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Gestern — 18. April 2026

Angebliche Kriegsverbrechen: Hexenjagd auf Australiens größten Kriegshelden

18. April 2026 um 12:00

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Ein Patriot riskierte im Staub von Afghanistan sein Leben für die Freiheit. Heute wird Ben Roberts-Smith, Träger der höchsten Tapferkeitsauszeichnung, vom eigenen Staat behandelt wie ein Schwerverbrecher. Ein unglaublicher Justiz-Skandal erschüttert das Land.

Es war ein Bild, das Millionen Patrioten in Australien ins Herz schnitt: Anfang April klickten am Flughafen von Sydney die Handschellen. Abgeführt wurde nicht etwa ein Terrorist oder ein Mafia-Boss, sondern Ben Roberts-Smith. Ein Mann, der mehrfach durch die Hölle des Afghanistan-Krieges gegangen ist. Ein Mann, dem das Victoria Cross für heldenhaften Mut verliehen wurde. Ein echtes Vorbild. Jetzt aber wird er Opfer eines beispiellosen Vernichtungsfeldzugs der moralisch erhabenen Eliten: Fünffacher Mord lautet der absurde Vorwurf.

Doch wer sich die Akten dieses angeblichen „Kriegsverbrecher-Prozesses“ ansieht, dem fällt nichts mehr ein. Was hier als Strafverfahren verkauft wird, ist eine Schande für jeden Rechtsstaat! Wenn der Staat einen Mann lebenslang hinter Gitter bringen will, braucht er handfeste Beweise. So sollte man jedenfalls in einer Demokratie meinen. Im Fall Roberts-Smith fehlt davon praktisch alles. Denn es gibt weder gesicherte Tatorte, noch forensische Gutachten oder gar Leichen. Nichts, rein gar nichts, nur fadenscheinige Behauptungen.

Aber es kommt noch irrer: Die Bürokraten kennen bei einigen der angeblich „Ermordeten“ nicht einmal die Namen! In den verstaubten Untersuchungsakten spricht man lediglich anonym von einer „Person Under Control“ oder einem getöteten feindlichen Kämpfer („Enemy Killed in Action“). Und dafür soll das Leben eines Kriegshelden zerstört werden? Wie zum Teufel soll ein Mord „jenseits begründeter Zweifel“ (wie es im Strafrecht zwingend gefordert ist) bewiesen werden, wenn man nicht einmal weiß, wer überhaupt gestorben ist?

Die Wurzel dieses Irrsinns liegt im sogenannten Brereton Report von 2020. Schreibtischtäter, die den mörderischen Taliban-Terror nie selbst erlebten, maßen sich an, über Spezialeinheiten zu urteilen, die im Kugelhagel in Sekundenbruchteilen Entscheidungen auf Leben und Tod treffen mussten. Vorfälle, die bis zu 15 Jahre zurückliegen, werden nun von Ermittlern seziert, die sich auf wackelige, ewig alte Zeugenaussagen stützen, weil es logischerweise keine forensischen Beweise gibt.

Doch die Vorverurteilung durch linke Mainstream-Medien läuft längst auf Hochtouren. Jahrelang wurde Roberts-Smith durch den Dreck gezogen. Als 2023 ein Zivilgericht – bei dem keine handfesten Beweise, sondern bloße „Wahrscheinlichkeiten“ und Indizien für ein Urteil ausreichen – entschied, dass einige Vorwürfe verleumderischer Medienberichte „im Wesentlichen wahr“ sein könnten, gab es kein Halten mehr. Der Ruf des Soldaten wurde systematisch geschreddert. Welcher Geschworene soll nach dieser medialen Hetzjagd in einem echten Strafprozess überhaupt noch unvoreingenommen entscheiden können?

Dieser Fall ist nicht einfach nur ein Gerichtsverfahren. Es ist eine Mahnung an jeden Mann und jede Frau in Uniform. Die Botschaft des Staates an seine Truppen ist erschütternd: Zieht gefälligst für uns in den Krieg, riskiert euer verdammtes Leben, aber wenn ihr zurückkommt, machen wir euch fertig, um uns politisch korrekt und moralisch überlegen zu fühlen. Doch dann wundern sich die Politiker ernsthaft noch darüber, dass kaum mehr jemand den Dienst in Uniform leisten will.

(Auszug von RSS-Feed)
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Gepäckdiebstahl am Bremer Hauptbahnhof – Bundespolizei nimmt 19-jährigen Tatverdächtigen fest

15. April 2026 um 10:50

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Bundespolizei identifiziert Gepäck-Dieb am Bremer Hauptbahnhof

Bremen (ots) – Am Dienstnachmittag hat ein Super-Recognizer der Bremer Bundespolizei einen mutmaßlichen Gepäck-Dieb am Bremer Hauptbahnhof erkannt.

Tatablauf

Der Verdächtige wird beschuldigt, den Koffer einer Reisenden aus einem ICE entwendet zu haben. Gegen 16:00 Uhr meldete sich die 20-jährige Geschädigte telefonisch von dem Zug nach Basel bei der Bundespolizei in Bremen und berichtete, dass ihr schwarzer Rollkoffer während des kurzen Halt in Bremen gestohlen worden sei. Daraufhin sichteten die Bundespolizisten die Videoaufzeichnungen und entdeckten, dass ein junger Mann während des Halt des Zuges in den ICE eingestiegen war und diesen kurz darauf mit dem Koffer in der Hand verließ.

Beteiligte

Wenige Augenblicke nach dem Diebstahl leiteten die Bundespolizisten Fahndungsmaßnahmen nach dem Verdächtigen ein. Rund 60 Minuten später erkannte der Super-Recognizer den 19-jährigen Dieb an einem Kiosk in Bahnhofsnähe und informierte seine Kollegen, die ihn daraufhin vorläufig festnahmen. Der Mann gab gegenüber den Einsatzkräften an, den Koffer im Auftrag eines Bekannten gestohlen und diesen anschließend an den Bekannten übergeben zu haben. Auch der 20-jährige Bekannte konnte in Bahnhofsnähe gestellt werden, bestritt jedoch jegliche Verbindung zur Tat.

Folgen und Ermittlungsstand

Beide Männer erhielten Strafanzeigen und verließen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Bundespolizeiwache. Die Ermittlungen zum Verbleib des Rollkoffers dauern an.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg starten gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle für Massendelikte

14. April 2026 um 12:16

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Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg starten gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle für Massendelikte

Hamburg (ots) – Die gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle (GEBS) von Polizei und Staatsanwaltschaft nimmt am 15. April 2026 im Probebetrieb ihre Arbeit auf, um Verfahren zu sogenannten Massendelikten künftig gemeinsam und zielgerichtet zu bearbeiten.

Die GEBS ist Ergebnis einer Arbeitsgruppe, die Kriterien und Standards für die gemeinsame Bewertung von Verfahren aus dem Bereich der Massenkriminalität erarbeitet hat. Zu den genannten Massendelikten zählen unter anderem Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigung und Hausfriedensbruch. Neu eingehende Strafverfahren sollen nicht mehr getrennt, sondern gemeinsam geprüft und nach festgelegten Standards sofort über das weitere Vorgehen entschieden werden, etwa durch Zusammenführung mehrerer Verfahren, schnellere Entscheidungen über Strafbefehlsanträge oder Anklageerhebungen sowie gegebenenfalls frühzeitige Einstellungen.

Als Ziele nennt die GEBS eine schnellere Strafverfolgung und Verfahrenserledigung, die Vermeidung von Doppelarbeit sowie die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgungsbehörden und den Rechtsstaat. Die räumliche Bündelung soll Abstimmungen erleichtern und Verfahrensabläufe beschleunigen.

Im Pilotbetrieb arbeiten insgesamt 56 Mitarbeitende unter einem Dach zusammen: 40 Mitarbeitende der Polizei, darunter Entscheiderinnen und Entscheider sowie Kriminalassistentinnen und Kriminalassistenten, und 16 Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft, darunter Dezernentinnen und Dezernenten sowie Servicekräfte. Die Hamburger Polizei rechnet damit, rund 35.000 Verfahren jährlich aus dem entsprechenden Deliktskatalog in die GEBS zu steuern. Der Probebetrieb ist zunächst für mindestens ein Jahr geplant und soll im Anschluss evaluiert werden.

Innensenator Andy Grote hob hervor, dass Polizei und Staatsanwaltschaft nun „an zwei Seiten des gleichen Schreibtisches“ zusammenarbeiten, um Effizienz zu erhöhen und Doppelarbeit zu vermeiden; Justizsenatorin Anna Gallina betonte, dass die räumliche Nähe Abstimmungen vereinfache und Ermittlungen schneller abgeschlossen werden sollen. Polizeipräsident Falk Schnabel bezeichnete die Zusammenarbeit als bundesweit einmalig und für die Kriminalitätsbekämpfung in Hamburg wirkungsvoll. Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich betonte, dass die elektronische Akte und strukturierte Abläufe bessere Arbeitsergebnisse ermöglichen sollen und der erhoffte Effizienzgewinn ohne zusätzlichen Personalaufwand eintreten solle.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizei Hamburg

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