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Verkehrsunfall in Wardenburg-Achternholt verletzt sieben Personen leicht

16. April 2026 um 10:05

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Kollision in Achternholt führt zu leichten Verletzungen

Delmenhorst (ots) – Bei einem Verkehrsunfall in Achternholt wurden am Mittwoch, dem 15. April 2026, gegen 12:40 Uhr, sieben Personen leicht verletzt.

Tatablauf

Eine 40-jährige Frau aus Wardenburg befand sich mit ihren drei Töchtern, im Alter von zehn Monaten, sechs Jahren und 16 Jahren, in einem Mercedes auf der Böseler Straße in Richtung Tungeln. Beim Abbiegen nach links in den Wildrosenweg kam es zu einer Kollision mit dem Kleinwagen einer 27-jährigen Wardenburgerin, die versuchte, den Mercedes zu überholen. Im Kleinwagen waren die Söhne der Fahrerin, alter ein und vier Jahre.

Folgen des Unfalls

Alle sieben Beteiligten erlitten leichte Verletzungen und wurden zur weiteren Behandlung mit Rettungswagen in Krankenhäuser gebracht. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden, und es entstand ein Sachschaden von etwa 16.000 Euro. Zudem musste die Böseler Straße gereinigt werden, weshalb die Unfallstelle bis 14:30 Uhr nicht passierbar war.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash
Original-Content: news aktuell

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Hamburg: 42-Jähriger am Hauptbahnhof nach Fahren ohne Fahrschein und mit sieben Fahndungsnotierungen festgenommen

16. April 2026 um 07:06

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Gesuchter 42-Jähriger nach Kontrolle in S-Bahn am Hamburger Hauptbahnhof festgenommen

Hamburg (ots) – Am 15.04.2026 gegen 11.50 Uhr nahmen Bundespolizisten am S-Bahnsteig zum Gleis 2 im Hamburger Hauptbahnhof einen 42 Jahre alten Mann fest, der zuvor ohne Fahrschein in einer S-Bahn der Linie S3 angetroffen worden war.

Der gambische Staatsangehörige war nach einer Kontrolle durch DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter ohne Fahrschein aufgefallen und verweigerte die Ausweisausgabe, woraufhin eine Streife der Bundespolizei angefordert wurde. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien ergaben sich insgesamt sieben Fahndungstreffer.

Gegen den Mann bestand seit dem 13.03.2026 ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg. Der wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz Verurteilte hatte eine geforderte Geldstrafe inklusive Verfahrenskosten in Höhe von rund 1680,00 Euro nicht gezahlt und muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 37 Tagen antreten. Zudem bestanden gegen ihn weitere sechs Fahndungsnotierungen zur Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen begangener Straftaten.

Die Bundespolizisten brachten den Gesuchten zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof; ein angeforderter Arzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit fest. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der 42-Jährige einer Haftanstalt zugeführt.

Bildunterschrift: Eine Streife der Bundespolizei im Hamburger Hauptbahnhof- Foto-Quelle Symbolfoto: Bundespolizei-

Original-Content: Bundespolizeiinspektion Hamburg

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