinik unter Abstellung auf den Inhalt derselben eingestellt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde verworfen.

Immerhin waren zu diesem Zeitpunkt drei Richter und zwei Staatsanwaltschaften mit dem Sachverhalt befasst.

Überspitzt formuliert kann man anmerken, dass in der Sache alles getan wurde, um den Sachverhalt nicht aufzuklären, und wen interessieren schon vorsätzliche rechtswidrige Handlungen, die einen Untergebrachten betreffen?

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat sich durch dieses Blendvisier nicht täuschen lassen.


Die Entscheidung des OLG Karlsruhe


Oberlandesgericht Karlsruhe
3 Ws 296/25
3. Strafsenat
Beschluss


In dem Sicherungsverfahren
– Betroffener und Antragsteller –


gegen
– Antragsgegner –

hat das Oberlandesgericht Karlsruhe – 3. Strafsenat – am 27. Januar 2026 beschlossen:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 28.08.2025 aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die am 10.07.2025, am 17.07.2025, am 06.08.2025 und am 10.08.2025 erfolgten Anordnungen der Abgabe einer Urinprobe dergestalt, dass der Antragsteller Urin unter ständiger Beobachtung seines entblößten Intimbereichs abzugeben hat, rechtswidrig waren.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Antragsteller darin erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

Gründe:

Mit Urteil vom 27.05.2025 ordnete das Landgericht Konstanz gemäß § 63 StGB die Unterbringung des Antragstellers in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Gleichzeitig ordnete es seine einstweilige Unterbringung nach § 126a StPO an, die seit dem 27.05.2025 im ZfP Reichenau vollzogen wird. Das Urteil ist seit dem 28.10.2025 rechtskräftig.


Am 10.07.2025, am 17.07.2025, am 06.08.2025 und am 10.08.2025 forderte die Antragsgegnerin den Antragsteller zur Abgabe von Urinkontrollen auf, jeweils mit der Maßgabe, dass die Urinkontrollen dergestalt abzugeben sind, dass ein Pfleger durchgängig einen Blick auf die entblößten Genitalien des Antragstellers richtet.


Hiergegen hat der Antragsteller Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt.


Die Beschwerde ist zulässig und begründet.


Die Anordnungen stellen gewichtige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Sie verletzen den Antragsteller in seinem Recht auf Intimsphäre und Schamgefühl.


Die Anwendung des Ermessens begegnet durchgreifenden Bedenken, da mildere Mittel nicht geprüft wurden. Die Durchführung der Urinkontrollen mittels Marker ist möglich und wurde später auch angewandt.

Damit sind die angeordneten Maßnahmen rechtswidrig.

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Gestern — 01. Februar 2026

Interview der Woche Peter Hahne: „Deutschland zerstört sich auch ohne Putins Panzer“

01. Februar 2026 um 12:48

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Bestsellerautor und ZDF-Journalist Peter Hahne: „Warum macht ihr uns kaputt?“

Peter Hahne warnt vor dem politischen Selbstmord Deutschlands. In seinem neuen Buch „Warum macht ihr uns kaputt?“ rechnet der Bestsellerautor knallhart mit dem politischen Irrsinn unserer Zeit ab, legt Lügen, Doppelmoral und Versagen der Mächtigen schonungslos offen.

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Ältere Beiträge

Wegen der Landtagswahlen Söder bezweifelt, daß es in diesem Jahr zu Reformen kommt

30. Januar 2026 um 06:14

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Frustriert über den Reformunwillen von CDU und SPD: CSU-Chef Markus Söder.

Nach dem Koalitionsausschuß befürchtet CSU-Chef Söder, daß auch in diesem Jahr Reformen ausbleiben. Aus Angst vor den fünf Landtagswahlen wollten CDU und SPD lieber nichts ändern.

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ACHTUNG REICHELT!

30. Januar 2026 um 01:05

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FÜNF Beweise, dass Merz Deutschland in den grünen Sozialismus führt

JULIAN REICHELT | Helmut Kohl warnte einst: „Bei einer Staatsquote von 50 Prozent beginnt der Sozialismus.“ Und genau an dieser Schwelle steht Deutschland heute – offiziell bei 49 Prozent. Der einzige „Wachstumsmarkt“ des Landes ist der Staat: mehr Bürokratie, mehr Transferleistungen, ein Sozialstaat außer Kontrolle – und eine Energiepolitik, die unter dem Schlagwort „Klimaneutralität“ immer stärker nach Planwirtschaft klingt.

Mittendrin steckt Bundeskanzler Friedrich Merz. Er ist zwar nicht als ideologischer Sozialist bekannt, jedoch gefangen in einem System der Umverteilung – weg von den Bürgern, hin zu den Apparatschiks. Und Merz macht fleißig mit. An welchen fünf Zeichen Sie den aufziehenden Sozialismus in Deutschland erkennen, erfahren Sie in dieser Folge von „Achtung, Reichelt!“.




Bitte unterstützen Sie unseren Kampf für Freiheit und Bürgerrechte. Und auch gegen die Klima-Hysterie, die letztlich der Nährboden für Programme ist, die uns das Geld aus der Tasche ziehen sollen, wie wir bereits jetzt schon erfahren dürfen. Stichwort: Energiewende. Und das ist erst der Anfang! Die Umverteilung von unten nach oben hat gerade erst begonnen.

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Merz träumt von der Großmacht Europa – doch seine markigen Sprüche nimmt keiner ernst

29. Januar 2026 um 09:26

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Friedrich Merz hat in seiner heutigen Regierungsansprache im Deutschen Bundestag wieder einmal große Worte gewählt. Deutschland und Europa müssten lernen, „die Sprache der Machtpolitik zu sprechen“, verkündete der Kanzler mit ernster Miene. In einer pathetisch aufgeladenen Rede beschwor er eine neue Weltordnung und erklärte Europa kurzerhand zur künftigen Großmacht – ein Anspruch, der vor allem eines auslöste: Zweifel, wie aus dem offiziellen Bundestagsprotokoll hervorgeht.

Merz zeichnete das Bild einer rauen, gefährlichen Welt, in der nur militärische Stärke, wirtschaftliche Schlagkraft und politische Geschlossenheit zählen. Europa müsse sich selbst „ermächtigen“, Deutschland vorangehen. Die Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf bis zu fünf Prozent präsentierte er als historisches Signal, dem andere Länder angeblich folgen würden. Massive Aufrüstung, technologische Souveränität und die dauerhafte Unterstützung der Ukraine stellte der Kanzler als alternativlos dar. Was fehlt, ist jede Erklärung, wie ein wirtschaftlich angeschlagenes Land diese Großmachtambitionen überhaupt tragen soll.

Auffällig war der Tonfall, als Merz auf das Mercosur-Abkommen zu sprechen kam. Hier ließ er jede diplomatische Zurückhaltung fallen. Der Kanzler machte keinen Hehl aus seinem Ekel darüber, dass ausgerechnet AfD und Grüne gemeinsam gegen das Abkommen gestimmt hatten. Diese politische Zweckgemeinschaft bezeichnete er als Zumutung und erklärte wörtlich: „Es war mehr als irritierend, was da in Brüssel und in Straßburg geschehen ist.“ Die Verachtung war unüberhörbar.

Für Merz steht Mercosur sinnbildlich für seinen Machtanspruch. Freihandel, neue Allianzen, globale Märkte – alles soll Europa nach vorne bringen. Widerstand dagegen wertet er als Sabotage. Entsprechend scharf fiel seine Ansage aus: „Dieses Abkommen muss zustande kommen, und zwar so schnell wie möglich.“ Dass große Teile der Bevölkerung diese Abkommen kritisch sehen, spielte in seiner Rede keine Rolle. Stattdessen dominierte der moralische Zeigefinger gegenüber politischen Gegnern.

Auch wirtschaftlich kündigte Merz eine „harte Gangart“ an. Europa habe sich selbst blockiert, nun müssten Vorschriften fallen, Wachstum entfesselt werden. Gleichzeitig erklärte er Europa zum gleichberechtigten Partner der USA und wies Zolldrohungen demonstrativ zurück. Der Anspruch: Augenhöhe. Die Realität: Abhängigkeiten, schwache Konjunktur und ein Staat, der kaum noch handlungsfähig wirkt.

Innenpolitisch versprach der Kanzler Reformen am Fließband. Bürgergeld, Rente, Pflege, Gesundheit – alles soll neu aufgestellt werden. Wachstum sei die Grundlage für alles, räumte Merz ein, musste aber gleichzeitig zugeben, dass Deutschland viel zu langsam vorankommt. Seine Hoffnung auf einen vorsichtigen Aufschwung wirkte dabei eher wie Zweckoptimismus als wie belastbare Perspektive.

Unterm Strich blieb eine Rede voller großer Worte und großer Gesten. Mehr Macht, mehr Militär, mehr Europa – aber wenig Substanz. Merz inszenierte sich als Kanzler der Zeitenwende, doch seine markigen Sprüche über Großmacht, Führung und Selbstermächtigung verhallten weitgehend wirkungslos. Denn jenseits des Bundestags glaubt kaum noch jemand daran, dass aus diesen Ankündigungen mehr wird als politisches Theater.

(Auszug von RSS-Feed)

Gaskrise, Meinungsdiktat, Deindustrialisierung – Weidel rechnet mit Merz und EU ab

27. Januar 2026 um 18:36

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Deutschland steuert sehenden Auges auf eine neue Energiekrise zu. Das machten Alice Weidel und Tino Chrupalla auf einer Pressekonferenz der AfD-Bundestagsfraktion deutlich. Grundlage ihrer Aussagen sind offizielle Speicherstände und Marktanalysen.

Die deutschen Gasspeicher sind bereits unter die kritische Marke von 40 Prozent gefallen, in einzelnen Regionen – insbesondere in Bayern – liegen die Füllstände teilweise nur noch bei fünf Prozent. Selbst der Energiekonzern Uniper sieht die Versorgungssicherheit nicht mehr garantiert. Besonders brisant: Der drittgrößte deutsche Gasspeicher in Breitbrunn könnte dauerhaft stillgelegt werden. Süddeutschland droht damit ein handfester Gasmangel.

Weidel machte die energiepolitische Linie der vergangenen Jahre verantwortlich. Der gleichzeitige Ausstieg aus russischem Pipelinegas und aus der Kernenergie sei ein „Schuss in beide Knie“. Seit der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke 2023 habe sich der Gasverbrauch zur Stromerzeugung nahezu verdoppelt. Das angeblich rettende US-Flüssiggas sei nicht nur deutlich teurer, sondern wegen logistischer Engpässe und Wintereinbrüchen in den USA zunehmend unsicher. Frisches Gas komme kaum noch in den Speichern an, sondern werde sofort verbrannt – mit weiter steigenden Preisen für Bürger und Industrie.

Die EU-Pläne, russisches Gas bis 2027 vollständig zu ersetzen, bezeichnete Weidel als realitätsfern. Während EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angeblich Putins Kriegskasse austrocknen wolle, würden in Wahrheit die Sparkonten der Bürger geplündert. Notwendig sei eine Rückkehr zu günstigen Lieferungen über sichere Pipelines und eine souveräne deutsche Energiepolitik. Auch Friedrich Merz müsse sich hier an frühere Aussagen erinnern, wonach ein Ausgleich mit Russland im deutschen Interesse liege.

Ein zweites zentrales Thema war die Meinungsfreiheit. Weidel kritisierte scharf den § 188 StGB, den sogenannten „Politikerbeleidigungsparagraphen“. Laut Allensbach-Umfragen fühlt sich inzwischen weniger als die Hälfte der Deutschen frei, ihre Meinung offen zu äußern. Besonders alarmierend: Zwei Drittel der unter 30-Jährigen geben an, ihre Meinung nicht mehr frei sagen zu können. Hausdurchsuchungen wegen Social-Media-Posts, Kontosperrungen und privilegierte Meldewege für regierungsnahe NGOs wie HateAid würden den demokratischen Diskurs massiv beschädigen. Politiker würden so zu einer geschützten Klasse erhoben. Die AfD fordert deshalb die ersatzlose Streichung des Paragraphen.

In seiner anschließenden Rede ging Tino Chrupalla hart mit der Bundesregierung und der Union ins Gericht. Die angebliche Wirtschaftsstärke, die Friedrich Merz auf internationalen Bühnen beschwöre, sei leeres Wortgeklingel. Deutschland habe seit 2018 rund 400.000 Industriearbeitsplätze verloren, die Industrieproduktion sei um 20 Prozent eingebrochen. Für das laufende Jahr rechnet die AfD mit bis zu 30.000 Insolvenzen. Traditionsunternehmen verschwinden, Kommunen verlieren ihre Gewerbesteuereinnahmen, der Mittelstand stehe vor dem Kollaps.

Als zentrale Ursachen nannte Chrupalla ideologische Klimapolitik, Energiewende, Bürokratie und unkontrollierte Massenmigration. Allein 2025 seien über eine halbe Milliarde Euro Kindergeld ins Ausland geflossen, insgesamt summierten sich die Transfers seit 2010 auf rund fünf Milliarden Euro. Gleichzeitig explodiere die Kriminalität, No-Go-Areas entstünden, Parallelgesellschaften verfestigten sich. Die von der Regierung angekündigte „Migrationswende“ sei ein Bluff.

Die AfD fordert ein radikales Reformprogramm: Wiedereinstieg in die Kernkraft, Abschaffung der CO₂-Abgaben, Ende von Verbrennerverbot, Heizungsgesetz und Lieferkettengesetzen, massive Deregulierung sowie drastische Senkung von Steuern und Energiepreisen. In der Migrationspolitik verlangt die Partei ausnahmslose Grenzkontrollen, konsequente Abschiebungen, Sachleistungen statt Geld und einen Einbürgerungsstopp. Der deutsche Pass dürfe nur noch nach strengen Kriterien vergeben werden.

Auch zur inneren Sicherheit fand Weidel deutliche Worte. Während deutsche Medien sich auf Vorfälle in den USA stürzten, würden tägliche Messerangriffe, Gruppenvergewaltigungen und rechtsfreie Räume im eigenen Land verharmlost oder verschwiegen. „Offene Grenzen töten“, so Weidel wörtlich. Die Politik habe die Pflicht, die eigene Bevölkerung zu schützen – und versage dabei seit Jahren.

(Auszug von RSS-Feed)

„Herr Bundeskanzler der zweiten Wahl“ … Leserbrief geht im Social Web viral

25. Januar 2026 um 11:00

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Im Social Web gehen die Gemüter hoch, heftige Reaktionen kommentieren einen Leserbrief an Friedrich Merz, der alleine in facebook über 43.000 Mal gelikt und 4.300 Mal kommentiert wurde. Der Beitrag spricht vielen Lesern aus dem Herzen.

„Herr Bundeskanzler der zweiten Wahl … erlauben Sie mir eine Frage.

Ganz direkt. Ohne das übliche diplomatische Weichspülmittel, das Sie so schätzen.

Wann genau eigentlich … ist in Ihren Kreisen der Entschluss gefallen, dass die Menschen in diesem Land nur noch eine lästige Ressource sind? Etwas, das man melkt, das man diszipliniert, das man von oben herab moralisch belehrt – aber das man unter keinen Umständen mehr ernst nimmt?

Sie stehen dort oben, exemplarisch für eine Kaste, die sich eine Arroganz antrainiert hat, die ihresgleichen sucht. Ein geschlossener Zirkel. Man applaudiert sich auf Podien gegenseitig zu, während man auf jene herabblickt, die dieses ganze Theater überhaupt erst finanzieren. Die Menschen, die morgens aufstehen, die arbeiten, die Steuern zahlen – und die zusehen müssen, wie sie trotz ihres Fleißes immer tiefer abrutschen.

Und dann setzen Sie noch einen obendrauf.

Es ist an Unverschämtheit kaum zu überbieten, wenn aus Ihren Reihen nun auch noch die Behauptung kommt, die Menschen in diesem Land wären schlichtweg ‚zu lange krank‘.

Kanzler Merz schimpft über „zu viele Kranke“ – und hält 14,5 Fehltage im Jahr für „fragwürdig“.

Als wäre Krankheit eine Freizeitentscheidung. Als wäre das Burnout, der kaputte Rücken nach dreißig Jahren Maloche oder die psychische Erschöpfung durch Ihre verfehlte Politik ein Zeichen von Faulheit. Wer dieses Land durch seine Arbeit physisch und psychisch verschleißt, dem werfen Sie am Ende noch Arbeitsverweigerung vor?

Das ist nicht nur faktisch falsch, das ist menschlich niederträchtig.

Schauen wir uns doch mal die Zahlen an, Herr Bundeskanzler. Ihre eigenen Zahlen. Während Sie dem arbeitenden Volk mangelnde Moral vorwerfen, weisen die Bundesbehörden im Schnitt fast 21 Krankheitstage pro Jahr auf. Weit über dem bundesweiten Durchschnitt. Und die Krönung?

Die Verwaltung des Deutschen Bundestages selbst – also genau dort, wo die moralischen Zeigefinger geschmiedet werden – liegt bei fast 23 Tagen.

Man gönnt sich also im geschützten Raum der Macht deutlich mehr Auszeiten als jenen, denen man gleichzeitig Faulheit unterstellt.

Wissen Sie … wenn Sie von ‚Verantwortung‘ reden, dann hört das Volk nur noch ‚Verachtung‘. Ihre Botschaft ist doch längst angekommen:

Arbeitet mehr.
Zahlt mehr.
Aber vor allem: Haltet die Fresse.

Wer in diesem System nicht mehr funktioniert, wer nicht mehr liefern kann, der hat in Ihrem Weltbild anscheinend jede Daseinsberechtigung verloren.

CO2-Abgabe. Lohnsteuer. Mehrwertsteuer. Gewerbesteuer. Eine endlose Kette staatlicher Zugriffe, die jede Eigenleistung im Keim erstickt. Und wofür? Damit Sie Milliarden in ideologische Prestigeprojekte pumpen können? Damit das Geld in aller Welt verteilt wird, während hier die Schulen verrotten und die Infrastruktur zerfällt?

Das ist keine Politik mehr, Herr Bundeskanzler. Das ist organisierte Gleichgültigkeit. Ideologie über Realität. Selbstinszenierung über Verantwortung.

 

Screenshot von Facebook

Und hören Sie auf, so zu tun, als wären Sie der Vormund dieser Bürger. Als wären Sie deren Richter oder eine moralische Elite.

Das sind Sie nicht. Sie sind ein Angestellter. Vom deutschen Volk gewählt, vom deutschen Volk bezahlt – und dem deutschen Volk verpflichtet.

Nicht dem ukrainischen, nicht Rheinmetall oder Blackrock, sondern den Menschen hier.

Statt die eigene miserable Leistung zu reflektieren, treten Sie nach unten. Nach jenen, die versuchen, in diesem staatlichen Moloch irgendwie zu überleben. Ich sage es Ihnen, wie es ist:

Die Menschen durchschauen dieses perfide Spiel. Sie haben die Nase voll.

Es reicht.

Jens Waldinger




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Chemische Abtreibung: Der gefährliche Mythos vom „sicheren Abbruch“

24. Januar 2026 um 07:00

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Was seit Jahren als moderner medizinischer Fortschritt verkauft wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als riskantes Experiment am Körper der Frau. Die chemische Abtreibung gilt offiziell als „sicher, unkompliziert und nahezu schmerzfrei“. Doch aktuelle Daten aus den USA zeichnen ein völlig anderes Bild – mit teils dramatischen Folgen für die Betroffenen, wie katholisches.info berichtet.

Grundlage der neuen Brisanz ist die Auswertung von rund 330 Millionen Versicherungsabrechnungen aus den Jahren 2017 bis 2023. Das Ergebnis ist alarmierend: Fast 11 Prozent der Frauen erlitten innerhalb von 45 Tagen nach Einnahme der Abtreibungspille schwere Komplikationen. Dazu zählen massive Blutungen, Infektionen, unvollständige Abtreibungen, notfallmäßige chirurgische Eingriffe und nicht erkannte Eileiterschwangerschaften. Diese Zahlen stehen in krassem Gegensatz zu der jahrelang verbreiteten Behauptung, schwerwiegende Komplikationen lägen unter 0,5 Prozent. Die reale Gefährdung ist damit um ein Vielfaches höher als öffentlich dargestellt.

Besonders brisant ist der Umgang mit diesen Komplikationen. In vielen Fällen werden sie statistisch verschleiert oder umklassifiziert. Frauen, die nach einer chemischen Abtreibung in der Notaufnahme landen, sollen häufig angeben, sie hätten eine „spontane Fehlgeburt“ erlitten. So verschwinden die tatsächlichen Ursachen aus den Statistiken. Gleichzeitig verlangt die US-Arzneimittelbehörde FDA seit 2016 nur noch die Meldung von Todesfällen der Mutter – nicht aber schwerer Komplikationen. Transparenz sieht anders aus.

Hinzu kommt eine Entwicklung, die während der Corona-Zeit massiv vorangetrieben wurde: Die Abtreibungspille wird per Post verschickt – ohne ärztliche Untersuchung, ohne Ultraschall, ohne begleitende medizinische Betreuung. Die Frau bleibt allein, konfrontiert mit Schmerzen, Blutverlust, Angst und psychischer Überforderung. Verantwortung und Kontrolle werden ausgelagert, während das Risiko vollständig bei den Betroffenen verbleibt.

Die chemische Abtreibung steht damit nicht für Fortschritt, sondern für eine Ideologie der Entpersonalisierung. Der ärztliche Eingriff wird zur anonymen Selbstanwendung, moralische, medizinische und gesellschaftliche Hemmschwellen werden gezielt abgebaut. Zurück bleiben verletzte Frauen und ungeborene Kinder, die im öffentlichen Diskurs kaum noch eine Rolle spielen. Eine Gesellschaft, die diese Realität hinnimmt, relativiert Schritt für Schritt den Wert des menschlichen Lebens – zuerst das ungeborene, dann jedes andere, das nicht mehr ins gewünschte Raster passt.

(Auszug von RSS-Feed)
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