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Bürgergeld: 47 Prozent der Leistungsempfänger sind Ausländer

17. April 2026 um 10:00

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Wen alimentieren deutsche Leistungsträger? Von den 5,2 Millionen Bürgergeldempfängern 2025 waren 2,4 Millionen Ausländer – also knapp 47 Prozent. Führende Nationen sind die Ukraine, Syrien, und Afghanistan. Die AfD fordert einen Systemwechsel.

Insgesamt flossen den aktuellen Zahlen nach im vergangenen Jahr 21,7 Milliarden Euro an Personen ohne deutschen Pass; die Gesamtausgaben lagen bei 46,6 Milliarden Euro.

Insgesamt waren im Dezember 2025 knapp 5,2 Millionen Menschen Bezieher von Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Darunter waren rund 1,37 Millionen nichterwerbsfähige Menschen (in aller Regel Kinder unter 15 Jahren).

Als führende Herkunftsstaaten der ausländischen Empfänger nennt der Focus:

  • 1) Ukraine: 660.508 Leistungsempfänger
  • 2) Syrien: 444.136
  • 3) Afghanistan: 198.714
  • 4) Türkei: 186.249
  • 5) Westbalkan: 106.829
  • 6) Bulgarien: 103.310
  • 7) Irak: 85.908
  • 8) Rumänien: 77.136
  • 9) Polen: 48.335
  • 10) Serbien: 44.732
  • 11) Italien: 40.805 

Ab 1. Juli 2026 wird aus dem Bürgergeld die Grundsicherung. Die Bundesregierung betont, dass dann verschärfte Mitwirkungspflichten gelten würden. Ob man jedoch Diskriminierungsvorwürfe von Migranten wegen Leistungskürzungen riskieren wird? Das wird in der Bevölkerung hinterfragt.

Die Opposition in Form der AfD fordert echte Reformen. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, kommentiert die aktuell veröffentlichten Zahlen: „Die Entwicklung ist fatal: Die Einwanderung in die Sozialsysteme – insbesondere in die Grundsicherung – nimmt dem deutschen Sozialstaat die Zukunftsfähigkeit. Wenn nahezu jeder zweite Leistungsempfänger keinen deutschen Pass besitzt, ist das kein Zeichen von Solidarität, sondern ein strukturelles Versagen der Politik.“

Die Schuldigen sind schnell ausgemacht: „Diese Entwicklung ist das direkte Ergebnis einer verfehlten Politik der Altparteien. Über Jahre hinweg wurden Fehlanreize geschaffen, die Deutschland für Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme attraktiv machen. Gleichzeitig fehlt bis heute der politische Mut, diese Fehlentwicklungen konsequent zu korrigieren. So wird der Sozialstaat schleichend überfordert – auf Kosten derjenigen, die ihn finanzieren, und auf Kosten zukünftiger Generationen.“

Die AfD-Fraktion tritt für eine aktivierende Grundsicherung ein und hat längst einen entsprechenden Antrag mit Maßnahmen eingebracht (Drucksache 21/3605). Die Partei fordert einen „Systemwechsel“: „Sozialleistungen dürfen kein Einwanderungsanreiz sein“, so Springer. „Dazu gehört insbesondere ein konsequenter Leistungsausschluss für Ausländer ohne langjährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland. Wer nicht in das System eingezahlt hat, darf auch nicht dauerhaft von ihm profitieren.“

(Auszug von RSS-Feed)

Islamlehrer vor Gericht: Schwerer Missbrauch und Vergewaltigung von acht Kindern

17. April 2026 um 08:00

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In Baden-Württemberg steht aktuell ein 35-jähriger Islamlehrer vor Gericht: Er soll sich in einem islamischen Schülerwohnheim an acht Jungen vergangen haben. Laut Anklage geht es um 27 Fälle.

Ein Koranlehrer muss sich vor dem Landgericht Ellwangen (Baden-Württemberg) wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung verantworten. Der Prozess begann am Mittwoch.

Der Angeklagte soll sich als sogenannter Hodscha über Jahre hinweg an acht Jungen in seiner Obhut vergangen haben. Die Opfer waren zwischen 12 und 17 Jahre alt. Die meisten Taten sollen im Büro des Mannes in einem islamischen Schülerwohnheim in Giengen an der Brenz (Kreis Heidenheim) begangen worden sein. Eine Tat soll in Stuttgart stattgefunden haben, weitere bei einer gemeinsamen Reise nach Paris.

Der Angeklagte soll seine Opfer nachts in sein Büro gerufen haben, unter dem Vorwand, einen Film zu schauen. Dann soll er die Jungen zu Massagen überredet haben, die in sexuellen Handlungen mündeten, wie der SWR berichtet. Wenn Opfer sich wehrten, wandte der islamische Religionslehrer Gewalt an. Die Vorwürfe reichen von schwerem sexuellem Missbrauch bis hin zu Vergewaltigung. Außerdem ist er wegen Körperverletzung angeklagt: Laut Anklage nahm er Opfer in den Schwitzkasten und würgte sie, mitunter bis zur Bewusstlosigkeit. Er belustigte sich daran, den Jungen Schmerzen zuzufügen, und warf mit Gegenständen nach ihnen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Funktion als sogenannter Hodscha, als Religionsgelehrter und Betreuer, ausgenutzt haben. Für diese Tätigkeit ist keine akademische Ausbildung nötig; er muss Gebete in arabischer Sprache beherrschen und Betende anleiten können. Der 35-Jährige soll gelernter Erzieher sein.

Der Leiter des Wohnheims hatte Anzeige erstattet, nachdem er wegen einer verdächtigen WhatsApp-Nachricht von einer besorgten Mutter kontaktiert worden war.

Bei der ersten Vernehmung vor Gericht war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden: Das hatte die Verteidigung beantragt, da es um „intime Details aus dem Sexualleben des Mannes“ gehe. Der 35-Jährige soll im Verlauf erneut nichtöffentlich vernommen werden. Das Gericht wird dann entscheiden, ob es auf Aussagen der Opfer verzichten kann. Acht Verhandlungstage sind für den Prozess vorgesehen, ein Urteil könnte im Mai fallen.

(Auszug von RSS-Feed)

Auskunftspflicht: Paradigmenwechsel im juristischen Kampf gegen Impfstoffhersteller?

16. April 2026 um 12:00

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Klagen gegen Impfstoffhersteller erscheinen vielen als aussichtslos. Zwei Urteile der letzten Zeit machen Hoffnung: Im März fuhren Klägerinnen Teilerfolge gegen AstraZeneca (vor dem BGH) und BioNTech (vor dem Landgericht Aurich) ein. Dabei geht es um Auskunftsansprüche: Die Hersteller wurden verpflichtet, Daten vorzulegen. Ein Rechtsanwalt sieht hier eine Möglichkeit, wie Geschädigte doch noch zu ihrem Recht kommen – wenn auch anders, als Impfkritiker es sich erhoffen.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Am 9. März stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe fest, dass eine Klägerin Anspruch auf umfassende Auskunft zu Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten des AstraZeneca-Impfstoffs hat. Grundlage dafür ist § 84a des Arzneimittelgesetzes, der mutmaßlich durch Arzneimittel geschädigten Personen einen Auskunftsanspruch gegen den Hersteller in Bezug auf bekannte oder bekannt gewordene Nebenwirkungen und Verdachtsfälle gewährt. Dieser Auskunftsanspruch sei ein „Hilfsmittel, um den Leistungsanspruch durchzusetzen“, befand das Gericht.

Das Landgericht Aurich bezieht sich in seiner Rechtsprechung auf dieses Urteil: Da sich aus Behandlungsunterlagen (Indiz-)Tatsachen ergeben, die ein Zurückführen der Beschwerden der Klägerin auf die BioNTech-Impfung plausibel erscheinen lassen, sah man auch hier den Auskunftsanspruch als gerechtfertigt. Somit wurde BioNTech dazu verurteilt,

„der Klägerin Auskunft zu erteilen über die ihr im Zeitraum vom 21.12.2020 bis zur letzten mündlichen Verhandlung bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen der Chargen mit den Nummern FE6975 und 1D020A sowie über sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs ‚Comirnaty‘ von Bedeutung sein können, soweit diese die dargelegten Beschwerden – Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörung, Gefäßverschluss, Herzrhythmusstörungen, Hyperinflammationssyndrom, Menstruationsstörung, Funktionsstörung des Nervensystems, Störung des Blutsauerstoffs u. a. – Tinitus, POTS, PEM, ME/CFS – betreffen.“

Die Klägerin legte weiterhin einen umfassenden Fragenkatalog mit 30 Punkten vor, zu denen Informationen angefordert werden. Die Liste reicht von Angaben über Art und Schwere der Toxizität der verwendeten Lipidnanopartikel ALC0159 und ALC-0315 über Informationen über die Genotoxizität beim Menschen durch den Impfstoff BNT162b2 bis hin zu Auskünften über den Herstellungsprozess „Process 2“ und konkreten Messwerten zu DNA-Verunreinigungen bei den fraglichen Chargen.

Weg frei für Verurteilungswelle?

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat, spricht auf X von einem „Auftakt der Verurteilungswelle gegen die BioNTech Manufacturing GmbH“. Kommen die Impfgeschädigten, die vor Gericht noch um Schadenersatz kämpfen, also doch zu ihrem Recht? Ulbrich zeigt sich durchaus optimistisch. Allerdings stellt er auf X auch klar:

Nur, um es dann für alle noch einmal klar zu stellen, wäre damit in der Sache nicht festgestellt, ob ein negatives Nutzen – Risiko – Verhältnis besteht oder die Kausalität im Sinne des § 84 Abs. 2 AMG zu bejahen wäre, weil einfach die Nichterteilung der Auskunft dazu führt, dass der konkrete Vortrag der Klagepartei nach der Zivilprozessordnung als zugestanden zu gelten hat. Die prozessrechtliche Fiktion stellt eine Sanktion für die Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs dar.

So werden nach meinem Dafürhalten die noch wenigen verbliebenen Impfschadensfälle nicht durch Sachaufklärung und Beweisaufnahmen entschieden, sondern über die strikte Anwendung des Zivilprozessrechts, das nun einmal denjenigen prozessual sanktioniert, der über die Nichterfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit (Auskunftsanspruch) zur Vereitelung der Anspruchsdurchsetzung beitragen will. So wendet sich das Mauern mit Informationen in allen Bereichen gegen die Impfhersteller.

Der Tag ist also nicht mehr weit, an dem zugunsten der Geschädigten ohne Beweisaufnahme auch in der Sache durchentschieden wird. Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen. Dabei werden sie feststellen, dass sich diese Urteile dann mit der Anleitung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 09.03.2026 sehr leicht abfassen lassen.

Für den Impfhersteller muss das auch nicht schlecht sein, da keinerlei Abstriche in Bezug auf die eigenen Rechtspositionen gemacht werden müssen und sie auch weitern aufrecht erhalten werden können.

Das Narrativ bliebe unangetastet

Das bedeutet zusammengefasst: Es geht nicht mehr um Sachaufklärung. Bei solchen Urteilen nach dem Zivilprozessrecht wäre der Effekt nicht, dass Gesundheitsschäden infolge der Impfung als belegt gelten würden. Auch am Narrativ des positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Impfung wird nicht gerüttelt. Diese Punkte sind hier nicht von Relevanz. Es erfolgt lediglich eine Sanktionierung der Impfstoffhersteller wegen Nichterteilung der Auskunft, die der Klägerseite gerichtlich zugestanden wurde. Die Geschädigten erhalten zwar Geld. Aber das Impfnarrativ bleibt unangetastet.

Besser als nichts, könnte man sagen. Ulbrich zieht einen Vergleich zum Abgasskandal:

„Das erinnert sehr an den Abgasskandal, als auch derselbe VI. Zivilsenat den Sanktionsmechanismus des § 138 Abs. 3 ZPO zur Anwendung brachte und damit VW wegen Verbaus einer illegalen Abschaltvorrichtung nur deshalb verurteilte, weil sie sich der Erfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit versperrt hatten über die Art und Weise der illegalen Abschaltvorrichtung Auskunft zu erteilen. In der Sache blieben die Automobilhersteller voll bei ihrem Vortrag und ihren Rechtsstandpunkten und wurden dennoch verurteilt.“

Das ist bequem: BioNTech und Co. können weiterhin auf ihren ach so sicheren Produkten beharren. Abhängig davon, ob deutsche Gerichte etwaige Auskünfte der Hersteller durchwinken oder tatsächlich Sanktionen verhängen, könnte Big Pharma zwar vielleicht abgestraft werden – aber auf der Sachebene ist das schlussendlich nicht der Erfolg, den viele Impfkritiker sich wünschen.

Wie reagiert Big Pharma – und wie urteilen Gerichte?

Natürlich muss sich außerdem zeigen, inwieweit AstraZeneca und BioNTech dem Auskunftsanspruch nachkommen – und wie kritisch das von den Gerichten bewertet wird. Die Hersteller könnten beispielsweise nur teilweise Auskunft geben, auf notwendige Geheimhaltung verweisen und Floskeltexte unter Rückbezug auf „die Wissenschaft“ liefern, um auf der Irrelevanz geforderter Auskünfte zu beharren. So könnten sie womöglich um kritische Punkte herumlarvieren, was von vielen braven Richtern mutmaßlich gern akzeptiert würde – schon im AMG-Paragrafen zum Auskunftsanspruch heißt es, dass ein solcher insoweit nicht bestehe, „als die Angaben auf Grund gesetzlicher Vorschriften geheim zu halten sind oder die Geheimhaltung einem überwiegenden Interesse des pharmazeutischen Unternehmers oder eines Dritten entspricht“.

Das ist selbstverständlich kein Selbstläufer und immer noch Abwägungssache, doch wie viel Vertrauen in die Richterschaft ist im besten Deutschland angebracht? Wie Rechtsanwalt Ulbrich schon anmerkte: „Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen.“ Solche wird es geben. Aber sitzen sie bei den Prozessen vor, wo sie gebraucht werden?

So erfreulich also jeder Teilerfolg vor Gericht sein mag: Die Realität der letzten Jahre hat vielen Menschen zu Recht einen gewissen Zynismus „eingeimpft“. Trotzdem stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt. Jede Information, die die Hersteller herausgeben, könnte für die weitere Aufarbeitung bedeutend sein und diese weiter voranbringen. Und jeder juristische Erfolg gibt widerständigen Anwälten wie Tobias Ulbrich mehr Möglichkeiten an die Hand, für ihre Mandanten zu kämpfen. In Summe zeigt sich: Die Schlacht ist noch nicht gewonnen. Aber sie ist auch noch lange nicht verloren.

(Auszug von RSS-Feed)

Deutschland schließt Ukraine-Abkommen ab und macht sich zum „grenzenlosen Zahlmeister“

15. April 2026 um 15:45

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Friedrich Merz ist stolz darauf, dass Deutschland seit letztem Jahr „der wichtigste Unterstützer der Ukraine“ sei. Das soll intensiviert werden: Jetzt hat die Bundesrepublik auch noch eine „strategische Partnerschaft“ mit der korrupten Nation geschlossen. Dieses auffallend einseitige Abkommen beinhaltet in erster Linie noch mehr Unterstützung für die Ukraine.

Zusammengefasst springen für die Ukraine insbesondere gemeinsame Drohnenproduktionen und die Entwicklung weiterer Waffensysteme, Waffenlieferungen, Unterstützung bei der Freigabe der 90 Milliarden Euro auf EU-Ebene sowie Unterstützung beim Erreichen einer Vollmitgliedschaft in der EU heraus. Mit EU- und NATO-Mitgliedschaft direkt in den Dritten Weltkrieg?

Außerdem will Deutschland laut Merz die „Bemühungen der Ukraine, die Ausreise ukrainischer Männer im wehrfähigen Alter zu reduzieren, unterstützen“ – also für mehr menschliches Kanonenfutter für die Front sorgen.

Merz fabulierte von einem klaren Signal an Russland, dass Deutschland und Europa in ihrer Unterstützung der Ukraine nicht nachlassen würden. Russland habe seiner Ansicht nach „keine Chance“, den Krieg zu gewinnen.

In einer Erklärung über die „Partnerschaft“ werden folgende Punkte aufgezählt:

Die Regierungen Deutschlands und der Ukraine haben bereits folgende Vereinbarungen unterzeichnet oder beabsichtigen, dies zu tun:

  1. Partnerschaft für ein sichereres Europa
  • Vereinbarung über Datenkooperation
  • Durchführungsvereinbarung über die gemeinsame Fertigung von Langstreckenkampfdrohnen vom Typ Anubis und Mittelstreckenkampfdrohnen vom Typ Seth-X
  • Durchführungsvereinbarung über die Bereitstellung von Drohnen an Drittstaaten, einschließlich Golfstaaten
  • Deutschland nimmt den ukrainischen Vorschlag für ein langfristiges Drohnenabkommen zur Kenntnis und wird die Möglichkeit einer Unterzeichnung zügig prüfen
  1. Wirtschaftliche Dynamik, Innovation und Wiederaufbau
  • Gemeinsame Absichtserklärung zur Unterstützung des Wiederaufbaus und der Resilienz der Industrie
  • Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Dienst für Geologie und Bodenschätze der Ukraine und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) über gemeinsame Anstrengungen in den Bereichen Erschließung kritischer Mineralien, geowissenschaftliche Forschung und Bereitstellung fachkundiger Beratung für die Regierung und industrielle Interessengruppen
  • Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Staatlichen Dienst der Ukraine für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
  1. Menschliche Dimension
  • Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für die Entwicklung von Gemeinden und Gebieten der Ukraine und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen der Bundesrepublik Deutschland
  • Durchführungsprotokoll zwischen dem Ministerkabinett der Ukraine und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen vom 18. Juni 2007 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen
  • Gemeinsame Absichtserklärung über die Ausweitung einer Verwaltungspartnerschaft zu Sozialpolitik, die kriegsbezogenen Bedarfe und die langfristigen Anforderungen der EU
  • Gemeinsame Absichtserklärung über die Ausweitung einer Verwaltungspartnerschaft zur Ausrichtung neuer Arbeitsmarktprogramme auf die kriegsbezogenen Bedarfe und die langfristigen Anforderungen der EU

Deutschland bietet diese „Partnerschaft“ wenig bis gar nichts: Es soll zahlen, zahlen, zahlen. Die deutschen Steuerzahler werden so abermals zu Sklaven einer korrupten Nation, in der bereits Milliardenhilfen versickert sind. Wofür?

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Gerold Otten, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, demontierte das Abkommen in einem deutlichen Statement. Deutschland sieht er zum „grenzenlosen Zahlmeister“ und Waffenlieferanten herabgewürdigt:

„Die Ergebnisse des Regierungsgipfels zwischen Deutschland und der Ukraine sind ein sicherheitspolitischer Offenbarungseid. Dass Kanzler Merz unser Land durch die Zusage von weitreichenden Waffen noch tiefer in diesen Konflikt hineinzieht, ist unverantwortlich. Während die USA ihre Bestände schonen, soll Deutschland erneut als grenzenloser Zahlmeister und Waffenlieferant einspringen. Statt die Ansiedlung ukrainischer Rüstungsunternehmen in Deutschland zu forcieren und junge Ukrainer zur Rückkehr an die Front zu drängen, müssen die Verantwortlichen endlich auf Diplomatie setzen. Wer deutsche Interessen für eine ,NATO-Vollmitgliedschaft‘ der Ukraine opfert, handelt grob fahrlässig. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Waffenexporte zu beenden und zur Realpolitik zurückzukehren, statt weiter an der Eskalationsspirale zu drehen.“

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Smart-Meter-Zwang nicht umgesetzt: Bundesnetzagentur verhängt Strafzahlungen

14. April 2026 um 15:45

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Der gesetzliche Zwang zum Smart Meter hat bislang nicht den gewünschten Erfolg gebracht: Gegen Netzbetreiber, die die vorgegebenen Quoten an bei Haushalten eingebauten Smart Metern verfehlt haben, verhängt die Bundesnetzagentur jetzt Zwangsgelder. So soll die maximale Überwachung der Bürger vorangetrieben werden.

Die Bundesnetzagentur unter dem grünen Habeck-Freund Klaus Müller hat Verfahren gegen 77 Stromnetzbetreiber eingeleitet: Sie hätten die gesetzlich vorgegebene 20-Prozent-Quote für den Smart-Meter-Rollout nicht eingehalten – heißt: Sie haben zu wenige Haushalte dazu gezwungen, ihren Stromverbrauch über die „intelligenten Stromzähler“ genauestens überwachbar machen zu lassen. Als Konsequenz sollen den Netzbetreibern nun Zwangsgelder drohen, damit sie die gesetzlichen Vorgaben umsetzen.

Smart Meter messen alle paar Minuten den Stromverbrauch eines Haushalts und übermitteln die Daten dann an die Netzbetreiber und Energielieferanten. Einen Vorteil für die Haushalte bringt das nicht, auch wenn über die Öffentlich-Rechtlichen sogenannte „dynamische Stromtarife“ als großer Vorteil beworben werden. (Man könnte schließlich von der Arbeit nach Hause eilen, um die Waschmaschine anzuwerfen, wenn gerade viel Wind weht oder die Sonne auf Solaranlagen scheint!) Aber die exakte Erfassung des Verbrauchs erlaubt Rückschlüsse über Abläufe und Lebensführung der Bürger, die weder Netzbetreiber noch andere Stellen etwas angehen. Von potenziellen Eingriffen in die Energieversorgung der Haushalte ganz zu schweigen: Im besten Deutschland wurden Stromrationierungen für E-Auto- und Wärmepumpen-Besitzer bereits angekündigt.

Zumindest weist die Tagesschau in ihrer Berichterstattung ehrlicherweise darauf hin, dass mit dynamischen Stromtarifen das Risiko stark schwankender Strompreise auf Verbraucher zukommt. Davor warnt die Verbraucherzentrale. Kritik am forcierten Einbau der Smart Meter äußert man im Bericht trotzdem nicht. In Deutschland lag die Smart-Meter-Quote zum Jahresende 2025 bei nur 5,5 Prozent (das entspricht knapp 3,1 Millionen Geräten). Bislang sind die Netzbetreiber nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Umrüstung bei privaten Kunden verpflichtet, beispielsweise wenn eine Wärmepumpe betrieben wird oder eine größere PV-Anlage angeschlossen ist. Dass es der grün geführten Bundesnetzagentur mit dem Umrüsten kaum schnell genug gehen kann, darf jedenfalls durchaus zu denken geben.

Scharfe Kritik aus der AfD

Kritik am Smart-Meter Zwang kommt vom AfD-Bundestagsabgeordneten Edgar Naujok, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung: „Die aktuellen Entwicklungen rund um den durch die Bundesnetzagentur forcierten Einbau von Smart Metern zeigen einmal mehr das grundlegende Problem der deutschen Energie- und Digitalpolitik: Statt auf Freiwilligkeit und marktwirtschaftliche Lösungen zu setzen, greift der Staat immer tiefer in das Leben unserer Bürger und Unternehmen ein.“

Naujok prangert an, dass mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ein rechtlicher Rahmen geschaffen wurde, der es ermöglicht, Millionen Haushalte faktisch zur Installation intelligenter Stromzähler zu verpflichten. Ein echtes Wahlrecht bestehe nicht. „Das halten wir für einen schwerwiegenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger. Denn Smart Meter sind Datenschnittstellen, die detaillierte Rückschlüsse auf das Verhalten von Menschen in ihren eigenen vier Wänden zulassen“, so Naujok. Auch für Unternehmen ergebe sich kein realer Mehrwert.

Die AfD-Bundestagsfraktion fordere daher die ersatzlose Streichung des Gesetzes: „Unser Staat muss wieder zu einer technologieoffenen, bürgerfreundlichen und wirtschaftlich sinnvollen Energiepolitik zurückkehren“, betont Naujok.

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EU-Einflussnahme auf Ungarn-Wahl? Bystron fordert Untersuchungsausschuss

14. April 2026 um 11:00

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Ursula von der Leyen hat bereits bekannt gegeben, dass man die Ungarn-Wahl als Rückenwind nutzen sollte, um das unliebsame Einstimmigkeitsprinzip zu kippen – um totalitär durchregieren zu können, wie Kritiker ihre Äußerungen interpretieren. Die Abwahl Orbáns wird von den Eurokraten offen gefeiert. Doch hatte die EU dabei womöglich selbst ihre Finger im Spiel? Der EU-Abgeordnete Petr Bystron fordert einen Untersuchungsausschuss, um dieser Frage auf den Grund zu gehen.

Ohne Viktor Orbán, der stets für die Souveränität von Ungarn eintrat und den Eurokraten entsprechend in die Suppe spuckte, kehre das Land auf den „europäischen Pfad“ zurück, fabulierte Ursula von der Leyen in einem Statement – und schlussfolgerte daraus prompt, dass man auf „qualifizierte Mehrheitsentscheidungen“ setzen müsse, damit nie wieder kritische Staaten „blockieren“ können, was die Eurokraten durchsetzen wollen. Man solle das aktuelle Momentum nutzen, um diesbezüglich weiterzukommen. Sprich: um endlich das unliebsame Einstimmigkeitsprinzip aus der Welt zu schaffen.

Wer daran glaubt, dass auch Orbáns Nachfolger Péter Magyar im Grunde „konservativ“ ist, sollte hinterfragen, warum von der Leyen und Co. seine Wahl so bejubeln. Zur Erinnerung: Auch die CDU behauptet wacker von sich, als konservative Partei aufzutreten. Politisch agiert sie gegenteilig. Und: Die kritischsten Personalien auf EU-Ebene haben schwarze Parteibücher.

Es muss sich freilich erst zeigen, inwieweit Ungarn unter Magyar sich der immer totalitärer auffallenden EU fügen wird. Fakt ist: Wenn das Einstimmigkeitsprinzip gekippt wird, dann wird ein Widerspruch Ungarns und einzelner anderer Staaten, die noch auf Souveränität und eigene Interessen setzen, ohnehin irrelevant. Die Eurokraten können dann praktisch durchregieren.

Hat die EU Einfluss genommen?

Manch einem stellt sich aktuell die Frage, ob die EU womöglich ihrerseits dazu beigetragen hat, um den unliebsamen Viktor Orbán loszuwerden. Der AfD-Europaabgeordnete Petr Bystron fordert nun einen Untersuchungsausschuss, der ergründen soll, ob und inwieweit die EU selbst Einfluss auf die ungarische Wahl genommen hat. Durch das Einfrieren von Milliardengeldern und wirtschaftliche Sanktionen habe Brüssel massiven Druck auf die ungarische Regierung ausgeübt – dieses Vorgehen passe zu Erkenntnissen des US-Repräsentantenhauses über EU-Einflussnahme auf digitale Informationsflüsse, so Bystron.

Scharfe Kritik von Bystron an der EU: „Die Ungarn wurden für ihre Souveränität bestraft!“

Er mahnt: „Seit 2015 hat die EU wiederholt demokratische Wahlen in Mitglieds- und Drittstaaten beeinflusst – von Georgien über Moldawien und Rumänien bis hin zu EU-Wahlen selbst. Jetzt ist Ungarn dran.“ Bystron positioniert sich: „Wenn Mitgliedstaaten unter Druck gesetzt werden, nur weil sie politisch nicht nach der Pfeife von Ursula von der Leyen tanzen, ist das ein Angriff auf die Demokratie. Die Bürger haben ein Recht auf Transparenz. Souveränität und freie Wahlen müssen geschützt werden.“

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