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Gestern — 28. Juli 2026Report24

Scherbenhaufen: Sollen AfD und FPÖ das Chaos erben?

28. Juli 2026 um 15:45

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Angeblich will niemand in Berlin oder Wien die AfD oder FPÖ regieren sehen. Doch was, wenn der Machtwechsel für die verbrauchten Systemparteien längst zum letzten Ausweg geworden ist? Man überlässt den Rechtsparteien den wirtschaftlichen und finanziellen Scherbenhaufen, zwingt sie zu unpopulären Maßnahmen – und hofft, ihnen anschließend den unvermeidlichen Kollaps anlasten zu können.

Eine Kommentar von Heinz Steiner

Nein, ich behaupte nicht, dass sich Friedrich Merz, Lars Klingbeil, Ursula von der Leyen, Christian Stocker und Andreas Babler heimlich in einem abgedunkelten Hinterzimmer treffen, um die Machtübernahme von AfD und FPÖ vorzubereiten. Für einen solchen zentral gesteuerten Plan gibt es keine Beweise – und vermutlich wird es sie auch niemals geben. Doch Politik funktioniert nicht nur durch Befehle, Absprachen und geheime Protokolle. Manchmal genügt es, wenn die Interessen der Beteiligten plötzlich in dieselbe Richtung weisen.

Die Altparteien stehen vor einem Problem, das sie selbst geschaffen haben. Über Jahrzehnte wurden Ausgabenversprechen angehäuft, die industrielle Basis beschädigt, die Energieversorgung verteuert, die Sozialsysteme überlastet und Millionen Menschen ins Land geholt, deren Versorgung den Steuerzahler weitere Milliarden kostet. Gleichzeitig wurde jede tiefgreifende Reform verschleppt, weil kaum jemand den Bürgern vor einer Wahl die Wahrheit sagen wollte. Doch Schulden, Demografie und wirtschaftlicher Niedergang lassen sich nicht dauerhaft mit hohlen Versprechungen und neuen Sondervermögen überdecken.

Was also, wenn der politische Machtverlust inzwischen nicht mehr nur als Bedrohung, sondern auch als Ausweg betrachtet wird? Was, wenn man die Rechtsparteien genau in jenem Moment an die Regierung kommen lässt, in dem die Rechnung für mindestens zwei Jahrzehnte verantwortungsloser Politik fällig wird?

Merz arbeitet zuverlässig für die AfD

Ein Blick nach Sachsen-Anhalt zeigt, wie schnell aus dieser Überlegung politische Realität werden könnte. Die AfD liegt dort in einer aktuellen INSA-Umfrage bei 41 Prozent. Die CDU kommt nur noch auf 24 Prozent, die Linke auf 14 und die SPD auf genau 5 Prozent. BSW, Grüne und FDP würden mit jeweils vier Prozent am Einzug in den Landtag scheitern. Rutscht auch die SPD nur ein wenig ab, könnten 41 Prozent der Stimmen wegen der zahlreichen Stimmen für Parteien unterhalb der Fünfprozenthürde zur absoluten Mandatsmehrheit reichen.

Und was macht Friedrich Merz wenige Wochen vor dieser Schicksalswahl? Er feuert ausgerechnet Tino Sorge, den seit 2013 für Magdeburg im Bundestag sitzenden Parlamentarischen Staatssekretär im Gesundheitsministerium. Nicht nach einem persönlichen Gespräch, sondern indem die Entscheidung offenbar zuerst in Parteigremien und vor der Presse verkündet wird. Sorge kommentierte trocken, Merz werde dies „am Vorabend mehrerer Landtagswahlen“ wohl mit Bedacht getan haben. Es bleibe zu hoffen, dass die Entscheidung einer „übergeordneten Logik“ folge.

Vielleicht besitzt Merz diese übergeordnete Logik tatsächlich. Er zeigt sie nur niemandem. Auch der Umgang mit Verkehrsminister Patrick Schnieder, dessen möglicher Nachfolger den Posten kurzfristig ablehnte, sorgt innerhalb der Union für offene Wut. Die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion sagte ein Treffen mit dem Kanzler ab und ließ ihn wissen, dass für einen persönlichen Austausch ein Mindestmaß an Vertrauen und Wertschätzung notwendig sei. Aus der Partei kommt inzwischen die unmissverständliche Botschaft: „Sie leiten hier keine Firma.“ Merz wollte die AfD halbieren. Stattdessen halbiert er die Union und demontiert nebenbei jene Landesverbände, die sich den Rechtskonservativen programmatisch noch am nächsten befinden.

Das Zünglein an der Waage

Selbst wenn die AfD in Sachsen-Anhalt die absolute Mehrheit knapp verfehlt, könnte Merz ihr den Weg in die Staatskanzlei ebnen. Der Focus berichtete unter Berufung auf Quellen aus dem CDU-Umfeld, dass sechs bis zwölf CDU-Abgeordnete im Falle einer von der Linken tolerierten CDU-Regierung aus der Partei austreten könnten. Im Raum steht demnach eine sogenannte „Gestaltungsmehrheit“, bei der ehemalige CDU-Abgeordnete gemeinsam mit der AfD stimmen würden. Der CDU-Landesverband bezeichnet diese Gedankenspiele erwartungsgemäß als Spekulation.

Doch politische Spaltungen beginnen immer als Spekulation. Erst heißt es, niemand denke daran. Dann wird versichert, niemand habe darüber gesprochen. Und am Ende erklären die Beteiligten, sie hätten angesichts der besonderen Umstände leider keine andere Wahl gehabt.

Doch eben genau darin liegt die Sprengkraft der Landtagswahl am 6. September. Eine absolute AfD-Mehrheit würde die Brandmauer mit einem Schlag bedeutungslos machen. Eine relative Mehrheit könnte hingegen die CDU zerreißen und jene Kräfte freisetzen, die seit Jahren nicht mehr einsehen, warum sie gemeinsam mit Sozialisten und Grünen gegen eine Partei kämpfen sollen, deren Wähler in vielen Fragen dieselben Sorgen und politischen Vorstellungen haben wie die eigene Basis. Vielleicht wird Sachsen-Anhalt damit nicht nur das erste von der AfD regierte Bundesland. Vielleicht wird es zum politischen Labor für den Bund.

Der Scherbenhaufen wartet bereits

Auch auf Bundesebene ist die Entwicklung kaum zu übersehen. In einem INSA-Sonntagstrend vom Juli liegt die AfD mit 28 Prozent vor der Union mit 22 Prozent. Nur noch jeweils zwölf Prozent entfallen auf SPD und Grüne. Mit Merz und der Arbeit seiner Bundesregierung sind gerade einmal 18 Prozent der Befragten zufrieden, während jeweils rund drei Viertel ein negatives Urteil abgeben.

Eine AfD-geführte Bundesregierung wäre deshalb nach einem Zusammenbruch der schwarz-roten Koalition und vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr unvorstellbar. Sie käme zwar nicht automatisch zustande. Noch könnten Union, SPD, Grüne und Linke irgendeine weitere Verliererkoalition zusammenschustern. Doch je stärker die AfD wird, desto höher wird der Preis für die Aufrechterhaltung der Brandmauer – und desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Teile der Union irgendwann nicht mehr mitspielen.

Was würde eine solche Regierung übernehmen? Die EU-Kommission erwartet für Deutschland 2026 lediglich 0,6 Prozent und 2027 nur 0,9 Prozent Wirtschaftswachstum – und selbst diese Annahmen beruhen auf sehr unwahrscheinlichen positiven Grundvoraussetzungen. Gleichzeitig soll das staatliche Defizit von 2,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2025 auf 3,7 Prozent 2026 und 4,1 Prozent 2027 steigen. Die Schuldenquote dürfte innerhalb von zwei Jahren von 63,5 auf 68 Prozent wachsen. Während in der Industrie Arbeitsplätze verschwinden, steigen die Ausgaben für den Staat, die Verteidigung und die Sozialsysteme weiter. Das ist zwar noch kein Staatsbankrott. Es ist aber die perfekte Ausgangslage, um den kommenden Verantwortlichen jede denkbare Falle zu stellen.

Die AfD soll die Rechnung präsentieren

Eine neue Regierung könnte kaum all ihre Versprechen erfüllen. Sie müsste gleichzeitig die Wirtschaft entlasten, die Energiepreise senken, die Grenzen kontrollieren, die Verteidigungsfähigkeit erhalten, die Infrastruktur sanieren und die ausufernden Sozialausgaben begrenzen. Dafür bräuchte sie Geld, das längst ausgegeben wurde, Personal, das nicht vorhanden ist, und Zeit, die ihr niemand zugestehen würde.

Rentenkürzungen? Schuld der AfD. Höhere Beiträge? Schuld der AfD. Stellenabbau im aufgeblähten Staatsapparat? Sozialer Kahlschlag durch die AfD. Einschränkungen bei Bürgergeld und Asylleistungen? Unmenschliche Politik der AfD. Wirtschaftliche Verwerfungen, die aus der Energiewende, der Russlandpolitik und jahrelanger Deindustrialisierung hervorgegangen sind? Natürlich ebenfalls das Ergebnis der AfD-Regierung. So wird man es den Bürgern auch dank der medialen Schützenhilfe der Mainstreammedien verkaufen.

Die Altparteien könnten sich derweil in die Opposition zurückziehen, ihre eigene Vergangenheit vergessen und so tun, als hätten sie mit dem Desaster nichts zu tun. Die Gewerkschaften würden demonstrieren, die staatlich finanzierten NGOs mobilisieren, linke Gruppen die Straßen blockieren und die öffentlich-rechtlichen Sender jeden negativen Konjunkturwert zum persönlichen Versagen der neuen Regierung erklären. Brüssel könnte Vertragsverletzungsverfahren eröffnen, Fördermittel zurückhalten und jede Abweichung von der bisherigen Politik als Angriff auf die sogenannten europäischen Werte darstellen. Man hätte den Rechtsparteien formal die Macht übertragen, ihnen aber gleichzeitig die politische Bewegungsfreiheit genommen. Der Regierungsstuhl wäre nicht nur wackelig. Er wäre vergiftet.

In Österreich dasselbe Spiel

Auch in Österreich zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab. Die FPÖ erreicht in einer aktuellen Market-Umfrage 38 Prozent. Die einstigen Großparteien ÖVP und SPÖ kommen nur noch auf 18 beziehungsweise 17 Prozent. Während Herbert Kickl zusehen kann, wie seine Zustimmung wächst, muss sich die Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS mit Sparmaßnahmen, Budgetlöchern und wachsender Unzufriedenheit herumschlagen.

Doch auch dort könnte eine FPÖ-geführte Regierung einen völlig ausgezehrten Staat übernehmen. Die EU-Kommission rechnet sowohl 2026 als auch 2027 mit einem österreichischen Defizit von 4,1 Prozent der Wirtschaftsleistung. Die Schuldenquote soll von 81,5 Prozent im Jahr 2025 auf 84,9 Prozent im Jahr 2027 steigen. Das Land hätte dann nicht nur ein Ausgabenproblem, sondern stünde unter massivem Druck aus Brüssel, seinen Haushalt zu sanieren.

Kickl müsste kürzen, was ÖVP und SPÖ zuvor versprochen haben. Er müsste Reformen durchsetzen, vor denen seine Vorgänger jahrzehntelang zurückschreckten. Und natürlich würde man nicht jene verantwortlich machen, die das Loch gegraben haben, sondern denjenigen, der gezwungen wäre, es wieder zuzuschütten. Die Hoffnung des alten Systems wäre dieselbe wie in Deutschland: Lasst die Rechten regieren, lasst sie die schmutzige Arbeit erledigen und jagt sie anschließend mit Schimpf und Schande aus dem Amt.

Frankreich könnte die Rechnung verändern

Doch genau hier beginnt das Spiel gefährlich zu werden. Eine solche Strategie funktioniert nur, wenn AfD und FPÖ politisch isoliert bleiben. Sie funktioniert nur, wenn Brüssel geschlossen gegen Berlin und Wien vorgehen kann, Paris auf der Seite der Eurokraten steht und Washington den Druck zumindest stillschweigend unterstützt. Was aber, wenn Frankreich ebenfalls nach rechts kippt?

Marine Le Pen darf nach einem Urteil des Berufungsgerichts bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 antreten. Zwei Umfragen vom Juli sehen sie mit 36 Prozent klar an der Spitze des ersten Wahlgangs und auch in den möglichen Stichwahlen vorne. Die Abstimmungen finden am 18. April und am 2. Mai 2027 statt. Noch ist das keine Prognose, doch der Rassemblement National war der Macht in der Grande Nation noch nie so nahe. Eine Präsidentin Le Pen hätte nicht automatisch eine parlamentarische Mehrheit. Aber sie säße im Europäischen Rat, bestimmte wesentliche Teile der französischen Außenpolitik und könnte gemeinsam mit einer AfD-geführten Bundesregierung den bisherigen deutsch-französischen Motor der EU vollständig umdrehen. Aus dem Motor der Zentralisierung würde ein Motor der Renationalisierung.

Deutschland und Frankreich verfügen nach den für 2026 geltenden Gewichtungen gemeinsam über 33,65 Prozent der EU-Bevölkerung. Für eine Sperrminorität bei Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit wären mindestens vier Staaten notwendig, die zusammen mehr als 35 Prozent der Unionsbevölkerung repräsentieren. Berlin und Paris bräuchten damit nur zwei weitere Partner mit einem gemeinsamen Bevölkerungsanteil von mehr als 1,35 Prozent.

Möglichkeiten gäbe es genug. Mit Italien und Österreich käme ein solcher Block auf fast 49 Prozent. Selbst ohne das politische Schwergewicht Italien würden Österreich und die Slowakei genügen. Auch Tschechien und die Slowakei brächten den deutsch-französischen Kern deutlich über die notwendige Schwelle. Ungarn steht nach der Abwahl Viktor Orbáns dafür nicht mehr zur Verfügung. Doch mit Giorgia Meloni in Italien, Andrej Babiš in Tschechien, Robert Fico in der Slowakei und einer möglichen FPÖ-Regierung in Wien existieren mehr als genug andere Anknüpfungspunkte. Hinzu kommen mögliche punktuelle Partner in Belgien, Finnland oder Schweden.

Brüssel könnte dann nicht mehr nach Belieben durchregieren. Berlin wäre kein isolierter Bittsteller mehr, Wien kein kleines Land am Pranger und Paris nicht länger der verlässliche Hüter der bisherigen EU-Ordnung. Es entstünde kein starrer Staatenbund mit einem gemeinsamen Parteiprogramm, sondern etwas für die Eurokraten womöglich noch Gefährlicheres: eine wechselnde Allianz souveräner Regierungen, die bei Migration, Klimapolitik, Schulden, Sanktionen und weiterer Machtverlagerung nach Brüssel gemeinsam den Riegel vorschieben könnte.

Trump statt transatlantischer Strafaktion

Auch Washington könnte das geplante Scheitern einer AfD-Regierung erschweren. Gute Beziehungen zwischen der AfD und Teilen der Trump-Regierung bestehen bereits. US-Vizepräsident JD Vance traf Alice Weidel, hochrangige AfD-Politiker führten Gespräche mit Vertretern des amerikanischen Außenministeriums und Außenminister Marco Rubio bezeichnete die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem sinngemäß als verkleidete Tyrannei. Reuters zufolge verschaffen diese Kontakte der AfD internationale Legitimität und erschweren der Bundesregierung ihre Isolierungsstrategie.

Eine Trump-Regierung müsste Deutschland nicht einmal mit Milliarden retten. Es würde bereits genügen, eine AfD-geführte Bundesregierung demonstrativ anzuerkennen, ihre Vertreter im Weißen Haus zu empfangen und Versuche politischer oder wirtschaftlicher Ausgrenzung öffentlich zurückzuweisen. Direkte Vereinbarungen über Energie, Handel, Rüstung und Sicherheit könnten zusätzlichen Spielraum schaffen.

Trump wäre dabei kein selbstloser Schutzpatron. Er würde Unterstützung gegen Gegenleistungen anbieten und amerikanische Interessen verfolgen. Doch anders als die bisherigen US-Regierungen betrachtet sein Umfeld die europäischen Rechtsparteien nicht automatisch als Feinde, sondern vielfach als mögliche Partner im Kampf gegen Migration, Zensur, Globalismus und die weitere Machtkonzentration in Brüssel. Ausgerechnet jene USA, auf deren Rückendeckung die europäischen Systemparteien jahrzehntelang zählen konnten, könnten ihnen bei der politischen Ausschaltung von AfD und FPÖ in den Rücken fallen.

Wenn der Aufräumer nicht zum Schuldigen wird

Und dann gibt es noch ein weiteres Risiko: Die Bürger könnten das Spiel durchschauen. Sie könnten erkennen, dass die wirtschaftlichen Probleme, die leeren Kassen und die überlasteten Sozialsysteme nicht innerhalb weniger Monate entstanden sind. Sie könnten unterscheiden zwischen jenen, die den Schaden angerichtet haben, und jenen, die gezwungen sind, ihn zu beseitigen. Argentinien unter Präsident Javier Milei zeigt, dass die Bürger durchaus in der Lage sind, solche Kausalketten zu erkennen und trotz der vorerst negativen persönlichen Auswirkungen diesem Kurs die Stange zu halten.

Eine neue Regierung könnte die Bücher öffnen, Untersuchungsausschüsse einsetzen und den Bürgern vorrechnen, welche Verpflichtungen ihre Vorgänger eingegangen sind. Sie könnte jede notwendige Kürzung mit den Verträgen, Haushaltszahlen und politischen Beschlüssen der vergangenen Jahre begründen. Aus dem Vorwurf „Die AfD nimmt euch etwas weg“ würde dann womöglich die Erkenntnis: „Die AfD muss nun das ausgleichen, was die anderen verschleudert haben.“

Auch der erwartete Widerstand könnte nach hinten losgehen. Wenn linke Gruppen Straßen blockieren, Gewerkschaften politisch motivierte Streiks organisieren und Behörden Reformen verschleppen, würde dies nicht zwangsläufig die Regierung beschädigen. Es könnte ihre Behauptung bestätigen, dass sich ein tief verankerter politischer Apparat gegen jeden grundlegenden Wandel stemmt. Je offener die Sabotage, desto stärker die Solidarisierung. Je schriller die Warnungen, desto geringer ihre Wirkung. Je offensichtlicher der Versuch, die neue Regierung scheitern zu lassen, desto leichter könnte sie ihre anfänglichen Probleme erklären.

Das gefährlichste Spiel der Altparteien

Vielleicht existiert kein ausgearbeiteter Masterplan. Vielleicht gibt es keine geheime Vereinbarung, AfD und FPÖ den wirtschaftlichen Scherbenhaufen zu überlassen. Doch es wäre naiv zu glauben, dass innerhalb der politischen Klasse niemand über einen solchen Ausweg nachdenkt. Wer weiß, dass die eigene Politik nicht mehr finanzierbar ist, hat zwei Möglichkeiten. Er kann den Bürgern die Wahrheit sagen, Verantwortung übernehmen und jene schmerzhaften Reformen durchführen, die er jahrzehntelang vermieden hat. Oder er kann warten, bis die Opposition übernimmt, und ihr anschließend die Folgen des eigenen Versagens anlasten.

Die zweite Variante ist einfacher. Sie ist bequemer. Und sie passt zu einer politischen Kaste, die sich schon lange stärker für ihren Machterhalt als für das Schicksal der einfachen Bürger interessiert. Doch das Manöver wäre riskant. Frankreich könnte nach rechts kippen, Washington könnte sich auf die Seite Berlins stellen und gemeinsam mit Österreich, Tschechien, der Slowakei und anderen Staaten könnte eine neue Machtachse in Europa entstehen. Die wirtschaftlichen Reformen könnten wirken, der institutionelle Widerstand könnte die neue Regierung stärken und die Bürger könnten sich weigern, dem Aufräumer die Schuld für das Chaos seiner Vorgänger zu geben.

Vielleicht soll die AfD gar nicht verhindert werden. Vielleicht soll sie nur genau im falschen Moment gewinnen – dann, wenn die Kassen leer, die Industrie kaputtgemacht und die unvermeidlichen Einschnitte nicht länger aufzuschieben sind. Doch die Giftmischer des alten Systems sollten vorsichtig sein. Denn manchmal stirbt nicht derjenige, für den der vergiftete Stuhl bestimmt war. Manchmal setzt sich der neue Hausherr darauf, überlebt – und beginnt anschließend damit, das ganze Gebäude nach seinen eigenen Vorstellungen zu renovieren.

(Auszug von RSS-Feed)

Neun Zahlen, die Deutschlands Migrationsversagen schonungslos offenlegen

28. Juli 2026 um 14:30

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In Deutschland spricht man bezüglich der Migrationsbewegungen seit Jahren über Begrenzung, Rückführung und Kontrolle. Doch hinter den immer neuen Ankündigungen verbirgt sich ein System, das Millionen Menschen aufnimmt, abgelehnte Asylbewerber mit neuen Aufenthaltstiteln versorgt, Ausreisepflichten kaum durchsetzt und selbst bereits in anderen EU-Staaten anerkannte Schutzberechtigte erneut ins Verfahren lässt. Neun amtliche Zahlen zeigen, was von der angeblich geplanten migrationspolitischen Wende tatsächlich übrig bleibt.

Zuerst einmal eine zumindest etwas positive Meldung. Die Zahl der neu gestellten Asylanträge ist 2025 deutlich zurückgegangen. Insgesamt registrierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 113.236 Erstanträge und 55.307 Folgeanträge. Die Zahl der neu gestellten Asylanträge ist im ersten Halbjahr 2026 ebenfalls weiter zurückgegangen. Das BAMF registrierte von Januar bis Juni 39.646 Erstanträge – 35,4 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Doch gleichzeitig explodierte die Zahl der Folgeanträge um 47,2 Prozent auf 16.901. Insgesamt wurden damit noch immer 56.547 Asylanträge gestellt. Der Rückgang fällt also deutlich geringer aus, sobald man nicht nur die von der Regierung bevorzugt präsentierten Erstanträge betrachtet.

Doch solche Rückgänge ändern jedoch nichts an dem gewaltigen Bestand, den die Politik über Jahre hinweg aufgebaut hat – und ebenso wenig an einem Rückführungssystem, das seinen Namen kaum verdient hat. Die entscheidende Frage lautet ohnehin nicht bloß, wie viele Menschen in einem einzelnen Jahr neu kommen. Entscheidend ist, wie viele dauerhaft bleiben, wie konsequent negative Entscheidungen umgesetzt werden, wie viele Menschen trotz Schutz in anderen Staaten nach Deutschland weiterziehen und welche gesellschaftlichen sowie finanziellen Folgen daraus entstehen. Eben dort fällt die Bilanz verheerend aus.

  1. 3.236.395 „Schutzsuchende“ leben in Deutschland

Zum Jahresende 2025 waren im Ausländerzentralregister genau 3.236.395 sogenannte Schutzsuchende erfasst. Als Schutzsuchende gelten dabei Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre, politische oder völkerrechtliche Gründe in Deutschland aufhalten. Die Zahl umfasst sowohl anerkannte Schutzberechtigte als auch Menschen mit offenem oder abgelehntem Schutzstatus.

Mehr als 3,2 Millionen Menschen: Das ist die Größenordnung einer eigenen europäischen Nation wie Bosnien-Herzegowina. Was der Bevölkerung ursprünglich als zeitlich begrenzte humanitäre Aufnahme verkauft wurde, hat sich zu einem dauerhaften Parallelmodell der Einwanderung entwickelt. Unterbringung, Sozialleistungen, Schulen, medizinische Versorgung, Integrationsprogramme und Verwaltungsverfahren müssen längst nicht mehr für eine vorübergehende Ausnahmesituation, sondern für eine Millionenbevölkerung organisiert werden.

Der Begriff „Schutzsuchende“ verschleiert dabei die politische Realität. Schutz klingt vorübergehend. Das deutsche System produziert jedoch in großer Zahl Menschen, die dauerhaft bleiben – auch wenn das Asylsystem nicht als System für die permanente Zuwanderung konzipiert ist, sondern als temporäre Maßnahme gedacht war.

  1. 1.020.715 Menschen mit abgelehntem Asylantrag

Zum 31. Dezember 2025 waren in Deutschland 1.020.715 Personen registriert, deren Asylantrag abgelehnt worden war. Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass der weitaus überwiegende Teil dieser Menschen inzwischen ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht erworben habe. Was als euphemisierende Erklärung gedacht ist, dokumentiert in Wirklichkeit jedoch das ganze politische Versagen. Mehr als eine Million Menschen erhielten zunächst eine negative Asylentscheidung – und die große Mehrheit blieb dennoch im Land.

Die Ablehnung eines Asylantrags ist in Deutschland offenbar häufig nicht das Ende des Aufenthalts, sondern lediglich eine Zwischenstation auf dem Weg zu einem anderen Aufenthaltstitel. Damit wird das Asylverfahren zur Einbahnstraße. Wer anerkannt wird, darf bleiben. Wer abgelehnt wird, erhält nicht selten eine Duldung, stellt einen Folgeantrag oder gelangt über Sonderregelungen und Bleiberechtsprogramme doch noch zu einem regulären Aufenthalt.

Das Risiko der unerlaubten Einreise wird damit politisch minimiert: Selbst eine negative Entscheidung bedeutet längst nicht mehr, dass das Land wieder verlassen werden muss. Ein Staat, der mehr als eine Million Menschen mit abgelehnten Asylanträgen im Land registriert und gleichzeitig erklärt, die meisten hätten inzwischen ohnehin ein Aufenthaltsrecht erhalten, hat das Prinzip der zeitlich begrenzten Schutzgewährung faktisch aufgegeben.

  1. 232.067 Menschen mussten Deutschland verlassen

Am 31. Dezember 2025 hielten sich 232.067 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland auf. Bis zum 31. März 2026 stieg die Zahl sogar auf 237.588. Es handelt sich nicht um Menschen mit einem offenen Verfahren, sondern um Personen, bei denen die rechtliche Verpflichtung zur Ausreise bereits bestand. Hunderttausende Menschen müssen Deutschland nach geltendem Recht verlassen – und bleiben trotzdem. Die Ausreisepflicht verkommt damit zu einer amtlichen Feststellung ohne ausreichende praktische Konsequenz. Der Staat stellt fest, dass jemand gehen muss, ist aber vielfach nicht in der Lage oder nicht willens, diese eigene Entscheidung durchzusetzen.

Aber genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen einem Rechtsstaat auf dem Papier und einem handlungsfähigen Rechtsstaat. Gesetze, Bescheide und Gerichtsurteile sind wertlos, wenn ihre Umsetzung systematisch unterbleibt. Eine Ausreisepflicht, die über Jahre hinweg nicht vollstreckt wird, ist keine wirksame Sanktion. Sie ist eine Einladung, den deutschen Staat nicht ernst zu nehmen. Während Dänemark den Schutz durch eine Asylgewährung prinzipiell als temporär begreift und die Rückkehr zum politischen Ziel erklärt, behandelt Deutschland selbst die vollziehbare Ausreisepflicht zunehmend wie einen unverbindlichen Wunschzettel. Ganz nach dem Prinzip „Kann sein, muss nicht sein.“

  1. 34.448 geplante Abschiebungen scheiterten

Im Jahr 2025 scheiterten insgesamt 34.448 geplante Abschiebungen. Davon wurden 32.855 bereits vor der Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen. Weitere 441 scheiterten während und 1.152 nach der Übergabe. Dem standen lediglich 22.787 tatsächlich vollzogene Abschiebungen gegenüber. Damit wurden deutlich mehr Abschiebungen abgebrochen, als erfolgreich durchgeführt wurden. Von einer „Rückführungsoffensive“ kann angesichts solcher Zahlen keine Rede sein. Der deutsche Abschiebeapparat produziert vor allem Ankündigungen, Termine, Akten und Abbrüche.

Besonders entlarvend sind die Gründe. In 21.341 Fällen erfolgte die geplante Zuführung der abzuschiebenden Person nicht oder die Maßnahme wurde noch am selben Tag abgesagt. Weitere 11.184 Rückführungsersuchen wurden spätestens am Vortag storniert. Nur ein kleiner Teil der Fälle scheiterte an spektakulären Widerstandshandlungen, medizinischen Notfällen oder Beförderungsverweigerungen.

Das Hauptproblem liegt damit also nicht etwa in dramatischen Szenen am Flughafen, sondern im staatlichen Apparat selbst. Die Behörden schaffen es in Zehntausenden Fällen nicht einmal, die betreffende Person zum vorgesehenen Zeitpunkt der Bundespolizei zuzuführen. Ein System, das bereits an diesem elementaren Schritt scheitert, kann noch so viele Abschiebeflüge ankündigen – es bleibt weitgehend wirkungslos. Denn um solche Flüge durchführen zu können, braucht es auch jene Leute, die abgeschoben werden sollen. Aber noch nicht einmal das scheint möglich zu sein.

  1. 62.950 unerlaubte Einreisen wurden festgestellt

Die Bundespolizei registrierte 2025 insgesamt 62.950 unerlaubt eingereiste Personen. Am häufigsten wurden ukrainische, afghanische, syrische, türkische und algerische Staatsangehörige festgestellt. Die Zahl beruht auf der Polizeilichen Eingangsstatistik und umfasst naturgemäß nur jene Fälle, die von den Behörden überhaupt entdeckt wurden. Fast 63.000 festgestellte unerlaubte Einreisen in einem einzigen Jahr zeigen, dass Deutschland von einer wirksamen Kontrolle seiner Grenzen weiterhin weit entfernt ist. Selbst nach Jahren der politischen Beteuerungen und zeitweiligen Grenzkontrollen gelingt es Zehntausenden, ohne die erforderliche Einreiseberechtigung ins Land zu gelangen.

Noch absurder wird die Lage durch das deutsche Asylrechtssystem. Wer unerlaubt einreist und anschließend ein Schutzbegehren äußert, wird regelmäßig nicht unmittelbar einfach zurückgewiesen, sondern in das Verfahren übernommen. Die vorherige Verletzung der Einreisebestimmungen tritt politisch in den Hintergrund, während Unterbringung, Versorgung und juristische Prüfung beginnen. So entsteht ein System, in dem sich die unerlaubte Einreise lohnen kann. Die Grenze wird zwar formal geschützt, doch hinter ihr wartet ein Verfahren, das selbst nach einer Ablehnung häufig nicht zur tatsächlichen Ausweisung führt.

  1. 14.613 hatten bereits Schutz in Griechenland

Im Jahr 2025 stellten 14.613 Personen einen Asylerstantrag in Deutschland, obwohl ihnen bereits in Griechenland ein Schutzstatus zuerkannt worden war. Weitere 13.394 Antragsteller wiesen einen Eurodac-Treffer auf, der auf ein bereits zuvor eröffnetes Asylverfahren in Griechenland hindeutete. Diese Menschen flohen nicht direkt aus einem Kriegsgebiet nach Deutschland. Sie hatten bereits einen sicheren EU-Mitgliedstaat erreicht, dort ein Asylverfahren durchlaufen und internationalen Schutz erhalten. Trotzdem reisten sie weiter und stellten in Deutschland erneut einen Antrag.

Das europäische Asylsystem (die sogenannte „Dublin-Regelung“) wird damit zur Farce. Asylforderer können sich offenbar aussuchen, in welchem Land sie die günstigsten Lebensbedingungen erwarten, weil Deutschland bereitwillig ein weiteres Verfahren eröffnet. Aus dem Recht auf Schutz wird schleichend ein Recht auf freie Wahl des ihrer Ansicht nach großzügigsten Sozialstaates.

Im selben Jahr wurden lediglich 811 Drittstaatsangehörige nach Griechenland abgeschoben. Diese Zahl ist zwar nicht unmittelbar mit den 14.613 neuen Anträgen derselben Personengruppe gleichzusetzen, zeigt aber die gewaltige Diskrepanz zwischen Sekundärmigration nach Deutschland und tatsächlichen Rückführungen nach Griechenland. Europa hat kein funktionierendes gemeinsames Asylsystem, solange die Asylanten ungehindert weiterziehen können und die bevorzugten Zielländer anschließend auf den Verfahren, Kosten und gesellschaftlichen Folgen sitzenbleiben.

  1. 42,9 Prozent der Gewaltverdächtigen waren Nichtdeutsche

Nichtdeutsche stellten im Jahr 2025 satte 42,9 Prozent aller Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität. Das Bundeskriminalamt bezeichnet diese Gruppe selbst ausdrücklich als deutlich überrepräsentiert. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst Tatverdächtige und keine rechtskräftig Verurteilten. Doch dieser statistische Hinweis lässt die vom BKA selbst festgestellte Überrepräsentation nicht verschwinden. Er ändert auch nichts daran, dass fast jeder zweite wegen Gewaltkriminalität registrierte Tatverdächtige keinen deutschen Pass besaß.

Seit Jahren versucht die Politik, diese Entwicklung mit unterschiedlichen Altersstrukturen, einem höheren Männeranteil oder sozialen Faktoren zu erklären. Doch selbst wenn solche Faktoren einen Teil der Unterschiede beeinflussen, bleibt die politische Verantwortung bestehen. Schließlich war es die deutsche Migrationspolitik, die Zusammensetzung, Umfang und Auswahl der Zuwanderung maßgeblich bestimmte.

Wer über Jahre hinweg überwiegend junge Männer aus archaisch geprägten, gewaltbelasteten und kulturell weit entfernten (vor allem moslemischen) Gesellschaften aufnimmt, darf sich anschließend nicht überrascht zeigen, wenn dies auch in den Kriminalstatistiken sichtbar wird. Die Bevölkerung muss die Folgen einer Politik tragen, deren Verantwortliche die dazugehörigen Zahlen am liebsten nur unter methodischen Vorbehalten diskutieren.

  1. 14,8 Prozent Arbeitslosigkeit unter Ausländern

Die Arbeitslosenquote ausländischer Staatsangehöriger lag im Jahresdurchschnitt 2025 bei 14,8 Prozent und damit mehr als dreimal so hoch wie bei Deutschen. Die Zahl der arbeitslosen Ausländer nahm trotz aller Integrationsprogramme erneut zu. Seit 2015 wurde den Deutschen erzählt, die Massenzuwanderung werde das angebliche Fachkräfteproblem lösen, die Rentenkassen stabilisieren und einen neuen wirtschaftlichen Aufschwung bringen. Zehn Jahre später zeigt die Arbeitslosenstatistik ein anderes Bild. Während Unternehmen tatsächlich nach qualifizierten Fachkräften suchen, verfügt ein großer Teil der über das Asylsystem eingereisten Menschen weder über die benötigte Ausbildung noch über ausreichende Sprachkenntnisse.

Deutschland hat nämlich nicht in erster Linie Fachkräfte importiert, sondern vielfach zusätzlichen Qualifizierungs-, Betreuungs- und Sozialleistungsbedarf. Die Kosten dafür werden anschließend als notwendige „Integrationsinvestitionen“ verkauft – obwohl sie erst durch die vorausgegangene ungesteuerte Zuwanderung entstanden sind.

Dass viele ausländische Arbeitnehmer (man denke beispielsweise an die fleißigen Krankenschwestern und Pflegekräfte aus den Philippinen) unverzichtbare Arbeit leisten, widerlegt diese Bilanz nicht. Erwerbsmigration qualifizierter Menschen und ungesteuerte Asylmigration sind zwei völlig unterschiedliche Vorgänge. Die Politik wirft beides bewusst in einen Topf, um die wirtschaftlichen Leistungen regulär angeworbener ausländischer Fachkräfte als Rechtfertigung für ein dysfunktionales Asylsystem zu verwenden.

  1. 24,8 Milliarden Euro zahlte der Bund

Die finanziellen Leistungen des Bundes „im Kontext von Flucht und Migration“ beliefen sich 2025 auf 24,8 Milliarden Euro. Darin enthalten sind unter anderem Sozial- und Integrationsleistungen, finanzielle Entlastungen für Länder und Kommunen sowie Ausgaben zur Bekämpfung sogenannter Fluchtursachen. Die zusätzlichen eigenständigen Kosten der Länder und Kommunen (aber auch der gesetzlichen Krankenkassen, die für die Versorgung dieser Menschen mit aufkommen müssen) sind darin noch nicht einmal inbegriffen.

Seit 2016 summieren sich allein die in den entsprechenden Regierungsberichten ausgewiesenen Bundesleistungen auf rechnerisch 242,5 Milliarden Euro. Fast eine Viertelbillion Euro in zehn Jahren – ohne eine vollständige gesamtstaatliche Abrechnung sämtlicher Folgekosten. Dabei geht es nicht nur um Unterkunft und unmittelbare Versorgung. Hinzu kommen Bürgergeld, Gesundheitsleistungen, Schulen, zusätzliche Verwaltung, Polizei, Justiz, Integrationskurse, Sprachförderung, Wohnungsbau und die langfristigen Folgen einer Bevölkerung, deren Arbeitslosenquote weit über dem deutschen Durchschnitt liegt.

Trotzdem weigert sich die Politik bis heute, eine transparente Vollkostenrechnung der Migration vorzulegen. Die Ausgaben werden auf unterschiedliche Ministerien, Haushaltstitel, Bundesländer, Kommunen und Sozialversicherungssysteme verteilt. So bleibt die Gesamtsumme für die Öffentlichkeit kaum überschaubar – während Jahr für Jahr weitere Milliarden in ein Fass ohne Boden fließen.

Die Zahlen lassen keine Ausreden mehr zu

Keine dieser neun Zahlen stammt aus einer „rechten“ Kampagne. Sie kommen vom Statistischen Bundesamt, vom Bundeskriminalamt, von der Bundesagentur für Arbeit, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und aus offiziellen Antworten der Bundesregierung. Der Staat selbst liefert damit die Beweise für das Scheitern seiner Politik.

Mehr als 3,2 Millionen sogenannte „Schutzsuchende“, über eine Million registrierte Menschen mit abgelehntem Asylantrag, Hunderttausende Ausreisepflichtige, Zehntausende gescheiterte Abschiebungen, unerlaubte Einreisen, massive Sekundärmigration, eine deutliche Überrepräsentation bei der Gewaltkriminalität, eine dreimal höhere Arbeitslosigkeit und jährliche Milliardenausgaben sind keine vorübergehenden „Herausforderungen“. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen.

Dänemark hat gezeigt, dass auch eine sozialdemokratisch geführte Regierung Migration begrenzen, temporären Schutz durchsetzen und die nationale Identität verteidigen kann. In Deutschland werden vergleichbare Forderungen dagegen noch immer moralisch diffamiert, geheimdienstlich problematisiert oder als angeblich extremistisch gebrandmarkt.

Die Frage ist deshalb längst nicht mehr, ob Deutschland eine andere Migrationspolitik braucht. Die Frage lautet, wie lange sich die politische Klasse noch weigern kann, die Konsequenzen aus ihren eigenen Zahlen zu ziehen. Denn ein Staat, der seine Grenzen nicht kontrolliert, seine Entscheidungen nicht vollstreckt und sein eigenes Volk für die Folgen zahlen lässt, hat nicht nur ein Migrationsproblem. Er hat ein Autoritätsproblem.

(Auszug von RSS-Feed)

Marokkaner rammt radelnde Kinder mit Auto – und bleibt auf freiem Fuß

28. Juli 2026 um 10:00

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Am Samstagabend erfasste ein Autofahrer in München mit seinem VW Polo eine Frau und drei Kinder, die auf Fahrrädern unterwegs waren. Statt zu stoppen, gab er Vollgas und türmte. Die Polizei machte den Täter zwar ausfindig, nahm den Migranten aber nicht fest.

Am Samstagabend gegen 18:45 Uhr fuhren im Münchner Stadtteil Sendling eine Frau und drei Kinder gemeinsam mit ihren Fahrrädern. Ein Mann in einem VW Polo kollidierte frontal mit der Gruppe: Die drei Mädchen (zwischen zehn und elf Jahren alt) wurden von ihren Rädern geschleudert und erlitten Verletzungen.

Der Fahrer dachte aber nicht daran, anzuhalten und nach ihnen zu sehen. Stattdessen gab er Vollgas, kollidierte prompt mit einem Kleintransporter und ergriff anschließend die Flucht. Dabei hätte er fast einen weiteren Fahrradfahrer gerammt, der gerade noch ausweichen konnte.

Zwei der Mädchen (zehn und elf Jahre alt) mussten wegen Verdachts auf Sprunggelenksfrakturen zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus. Das dritte Mädchen (elf Jahre alt) erlitt Prellungen und Abschürfungen und begab sich später in Begleitung der Eltern in ambulante Behandlung.

Die Kriminalpolizei leitete sofort Fahndungsmaßnahmen ein und verzeichnete rasch einen Erfolg: Sie ermittelte einen 42-jährigen Marokkaner mit Wohnsitz in München. Die Polizei durchsuchte seine Wohnung, nahm ihn aber nicht fest. Stattdessen beschlagnahmte man nur Fahrzeug und Führerschein. Außerdem wurde eine Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft angeordnet, weil der Migrant unter Drogen gestanden haben könnte.

In den sozialen Netzen zeigen Nutzer sich fassungslos darüber, dass man den Migranten nicht festgenommen hat. Das Vertrauen in die Behörden erodiert immer weiter: Gerade erst war publik geworden, dass der IS-Anhänger, der in Berlin einen Anschlag auf den CSD verübt hat, längst als Islamist bekannt war und kürzlich erst eine milde Bewährungstrafe wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat kassiert hatte. Wäre er in Haft gewesen, hätte es am Samstagabend in Berlin weder ein Todesopfer noch zahlreiche Verletzte gegeben.

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Eltern forderten Neutralität statt AfD-Hetze von Lehrer – und bekamen Hausbesuch vom ZDF

28. Juli 2026 um 07:00

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In Sachsen-Anhalt hatten sich Eltern von Schülern wegen fehlender politischer Neutralität über einen Lehrer beschwert, der im Unterricht gegen die AfD polemisiert hatte. Das ZDF-Magazin Frontal hat daraufhin kurzerhand die Eltern in Stendal aufgesucht, die sich über ihn beschwert hatten. In den sozialen Netzen kritisiert man Pranger-Methodik und Einschüchterung.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

Nachdem sich in Sachsen-Anhalt Eltern von Schülern über einen Lehrer beschwert hatten, der im Unterricht gegen die AfD polemisiert hatte, lauerte ein ZDF-Team mehreren Erziehungsberechtigten zu Hause auf. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang der Medien mit Privatpersonen auf.

Im Fall eines Lehrers aus Stendal, der wegen kritischer Äußerungen über die AfD abgemahnt wurde, hat das ZDF-Magazin „Frontal“ Familien beteiligter Schüler an ihren Wohnadressen aufgesucht. In einem Beitrag des Magazins ist zu sehen, wie ZDF-Reporter Arndt Ginzel berichtet, ihm seien Dokumente „zugespielt“ worden, aus denen die Anschriften von Familien hervorgingen, die sich zuvor bei der AfD über den Lehrer beschwert hatten. Zu sehen ist, wie der ZDF-Mann mit dem Fahrrad zu einem Wohnhaus fährt und dort klingelt.

Als eine Frau die Tür öffnet, fragt er, ob ihre Beschwerde gegen den Lehrer an die AfD gelangt sei. Die Bewohnerin verbittet sich ausdrücklich Aufnahmen mit der Kamera und machte klar, dass sie sich auch inhaltlich nicht äußern wolle.

Wie „Apollo News“ berichtet, hat die Kamera des ZDF-Teams dennoch in die Wohnung gefilmt. Auch mit weiteren Eltern, denen die Reporter auflauerten, gelang es nicht, ins Gespräch zu kommen. Wer dem ZDF die Adressen zugespielt hatte, blieb in der Reportage unklar.

Hintergrund ist eine Unterrichtsstunde an der Comenius-Sekundarschule in Stendal am 4. März 2025. In dieser hatte ein Schüler den Techniklehrer Max H. gefragt, ob er bei der Bundestagswahl die AfD gewählt habe. H. verneinte und begründete dies unter anderem mit den Positionen der Partei zu Inklusion, Migration und Wirtschaftspolitik, die er scharf kritisiert haben soll. Laut MDR zeigte er der Klasse Grafiken des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung, denen zufolge die wirtschaftspolitischen Vorschläge der AfD vor allem höheren Einkommen nützen würden.

Die Eltern zweier Schüler beschwerten sich daraufhin bei der AfD. Das Landesschulamt erteilte H. am 20. August 2025 eine neunseitige Abmahnung wegen „Verletzung der Neutralitätspflicht“.

Zwar habe der Lehrer darauf hingewiesen, dass die Schüler zu einer anderen Bewertung gelangen dürften. Insgesamt habe er jedoch einseitig argumentiert und Tatsachen nicht klar genug von persönlichen Wertungen getrennt. Der Lehrer klagt nun gegen die Abmahnung vor dem Arbeitsgericht Magdeburg.

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Linnemann als Gesundheitsminister: Was wusste er über die Entwicklung der Corona-Politik?

27. Juli 2026 um 07:00

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Nina Warken wurde zur neuen Kanzleramtschefin. Das Amt als Gesundheitsminister hat Carsten Linnemann übernommen. Die Personalwahl sorgte bereits für Kritik: Martin Sichert von der AfD sprach von einem „Verschiebebahnhof für Parteisoldaten ohne jegliche Sachkenntnis“. Wieder sei ein „völlig fachfremder Politiker“ auf einen der wichtigsten Posten gehievt worden. Abwartender äußert sich der Rechtsprofessor Martin Schwab, der Linnemann in der Corona-Zeit persönlich begegnete. Das Erlebnis aus dem Jahr 2020, von dem Schwab jüngst berichtete, wirft dabei neue Fragen dazu auf, inwieweit die Corona-Politik seinerzeit langfristig durchgeplant war.

Nachfolgend lesen Sie den Beitrag von Martin Schwab (via Facebook):

Liebe Community,

Mit Carsten Linnemann hat Friedrich Merz einen Akteur zum Bundesgesundheitsminister ernannt, dem ich in der Corona-Zeit persönlich begegnet bin.

Im Oktober 2020 besuchte ich gemeinsam mit einigen Aktivisten des Corona-Maßnahmen-Widerstands aus Paderborn Carsten Linnemann in dessen dortigem Wahlkreisbüro – er war in der Legislaturperiode von 2017 bis 2021 direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Paderborn. Er nahm sich damals anderthalb Stunden Zeit für uns – freilich unterbrochen durch ein längeres Telefongespräch, von dem gleich noch zu handeln sein wird.

Zwei Aspekte sind mir in bleibender Erinnerung geblieben:

1. Carsten Linnemann hatte nach eigenen Angaben das Buch „Corona Fehlalarm” von Sucharit Bhakdi und Karina Reiss gelesen. Immerhin war er also bereit, sich mit unserer Kritik an den Corona-Maßnahmen auseinanderzusetzen (was ihn positiv von etlichen anderen Politikern in der Corona-Zeit abhebt). Er hinterließ in dem Gespräch einen durchaus aufgeschlossenen Eindruck.

Ob er allerdings die Lektüre zum Anlass genommen hat, die Corona-Politik substantiell zu hinterfragen, darf bezweifelt werden: Als die einrichtungsbezogene COVID-Impfnachweispflicht im Gesundheitswesen im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt wurde, stimmte Carsten Linnemann der Gesetzesvorlage zu. Und auch der Bundesnotbremse hatte Carsten Linnemann zuvor bereits zugestimmt.

2. Mitten im Gespräch klingelte das Handy von Carsten Linnemann. Er guckte auf das Display, rief aus: „Scheiße, der Altmaier!” und verschwand im Nebenraum. Als er zurückkehrte, berichtete er, Peter Altmayer (der damalige Bundeswirtschaftsminister) habe ihm die Pläne für die Corona-Hilfen bis Juni 2021 (!) durchgegeben. Dazu muss man wissen, dass Carsten Linnemann 2018 zum stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Zuständigkeit für Wirtschaft, Energie, Mittelstand und Tourismus aufgestiegen war; er war damit der wichtigste parlamentarische Ansprechpartner der Bundesregierung, wenn es um Corona-Hilfen ging.

Uns Besuchern wurde in diesem Moment schmerzhaft bewusst, dass die Regierung Merkel damals nicht im Traum daran dachte, uns auf absehbare Zeit unser Leben zurückzugeben. Was nach Oktober 2020 folgte, ist sattsam bekannt: „Wellenbrecher-Lockdown”, Weihnachts-Lockdown (powered by 7. Corona-Ad-hoc-Papier der Leopoldina vom 8.12.2020), schließlich Bundesnotbremse. Letztere war – passend zu dem Umstand, dass man im Oktober 2020 schon die Hilfen bis Juni 2021 beschlossen hatte – gesetzlich bis zum 30. Juni 2021 befristet und lief an diesem Tag planmäßig aus.

Auf das Wirken von Carsten Linnemann als Bundesgesundheitsminister dürfen wir ganz besonders gespannt sein. Und ich empfehle der Corona-Enquête-Kommission im Deutschen Bundestag dringend, Carsten Linnemann einzuladen und zu befragen, was er bereits im Oktober 2020 über die nachfolgende Entwicklung der Corona-Politik wusste. Für Carsten Linnemann wäre es die Chance, halbwegs gesichtswahrend, wenn auch vielleicht vorübergehend mit ein paar Schrammen, aus dem Corona-Schweigekartell auszubrechen. Und für die Öffentlichkeit könnte seine Befragung erheblichen Erkenntnisgewinn für die Aufklärung über das Corona-Unrecht liefern.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab

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Sanktionswahn und Dunkelflaute machen Deutschlands Winter teuer

26. Juli 2026 um 13:00

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Auch wenn die meisten Menschen angesichts der sommerlichen Temperaturen noch nicht daran denken, kommt der nächste Winter ganz gewiss. Und mit ihm ziemlich sicher auch ein neuer Preisschock im Energiesektor. Es wird wohl wieder sehr ungemütlich. Nicht die AfD ist eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern die Brüsseler Eurokraten und das sich im Klimawahn befindliche Parteienkartell in Berlin.

Der Krieg im Nahen Osten treibt Öl- und Gaspreise nach oben, während Deutschland mit ungewöhnlich leeren Speichern auf den Winter zusteuert. Gleichzeitig gerät der milliardenschwere Ausbau der Offshore-Windkraft ins Stocken und die Branche verlangt nach neuen staatlichen Garantien. Die aktuelle Krise trifft eine Volkswirtschaft, deren Regierung verlässliche Kraftwerke abschalten ließ, Liefermöglichkeiten politisch einschränkt und wetterabhängige Stromproduktion zur Versorgungssäule erklärt hat.

Die „Welt“ beschreibt die drohende Preiswelle ausführlich, bleibt bei deren politischen Ursachen jedoch auffallend zurückhaltend. Als Erklärung dienen der Iran-Krieg, die Angriffe der Huthi-Miliz und die Blockade wichtiger Seewege. All das ist richtig: Nach den Angriffen auf die Tanker „Encelia“ und „Layla“ stieg der Brent-Ölpreis am Donnerstag auf 100,69 Dollar je Fass. Die Straße von Hormus ist stark beeinträchtigt, auch die Route durch Bab al-Mandab wird unsicherer. Durch beide Meerengen fließt unter normalen Bedingungen rund ein Viertel der weltweiten Ölversorgung.

Doch geopolitische Risiken sind kein neues Naturgesetz. Eine vernünftige Energiepolitik muss gerade dafür sorgen, dass ein Industrieland nicht von wenigen Lieferanten, einzelnen Seewegen und kurzfristig verfügbaren Tankerladungen abhängig wird. Berlin und Brüssel haben stattdessen über Jahre daran gearbeitet, die Zahl der Bezugsquellen für Öl und Gas systematisch zu verringern. Das günstige russische Pipelinegas wurde zunächst politisch geächtet und inzwischen mit einem verbindlichen europäischen Ausstiegsfahrplan versehen. Seit März 2026 greift das stufenweise Importverbot; russisches LNG soll ab Anfang 2027 vollständig untersagt sein, Pipelinegas ab Herbst desselben Jahres.

Sanktionen sind keine kostenlose Haltungspolitik

Über die politischen und moralischen Gründe solcher Sanktionen lässt sich streiten. Wirtschaftlich sind sie jedoch kein kostenloses Bekenntnis, sondern die bewusste Verknappung verfügbarer Liefermöglichkeiten. Wer einen großen Anbieter vom Markt drängt, macht die verbleibenden Anbieter mächtiger und sich selbst erpressbarer. Deutschland muss nun auf dem LNG-Weltmarkt mit asiatischen Abnehmern konkurrieren und ist dabei auf Terminals, Tanker, Versicherungen und ungestörte Schifffahrtsrouten angewiesen. Jede neue Krise schlägt damit auch unmittelbar auf die europäischen Preise durch.

Eben diese Verwundbarkeit wird in der öffentlichen Debatte regelmäßig als unglückliche Folge äußerer Ereignisse dargestellt. Kaum steigen die Preise, folgen neue Forderungen nach weiteren Sanktionen, Preisdeckeln, Subventionen und staatlichen Einkaufsprogrammen. Dass jede zusätzliche Einschränkung des Angebots die Versorgung verteuert, findet in dieser Haltungspolitik kaum Platz. Außenpolitische Maßnahmen können notwendig sein, doch dann müssen deren Kosten offen benannt und gegen die Folgen für Bevölkerung und Industrie abgewogen werden. In Berlin und Brüssel gilt dagegen häufig schon die Frage nach dem Preis der Sanktionen als moralisch verdächtig.

Die Rechnung wird im kommenden Winter wohl besonders heftig ausfallen. Deutschlands Gasspeicher waren am 23. Juli nur zu rund 45,7 Prozent gefüllt. Am 1. Juli hatte der Stand sogar erst bei 41 Prozent gelegen – laut Speicherverband INES der niedrigste Wert zu diesem Zeitpunkt seit der Energiekrise 2021/2022. Unter normalen oder milden Bedingungen könnten rund 76 Prozent Anfang November ausreichen. Für einen sehr kalten und langen Winter bietet ein solcher Puffer jedoch keine sichere Reserve.

Das Gas fehlt nicht nur wegen des Krieges. Die Marktpreise liefern Händlern derzeit zu wenig Anreiz, im Sommer einzukaufen und für den Winter einzulagern. Normalerweise ist Gas im Sommer günstiger als bei späteren Lieferungen; die Preisdifferenz finanziert Lagerung und Risiko. Funktioniert dieses Modell nicht mehr, wartet der Markt auf staatliche Eingriffe. Am Ende kauft die Bundesregierung über die Trading Hub Europe teures Gas mit öffentlichem Geld ein oder lässt die Kosten über Umlagen bei den Verbrauchern abladen.

Das verschwiegene Problem der Dunkelflaute

Die „Welt“ deutet die steigenden Zinsen vor allem als Gefahr für die Energiewende. Ausgerechnet jener Bereich könne gebremst werden, der Deutschland angeblich von Öl- und Gasimporten weitestgehend unabhängig machen sollte. Diese Erzählung unterschlägt den entscheidenden Punkt: Windkraft ersetzt keine gesicherte Kraftwerksleistung. Sie liefert Strom, wenn genügend Wind weht, und fällt ausgerechnet während winterlicher Dunkelflauten über weite Regionen stark ab.

Bis 2030 sollen in Nord- und Ostsee Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von 30 Gigawatt stehen. Diese Zahl wird gern mit der Leistung von rund 20 Großkraftwerken verglichen. Der Vergleich täuscht, weil Nennleistung und jederzeit abrufbare Leistung zwei völlig verschiedene Größen sind. Ein Gas-, Kohle- oder Kernkraftwerk kann seine Produktion dem Bedarf anpassen. Dreißig Gigawatt Offshore-Windkraft können bei günstigen Bedingungen enorme Strommengen liefern, während einer großflächigen Flaute aber nur einen kleinen Teil ihrer theoretischen Leistung erreichen.

Ein Industrieland muss seine Versorgung jedoch auch an kalten, windarmen Winterabenden sichern. Dafür benötigt Deutschland weiterhin regelbare Kraftwerke, Speicher oder Stromimporte. Große, teure Batteriespeicher können Schwankungen über Stunden ausgleichen, aber keine mehrtägige Dunkelflaute für eine ganze Volkswirtschaft überbrücken. Wasserstoffkraftwerke existieren bislang überwiegend in Regierungsplänen, und die benötigten Mengen an grünem Wasserstoff sind weder verfügbar noch bezahlbar. Deshalb plant die Bundesregierung parallel zum Windkraftausbau neue Gaskraftwerke – und benötigt dafür ausgerechnet jenen Brennstoff, von dem die Energiewende angeblich unabhängig machen soll.

Das Ergebnis ist kein Ersatzsystem, sondern eine teure Doppelstruktur. Deutschland bezahlt Wind- und Solaranlagen, den Ausbau der Stromnetze, Eingriffe zur Netzstabilisierung und die Abregelung überschüssiger Produktion. Zusätzlich müssen regelbare Kraftwerke errichtet und betriebsbereit gehalten werden, obwohl sie wegen des Vorrangs der wetterabhängigen Erzeuger nur zeitweise laufen sollen. Da sich solche Reservekraftwerke am Strommarkt kaum rechnen, muss auch hier der Staat mit Förderungen und Kapazitätszahlungen eingreifen. Der Verbraucher finanziert damit sowohl das wetterabhängige Hauptsystem als auch dessen konventionelle Absicherung.

Windkraft-Lobby will Risiken beim Steuerzahler abladen

Wie wenig marktfähig selbst die Offshore-Windkraft unter realistischen Bedingungen ist, zeigte die deutsche Ausschreibung vom August 2025. Für zwei Nordseeflächen mit insgesamt 2,5 Gigawatt Leistung ging kein einziges Gebot ein. Steigende Bau- und Finanzierungskosten, schwierige Standortbedingungen, unsichere Erlöse und Probleme bei langfristigen Abnahmeverträgen hatten potenzielle Investoren abgeschreckt. Dass Deutschland bei den Strompreisen für Verbraucher und Unternehmen dennoch zur europäischen Spitzengruppe gehört, macht das Versagen dieses Systems nur noch deutlicher. Mitte 2025 waren in Deutschland „erst“ 9,2 Gigawatt Offshore-Leistung installiert – weniger als ein Drittel des für 2030 gesetzlich festgelegten Ziels.

Nun fordert die Branche indexierte Differenzverträge. Der Staat soll einen garantierten Strompreis zusichern, Verlustrisiken begrenzen und auch die Folgen der Inflation auffangen. Verkauft wird dies als notwendige Reform des Ausschreibungsmodells. Tatsächlich bedeutet es, dass private Konzerne investieren können, sobald der Steuerzahler einen erheblichen Teil der wirtschaftlichen Unsicherheit übernimmt. Die Gewinne bleiben bei den Betreibern, während Kostensteigerungen und Marktverluste sozialisiert werden.

Gerade die steigenden Zinsen legen diesen Widerspruch offen. Offshore-Windparks verschlingen bereits vor der ersten erzeugten Kilowattstunde Milliardenbeträge. Werden Kredite teurer, brechen die Kalkulationen rasch zusammen. Die Europäische Zentralbank beließ den Einlagenzins am 23. Juli zwar bei 2,25 Prozent, hatte ihn aber erst im Juni um 0,25 Prozentpunkte angehoben. Wegen der höheren Energiepreise stehen weitere Schritte im Raum. Und das, obwohl die Inflation nicht durch eine überhitzte Nachfrage, sondern durch einen Angebotsschock getrieben wird: Öl und Gas werden knapper und teurer. Höhere Zinsen schaffen keine zusätzliche Energie, verteuern aber Kredite und verschärfen damit die Investitionsprobleme der Unternehmen.

Für normale Unternehmen bedeuten höhere Zinsen weniger Investitionen, gestrichene Projekte und im schlimmsten Fall die Insolvenz. Die Windindustrie verlangt dagegen einen staatlichen Schutzraum, in dem Inflation, Marktpreise und Finanzierungskosten ihre Bedrohlichkeit verlieren. Damit fällt auch das Märchen vom angeblich unschlagbar günstigen Windstrom in sich zusammen. Eine Energieform ist nicht günstig, wenn ein erheblicher Teil ihrer tatsächlichen Kosten über Netzentgelte, Reservekraftwerke, Subventionen und Garantien außerhalb der Stromrechnung versteckt wird.

Auf das Staatsversagen folgt die Planwirtschaft

Die politische Antwort auf die selbst geschaffene Energieabhängigkeit lautet dennoch wieder: mehr Staat. SPD-Politiker fordern das Abschöpfen angeblicher „Übergewinne“, Preisdeckel für Kraftstoffe und neue Entlastungspakete. Erst verteuert die Politik Energie durch Steuern, CO2-Abgaben, Verbote und Sanktionen. Danach erklärt sie jene Unternehmen zu Krisengewinnern, die höhere Beschaffungskosten an ihre Kunden weitergeben. Schließlich verteilt sie einen Teil des zuvor entzogenen Geldes als staatliche Hilfe zurück.

Preisdeckel schaffen weder Erdgas noch Öl. Sondersteuern bringen keinen Tanker durch die Straße von Hormus und füllen keinen Speicher. Sie können aber Investitionen verhindern, Anbieter vom Markt drängen und die nächste Knappheit vorbereiten. Wer in einer Versorgungskrise ausgerechnet jene Unternehmen bestraft, die zusätzliche Mengen beschaffen könnten, bekämpft nicht die Ursache, sondern den Marktmechanismus, der die bestehende Knappheit einfach nur sichtbar macht.

Deutschland steht deshalb nicht nur vor einem teuren Winter, sondern vor der Bilanz einer jahrelangen energiepolitischen Geisterfahrt. Kernkraftwerke wurden abgeschaltet, Kohlekraftwerke sollen folgen, russische Lieferungen werden gesetzlich beendet und die nationale Stromversorgung hängt immer stärker vom Wetter ab. Für wind- und sonnenarme Zeiten braucht das Land zusätzliche Gaskraftwerke, während das dafür benötigte Gas über immer unsicherere und teurere Wege beschafft werden muss. Und sobald sich Windparks oder Reservekraftwerke am Markt nicht mehr rechnen, soll der Staat die Verluste übernehmen.

Der Iran-Krieg löst die neue Preiswelle aus. Verwundbar gemacht hat Deutschland sich selbst. Wer Dunkelflauten ignoriert, Lieferanten aus politischen Gründen aussortiert und anschließend jede Marktreaktion mit neuen Eingriffen bekämpft, baut keine sichere Energieversorgung auf. Er organisiert einen dauerhaften Notbetrieb – bezahlt von Bürgern und Unternehmen. Und ausgerechnet jene Parteien und Politiker, die diesen dauerhaften Notbetrieb organisiert haben, erklären eine mögliche AfD-Regierung zur Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

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Migrationskrise hinter deutschen Gittern: Fast jeder zweite Häftling ist Ausländer

25. Juli 2026 um 09:00

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Mehr als 27.000 der 60.408 Insassen deutscher Gefängnisse besitzen keinen deutschen Pass. In Berlin und Hamburg stellen Ausländer bereits fast 60 Prozent der Gefangenen. Was die AfD seit Jahren anprangert – nämlich die überproportionale Ausländerkriminalität – und vom politischen Establishment regelmäßig als „Hetze“ abgetan wird, ist hinter Gefängnismauern längst Realität.

Die Zahlen stammen aus einer Auswertung der „Neuen Osnabrücker Zeitung„, die Angaben sämtlicher 16 Landesjustizministerien zusammengetragen hat. Zum Stichtag im März 2026 waren demnach 44,8 Prozent aller Straf- und Untersuchungshäftlinge Ausländer oder Staatenlose. Im Jahr 2015, als Angela Merkel die deutschen Grenzen für die Massenzuwanderung öffnete, lag die Quote noch bei etwas mehr als 30 Prozent. Seither ist der Ausländeranteil in den Gefängnissen um beinahe 15 Prozentpunkte beziehungsweise fast 50 Prozent gestiegen. Das ist die Sicherheitsbilanz von elf Jahren Willkommenspolitik.

An der Spitze der Länder stehen Berlin mit 58,9 und Hamburg mit 57,95 Prozent. Auch in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen besitzt inzwischen mehr als jeder zweite Gefangene keinen deutschen Pass. Deutlich niedriger liegen die Werte in Mecklenburg-Vorpommern mit 25,1 Prozent, Sachsen-Anhalt mit 23,69 Prozent und Thüringen mit 23,24 Prozent. Dort, wo die Massenzuwanderung die Bevölkerungsstruktur besonders stark verändert hat, verändert sie auch die Gefängnisse.

Der Vergleich mit der Gesamtbevölkerung zeigt das Ausmaß. Nach dem Ausländerzentralregister lebten Ende 2025 rund 14,07 Millionen ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Bei insgesamt 83,5 Millionen Einwohnern entspricht das knapp 17 Prozent. In den Gefängnissen liegt ihr Anteil bei 44,8 Prozent – mehr als zweieinhalbmal so hoch. Und selbst diese Gefängnisquote bildet lediglich die Staatsangehörigkeit ab. Doppelstaatler (Iraner beispielsweise können ihre Staatsbürgerschaft faktisch gar nicht ablegen) gelten in der Statistik als Deutsche, ebenso sämtliche Eingebürgerte. Wie viele Gefangene tatsächlich eine Zuwanderungsgeschichte besitzen, erfassen die Justizministerien nicht systematisch. Die 44,8 Prozent sind daher keine vollständige Migrationsquote, sondern lediglich der eindeutig erkennbare Teil des Problems.

Die „Vielfalt“ endet in Verständnisproblemen

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten warnt inzwischen offen vor der Überforderung der Anstalten. „Die Sprachbarrieren sind ein großes Problem“, erklärte der Bundesvorsitzende René Müller gegenüber der NOZ. Die Mitarbeiter könnten „kaum noch resozialisieren“ und drängen immer schlechter zu den Insassen durch. Übersetzungsprogramme ersetzen eben keine Gespräche über Gewalt, Sucht, Schulden, Familie und ein straffreies Leben nach der Entlassung.

Mit den Verständigungsproblemen steigt laut Müller das Aggressionspotenzial. Gefangene ziehen sich in ethnische oder religiöse Gruppen zurück – bei moslemischen Insassen wächst dabei die Gefahr einer Radikalisierung hinter Gittern. Das Bayerische Justizministerium verweist zusätzlich auf „kulturell bedingte Verhaltensweisen“, die zu schweren Konflikten zwischen Insassen und Bediensteten führen können. Die von Politik und Migrationslobby gefeierte „Vielfalt“ bedeutet für die Vollzugsbeamten Sprachbarrieren, abgeschottete Subkulturen, Aggression und islamistische Radikalisierungsgefahr.

Frühere Abfragen bei den Landesjustizministerien zeigen, welche Gruppen besonders häufig vertreten sind. In Nordrhein-Westfalen kamen die größten ausländischen Gefangenengruppen aus der Türkei, Polen, Syrien, Marokko und Rumänien. In Bayern standen Rumänen, Polen, Syrer und Türken an der Spitze, in Hessen Algerier und Marokkaner. Deutschlands Gefängnisse sind damit auch zu einem Sammelbecken jener importierten Konflikte geworden, vor denen Kritiker der Massenzuwanderung seit Jahren warnen.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten fordert mehr Personal, damit Gruppen besser überwacht und bei Bedarf getrennt werden können. Es dürfe nicht geschehen, dass manche Häftlinge bei ihrer Entlassung krimineller seien als bei ihrem Haftantritt, so Müller. Doch zusätzliche Beamte, Dolmetscher und Haftplätze verwalten lediglich die Folgen einer Politik, die immer mehr Menschen ins Land ließ, ohne ausreichend zu kontrollieren, wer kommt, wer bleiben darf und wer nach schweren Straftaten das Land wieder verlassen muss.

Milliarden für die Folgen der Massenzuwanderung

Eine bundesweite Auswertung aus dem Jahr 2024 errechnete für den deutschen Strafvollzug jährliche Kosten von rund 4,14 Milliarden Euro. Etwa 1,82 Milliarden Euro entfielen damals auf ausländische Gefangene. Grundlage waren die Gefangenenzahlen und Tageshaftkostensätze der 16 Bundesländer. Seitdem ist der Ausländeranteil weiter gestiegen – und mit ihm die Belastung für den Steuerzahler.

Der frühere Polizist und AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hess bezeichnete die hohen Gefangenenzahlen bereits 2024 als Folge der deutschen Migrationspolitik. Seine Forderungen: konsequente Abschiebungen und eine vollständige Umkehr dieser Politik. Die neuen Zahlen bestätigen seine damalige Kritik. Während Union, SPD, Grüne und Linke weiterhin über „Integration“, zusätzliche Sozialarbeiter und mehr Geld für den Strafvollzug diskutieren, stellt die AfD die entscheidende Frage: Warum sollen ausländische Straftäter überhaupt dauerhaft auf Kosten der deutschen Bevölkerung versorgt werden?

Mehr Gefängnispersonal mag kurzfristig notwendig sein. Die politische Antwort kann jedoch nicht darin bestehen, immer neue Haftplätze für die Importkriminellen zu bauen. Ausländische Straftäter müssen konsequent aus Deutschland entfernt werden und ihre Strafen nach Möglichkeit in ihren Herkunftsländern verbüßen. Die Remigration krimineller Ausländer ist kein „Rechtsextremismus“, sondern eine der elementarsten Aufgaben eines Staates, der seine eigenen Bürger schützen will. Die AfD muss diese Statistik nicht einmal zuspitzen. 44,8 Prozent genügen.

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Merz’ Familiennachzugs-Stopp: 53.598 Visa in sechs Monaten

25. Juli 2026 um 08:00

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Friedrich Merz versprach, den Familiennachzug auszusetzen. Im ersten Halbjahr 2026 erteilte das Auswärtige Amt dennoch 53.598 entsprechende Visa; bei gleichbleibendem Tempo wären es bis zum Jahresende mehr als 107.000. Der scheinbare Widerspruch erklärt sich durch eine Einschränkung, die in den öffentlichen Ankündigungen kaum erkennbar war: Gestoppt wurde nicht der Familiennachzug insgesamt, sondern lediglich der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – ein Bereich, der schon zuvor auf höchstens 1.000 Visa im Monat begrenzt war.

„Wir ordnen und steuern Migration besser, beenden irreguläre Zuwanderung, setzen den Familiennachzug aus“, erklärte Friedrich Merz im April 2025, wenige Wochen vor seiner Wahl zum Bundeskanzler. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder legte kurz darauf in der ARD nach: „Der Familiennachzug wird ausgesetzt.“ Die Botschaft war eindeutig. Wer diese Sätze hörte, durfte davon ausgehen, dass eine der wichtigsten legalen Einwanderungsrouten zumindest weitgehend geschlossen werden sollte. Das später verabschiedete Gesetz reichte jedoch wesentlich weniger weit: Es erfasste ausschließlich Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, deutschen Staatsbürgern, ausländischen Arbeitnehmern und Personen mit anderen Aufenthaltstiteln blieb davon unberührt.

Die aktuellen Zahlen zeigen, wie groß der Familiennachzug weiterhin ist. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 63.637 Visa erteilt, im Vergleichszeitraum 2025 waren es 56.932 und in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 53.598. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um lediglich 5,9 Prozent; seit 2024 beträgt das Minus knapp 16 Prozent. Eine erteilte Einreisegenehmigung ist zwar nicht automatisch mit einer bereits vollzogenen Einreise gleichzusetzen, sie bildet jedoch den vom deutschen Staat genehmigten Nachzug ab. Von einem allgemeinen Stopp kann jedenfalls keine Rede sein.

Auch die Zusammensetzung hat sich verschoben. Mit 8.664 Visa liegt die Türkei inzwischen an erster Stelle, gefolgt vom Kosovo mit 6.935 und Indien mit 5.293 Visa. Syrien, 2024 und 2025 noch das wichtigste Herkunftsland, fiel mit 4.006 Genehmigungen auf Rang vier zurück; Albanien folgt mit 2.171 Visa. Während sich die Zahl für den Kosovo gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 nahezu verdoppelte, sank jene für Syrien von 8.929 auf 4.006. Der Rückgang bei den syrischen Visa war damit sogar größer als das Minus beim Familiennachzug insgesamt – Zuwächse bei anderen Herkunftsländern glichen einen Teil davon wieder aus.

Ausgesetzt wurde nur ein kleines Kontingent

Das am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Gesetz betrifft ausschließlich subsidiär Schutzberechtigte. Das sind Personen, die weder als Asylberechtigte noch als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, aber vorerst nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, zu deutschen Staatsbürgern sowie zu Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln läuft weiter. Auch Härtefälle nach den Paragrafen 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes bleiben möglich.

Hinzu kommt, dass der nun ausgesetzte Nachzug bereits zuvor auf 1.000 Visa pro Monat begrenzt war. Im Jahr 2024 wurden die maximal möglichen 12.000 Zustimmungen erteilt. Selbst bei vollständiger Wirksamkeit konnte das Gesetz den Familiennachzug daher lediglich um diese Größenordnung reduzieren. Im März 2025 lebten laut Gesetzentwurf 388.074 Menschen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland. Wie viele von ihnen überhaupt noch nachzugsberechtigte Angehörige im Ausland hatten, wusste die Bundesregierung nicht.

Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion verdeutlicht, über welche anderen Wege der Familiennachzug weiterläuft. Zwischen Anfang 2025 und dem 23. April 2026 wurden 177.382 Entscheidungen über nationale Visa zum Familiennachzug getroffen. Lediglich 23.273 davon – rund 13 Prozent – betrafen Angehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen oder Menschen mit einem anderen Schutzstatus. Rund 27.000 Entscheidungen entfielen auf Ehepartner deutscher Staatsbürger, weitere 67.097 auf Ehepartner von Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln, darunter auch Fachkräfte. Hinzu kommt vor allem der Nachzug von Kindern.

Innenminister Alexander Dobrindt begründete das Gesetz mit den Belastungsgrenzen bei Integration, Wohnraum, Schulen, Kindergärten und kommunalen Verwaltungen. Der Bundestag stimmte mit 444 gegen 133 Stimmen für die zweijährige Aussetzung; neben Union und SPD unterstützte auch die AfD das Vorhaben. Doch während Dobrindt immerhin ausdrücklich vom Nachzug „zu subsidiär Schutzberechtigten“ sprach, verkauften Merz und Söder die Maßnahme gegenüber der Öffentlichkeit als Aussetzung des Familiennachzugs insgesamt.

Die Regierung kann sich darauf berufen, dass sie den Wortlaut ihres Gesetzes einhält. Doch eben darin liegt der eigentliche politische Etikettenschwindel: Erst wurde ein weitreichender Stopp angekündigt, anschließend ein ohnehin nur auf höchstens 12.000 Personen pro Jahr begrenzter Teilbereich geschlossen. Gleichzeitig genehmigt Deutschland weiterhin mehr als 100.000 Visa pro Jahr. Die große „Migrationswende“ reduziert den Familiennachzug am Rand – während der breite Zuzug nahezu unverändert weiterläuft.

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Island: Wie aus Gleichstellung ein Frauenstaat wurde

24. Juli 2026 um 13:00

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Island hat den Kampf gegen männliche Vorherrschaft bis zum Sieg geführt – und dabei eine neue Vorherrschaft geschaffen. Frauen dominieren Regierung, Verwaltung, Schulen, Universitäten und soziale Dienste, während Männer vor allem in der Privatwirtschaft und den tragenden Exportindustrien arbeiten. Das angeblich „gleichste Land der Welt“ zeigt, wie aus der sogenannten Gleichstellung eine feministische Machtordnung wird.

Seit 16 Jahren führt Island den „Global Gender Gap Index“ des Weltwirtschaftsforums (WEF) an. Frauen stehen heute an der Spitze des Staates, der Regierung, der evangelisch-lutherischen Staatskirche und der Polizei. Sie dominieren weite Teile der Ministerien, Kommunalverwaltungen, Schulen, Universitäten, sozialen Dienste und öffentlich finanzierten Organisationen. Der jahrzehntelange politische Umbau hat die frühere männliche Dominanz nicht durch Balance ersetzt, sondern durch eine neue – weibliche – Dominanz.

Die isländische Autorin Íris Erlingsdóttir bezeichnet das Ergebnis in einem Kommentar für „The European Conservative“ als „weiblichen Staat“. Diese neue Macht verteilt politische Posten, entscheidet über öffentliche Ausgaben, bestimmt die Ausrichtung der Schulen und legt fest, welche Sprache und welche gesellschaftlichen Ansichten als akzeptabel gelten. Ministerien, Universitäten, Gleichstellungsstellen, Personalabteilungen und staatlich finanzierte Organisationen rekrutieren ihren Nachwuchs aus denselben akademisch-progressiven Milieus. Aus der angeblichen Vielfalt ist eine ideologische Monokultur geworden.

Der Doppelstandard könnte kaum deutlicher sein. Eine Behörde mit 70 Prozent Männern würde umgehend als Hort struktureller Diskriminierung gebrandmarkt. Besteht dieselbe Behörde zu 70 Prozent aus Frauen, gilt das als Erfolg jahrzehntelanger Gleichstellungspolitik. Männliche Mehrheiten sind für Feministen ein politischer Missstand, weibliche Mehrheiten hingegen ein Grund zum Feiern. „Gleichstellung“ bedeutet nämlich längst nicht mehr Ausgewogenheit, sondern die permanente Verschiebung von Macht zugunsten der Frauen.

Der feministische Staat

Die von Erlingsdóttir zusammengetragenen Personalzahlen zeigen, wie weit dieser Umbau fortgeschritten ist. Frauen stellen rund 62 Prozent der Beschäftigten des isländischen Zentralstaates und etwa 70 Prozent des kommunalen Personals. In Reykjavík liegt ihr Anteil an der städtischen Belegschaft sogar bei 72,4 Prozent. Von den 42 Direktoren der öffentlichen Schulen der Hauptstadt sind 36 weiblich; bei den Stellvertretern stehen 35 Frauen lediglich vier Männern gegenüber. Die Schulen, in denen Islands Kinder einen großen Teil ihrer Jugend verbringen, sind damit ebenso weiblich geprägt wie jene Behörden, die über die Bildungspolitik entscheiden.

In den Ministerien setzt sich die Frauenherrschaft fort. Im Justizministerium arbeiten laut Erlingsdóttir 52 Frauen und 23 Männer. Im Büro für Bürgerrechte sowie ausgerechnet im Gleichstellungsbüro beträgt das Verhältnis jeweils sieben Frauen zu einem Mann. Das Ministerium für Kinder und Bildung beschäftigt 50 Frauen und 18 Männer, im Gesundheitsministerium stehen 56 weiblichen Mitarbeitern nur 22 männliche gegenüber. In dessen Abteilung für Gesundheitsdienste und im Büro der Ministeriumsleitung arbeitet kein einziger Mann.

Die amtliche Statistik bestätigt die geschlechtliche Teilung des isländischen Arbeitsmarktes. Rund 43 Prozent der berufstätigen Frauen arbeiteten nach den dafür herangezogenen Daten aus dem Jahr 2019 im öffentlichen Sektor, bei den Männern waren es lediglich 15 Prozent. Damit sind etwa 85 Prozent der beschäftigten Männer in der Privatwirtschaft tätig, gegenüber 57 Prozent der Frauen. Im Jahr 2025 arbeiteten Männer zudem durchschnittlich 38,6 Stunden pro Woche, Frauen 32,6 Stunden.

Erlingsdóttir fasst diese Arbeitsteilung treffend zusammen: Die Männer bezahlen die Rechnungen des weiblichen Staates. Fischerei, Schifffahrt, Bauwirtschaft, Energieversorgung, Aluminiumproduktion, Schwertransport und Ingenieurwesen werden weiterhin vor allem von Männern getragen. Dort werden Güter produziert, Exporte erwirtschaftet, Infrastrukturen gebaut und jene Steuereinnahmen geschaffen, aus denen sich der feminisierte Staatsapparat finanziert. Männer erwirtschaften, Frauen verwalten – und die Verwalter bestimmen zunehmend, wie die Gesellschaft auszusehen hat.

Die weibliche Elite reproduziert sich

Der personelle Nachschub kommt aus den Universitäten. Von den 5.276 isländischen Hochschulabsolventen des Jahres 2024 waren 3.630 Frauen und nur 1.646 Männer. Frauen stellten damit fast 69 Prozent aller Absolventen. Im Bereich Gesundheit und Soziales standen 952 Frauen gerade einmal 123 Männern gegenüber. Lediglich in Ingenieurwesen, Produktion und Bauwesen bildeten Männer noch eine Mehrheit – also erneut in jenen Bereichen, in denen technische Anlagen entwickelt, Gebäude errichtet und reale Güter produziert werden. Die echte, produktive Wirtschaft eben.

Damit hat sich ein geschlossenes System gebildet. Die Universitäten bilden überwiegend Frauen in jenen Fachrichtungen aus, aus denen Ministerien, Schulen, soziale Dienste, Gleichstellungsbüros und öffentlich finanzierte Organisationen ihr Personal rekrutieren. Dort werden wiederum Menschen eingestellt, die dieselbe Ausbildung, dieselbe Sprache und dieselben politischen Vorstellungen mitbringen. Diese Mitarbeiter entscheiden später über neue Stellen, Fördergelder, Lehrpläne und gesellschaftliche Programme. Der weiblich-progressive Apparat schafft sich seinen eigenen Nachwuchs und wächst mit jeder Generation tiefer in den Staat hinein.

Wie einseitig die Gleichstellungspolitik funktioniert, zeigt der Blick auf die Privatwirtschaft. Seit 2013 müssen größere isländische Unternehmen ihre Aufsichtsräte grundsätzlich so besetzen, dass kein Geschlecht weniger als 40 Prozent der Sitze erhält. Im Jahr 2024 stellten Frauen rund 42 Prozent der Mitglieder größerer Aktiengesellschafts-Aufsichtsräte. Der Staat greift damit per Gesetz ein, sobald ihm zu wenige Frauen in einer Unternehmensführung sitzen. Eine Männerquote für Ministerien, Schulen oder Kommunalverwaltungen mit Frauenanteilen von 70, 80 oder 90 Prozent fordert hingegen niemand.

Auch das gesellschaftliche Klima hat sich an die neue Machtordnung angepasst. Erlingsdóttir beschreibt eine Mischung aus Frustration, Vorsicht und ohnmächtigem Zorn unter isländischen Männern, die jedes Wort abwägen und unbequeme Ansichten lieber für sich behalten. Wer widerspricht, riskiert nicht unbedingt ein Strafverfahren, wohl aber berufliche Nachteile, soziale Ausgrenzung und den üblichen Vorwurf der Frauenfeindlichkeit. So funktioniert moderne Meinungskontrolle: Der Staat muss das Sprechen nicht verbieten, wenn die Menschen bereits gelernt haben, sich selbst zum Schweigen zu bringen.

Island wollte die männlichen Netzwerke vergangener Jahrhunderte zerschlagen und hat an ihrer Stelle ein weiblich-progressives Netzwerk errichtet. Dieses beherrscht große Teile des Staatsapparates, bildet seinen eigenen Nachwuchs aus, verteilt Posten und Fördermittel und erklärt seine Macht gleichzeitig zum Ergebnis gelungener Gleichstellung. Eine männliche Dominanz von 70 Prozent würde man als Diskriminierung bezeichnen, eine weibliche Dominanz von 70 Prozent hingegen scheint in Ordnung zu sein. Island hat die Vorherrschaft nicht abgeschafft. Es hat lediglich ihr Geschlecht ausgetauscht.

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Konsum post mortem? Bundesregierung gedenkt „verstorbener Drogengebrauchender“

24. Juli 2026 um 11:00

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Wie nennt man jemanden, der infolge von Drogenkonsum starb? Einen Drogentoten. Also, eigentlich. Im politisch korrekten Deutschland geht sich das leider nicht mehr aus. Weil Drogentote sich so unschön gendern lassen, heißen sie inzwischen „verstorbene Drogengebrauchende“ – ganz so, als handele es sich um Zombies, die über den Tod hinaus Drogen konsumieren.

Früher hieß es mal Drogentotengedenktag, doch das wäre im woken Zeitalter natürlich zu einfach: „Der 21. Juli ist nationaler Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“, liest man in den letzten Jahren auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen.

Die Partizipform drückt aus, dass eine Handlung andauert – deswegen ist nicht jeder Studierende ein Student, denn man kann gerade etwas studieren, ohne an einer Hochschule eingeschrieben zu sein, und nicht jeder Student ist konstant Studierender, denn irgendwann wird er sein Lernen unterbrechen.

Ein verstorbener Drogengebrauchender mutet nach dieser Sprachlogik nun ganz leicht kurios an, denn wir haben es hier offenbar mit einem Toten zu tun, der aktuell Drogen konsumiert. Dem Ernst des Themas wird das eher nicht gerecht.

In den sozialen Netzen versucht man sich aktuell an Korrekturen: Wie wär’s etwa mit „verstorbenen Drogengebrauchthabenden“?

Konsumieren und radeln bis über den Tod hinaus?

Sprachlich ist das derselbe regenbogenfarbene Quatsch wie bei den „getöteten Radfahrenden“, die etwa alljährlich vom „Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club“ beklagt werden. Das generische Maskulinum ist einer gewissen Klientel nämlich nicht inklusiv genug. Und so kommt es, dass diese Todesopfer der Partizipform nach auch post mortem noch wacker in die Pedale treten. Unfreiwillig komisch, aber so ist sie halt, die deutsche Gender-Sprache!

Beim „Verein Deutsche Sprache“ findet sich zu diesem Thema eine Ausarbeitung mit dem Titel: „Richtig Gendern? Nein, Gendern richtig kritisieren!“ Darin heißt es:

Konsequentes Gendern mit Hilfe der substantivierten Partizipformen führt zu seltsamen Gebilden, die nur mit Gender-Brille und unter Ausschaltung des Sprachgefühls akzeptabel sind. Der Einwand, man „gewöhne sich daran“ und der „Zugewinn an Geschlechtergerechtigkeit“ rechtfertige den Mehraufwand, zieht nicht.

Im Dokument werden einige absurde Beispiele gegeben: Kommen dann „zwei Radfahrende zur Tür herein“? Mit dem Fahrrad also? Wird aus einem Raucherbein ein „Rauchendenbein“? Sind Metzger dann „Metzgende“ und „Bläser“ „Blasende“?

Verein bittet um Einhaltung der Sprachregel

Zurück zu den Drogentotenden, Verzeihung, toten Drogengebrauchenden: Der Drogentotengedenktag geht nicht auf die Bundesregierung zurück, sondern entsprechende Veranstaltungen werden von diversen Organisationen ausgerichtet – zumeist sind die lokalen Aidshilfen involviert. Welcher Gruppe stehen Aidshilfen traditionell nahe? Kleiner Tipp: Wer sich auf die Website der Deutschen Aidshilfe verirrt, wird aktuell prompt mit einer regenbogenfarbenen Faust und dem Schriftzug „PROUD TO BE QUEER“ konfrontiert. „Bestell dir jetzt dein kostenloses Tattoo zur Pride-Season!“, heißt es im Popup. Das erklärt dann auch die allgemeine Genderbegeisterung.

Im Mittelpunkt steht außerdem der Verein „JES“, wobei JES für „Junkies, Ehemalige und Substituierte“ steht. Der hat auf der Gedenktagwebsite ernsthaft dazu aufgerufen, dass man doch bitte, bitte die politisch korrekte Titulierung übernehmen möge:

[…] gerade uns beschäftigt der Umgang mit Sprache, Worten, Bezeichnungen seit längerem und gerade auch ganz aktuell. […] Der Gedenktag wird nicht überall als das bezeichnet, was er ist: der „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“. Mal heißt er Drogentotengedenktag und in einer anderen Region wird er als Drogentotentag betitelt. […] Mit Einigkeit und einem einheitlichen Motto symbolisieren wir Zusammenhalt und Stärke. Dafür ist unserer Meinung nach die einheitliche Titulierung des 21.07. als „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“ eine logische Konsequenz und somit auch eine Bitte an alle Beteiligten. Wir würden uns wirklich sehr freuen, wenn ihr als Kooperationspartner*innen, Unterstützer*innen und Aktivist*innen gemeinsam mit uns, dem JES Netzwerk, den 21.07. zum Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende erklärt und diesen in den Sprachgebrauch aufnehmt.

Drogenlegalisierung gefordert

Die JES-Gruppierung fordert übrigens nicht weniger als eine Drogenlegalisierung. Auf der Website heißt es:

Eine neue Drogenpolitik muss geprägt sein durch:

  • Abkehr vom Abstinenzideal
  • Beendigung der Prohibition
  • Beendigung der menschenunwürdigen Unterdrückung und Verfolgung von Drogengebrauch und Drogengebraucher*innen
  • Respekt und Akzeptanz gegenüber einer jeden Entscheidung, mit oder ohne Drogen leben zu wollen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Belange und Bedürfnisse jedes/jeder Einzelnen achten.

In Deutschland wurde unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach Cannabis legalisiert – mit dem erwartbaren „Erfolg“ eines deutlichen Anstiegs cannabisinduzierter psychischer Erkrankungen. Auf manchen scheint das wohl erstrebenswert zu wirken …

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Mitschüler „rassistisch beleidigt“: Sieben Hausdurchsuchungen, Staatsschutz ermittelt

23. Juli 2026 um 15:45

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Polizeigroßeinsatz nach einem mutmaßlichen Rassismus-Fall an einer Schule in Holzkirchen, 33 Kilometer südlich von München: Einsatzkräfte durchsuchten mehrere Wohnungen in den Landkreisen München und Miesbach – sieben Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren stehen im Verdacht, einen Mitschüler wegen seiner Hautfarbe beleidigt zu haben.

Ein Jugendlicher soll in Holzkirchen von Mitschülern gezielt wegen seiner Hautfarbe gehänselt worden sein, die Eltern des Betroffenen erstatteten Anzeige bei der Polizei. Was zunächst als Mobbing unter Jugendlichen wirkte, entwickelte sich bei den Ermittlungen angeblich zu einem Fall mit größeren Dimensionen: Die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim sei auch auf Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund gestoßen. Das Fachkommissariat Staatsschutz übernahm unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II die weiteren Untersuchungen, berichtet dazu die Süddeutsche Zeitung.

Auf richterlichen Beschluss des Amtsgerichts München rückten am Mittwoch Beamte an. Sie beschlagnahmten bei den sieben Verdächtigen elektronische Geräte, Mobiltelefone und Speichermedien. Auch ein Diensthundeführer des Polizeipräsidiums Schwaben Nord unterstützte den Einsatz. Die sichergestellten Datenträger werden nun von IT-Forensikern ausgewertet. Im Fokus stehen insbesondere der Verdacht auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie weitere mögliche Verstöße gegen das Strafrecht.

Für die betroffenen Jugendlichen in Holzkirchen könnten die Ermittlungen erhebliche Folgen haben – von jugendstrafrechtlichen Maßnahmen bis hin zu Schulausschlüssen.

Währenddessen sitzt nach einem Messerangriff beim Dorffest in der nur 20 Kilometer von Holzkirchen entfernten Gemeinde Egling ein polizeibekannter „Heranwachsender“ in U-Haft: Er wird verdächtigt, acht Festgäste schwer verletzt zu haben. Er sei aus dem Landkreis, so heißt es. Nach der Tat wurde allerdings nach einem Mann mit „dunklem Hauttyp“ gefahndet, der „gebrochen Deutsch“ spreche. Vom Staatsschutz ist bei den Ermittlungen zu diesem brutalen Angriff keine Rede.

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In verlassenes Bauernhaus gelockt: Tunesier vergewaltigt zwei Teenager

23. Juli 2026 um 14:00

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Ein 33-jähriger tunesischer Migrant lockte zwei 17 und 18 Jahre alte Freundinnen mit dem Versprechen eines günstigen Tattoos in ein verlassenes Bauernhaus bei Mailand. Dort bedrohte er eine der beiden mit einem Messer, hielt beide über Stunden gefangen und vergewaltigte sie mehrfach. Nun jammert der Täter, zehn Jahre Haft seien für ihn „der Tod“. Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft – doch der Richter ließ Milde walten.

Die beiden jungen Frauen hatten sich laut italienischen Medienberichten in einer betreuten Einrichtung für straffällig gewordene Minderjährige kennengelernt. Sie wurden enge Freundinnen und blieben es auch, nachdem sie wieder getrennt worden waren. Die 17-Jährige wollte sich deshalb den Namen ihrer ein Jahr älteren Freundin auf den Arm tätowieren lassen – als Zeichen einer Freundschaft, die ihnen während einer schwierigen Zeit Halt gegeben hatte. Die Ältere hatte ihren Weg inzwischen wieder in den Griff bekommen, die Schule abgeschlossen und eine Arbeit gefunden. Dann begegnete sie im Mailänder Stadtteil Città Studi dem Tunesier.

Der Mann gab sich als Tätowierer aus, zeigte ihr auf seinem Mobiltelefon Fotos von Tattoos und behauptete, diese selbst gestochen zu haben. Er bot an, der 17-Jährigen den Namen ihrer Freundin günstig auf den Arm zu tätowieren. Am 25. März 2025 folgten die jungen Frauen ihm zum vereinbarten Termin. Doch anstatt sie in ein Tattoo-Studio zu bringen, führte der 33-Jährige sie zu einem halb verfallenen Bauernhaus in der Nähe von Segrate. Schon das verlassene Bauernhaus machte die 18-Jährige misstrauisch. Doch bevor die Freundinnen reagieren konnten, zog der Tunesier ein Messer, hielt es einer von ihnen an den Hals und hinderte beide an der Flucht.

Über mehrere Stunden hielt er die Freundinnen in dem abgelegenen Gebäude fest und vergewaltigte sie wiederholt. Anschließend kündigte er an, weitere Männer hinzuzuholen: „Jetzt rufe ich meine Freunde und wir amüsieren uns.“ Tatsächlich verständigte der Vergewaltiger einen Bekannten und forderte ihn auf, zu dem Bauernhaus zu kommen. Dieser besaß jedoch mehr Anstand als sein Freund. Als er erkannte, was dort vor sich ging, stellte er den Tunesier zur Rede und zwang ihn dazu, die beiden Frauen freizulassen. Sein Einschreiten bewahrte die beiden Frauen davor, dass sich noch weitere Männer an ihnen vergingen.

Die beiden Opfer verständigten nach ihrer Befreiung ihre Sozialarbeiterinnen und wurden im Mailänder Mangiagalli-Krankenhaus vom Zentrum für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt betreut. Die 18-Jährige konnte den Ermittlern die Telefonnummer des Täters geben. Der Nordafrikaner hatte sich inzwischen nach Spanien abgesetzt, wurde dort aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen und anschließend an Italien ausgeliefert. Bei seiner Aussage verwickelte sich der Tunesier in Widersprüche und machte sich damit wenig glaubwürdig.

Die Staatsanwaltschaft forderte 14 Jahre Haft. Der Mailänder Richter Cristian Mariani verurteilte den Tunesier am 20. Juli in einem verkürzten Verfahren jedoch lediglich zu zehn Jahren Gefängnis. Er bewertete einige der von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten erschwerenden Umstände anders und blieb deshalb vier Jahre unter deren Forderung. Wie er diese Entscheidung im Einzelnen begründet, soll innerhalb von 60 Tagen veröffentlicht werden.

Das Gericht sprach jeder der beiden jungen Frauen zudem eine vorläufige Entschädigung von 25.000 Euro zu. Die Opferanwälte Giuseppe Stancanelli und Andrea De Vincentis bezeichneten das Urteil als angemessene Reaktion auf „abscheuliche Taten“. Die beiden jungen Frauen hätten das Geschehen präzise und übereinstimmend geschildert. Die jeweils 25.000 Euro werden das Geschehene ebenso wenig ungeschehen machen wie die zehn Jahre Haft. Denn während der Täter seine Strafe irgendwann verbüßt haben wird, müssen die beiden jungen Frauen mit den Folgen seiner Tat weiterleben.

Der Tunesier jedenfalls hielt selbst zehn Jahre für unzumutbar. Nach der Urteilsverkündung begann er im Gerichtssaal und auf dem Gang lautstark zu protestieren. Teils auf Arabisch, teils auf Italienisch schrie er, diese Strafe bedeute für ihn „den Tod“. Für die Todesangst, in die er seine Opfer mit dem Messer und seinen Drohungen versetzt hatte, fand er dagegen kein Wort.

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