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Gestern — 17. April 2026
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Auskunftspflicht: Paradigmenwechsel im juristischen Kampf gegen Impfstoffhersteller?

16. April 2026 um 12:00

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Klagen gegen Impfstoffhersteller erscheinen vielen als aussichtslos. Zwei Urteile der letzten Zeit machen Hoffnung: Im März fuhren Klägerinnen Teilerfolge gegen AstraZeneca (vor dem BGH) und BioNTech (vor dem Landgericht Aurich) ein. Dabei geht es um Auskunftsansprüche: Die Hersteller wurden verpflichtet, Daten vorzulegen. Ein Rechtsanwalt sieht hier eine Möglichkeit, wie Geschädigte doch noch zu ihrem Recht kommen – wenn auch anders, als Impfkritiker es sich erhoffen.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Am 9. März stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe fest, dass eine Klägerin Anspruch auf umfassende Auskunft zu Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten des AstraZeneca-Impfstoffs hat. Grundlage dafür ist § 84a des Arzneimittelgesetzes, der mutmaßlich durch Arzneimittel geschädigten Personen einen Auskunftsanspruch gegen den Hersteller in Bezug auf bekannte oder bekannt gewordene Nebenwirkungen und Verdachtsfälle gewährt. Dieser Auskunftsanspruch sei ein „Hilfsmittel, um den Leistungsanspruch durchzusetzen“, befand das Gericht.

Das Landgericht Aurich bezieht sich in seiner Rechtsprechung auf dieses Urteil: Da sich aus Behandlungsunterlagen (Indiz-)Tatsachen ergeben, die ein Zurückführen der Beschwerden der Klägerin auf die BioNTech-Impfung plausibel erscheinen lassen, sah man auch hier den Auskunftsanspruch als gerechtfertigt. Somit wurde BioNTech dazu verurteilt,

„der Klägerin Auskunft zu erteilen über die ihr im Zeitraum vom 21.12.2020 bis zur letzten mündlichen Verhandlung bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen der Chargen mit den Nummern FE6975 und 1D020A sowie über sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs ‚Comirnaty‘ von Bedeutung sein können, soweit diese die dargelegten Beschwerden – Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörung, Gefäßverschluss, Herzrhythmusstörungen, Hyperinflammationssyndrom, Menstruationsstörung, Funktionsstörung des Nervensystems, Störung des Blutsauerstoffs u. a. – Tinitus, POTS, PEM, ME/CFS – betreffen.“

Die Klägerin legte weiterhin einen umfassenden Fragenkatalog mit 30 Punkten vor, zu denen Informationen angefordert werden. Die Liste reicht von Angaben über Art und Schwere der Toxizität der verwendeten Lipidnanopartikel ALC0159 und ALC-0315 über Informationen über die Genotoxizität beim Menschen durch den Impfstoff BNT162b2 bis hin zu Auskünften über den Herstellungsprozess „Process 2“ und konkreten Messwerten zu DNA-Verunreinigungen bei den fraglichen Chargen.

Weg frei für Verurteilungswelle?

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat, spricht auf X von einem „Auftakt der Verurteilungswelle gegen die BioNTech Manufacturing GmbH“. Kommen die Impfgeschädigten, die vor Gericht noch um Schadenersatz kämpfen, also doch zu ihrem Recht? Ulbrich zeigt sich durchaus optimistisch. Allerdings stellt er auf X auch klar:

Nur, um es dann für alle noch einmal klar zu stellen, wäre damit in der Sache nicht festgestellt, ob ein negatives Nutzen – Risiko – Verhältnis besteht oder die Kausalität im Sinne des § 84 Abs. 2 AMG zu bejahen wäre, weil einfach die Nichterteilung der Auskunft dazu führt, dass der konkrete Vortrag der Klagepartei nach der Zivilprozessordnung als zugestanden zu gelten hat. Die prozessrechtliche Fiktion stellt eine Sanktion für die Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs dar.

So werden nach meinem Dafürhalten die noch wenigen verbliebenen Impfschadensfälle nicht durch Sachaufklärung und Beweisaufnahmen entschieden, sondern über die strikte Anwendung des Zivilprozessrechts, das nun einmal denjenigen prozessual sanktioniert, der über die Nichterfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit (Auskunftsanspruch) zur Vereitelung der Anspruchsdurchsetzung beitragen will. So wendet sich das Mauern mit Informationen in allen Bereichen gegen die Impfhersteller.

Der Tag ist also nicht mehr weit, an dem zugunsten der Geschädigten ohne Beweisaufnahme auch in der Sache durchentschieden wird. Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen. Dabei werden sie feststellen, dass sich diese Urteile dann mit der Anleitung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 09.03.2026 sehr leicht abfassen lassen.

Für den Impfhersteller muss das auch nicht schlecht sein, da keinerlei Abstriche in Bezug auf die eigenen Rechtspositionen gemacht werden müssen und sie auch weitern aufrecht erhalten werden können.

Das Narrativ bliebe unangetastet

Das bedeutet zusammengefasst: Es geht nicht mehr um Sachaufklärung. Bei solchen Urteilen nach dem Zivilprozessrecht wäre der Effekt nicht, dass Gesundheitsschäden infolge der Impfung als belegt gelten würden. Auch am Narrativ des positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Impfung wird nicht gerüttelt. Diese Punkte sind hier nicht von Relevanz. Es erfolgt lediglich eine Sanktionierung der Impfstoffhersteller wegen Nichterteilung der Auskunft, die der Klägerseite gerichtlich zugestanden wurde. Die Geschädigten erhalten zwar Geld. Aber das Impfnarrativ bleibt unangetastet.

Besser als nichts, könnte man sagen. Ulbrich zieht einen Vergleich zum Abgasskandal:

„Das erinnert sehr an den Abgasskandal, als auch derselbe VI. Zivilsenat den Sanktionsmechanismus des § 138 Abs. 3 ZPO zur Anwendung brachte und damit VW wegen Verbaus einer illegalen Abschaltvorrichtung nur deshalb verurteilte, weil sie sich der Erfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit versperrt hatten über die Art und Weise der illegalen Abschaltvorrichtung Auskunft zu erteilen. In der Sache blieben die Automobilhersteller voll bei ihrem Vortrag und ihren Rechtsstandpunkten und wurden dennoch verurteilt.“

Das ist bequem: BioNTech und Co. können weiterhin auf ihren ach so sicheren Produkten beharren. Abhängig davon, ob deutsche Gerichte etwaige Auskünfte der Hersteller durchwinken oder tatsächlich Sanktionen verhängen, könnte Big Pharma zwar vielleicht abgestraft werden – aber auf der Sachebene ist das schlussendlich nicht der Erfolg, den viele Impfkritiker sich wünschen.

Wie reagiert Big Pharma – und wie urteilen Gerichte?

Natürlich muss sich außerdem zeigen, inwieweit AstraZeneca und BioNTech dem Auskunftsanspruch nachkommen – und wie kritisch das von den Gerichten bewertet wird. Die Hersteller könnten beispielsweise nur teilweise Auskunft geben, auf notwendige Geheimhaltung verweisen und Floskeltexte unter Rückbezug auf „die Wissenschaft“ liefern, um auf der Irrelevanz geforderter Auskünfte zu beharren. So könnten sie womöglich um kritische Punkte herumlarvieren, was von vielen braven Richtern mutmaßlich gern akzeptiert würde – schon im AMG-Paragrafen zum Auskunftsanspruch heißt es, dass ein solcher insoweit nicht bestehe, „als die Angaben auf Grund gesetzlicher Vorschriften geheim zu halten sind oder die Geheimhaltung einem überwiegenden Interesse des pharmazeutischen Unternehmers oder eines Dritten entspricht“.

Das ist selbstverständlich kein Selbstläufer und immer noch Abwägungssache, doch wie viel Vertrauen in die Richterschaft ist im besten Deutschland angebracht? Wie Rechtsanwalt Ulbrich schon anmerkte: „Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen.“ Solche wird es geben. Aber sitzen sie bei den Prozessen vor, wo sie gebraucht werden?

So erfreulich also jeder Teilerfolg vor Gericht sein mag: Die Realität der letzten Jahre hat vielen Menschen zu Recht einen gewissen Zynismus „eingeimpft“. Trotzdem stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt. Jede Information, die die Hersteller herausgeben, könnte für die weitere Aufarbeitung bedeutend sein und diese weiter voranbringen. Und jeder juristische Erfolg gibt widerständigen Anwälten wie Tobias Ulbrich mehr Möglichkeiten an die Hand, für ihre Mandanten zu kämpfen. In Summe zeigt sich: Die Schlacht ist noch nicht gewonnen. Aber sie ist auch noch lange nicht verloren.

(Auszug von RSS-Feed)

Mexiko – biometrische Identität künftig zwingend vorgeschrieben

16. April 2026 um 10:00
ELA

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Wer sich in Mexiko nicht bis Ende Juni 2026 eine biometrische Identität zulegt, kann zumindest sein Handy in Zukunft faktisch nicht mehr benutzen. 127 Millionen aktive Mobilfunkanschlüsse im Land sind somit von dieser Regelung betroffen.

Vorgeschriebene „Personen-Verknüpfung“

Das mexikanische Gesetz zur verpflichtenden Mobilfunkregistrierung war bereits am 9. Januar 2026 verabschiedet worden. Dieses schreibt vor, dass alle Mobilfunknummern, einschließlich der Prepaid- und Postpaid-Tarife sowie der physischen SIM-Karten und eSIMs, nachweislich mit einer Person verknüpft sein müssen, die über ein staatlich ausgestelltes biometrisches Ausweisdokument verfügt, wie auch transition-news berichtet hatte.

Es sind dabei schätzungsweise 127 Millionen aktive Mobilfunkanschlüsse im Land von dieser Regelung betroffen. Bestehende Nutzer haben nunmehr bis zum 30. Juni 2026 Zeit, sich zu registrieren, denn ab dem 1. Juli werden alle nicht registrierten Nummern gesperrt.

Die CURP Biométrica, eine geplante, erweiterte Form des mexikanischen Personenkennzeichens (Clave Única de Registro de Población), die neben dem 18-stelligen alphanumerischen Code zusätzlich biometrische Daten wie Fingerabdrücke, Iris-Scan und ein Foto enthält, ergänzt somit dieses bestehende System um eine digitale Ebene. Das Dokument enthält einen QR-Code, ein Foto und eine elektronische Signatur, die mit biometrisch verifizierten Daten im nationalen Bevölkerungsregister verknüpft sind.

Agenda 2030 „perfekt“ umgesetzt

Personen in Mexiko, die Mobilfunkanschlüsse registrieren, müssen somit  ihre CURP-Nummer zusammen mit einem gültigen Reisepass oder Identitätsnachweis angeben, wodurch die biometrische Identität praktisch zur Voraussetzung für die Handynutzung wird.

Die kombinierte Wirkung dieser Maßnahmen führt fraglos dazu, dass anonyme Prepaid-SIM-Karten, die bislang häufig zum Schutz der Privatsphäre genutzt wurden, für alle funktionslos werden, die die biometrisch verknüpfte Registrierung nicht bis zum 30. Juni abgeschlossen haben.




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(Auszug von RSS-Feed)

Sysmex Europe eröffnet neuen Bürocampus in Hamburg-Alsterdorf und stärkt Life-Science-Standort

14. April 2026 um 12:55

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Sysmex Europe eröffnet neuen Campus in Hamburg

Hamburg (ots) – Sysmex Europe hat seinen neuen Bürocampus in Hamburg-Alsterdorf eröffnet und damit den Umzug seines EMEA-Hauptsitzes von Norderstedt abgeschlossen. Rund 780 Mitarbeitende arbeiten nun am neuen Standort und stärken Hamburgs Position in der Life-Science- und Medizintechnikbranche.

Umzug und Standortwahl

Mit der Eröffnung vereint Sysmex erstmals drei zentrale europäische Unternehmen unter einem Dach: Sysmex Europe SE, Sysmex Deutschland GmbH und Sysmex R&D Center Europe GmbH. Der Campus verfügt über etwa 12.300 Quadratmeter Mietfläche und stellt einen wichtigen Schritt in der langfristigen Wachstumsstrategie des Unternehmens in der EMEA-Region dar.

Einweihungsfeier und Engagement für Hamburg

An der Eröffnungsfeier nahmen Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft teil. Die Feier folgte auf den Spatenstich im Juni 2022 und das Richtfest im September 2023, wodurch ein mehrjähriges Umzugsprojekt abgeschlossen wurde. Die Eröffnung betont das Engagement von Sysmex für Hamburg als Zentrum für Life-Science und Innovation.

„Heute beginnt ein neues Kapitel für Sysmex in Europa,“ sagt Alain Baverel, CEO von Sysmex Europe SE.

Stärkung Hamburgs als Life-Science-Standort

Mit der Wahl von Hamburg-Alsterdorf positioniert sich Sysmex in der Nähe bedeutender Forschungseinrichtungen und eines starken Life-Science-Ökosystems. Das Unternehmen hebt die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte, eine exzellente Infrastruktur und Hamburgs zentrale Lage in Europa als entscheidende Faktoren für den Umzug hervor.

„Die Niederlassung von Sysmex an diesem neuen Standort ist ein starkes Signal für Hamburg als Life-Science-Standort,“ sagt Dr. Melanie Leonhard, Hamburgs Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Innovation.

Nachhaltigkeit und modernes Arbeitsplatzdesign

Der Campus setzt neue Maßstäbe in Sachen Nachhaltigkeit und Arbeitsplatzgestaltung. Das Gebäude hat die erste LEED-Zertifizierung (Leadership in Energy and Environmental Design) erhalten, was das Engagement von Sysmex für Umweltverantwortung unterstreicht. Begrünte Klinkerfassaden und ein intelligentes Energiekonzept ermöglichen es den Gebäuden, hohe EU-Standards zu erfüllen.

Flexible räumliche Konzepte, die auf dem aktivitätsbasierten Arbeitsprinzip basieren, erlauben es den Mitarbeitenden, ihren Arbeitsplatz entsprechend den Tätigkeiten auszuwählen – von ruhigen Bereichen bis hin zu spezialisierten Laborumgebungen.

„Unser neuer Campus spiegelt wider, wie wir moderne Arbeit verstehen,“ sagt Stefanie Schaal, Vorstandsmitglied von Sysmex Europe SE.

Kollaboration, Mobilität und Wachstum

Der Campus umfasst neben Büro- und Laborräumen auch ein umfassendes Mobilitätskonzept mit Carsharing-Services, Fahrradabstellmöglichkeiten und einer StadtRad-Station. Grüne Innenhöfe und Lounge-Bereiche fördern Zusammenarbeit und das tägliche Arbeitsleben.

Mit dem neuen Campus festigt Sysmex seine europäischen Aktivitäten und sendet ein klares Signal für nachhaltiges Wachstum und die Bedeutung moderner Forschungs- und Arbeitsumgebungen in der Labordiagnostik.

Über Sysmex Europe SE

Sysmex unterstützt Gesundheitspersonal und Patienten weltweit mit einer breiten Palette medizinischer Diagnostikprodukte. Das Unternehmen verfolgt seit über 50 Jahren das Ziel, Produkt- und Dienstleistungsangebote kontinuierlich zu entwickeln, um den gesamten Patientenverlauf abzudecken.

Sysmex Europe SE, mit Sitz in Hamburg, ist eine Tochtergesellschaft der Sysmex Corporation aus Kobe, Japan, und betreut Partner und Kunden in Europa, dem Nahen Osten und Afrika.

Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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EDEKA eröffnet 200. NATURKIND-Welt in Kamp-Lintfort und führt neues Format für kleine Märkte ein

14. April 2026 um 09:05

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Eröffnung der 200. NATURKIND-Welt bei EDEKA

Hamburg (ots) – EDEKA setzt den Ausbau seiner führenden Rolle im Bio-Segment fort und eröffnet die 200. NATURKIND-Welt im EDEKA center Brüggemeier in Kamp-Lintfort.

Risiken/Anlass

Der erfolgreiche Expansionskurs von NATURKIND wird mit der Eröffnung dieser neuen Welt in Kamp-Lintfort weiter gestärkt. EDEKA zeigt damit, dass das Bio-Angebot, welches hochwertige Produkte und enge Kooperationen mit Anbauverbänden und Bio-Herstellern umfasst, ein nachhaltiger Erfolg ist. Das Konzept macht Bio-Produkte für die Kund:innen transparent und alltagstauglich.

Position/Zitate

„Mit NATURKIND machen wir Bio für immer mehr Menschen erlebbar. Jeder weitere Standort ist ein Schritt auf unserem Weg, das Bio-Angebot gemeinsam mit der Landwirtschaft und den Erzeugerbetrieben aktiv voranzutreiben“ – Markus Mosa, Vorstandsvorsitzender der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG

Angebot/Hintergrund

Die 200. NATURKIND-Welt wurde Anfang Februar nach neunmonatiger Umbauzeit eröffnet und umfasst über 3.000 qm Verkaufsfläche mit etwa 45.000 Artikeln. Diese Gelegenheit wird von Denis Brüggemeier, dem selbständigen Kaufmann des Marktes, als besonders wichtig erachtet: „Die Nachfrage und auch das Angebot in diesem Segment wächst stetig. Diese Entwicklung wurde bei der Planung und der Umsetzung der Abteilung berücksichtigt.“

Die neue NATURKIND-Welt beinhaltet 1.400 Bio-Artikel von anerkannten Fachhandelsmarken sowie eine große Auswahl aus dem demeter-Sortiment. Am 17. April findet ein großes Kundenevent statt, um die Eröffnung gebührend zu feiern.

NATURKIND-Lieblinge: Biowelten für Märkte unter 2.000 qm

Neu ist auch das Format „NATURKIND-Lieblinge“, welches kleineren Märkten unter 2.000 qm Verkaufsfläche den Zugang zu einem Bio-Angebot ermöglicht. Dieses kompakte Erweiterungsmodul soll die Profilierung gegenüber Wettbewerbern verbessern und wird bereits in über 20 Märkten umgesetzt.

Bildunterschrift: Foto von Moritz Kindler auf Unsplash
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Bio-Kinderkekse enthalten teils krebserregendes Acrylamid über Richtwerten

13. April 2026 um 15:25

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Überprüfung von Bio-Kinderkeksen zeigt hohe Acrylamidwerte

Hamburg (ots) – Die NDR Verbraucherredaktion hat Bio-Kinderkekse in einem akkreditierten Labor analysieren lassen und dabei teilweise Acrylamidwerte festgestellt, die über dem Richtwert für Kleinkind-Kekse von 150 µg/kg liegen.

Risiken

Acrylamid gilt als potenziell krebserregend und kann das Erbgut schädigen. Bei den Tests wurden in den Traffix-Keksen der Bohlsener Mühle 210 µg/kg und in den Karibix-Keksen sogar 270 µg/kg gefunden. Die mit Honig gesüßten Butterkekse von Alnatura weisen 230 µg/kg auf, während die Butterkekse von Bisson mit 440 µg/kg den höchsten Wert im Test haben.

Position/Zitate

Dr. Britta Schautz von der Verbraucherzentrale erklärt:

„… gerade Honig oder auch Fruchtzutaten, enthalten oft Einfachzucker. Zum Beispiel die Glucose oder die Fructose. Dieser Einfachzucker, der reagiert noch schneller zu Acrylamid, wenn das Ganze erhitzt wird und das kann am Ende dazu führen, dass mehr Acrylamid in diesen Produkten vorliegt.“ – Dr. Britta Schautz, Verbraucherzentrale

Herstelleräußerungen

Die Bohlsener Mühle weist darauf hin, dass ihre Kinderkekse nicht für Kleinkinder im Alter von ein bis drei Jahren, sondern für Kinder ab drei Jahren konzipiert sind. Alnatura teilt mit, dass die Rezeptur kürzlich angepasst wurde und nun keinen Honig mehr enthält. Der Hersteller Bisson betont, dass er stets konforme Acrylamidwerte erzielt hat und die Kekse überprüfen will. Bei festgestellten Abweichungen verspricht das Unternehmen, „umgehend zusätzliche Korrekturmaßnahmen“ einzuleiten.

Mehr Informationen sind in der Sendung „Die Tricks mit Bio und Öko“ mit Jo Hiller am 13.04.2026 um 21.00 Uhr im NDR Fernsehen zu finden.

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Bio-Erdbeeren in Hamburg – Laboruntersuchung zeigt fragwürdige Herkunft von vier Produkten

12. April 2026 um 08:30

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Untersuchung enthüllt Zweifel an Bio-Qualität von Erdbeeren

Hamburg (ots) – Der Umsatz von Bio-Produkten hat im vergangenen Jahr stark zugenommen, wobei Verbraucher vornehmlich in Supermärkten und Discountern einkaufen. Dies führte zu einer Zunahme von Importen aus dem Ausland, was Fragen zur Einhaltung der vorgegebenen Regeln aufwirft.

Risiken/Anlass

Die NDR-Verbraucherredaktion hat Bio-Erdbeeren aus Supermärkten, Discountern und Bio-Supermärkten gekauft und einer Laboruntersuchung unterzogen. Die Analyse zeigt, dass vier von neun Produkten Auffälligkeiten aufweisen. Die Erdbeeren von Lidl werden laut den Ergebnissen mit Kunstdünger angebaut, was die Bio-Zertifizierung in Frage stellt. Zudem weisen die Erdbeeren von naturalcool (Demeter), Dennree und die gefriergetrockneten Erdbeeren von Heimatgut ebenfalls Hinweise auf Kunstdünger auf.

Position/Zitate

Lidl erklärt, dass der verantwortliche Lieferant bio-zertifiziert sei und ein entsprechendes Zertifikat vorliege. „Daher können wir die Vorwürfe nicht nachvollziehen!“

„Das entsprechende Zertifikat einer akkreditierten Kontrollstelle liegt uns vor. Daher können wir die Vorwürfe nicht nachvollziehen!“ – Lidl

Demeter betont, dass die Tiefkühl-Erdbeeren aus der Türkei stammen und der Lieferant bio-zertifiziert sei. „Die Düngung sei: grüne Düngung… zusätzlich eine Düngung mit tierischer Biomasse.“

„Die Düngung sei: grün… zusätzlich mit tierischer Biomasse.“ – Demeter

Auch die Erdbeeren von Denree stammen aus der Türkei. „Die Düngung erfolgte ausschließlich gemäß der EU-Bio-Verordnung“, erklärt die Firma.

„Die Düngung erfolgte ausschließlich gemäß der EU-Bio-Verordnung.“ – Denree

Heimatgut bezieht seine Rohwaren aus China und merkt an: „Die eingesetzten Düngemittel in unserer Lieferkette sind im ökologischen Landbau zugelassen.“

„Die eingesetzten Düngemittel in unserer Lieferkette sind im ökologischen Landbau zugelassen.“ – Heimatgut

Hintergrund

Dr. Markus Boner von Agroisolab berichtet, dass die Informationsketten zu Bio-Produkten im Ausland oft lückenhaft sind. „Wir hoffen natürlich, dass die europäischen Bio-Standards eingehalten werden. Wenn wir in China zum Beispiel nachfragen, bekommen wir häufig gar keine Informationen geliefert, wie gedüngt worden ist.“

„Wir hoffen, dass die europäischen Bio-Standards eingehalten werden.“ – Dr. Markus Boner, Agroisolab

Mehr Informationen hierzu werden in der Sendung „Die Tricks mit Bio und Öko“ mit Jo Hiller am 13.04.2026 um 21.00 Uhr im NDR Fernsehen behandelt.

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