Es ist unstrittig, dass mit der schrankenlosen Einwanderung auch schrankenlose Kriminalität hereingekommen ist. Das war nicht anders zu erwarten und ist auf aller Welt das Gleiche, was die Sache aber keinen Schlag besser macht. Kein Volksfest brauchte früher Barrieren und Polizisten mit Maschinenpistolen. Die Gerichte in Deutschland hatten keinerlei Zugangskontrollen. Man lief ein und aus wie bei Karstadt und Kaufhof. In den Gerichtsgebäuden stieß man ab und zu auf einen Wachtmeister, dessen Kollegen meist in ihrer eigenen Stube saßen. . Der allgemeine Respekt vor der Justiz erforderte weder Röntgenschleusen noch schusssicheres Glas. Auch wurden Mord-, Messer- und Gewaltfälle nur zu einem Bruchteil des heutigen Aufkommens verhandelt. Von Justizpersonal-bedrohenden und einschüchternden Clans war nirgendwo die Rede. Laut einem Herrn Frank-Spalter war das aber nicht das „beste Deutschland aller Zeiten“. Das haben wir angeblich erst seit kurzem.
Wer sich fernhält von der Manipulations-marinierten Volksverblödung der Staatsfunker und Kartellmedien, stößt auf Zahlen, die permanentes Aufstoßen hervorrufen. Der verdienstvollen Gelsenkirchener AfD-Landtagsabgeordneten Enxhi Seli-Zacharias verdanken wir einen aufschlussreichen Artikel mit einer neuartigen Grafik. Sie zeigt die Kriminalitätszahlen von Einwanderungskollektiven ohne die übliche Herunterverdünnung durch politische Spin-Doktoren. Genauer: Sie zeigt den Prozentsatz der Gewaltkriminalitäts-Verdächtigen bezogen auf die Kopfzahl der eigenen Landsleute, also von Syrern bezogen auf Syrer in Deutschland oder von Deutschen bezogen auf Deutsche. Das Verhältnis heißt „Tatverdächtigenbelastungszahl“ und legt jeweils 100.000 Leute rechnerisch zugrunde. Das Wortungetüm sollte nicht vom genauen Hinsehen abhalten. Es offenbart, dass „Nafris“ genannte Nordafrikaner aus Marokko 3.388 Tatverdächtige auf 100.000 Marokkaner stellen, während das Verhältnis Deutsch zu Deutschen 272 auf 100.000 beträgt. Der Unterschied liegt beim 12,5-Fachen.
Das ist Mathematik. Aber wer mit Zahlen erstens rechnen kann und die Ergebnisse auch noch bekannt gibt, wird von den 18 deutschen Inlands-Spionagediensten als verdächtig eingestuft. Sei’s drum und vielen Dank, Frau Seli-Zacharias.
Bundespolizei führt Schwerpunkteinsatz zur Gewaltprävention im Hauptbahnhof Hannover durch
Hannover (ots) – Vom 27. bis 29. Januar 2026 führte die Bundespolizeiinspektion Hannover zwischen 15:30 und 22:00 Uhr einen Schwerpunkt-Einsatz zur Verhinderung von Gewaltkriminalität im Hauptbahnhof Hannover durch.
Kontrollen und Feststellungen
Die Einsatzkräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizeidirektion Hannover unterstützten die Maßnahmen. Bei den mehrtägigen Kontrollen wurden folgende Gegenstände sichergestellt:
9 Messer
1 Reizstoffsprühgerät
1 Totschläger („Monkey-Fist“ mit Beschwerung)
1 Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
1 Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz
4 Fahndungstreffer im Zusammenhang mit Aufenthaltsermittlungen
In Reaktion leiteten die Beamten entsprechende Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren ein. Zudem wurde in mehreren Fällen ein Zwangsgeld aufgrund von Verstößen gegen die geltende Allgemeinverfügung angedroht.
Besonderer Vorfall
Ein 26-jähriger Deutscher wurde dabei kontrolliert und gab zu, ein Messer verdeckt im Hüftbereich mitzuführen. Bei der nachfolgenden Durchsuchung des Reisegepäcks stellte die Polizei weitere drei Messer sicher.
Erklärung der Polizei
Polizeidirektor Martin Kröger, Inspektionsleiter der BPOLI Hannover, betonte die Notwendigkeit von unangekündigten Kontrollen. Er erklärte, dass das Mitführen von Messern eine bewusste Entscheidung für Eskalation und gegen die Sicherheit im öffentlichen Raum darstellt. Die Bundespolizeiinspektion Hannover plant, auch in Zukunft diese Kontrollmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Hauptbahnhof durchzuführen.
Weitere Einsätze
Der Einsatz zur Gewaltprävention reiht sich in ähnliche Maßnahmen ein, die bereits in den Tagen zuvor stattfanden, darunter umfangreiche Kontrollen vom 09. bis 11. Januar. Am kommenden Wochenende sind weitere Einsätze der Bundespolizei im Hauptbahnhof Hannover geplant.
Bildunterschrift: Übersichtsaufnahme der Sicherstellungen
27-Jähriger verstirbt aufgrund von Stichverletzungen in Lüneburger Mehrfamilienhaus
Lüneburg (ots) – In einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses im Schildsteinweg hat sich am 30. Januar 2026 ein tödlicher Vorfall ereignet.
Tatablauf und erste Maßnahmen
Am Nachmittag kam es gegen 13:30 Uhr zu einem Streit zwischen mehreren Personen in der Wohnung. Ein 27-Jähriger erlitt in dessen Verlauf eine Stichverletzung im Oberkörperbereich. Anwohner alarmierten daraufhin die Polizei, die zusammen mit Rettungskräften zunächst eine Notversorgung des Verletzten einleitete.
Folgen des Vorfalls
Der 27-Jährige verstarb später aufgrund der Schwere seiner Verletzungen im Klinikum Lüneburg. Die Polizei sicherte den Tatort und nahm im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwei Personen, im Alter von 18 und 40 Jahren, vorläufig fest. Zudem wurde ein Küchenmesser als mutmaßliches Tatwerkzeug sichergestellt.
Ermittlungsstand
Die Ermittlungen zum Tötungsdelikt sowie den Hintergründen der Auseinandersetzung sind im Gange. Ermittler des Fachkommissariats für Tötungsdelikte und der Spurensicherung übernehmen weitere Maßnahmen.
Die Schweizerische Volkspartei rechnet mit der aktuellen Asylpolitik ab und verlangt eine radikale Kurskorrektur zugunsten der Landesverteidigung. Das Asylwesen koste den Staat Milliarden, untergrabe die innere Sicherheit und werde systematisch missbraucht, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme der SVP. Statt immer neue Einnahmen über Steuererhöhungen zu generieren, müsse der Bund endlich Prioritäten setzen – und vorhandene Mittel für die Armee freimachen, wie die Partei in einer Mitteilung erklärt.
Nach Darstellung der Partei hat sich die Sicherheitslage in der Schweiz spürbar verschärft. Gewaltverbrechen, Messerattacken und Raubüberfälle seien keine Ausnahme mehr, sondern Teil des Alltags geworden. Besonders problematisch sei dabei die Asylmigration: Der unkontrollierte Zustrom, mangelhafte Identitätsprüfungen und kaum durchgesetzte Rückführungen hätten ein System entstehen lassen, das Kriminalität begünstige und den Rechtsstaat aushöhle. Seit dem Jahr 2000 seien über 655.000 Asylgesuche gestellt worden – bei unklarer Identität vieler Antragsteller und minimaler Konsequenz selbst bei schweren Straftaten.
Finanziell sei das Asylsystem längst außer Kontrolle geraten. Allein auf Bundesebene würden jährlich rund vier Milliarden Franken aufgewendet, hinzu kämen immense Kosten für Kantone und Gemeinden sowie für Strafverfolgung und Strafvollzug. Vor diesem Hintergrund bezeichnet die SVP den Vorschlag des Bundesrates, die Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte zu erhöhen, als direkten Angriff auf die Bevölkerung. Diese Steuererhöhung würde Haushalte jährlich mit rund 2,7 Milliarden Franken zusätzlich belasten.
Die Partei stellt klar: Eine stärkere Armee sei notwendig, aber nicht auf dem Rücken der Bürger. Stattdessen fordert die SVP, die „Asylmilliarden“ konsequent umzuschichten und für die Verteidigungsfähigkeit des Landes einzusetzen. Ergänzend verlangt sie Kürzungen bei der Entwicklungshilfe sowie einen deutlichen Abbau des aufgeblähten Bundespersonals. Der Bund habe kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem – und dieses sei hausgemacht.
Nachdem die Berichterstattung angelaufen ist, kommt weitere Bewegung in den Fall Thomas Krebs. Der Ex-Polizist sitzt seit nahezu sechs Jahren im Maßregelvollzug unter unwürdigen Bedingungen. Wäre er für die Anlasstat im normalen Strafvollzug gelandet, befände er sich längst wieder in Freiheit, im Maßregelvollzug aber kann sein Aufenthalt immer wieder verlängert werden. So lange die Öffentlichkeit wegschaut, tut sich in solchen Fällen wenig, wie wir aus Erfahrung wissen. Jetzt endlich muss sich auch der bayrische Landtag mit dem Skandal befassen.
Am Mittwoch, dem 04.02.2026 ist die Petition (Beschwerde über Forensische Abteilung des BKH Lohr am Main) zur Behandlung in einer nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen, wie es in einer Mitteilung an den Petenten heißt, der sich des Falls angenommen hat.
Gut ein halbes Jahr nach der Eingabe steht nun also ein Termin fest. Doch wie immer ist noch jede Menge Spielraum vorhanden. In der Nachricht an den Petenten heißt es nämlich weiter:
Das Landtagsamt kann nicht garantieren, dass die vorgesehenen Tagesordnungspunkte auch tatsächlich erledigt werden. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Beratung Ihrer Petition auf eine der folgenden Sitzungen verschoben wird. Dies liegt ganz im Ermessen des Ausschusses. Über einen eventuell neuen Termin würden wir Sie informieren.
In anderen Fällen kam man durchaus schneller zu einer Entscheidung, zum Beispiel den Messerattentäter von Aschaffenburg wieder aus derselben Klinik zu entlassen, in der Thomas Krebs noch immer festsitzt. Gibt es etwa Doppelstandards? Und wer begutachtet solche tatsächlich schweren Gewalttäter und erteilt ihnen wider besseren Wissens eine positive Sozialprognose?
Wir werden weiter recherchieren, insbesondere auch zur Beteiligung gewisser Gutachter, die wir schon aus anderen Fällen kennen und Auskünfte, die man uns verweigert, einzuklagen versuchen.
Deutschland steuert sehenden Auges auf eine neue Energiekrise zu. Das machten Alice Weidel und Tino Chrupalla auf einer Pressekonferenz der AfD-Bundestagsfraktion deutlich. Grundlage ihrer Aussagen sind offizielle Speicherstände und Marktanalysen.
Die deutschen Gasspeicher sind bereits unter die kritische Marke von 40 Prozent gefallen, in einzelnen Regionen – insbesondere in Bayern – liegen die Füllstände teilweise nur noch bei fünf Prozent. Selbst der Energiekonzern Uniper sieht die Versorgungssicherheit nicht mehr garantiert. Besonders brisant: Der drittgrößte deutsche Gasspeicher in Breitbrunn könnte dauerhaft stillgelegt werden. Süddeutschland droht damit ein handfester Gasmangel.
Weidel machte die energiepolitische Linie der vergangenen Jahre verantwortlich. Der gleichzeitige Ausstieg aus russischem Pipelinegas und aus der Kernenergie sei ein „Schuss in beide Knie“. Seit der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke 2023 habe sich der Gasverbrauch zur Stromerzeugung nahezu verdoppelt. Das angeblich rettende US-Flüssiggas sei nicht nur deutlich teurer, sondern wegen logistischer Engpässe und Wintereinbrüchen in den USA zunehmend unsicher. Frisches Gas komme kaum noch in den Speichern an, sondern werde sofort verbrannt – mit weiter steigenden Preisen für Bürger und Industrie.
Die EU-Pläne, russisches Gas bis 2027 vollständig zu ersetzen, bezeichnete Weidel als realitätsfern. Während EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angeblich Putins Kriegskasse austrocknen wolle, würden in Wahrheit die Sparkonten der Bürger geplündert. Notwendig sei eine Rückkehr zu günstigen Lieferungen über sichere Pipelines und eine souveräne deutsche Energiepolitik. Auch Friedrich Merz müsse sich hier an frühere Aussagen erinnern, wonach ein Ausgleich mit Russland im deutschen Interesse liege.
Ein zweites zentrales Thema war die Meinungsfreiheit. Weidel kritisierte scharf den § 188 StGB, den sogenannten „Politikerbeleidigungsparagraphen“. Laut Allensbach-Umfragen fühlt sich inzwischen weniger als die Hälfte der Deutschen frei, ihre Meinung offen zu äußern. Besonders alarmierend: Zwei Drittel der unter 30-Jährigen geben an, ihre Meinung nicht mehr frei sagen zu können. Hausdurchsuchungen wegen Social-Media-Posts, Kontosperrungen und privilegierte Meldewege für regierungsnahe NGOs wie HateAid würden den demokratischen Diskurs massiv beschädigen. Politiker würden so zu einer geschützten Klasse erhoben. Die AfD fordert deshalb die ersatzlose Streichung des Paragraphen.
In seiner anschließenden Rede ging Tino Chrupalla hart mit der Bundesregierung und der Union ins Gericht. Die angebliche Wirtschaftsstärke, die Friedrich Merz auf internationalen Bühnen beschwöre, sei leeres Wortgeklingel. Deutschland habe seit 2018 rund 400.000 Industriearbeitsplätze verloren, die Industrieproduktion sei um 20 Prozent eingebrochen. Für das laufende Jahr rechnet die AfD mit bis zu 30.000 Insolvenzen. Traditionsunternehmen verschwinden, Kommunen verlieren ihre Gewerbesteuereinnahmen, der Mittelstand stehe vor dem Kollaps.
Als zentrale Ursachen nannte Chrupalla ideologische Klimapolitik, Energiewende, Bürokratie und unkontrollierte Massenmigration. Allein 2025 seien über eine halbe Milliarde Euro Kindergeld ins Ausland geflossen, insgesamt summierten sich die Transfers seit 2010 auf rund fünf Milliarden Euro. Gleichzeitig explodiere die Kriminalität, No-Go-Areas entstünden, Parallelgesellschaften verfestigten sich. Die von der Regierung angekündigte „Migrationswende“ sei ein Bluff.
Die AfD fordert ein radikales Reformprogramm: Wiedereinstieg in die Kernkraft, Abschaffung der CO₂-Abgaben, Ende von Verbrennerverbot, Heizungsgesetz und Lieferkettengesetzen, massive Deregulierung sowie drastische Senkung von Steuern und Energiepreisen. In der Migrationspolitik verlangt die Partei ausnahmslose Grenzkontrollen, konsequente Abschiebungen, Sachleistungen statt Geld und einen Einbürgerungsstopp. Der deutsche Pass dürfe nur noch nach strengen Kriterien vergeben werden.
Auch zur inneren Sicherheit fand Weidel deutliche Worte. Während deutsche Medien sich auf Vorfälle in den USA stürzten, würden tägliche Messerangriffe, Gruppenvergewaltigungen und rechtsfreie Räume im eigenen Land verharmlost oder verschwiegen. „Offene Grenzen töten“, so Weidel wörtlich. Die Politik habe die Pflicht, die eigene Bevölkerung zu schützen – und versage dabei seit Jahren.
Was hat sich die Welt über Guantanamo echauffiert und erst über Russland! Da können sich die Gazetten gar nicht genug aufregen darüber, das Unbequeme in psychiatrischen Einrichtungen verschwinden.
So schreibt der „Tagesanzeiger“ noch im Dezember 24 voller Bitterkeit: „Mit einer alten Masche lässt Russland Opponenten in Psychiatrien verschwinden“. Keine Frage, das gehört zu den perfidesten Methoden, einen Menschen zu vernichten, jeden Tag ein bisschen und er hat keine Chance. Ist er zu ruhig, wird er dort verrotten und möglicherweise in die Debilität medikamentiert. Wehrt er sich, ist er ein gemeingefährlicher Irrer, den man ruhig stellen muss – mit demselben Ergebnis, nur brutaler.
Huijuijuiiii, denkt der brave deutsche Michel, WIE GUT, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Und das kann man ja so glauben, denn, wie in allen Ländern, in denen solche perfiden Methoden angewandt werden, sind die Medien systemkonform. Und wie überall ist es so, dass das, was nicht berichtet wird, auch nicht existiert. Nanu? Wir hier, in Deutschland haben doch bombenfeste Bürger- und Menschenrechte! Also kann uns ja so etwas Gruseliges nicht passieren. Doch das ist bekanntermaßen eben nicht so und ja, es gibt Zwangspsychiatrisierung in Deutschland und das nicht selten.
Nun, es gibt aber auch immer noch mutige Menschen, die die Wahrheit aufdecken. Und hin und wieder schaffen sie es doch in die Schlagzeilen. Da gab es einmal diesen Fall von Gustl Mollath, einer der bekanntesten Justizskandale der Bundesrepublik. Der Mann wurde 2006 wegen eines Tötungsdeliktes angeklagt und obwohl – oder vielleicht auch weil – er sich vehement gegen den Vorwurf wehrte und das Ganze das Potenzial eines Riesenskandals hatte, verschwand er via Zwangsunterbringung in einer Psychiatrie. Einer der Gründe: Er beschuldigte seine Frau, sie habe für die HypoVereinsbank Schwarzgeldgeschäfte betrieben. Das durfte nicht aufkommen und so wurde er als Krimineller und irrer Totschläger hingestellt. Ein Richter wertete seine Aussagen als Wahnvorstellungen. Erst Jahre später stellte sich heraus, dass Mollath die Wahrheit gesagt hatte, wie die besagte Bank bei einer internen Prüfung feststellte.
Mollath war also vollkommen zu Unrecht mehr als sieben Jahre seines Lebens in der Zwangspsychiatrie eingekastelt. Erst, als alles aufflog, wurde er wieder freigelassen und bekam eine Entschädigung: 600.000 Euro vom Freistaat Bayern. Umgerechnet ein Jahresgehalt von nicht ganz 86.000 €, oder ein Monatsgehalt von ca. Siebentausend €.
Der Psychiatrie-Skandal von Thomas Krebs wird totgeschwiegen
Wieder einmal Bayern. Hier wird der Ex-Polizist Thomas Krebs seit fast sechs Jahren unter rechtswidrigen, ja, zum Teil sogar menschenrechtswidrigen Bedingungen und Maßnahmen in der Zwangspsychiatrie gefangen gehalten. Er war zwar auffällig geworden, aber hatte nie Gewalttaten oder Angriffe auf Menschen begangen.
Thomas Krebs, ein ehemaliger Elitepolizist, er war der Leibwächter des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Wegen Dienstvergehen – er gab polizeiliche Informationen heraus, fuhr unter anderem ohne Fahrerlaubnis und aufgrund anderen, nicht gewalttätigen Strafverfahren, wurde er 2005 aus dem Dienst entlassen. Eine absolute Katastrophe für Thomas Krebs. Auch mehrere Ehen scheiterten. Thomas Krebs rutschte dieser Zeit in eine Drogenabhängigkeit. Er konsumierte Cannabis, Amphetamine, Alkohol und Steroide, aber keine „harten Drogen“. Er geriet wegen seiner Verhaltensweisen unter Drogen in sehr schwierige Situationen, hatte dadurch auch Probleme mit der Polizei. Da er körperlich topfit war, Kampfsportler, Kickboxer (schwarzer Gürtel) war er für die Polizei ein schwieriger Fall. So tobte er bisweilen im Drogenrausch und reagierte noch nicht einmal auf Pfefferspray der Polizeibeamten, wie dem Urteil des Landgerichts der 1. Strafkammer Aschaffenburg zu entnehmen ist. Da er ein ausgebildeter Spezialist in Nahkampftechniken und Waffen ist, wurde er als „gefährlich“ eingestuft und weggesperrt. Weil er keine schweren Straftaten begangen hat, kam nur Zwangspsychiatrisierung in Frage? Seit sechs Jahren ist der Mann nun „clean“ und von den Drogen weg. Er verweigert deswegen auch die Psychopharmaka.
Dirk Lauer, der am nächsten an dem Fall dran ist, erlebte nach eigener Darstellung Thomas Krebs als einen gefestigten und bewusstseinsklaren Mandanten, der nicht – wie viele mit starken Medikamenten behandelte Patienten – verlangsamt wirkt und nur begrenzte Aufmerksamkeit aufbringen kann. In der gesamten Zeit der Zwangsbehandlung gab es auch keinen Rückfall zu Drogen, dennoch hat man in seinem Fall keine „Lockerungsstufen“ ermöglicht oder eine positive Sozialprognose erstellt, die für eine Entlassung notwendig ist. Und doch wird Thomas Krebs genau das verweigert.
„Es ist ein Justiz-Irrsinn, der fassungslos macht: Während gefährliche Straftäter in Bayerns Psychiatrien offenbar Freigang und Kinobesuche genießen, wird ein unbescholtener Ex-Polizist seit Jahren hinter verschlossenen Türen festgehalten. Thomas Krebs, einst Personenschützer, sitzt seit fast sechs Jahren in der Psychiatrie in Lohr am Main – obwohl er niemanden verletzt oder bedroht hat! Der Fall sprengt jedes Verständnis. Ausgerechnet jene Klinik, die einem Doppelmörder Harmlosigkeit attestierte, hält Krebs gefangen – ohne unabhängiges Gutachten, ohne neutrale Überprüfung. Verstößt der Freistaat damit offen gegen Menschenrechte? Immer mehr Stimmen sprechen von einem politischen Schweigekartell, das unbequeme Patienten lieber unsichtbar macht.“
Denn trotz aller Auffälligkeiten in seinem Verhalten hat sich Thomas Krebs nicht als ein gefährlicher Täter gezeigt. Er wurde nur aggressiv – ohne anzugreifen! – wenn man ihn unter Amphetamin (subjektiv) bedrohte. Irgendwann stand dann die Diagnose „Schizophrenie, schizoaffektive Störung“ im Raum. Das Gericht hat diese Diagnose nie hinterfragt und auch nicht eingepreist, dass der Mann diese Aussetzer nur unter Drogen zeigte. Dass Thomas Krebs ein gefährlicher Irrer sei, wurde nur aufgrund dieser tatsächlich schwierigen Situationen mit der Polizei angenommen. Dazu kam, dass der Bruder von Thomas Krebs, Peter Krebs, sein direkter Nachbar war, ständig die Polizei rief, sein Bruder Thomas zeige ein „seltsames Verhalten“. Das führte dazu, dass die Polizei sehr häufig erschien und schon leicht gereizt wieder einmal anrücken musste. Das befördert natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Situation eskaliert, was eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre.
Im Jahr 2023 kam ein Sachverständiger (Dr. Wiegand) zu einem anderen Ergebnis als der erste Sachverständige. Nämlich, dass man Thomas Krebs keine dauerhafte Medikation geben muss (was er ja auch selber ablehnt) und daher Lockerungen seiner Regeln möglich machen könne. Und sogar, dass eine Entlassung vertretbar sei.
Denn eine (Zwangs-)Unterbringung setzt voraus, dass die Gefährlichkeit des Betroffenen krankheitsbedingt, dauerhaft und erheblich ist. Dabei darf die Beurteilung dieser Gefährlichkeit nicht auf verzerrten, provozierten oder durch Dritte beeinflussten Situationen beruhen, heißt es nach nach § 63 StGB. Dazu kommt, dass dieser Paragraph § 63 StGB bestimmt:
„Die Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB darf nicht auf Situationen gestützt werden, diedurch Drittverhalten provoziert oder verstärkt wurden.Das Gericht hätte prüfen müssen, ob die Einsätze objektiv gerechtfertigt waren oder ob siedurch familiäre Konflikte ausgelöst wurden.“
Das gibt es aber ein sehr interessantes Detail: Die Nachbarschaft berichtet, dass der Bruder von Thomas Krebs sehr daran interessiert sei, das Haus, was Thomas gehört, zu übernehmen. Er hat sich offenbar vorgestellt, dass Thomas Krebs nie wieder aus dem Maßregelvollzug herauskommt und damit das Haus frei wird. Das könnte auch ein Grund sein, warum er immer wieder die Polizei alarmiert hat und damit die Situation immer weiter eskalierte, weswegen Thomas Krebs als „gefährlich“ eingestuft wurde. Die Polizei wurde möglicherweise nicht aufgrund objektiver Gefahren, sondern aufgrund „familiärer Spannungen“ und persönlicher Motive alarmiert. Damit sind die polizeilichen Einsatzberichte, die im Urteil als Beleg für Gefährlichkeit herangezogen werden, nicht ohne Weiteres verwertbar. Aber all das wurde in dem ersten Gutachten als bare Münze und Beweis der Gefährlichkeit gewertet, ohne dass der Gutachter berücksichtigte, dass die ständige Provokation des Bruders und eine Gereiztheit der regelmäßig alarmierten Polizisten langsam, aber sicher diese Situation über die Zeit zum Siedepunkt brachte.
Es ist an der Zeit, dass dieser Fall neu und vorurteilsfrei verhandelt und bewertet wird! Thomas Krebs hat niemanden wirklich verletzt. Er hat eine zweite Chance verdient. Es kann nicht sein, dass jemand sich zwar in Schwierigkeiten gebracht hat, aber keine Chance mehr hat, sein Leben in Ordnung zu bringen. Soll er ein Leben lang immer wieder mit Vollfesselung (Hand und Fuß plus Bauchfesselung), wie ein irrer Schwerverbrecher vorgeführt werden, wenn ein Arzt ihn untersucht? Auch das ist rechtswidrig und nur erlaubt „bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung“.
Es ist bereits eine lange Petition beim Bayerischen Landtag eingegangen, engagierte Menschen und Rechercheure, wie „Fantareis“ von OPPOSITION24 und der ehemalige Polizist Dirk Lauer haben sich dieses himmelschreienden Falles angenommen und arbeiten sich durch Berge von Papier und Akten. Artikel wurden veröffentlicht und siehe da, die Klinikleitung reagierte:
Thomas Krebs soll wieder anderswohin verlegt werden, da durch die wachsende öffentliche Aufmerksamkeit das Vertrauensverhältnis zwischen „Patient“ und dem „Therapeutischen Arbeitsbündnis“ nachhaltig zerstört sei. Schon vorher hatte das Bezirkskrankenhaus versucht, Thomas Krebs in eine andere Einrichtung zu verlegen, doch das Landgericht Würzburg untersagte das. Nun sei aber eine Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar. Der kryptische Satz am Ende gibt zu denken:
„Vor dem Hintergrund der inzwischen eingetretenen Veränderungen erscheint es angezeigt, Sie über den geplanten, erneuten Versuch einer Verlegung zu informieren, da die der früheren Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen Annahmen nicht mehr fortbestehen.“
Der „Patient“ Thomas Krebs hatte zwar wenig Spielraum, nutzte aber das Wenige um so unbequem zu werden, dass man ihn so bald wie möglich loswerden wollte? Fürchtete man, die ganze Sache könnte zu viel Aufmerksamkeit bekommen und ein Schlaglicht auf die Praxis der Zwangspsychiatrisierung werfen? War man sich nicht sicher, dass hier vielleicht doch gegen Gesetze, „Patienten“-Rechte, Regelungen oder Behandlungsrichtlinien verstoßen wurde?
„Nicht selten dienen solche Verlegungen auch der weiteren Disziplinierung von Patienten. Plötzlich sind sie weiter weg, was Kontakte und Besuche von Freunden und Verwandten erschwert. Will man Thomas Krebs darum loswerden und fürchtet man die Öffentlichkeit?“
Seltsamkeiten, die Aufklärung fordern
Damit nicht genug. Es gibt auch merkwürdige Ungereimtheiten, die aufgeklärt werden müssten.
Warum wird ein erfolgreich „resozialisierter“, gesunder Mann, der niemanden verletzt hat nicht freigelassen?
„Fantareis“ fragt zu Recht:
Wie ist das mit der Praxis in Einklang zu bringen, dass selbst schwere Gewaltverbrecher, Vergewaltiger und Frauenmörder mitunter nach wesentlich kürzerem Verbleib im Maßregelvollzug per Gutachten für ungefährlich erklärt und auf freien Fuß gesetzt werden?
Die Petition hat gute Aussichten, nicht abgelehnt zu werden, denn:
Der Patient Thomas Krebs soll seit mehr als 5,6 Jahren unter rechtswidrigen, unverhältnismäßigen und teilweise menschenrechtswidrigen Maßnahmen gelitten haben.
Die Petition listet zahlreiche Kritikpunkte und dokumentierte Rechtsverstöße auf, darunter:
Verwehrte Akteneinsicht über 16 Monate trotz klarer Rechtslage.
Manipulierte Dokumentation („Kriterien-Einschätzung“) und fehlende Originalunterlagen.
Unbegründete Kontrolle und Zurückhaltung privater Post.
Willkürliche Rücknahme von Lockerungsstufen, ohne rechtliche Grundlage.
Massive medizinische Versäumnisse, u. a. verzögerte Behandlung eines Augeninfarkts.
Medikamentendruck, obwohl Gutachten eine medikamentöse Behandlung nicht empfahlen.
Fesselungen bei Ausführungen, die laut Gericht als rechtswidrig eingestuft wurden.
Versuchte Zwangsverlegung nach Werneck – ebenfalls rechtswidrig.
Hinweise auf mangelhafte Zustände und strukturelle Probleme im Maßregelvollzug.
Mehrere dieser Maßnahmen wurden bereits vor Gericht als rechtswidrig bestätigt.
Die Petition fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die Vorfälle umfassend aufzuklären, die Klinik anzuweisen, rechtswidrige Praktiken einzustellen, Personalentscheidungen zu treffen und eine echte Resozialisierung von Thomas Krebs zu ermöglichen.