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Gestern — 28. Juli 2026Report24

Scherbenhaufen: Sollen AfD und FPÖ das Chaos erben?

28. Juli 2026 um 15:45

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Angeblich will niemand in Berlin oder Wien die AfD oder FPÖ regieren sehen. Doch was, wenn der Machtwechsel für die verbrauchten Systemparteien längst zum letzten Ausweg geworden ist? Man überlässt den Rechtsparteien den wirtschaftlichen und finanziellen Scherbenhaufen, zwingt sie zu unpopulären Maßnahmen – und hofft, ihnen anschließend den unvermeidlichen Kollaps anlasten zu können.

Eine Kommentar von Heinz Steiner

Nein, ich behaupte nicht, dass sich Friedrich Merz, Lars Klingbeil, Ursula von der Leyen, Christian Stocker und Andreas Babler heimlich in einem abgedunkelten Hinterzimmer treffen, um die Machtübernahme von AfD und FPÖ vorzubereiten. Für einen solchen zentral gesteuerten Plan gibt es keine Beweise – und vermutlich wird es sie auch niemals geben. Doch Politik funktioniert nicht nur durch Befehle, Absprachen und geheime Protokolle. Manchmal genügt es, wenn die Interessen der Beteiligten plötzlich in dieselbe Richtung weisen.

Die Altparteien stehen vor einem Problem, das sie selbst geschaffen haben. Über Jahrzehnte wurden Ausgabenversprechen angehäuft, die industrielle Basis beschädigt, die Energieversorgung verteuert, die Sozialsysteme überlastet und Millionen Menschen ins Land geholt, deren Versorgung den Steuerzahler weitere Milliarden kostet. Gleichzeitig wurde jede tiefgreifende Reform verschleppt, weil kaum jemand den Bürgern vor einer Wahl die Wahrheit sagen wollte. Doch Schulden, Demografie und wirtschaftlicher Niedergang lassen sich nicht dauerhaft mit hohlen Versprechungen und neuen Sondervermögen überdecken.

Was also, wenn der politische Machtverlust inzwischen nicht mehr nur als Bedrohung, sondern auch als Ausweg betrachtet wird? Was, wenn man die Rechtsparteien genau in jenem Moment an die Regierung kommen lässt, in dem die Rechnung für mindestens zwei Jahrzehnte verantwortungsloser Politik fällig wird?

Merz arbeitet zuverlässig für die AfD

Ein Blick nach Sachsen-Anhalt zeigt, wie schnell aus dieser Überlegung politische Realität werden könnte. Die AfD liegt dort in einer aktuellen INSA-Umfrage bei 41 Prozent. Die CDU kommt nur noch auf 24 Prozent, die Linke auf 14 und die SPD auf genau 5 Prozent. BSW, Grüne und FDP würden mit jeweils vier Prozent am Einzug in den Landtag scheitern. Rutscht auch die SPD nur ein wenig ab, könnten 41 Prozent der Stimmen wegen der zahlreichen Stimmen für Parteien unterhalb der Fünfprozenthürde zur absoluten Mandatsmehrheit reichen.

Und was macht Friedrich Merz wenige Wochen vor dieser Schicksalswahl? Er feuert ausgerechnet Tino Sorge, den seit 2013 für Magdeburg im Bundestag sitzenden Parlamentarischen Staatssekretär im Gesundheitsministerium. Nicht nach einem persönlichen Gespräch, sondern indem die Entscheidung offenbar zuerst in Parteigremien und vor der Presse verkündet wird. Sorge kommentierte trocken, Merz werde dies „am Vorabend mehrerer Landtagswahlen“ wohl mit Bedacht getan haben. Es bleibe zu hoffen, dass die Entscheidung einer „übergeordneten Logik“ folge.

Vielleicht besitzt Merz diese übergeordnete Logik tatsächlich. Er zeigt sie nur niemandem. Auch der Umgang mit Verkehrsminister Patrick Schnieder, dessen möglicher Nachfolger den Posten kurzfristig ablehnte, sorgt innerhalb der Union für offene Wut. Die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion sagte ein Treffen mit dem Kanzler ab und ließ ihn wissen, dass für einen persönlichen Austausch ein Mindestmaß an Vertrauen und Wertschätzung notwendig sei. Aus der Partei kommt inzwischen die unmissverständliche Botschaft: „Sie leiten hier keine Firma.“ Merz wollte die AfD halbieren. Stattdessen halbiert er die Union und demontiert nebenbei jene Landesverbände, die sich den Rechtskonservativen programmatisch noch am nächsten befinden.

Das Zünglein an der Waage

Selbst wenn die AfD in Sachsen-Anhalt die absolute Mehrheit knapp verfehlt, könnte Merz ihr den Weg in die Staatskanzlei ebnen. Der Focus berichtete unter Berufung auf Quellen aus dem CDU-Umfeld, dass sechs bis zwölf CDU-Abgeordnete im Falle einer von der Linken tolerierten CDU-Regierung aus der Partei austreten könnten. Im Raum steht demnach eine sogenannte „Gestaltungsmehrheit“, bei der ehemalige CDU-Abgeordnete gemeinsam mit der AfD stimmen würden. Der CDU-Landesverband bezeichnet diese Gedankenspiele erwartungsgemäß als Spekulation.

Doch politische Spaltungen beginnen immer als Spekulation. Erst heißt es, niemand denke daran. Dann wird versichert, niemand habe darüber gesprochen. Und am Ende erklären die Beteiligten, sie hätten angesichts der besonderen Umstände leider keine andere Wahl gehabt.

Doch eben genau darin liegt die Sprengkraft der Landtagswahl am 6. September. Eine absolute AfD-Mehrheit würde die Brandmauer mit einem Schlag bedeutungslos machen. Eine relative Mehrheit könnte hingegen die CDU zerreißen und jene Kräfte freisetzen, die seit Jahren nicht mehr einsehen, warum sie gemeinsam mit Sozialisten und Grünen gegen eine Partei kämpfen sollen, deren Wähler in vielen Fragen dieselben Sorgen und politischen Vorstellungen haben wie die eigene Basis. Vielleicht wird Sachsen-Anhalt damit nicht nur das erste von der AfD regierte Bundesland. Vielleicht wird es zum politischen Labor für den Bund.

Der Scherbenhaufen wartet bereits

Auch auf Bundesebene ist die Entwicklung kaum zu übersehen. In einem INSA-Sonntagstrend vom Juli liegt die AfD mit 28 Prozent vor der Union mit 22 Prozent. Nur noch jeweils zwölf Prozent entfallen auf SPD und Grüne. Mit Merz und der Arbeit seiner Bundesregierung sind gerade einmal 18 Prozent der Befragten zufrieden, während jeweils rund drei Viertel ein negatives Urteil abgeben.

Eine AfD-geführte Bundesregierung wäre deshalb nach einem Zusammenbruch der schwarz-roten Koalition und vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr unvorstellbar. Sie käme zwar nicht automatisch zustande. Noch könnten Union, SPD, Grüne und Linke irgendeine weitere Verliererkoalition zusammenschustern. Doch je stärker die AfD wird, desto höher wird der Preis für die Aufrechterhaltung der Brandmauer – und desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Teile der Union irgendwann nicht mehr mitspielen.

Was würde eine solche Regierung übernehmen? Die EU-Kommission erwartet für Deutschland 2026 lediglich 0,6 Prozent und 2027 nur 0,9 Prozent Wirtschaftswachstum – und selbst diese Annahmen beruhen auf sehr unwahrscheinlichen positiven Grundvoraussetzungen. Gleichzeitig soll das staatliche Defizit von 2,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2025 auf 3,7 Prozent 2026 und 4,1 Prozent 2027 steigen. Die Schuldenquote dürfte innerhalb von zwei Jahren von 63,5 auf 68 Prozent wachsen. Während in der Industrie Arbeitsplätze verschwinden, steigen die Ausgaben für den Staat, die Verteidigung und die Sozialsysteme weiter. Das ist zwar noch kein Staatsbankrott. Es ist aber die perfekte Ausgangslage, um den kommenden Verantwortlichen jede denkbare Falle zu stellen.

Die AfD soll die Rechnung präsentieren

Eine neue Regierung könnte kaum all ihre Versprechen erfüllen. Sie müsste gleichzeitig die Wirtschaft entlasten, die Energiepreise senken, die Grenzen kontrollieren, die Verteidigungsfähigkeit erhalten, die Infrastruktur sanieren und die ausufernden Sozialausgaben begrenzen. Dafür bräuchte sie Geld, das längst ausgegeben wurde, Personal, das nicht vorhanden ist, und Zeit, die ihr niemand zugestehen würde.

Rentenkürzungen? Schuld der AfD. Höhere Beiträge? Schuld der AfD. Stellenabbau im aufgeblähten Staatsapparat? Sozialer Kahlschlag durch die AfD. Einschränkungen bei Bürgergeld und Asylleistungen? Unmenschliche Politik der AfD. Wirtschaftliche Verwerfungen, die aus der Energiewende, der Russlandpolitik und jahrelanger Deindustrialisierung hervorgegangen sind? Natürlich ebenfalls das Ergebnis der AfD-Regierung. So wird man es den Bürgern auch dank der medialen Schützenhilfe der Mainstreammedien verkaufen.

Die Altparteien könnten sich derweil in die Opposition zurückziehen, ihre eigene Vergangenheit vergessen und so tun, als hätten sie mit dem Desaster nichts zu tun. Die Gewerkschaften würden demonstrieren, die staatlich finanzierten NGOs mobilisieren, linke Gruppen die Straßen blockieren und die öffentlich-rechtlichen Sender jeden negativen Konjunkturwert zum persönlichen Versagen der neuen Regierung erklären. Brüssel könnte Vertragsverletzungsverfahren eröffnen, Fördermittel zurückhalten und jede Abweichung von der bisherigen Politik als Angriff auf die sogenannten europäischen Werte darstellen. Man hätte den Rechtsparteien formal die Macht übertragen, ihnen aber gleichzeitig die politische Bewegungsfreiheit genommen. Der Regierungsstuhl wäre nicht nur wackelig. Er wäre vergiftet.

In Österreich dasselbe Spiel

Auch in Österreich zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab. Die FPÖ erreicht in einer aktuellen Market-Umfrage 38 Prozent. Die einstigen Großparteien ÖVP und SPÖ kommen nur noch auf 18 beziehungsweise 17 Prozent. Während Herbert Kickl zusehen kann, wie seine Zustimmung wächst, muss sich die Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS mit Sparmaßnahmen, Budgetlöchern und wachsender Unzufriedenheit herumschlagen.

Doch auch dort könnte eine FPÖ-geführte Regierung einen völlig ausgezehrten Staat übernehmen. Die EU-Kommission rechnet sowohl 2026 als auch 2027 mit einem österreichischen Defizit von 4,1 Prozent der Wirtschaftsleistung. Die Schuldenquote soll von 81,5 Prozent im Jahr 2025 auf 84,9 Prozent im Jahr 2027 steigen. Das Land hätte dann nicht nur ein Ausgabenproblem, sondern stünde unter massivem Druck aus Brüssel, seinen Haushalt zu sanieren.

Kickl müsste kürzen, was ÖVP und SPÖ zuvor versprochen haben. Er müsste Reformen durchsetzen, vor denen seine Vorgänger jahrzehntelang zurückschreckten. Und natürlich würde man nicht jene verantwortlich machen, die das Loch gegraben haben, sondern denjenigen, der gezwungen wäre, es wieder zuzuschütten. Die Hoffnung des alten Systems wäre dieselbe wie in Deutschland: Lasst die Rechten regieren, lasst sie die schmutzige Arbeit erledigen und jagt sie anschließend mit Schimpf und Schande aus dem Amt.

Frankreich könnte die Rechnung verändern

Doch genau hier beginnt das Spiel gefährlich zu werden. Eine solche Strategie funktioniert nur, wenn AfD und FPÖ politisch isoliert bleiben. Sie funktioniert nur, wenn Brüssel geschlossen gegen Berlin und Wien vorgehen kann, Paris auf der Seite der Eurokraten steht und Washington den Druck zumindest stillschweigend unterstützt. Was aber, wenn Frankreich ebenfalls nach rechts kippt?

Marine Le Pen darf nach einem Urteil des Berufungsgerichts bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 antreten. Zwei Umfragen vom Juli sehen sie mit 36 Prozent klar an der Spitze des ersten Wahlgangs und auch in den möglichen Stichwahlen vorne. Die Abstimmungen finden am 18. April und am 2. Mai 2027 statt. Noch ist das keine Prognose, doch der Rassemblement National war der Macht in der Grande Nation noch nie so nahe. Eine Präsidentin Le Pen hätte nicht automatisch eine parlamentarische Mehrheit. Aber sie säße im Europäischen Rat, bestimmte wesentliche Teile der französischen Außenpolitik und könnte gemeinsam mit einer AfD-geführten Bundesregierung den bisherigen deutsch-französischen Motor der EU vollständig umdrehen. Aus dem Motor der Zentralisierung würde ein Motor der Renationalisierung.

Deutschland und Frankreich verfügen nach den für 2026 geltenden Gewichtungen gemeinsam über 33,65 Prozent der EU-Bevölkerung. Für eine Sperrminorität bei Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit wären mindestens vier Staaten notwendig, die zusammen mehr als 35 Prozent der Unionsbevölkerung repräsentieren. Berlin und Paris bräuchten damit nur zwei weitere Partner mit einem gemeinsamen Bevölkerungsanteil von mehr als 1,35 Prozent.

Möglichkeiten gäbe es genug. Mit Italien und Österreich käme ein solcher Block auf fast 49 Prozent. Selbst ohne das politische Schwergewicht Italien würden Österreich und die Slowakei genügen. Auch Tschechien und die Slowakei brächten den deutsch-französischen Kern deutlich über die notwendige Schwelle. Ungarn steht nach der Abwahl Viktor Orbáns dafür nicht mehr zur Verfügung. Doch mit Giorgia Meloni in Italien, Andrej Babiš in Tschechien, Robert Fico in der Slowakei und einer möglichen FPÖ-Regierung in Wien existieren mehr als genug andere Anknüpfungspunkte. Hinzu kommen mögliche punktuelle Partner in Belgien, Finnland oder Schweden.

Brüssel könnte dann nicht mehr nach Belieben durchregieren. Berlin wäre kein isolierter Bittsteller mehr, Wien kein kleines Land am Pranger und Paris nicht länger der verlässliche Hüter der bisherigen EU-Ordnung. Es entstünde kein starrer Staatenbund mit einem gemeinsamen Parteiprogramm, sondern etwas für die Eurokraten womöglich noch Gefährlicheres: eine wechselnde Allianz souveräner Regierungen, die bei Migration, Klimapolitik, Schulden, Sanktionen und weiterer Machtverlagerung nach Brüssel gemeinsam den Riegel vorschieben könnte.

Trump statt transatlantischer Strafaktion

Auch Washington könnte das geplante Scheitern einer AfD-Regierung erschweren. Gute Beziehungen zwischen der AfD und Teilen der Trump-Regierung bestehen bereits. US-Vizepräsident JD Vance traf Alice Weidel, hochrangige AfD-Politiker führten Gespräche mit Vertretern des amerikanischen Außenministeriums und Außenminister Marco Rubio bezeichnete die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem sinngemäß als verkleidete Tyrannei. Reuters zufolge verschaffen diese Kontakte der AfD internationale Legitimität und erschweren der Bundesregierung ihre Isolierungsstrategie.

Eine Trump-Regierung müsste Deutschland nicht einmal mit Milliarden retten. Es würde bereits genügen, eine AfD-geführte Bundesregierung demonstrativ anzuerkennen, ihre Vertreter im Weißen Haus zu empfangen und Versuche politischer oder wirtschaftlicher Ausgrenzung öffentlich zurückzuweisen. Direkte Vereinbarungen über Energie, Handel, Rüstung und Sicherheit könnten zusätzlichen Spielraum schaffen.

Trump wäre dabei kein selbstloser Schutzpatron. Er würde Unterstützung gegen Gegenleistungen anbieten und amerikanische Interessen verfolgen. Doch anders als die bisherigen US-Regierungen betrachtet sein Umfeld die europäischen Rechtsparteien nicht automatisch als Feinde, sondern vielfach als mögliche Partner im Kampf gegen Migration, Zensur, Globalismus und die weitere Machtkonzentration in Brüssel. Ausgerechnet jene USA, auf deren Rückendeckung die europäischen Systemparteien jahrzehntelang zählen konnten, könnten ihnen bei der politischen Ausschaltung von AfD und FPÖ in den Rücken fallen.

Wenn der Aufräumer nicht zum Schuldigen wird

Und dann gibt es noch ein weiteres Risiko: Die Bürger könnten das Spiel durchschauen. Sie könnten erkennen, dass die wirtschaftlichen Probleme, die leeren Kassen und die überlasteten Sozialsysteme nicht innerhalb weniger Monate entstanden sind. Sie könnten unterscheiden zwischen jenen, die den Schaden angerichtet haben, und jenen, die gezwungen sind, ihn zu beseitigen. Argentinien unter Präsident Javier Milei zeigt, dass die Bürger durchaus in der Lage sind, solche Kausalketten zu erkennen und trotz der vorerst negativen persönlichen Auswirkungen diesem Kurs die Stange zu halten.

Eine neue Regierung könnte die Bücher öffnen, Untersuchungsausschüsse einsetzen und den Bürgern vorrechnen, welche Verpflichtungen ihre Vorgänger eingegangen sind. Sie könnte jede notwendige Kürzung mit den Verträgen, Haushaltszahlen und politischen Beschlüssen der vergangenen Jahre begründen. Aus dem Vorwurf „Die AfD nimmt euch etwas weg“ würde dann womöglich die Erkenntnis: „Die AfD muss nun das ausgleichen, was die anderen verschleudert haben.“

Auch der erwartete Widerstand könnte nach hinten losgehen. Wenn linke Gruppen Straßen blockieren, Gewerkschaften politisch motivierte Streiks organisieren und Behörden Reformen verschleppen, würde dies nicht zwangsläufig die Regierung beschädigen. Es könnte ihre Behauptung bestätigen, dass sich ein tief verankerter politischer Apparat gegen jeden grundlegenden Wandel stemmt. Je offener die Sabotage, desto stärker die Solidarisierung. Je schriller die Warnungen, desto geringer ihre Wirkung. Je offensichtlicher der Versuch, die neue Regierung scheitern zu lassen, desto leichter könnte sie ihre anfänglichen Probleme erklären.

Das gefährlichste Spiel der Altparteien

Vielleicht existiert kein ausgearbeiteter Masterplan. Vielleicht gibt es keine geheime Vereinbarung, AfD und FPÖ den wirtschaftlichen Scherbenhaufen zu überlassen. Doch es wäre naiv zu glauben, dass innerhalb der politischen Klasse niemand über einen solchen Ausweg nachdenkt. Wer weiß, dass die eigene Politik nicht mehr finanzierbar ist, hat zwei Möglichkeiten. Er kann den Bürgern die Wahrheit sagen, Verantwortung übernehmen und jene schmerzhaften Reformen durchführen, die er jahrzehntelang vermieden hat. Oder er kann warten, bis die Opposition übernimmt, und ihr anschließend die Folgen des eigenen Versagens anlasten.

Die zweite Variante ist einfacher. Sie ist bequemer. Und sie passt zu einer politischen Kaste, die sich schon lange stärker für ihren Machterhalt als für das Schicksal der einfachen Bürger interessiert. Doch das Manöver wäre riskant. Frankreich könnte nach rechts kippen, Washington könnte sich auf die Seite Berlins stellen und gemeinsam mit Österreich, Tschechien, der Slowakei und anderen Staaten könnte eine neue Machtachse in Europa entstehen. Die wirtschaftlichen Reformen könnten wirken, der institutionelle Widerstand könnte die neue Regierung stärken und die Bürger könnten sich weigern, dem Aufräumer die Schuld für das Chaos seiner Vorgänger zu geben.

Vielleicht soll die AfD gar nicht verhindert werden. Vielleicht soll sie nur genau im falschen Moment gewinnen – dann, wenn die Kassen leer, die Industrie kaputtgemacht und die unvermeidlichen Einschnitte nicht länger aufzuschieben sind. Doch die Giftmischer des alten Systems sollten vorsichtig sein. Denn manchmal stirbt nicht derjenige, für den der vergiftete Stuhl bestimmt war. Manchmal setzt sich der neue Hausherr darauf, überlebt – und beginnt anschließend damit, das ganze Gebäude nach seinen eigenen Vorstellungen zu renovieren.

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Ausverkauf an Brüssel: Magyars Windkraft-Wahn zerstört die ungarische Landschaft

26. Juli 2026 um 11:00

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Péter Magyar bringt Ungarn auch energiepolitisch auf Brüssel-Kurs. Nun sollen die Windkraft-Kapazitäten verzehnfacht werden. Der Tisza-Regierung ist der Strom im Land wohl zu billig, so dass man dies nun mit wetter- und subventionsabhängigen Windkraftwerken ändern will. Dabei hat das schon in Deutschland nicht funktioniert.

Jahrelang war Ungarn unter Viktor Orbán ein Fels in der Brandung gegen den ideologiegetriebenen Windkraft-Wahnsinn, der in Deutschland und Österreich Naturlandschaften zerstört und die Menschen mit Infraschall drangsaliert. Doch seit die Tisza-Partei unter dem neuen Premierminister Péter Magyar im Mai 2026 die Macht übernommen hat, weht ein eisiger politischer Wind in Budapest. Um den Eurokraten in Brüssel zu gefallen und an eingefrorene Milliarden zu gelangen, opfert der „Brüssel-Freund“ Magyar nun den Schutz der heimischen Bevölkerung. Die Windkraft-Kapazitäten sollen bis 2030 verzehnfacht werden – der Beginn einer enormen Naturzerstörung.

Die Ankündigung des Wirtschafts- und Energieministeriums gleicht einer Kapitulationserklärung an den europäischen „Green Deal“. Bereits in diesem Jahr sollen die ersten Ausschreibungen starten. Das Volumen wurde wegen des angeblich starken Interesses von Investoren – vulgo: internationalen Subventionsabgreifern – kurzerhand von 700 auf knapp 1.000 Megawatt an installierter Nennleistung erhöht.

Magyar macht damit genau das, wofür er von den Mainstream-Medien und der EU-Kommission gefeiert wird: Er reißt die Schutzwälle ein, die Orbán mühsam aufgebaut hatte, um Ungarn vor dem globalistischen Klima-Diktat zu bewahren. Die schützende Abstandsregel, die die ländliche Bevölkerung vor den rotierenden Vogelschreddern bewahrte, ist Geschichte. Statt zwölf Kilometern Sicherheitsabstand müssen die Bürger nun den Bau der Industrieanlagen in mickrigen 700 Metern Entfernung zu ihren Häusern dulden.

Magyars Regierung rechtfertigt den Ausbau-Wahnsinn mit den Herausforderungen eines stark solargeprägten Stromsystems und verweist auf die 1,5 Milliarden Euro aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF). Es ist ein offenes Geheimnis: Brüssel hatte diese Gelder unter Orbán als politisches Druckmittel eiskalt blockiert, um das konservative Ungarn auf Linie zu zwingen. Kaum ist der linientreue Magyar im Amt und verspricht ein „neues Kapitel“ für Ungarn, winkt das Geld – als Belohnung für die bedingungslose Unterwerfung unter die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III). Es ist ein schmutziger Deal: EU-Milliarden gegen den Ausverkauf der ungarischen Puszta.

Zwar erlebte Ungarn während der Hitzewelle Ende Juni 2026 Rekordwerte beim Stromverbrauch, was das bewährte Kernkraftwerk Paks aufgrund warmer Flüsse minimal beeinträchtigte, doch die Antwort der neuen Regierung ist ein energiepolitischer Schildbürgerstreich. Statt verlässliche Grundlast zu sichern, setzt man nun nicht nur auf Solaranlagen, sondern auf den ebenso unberechenbaren Wind-Flatterstrom. Begleitet wird das Ganze von „dynamischen Stromtarifen“ und „Smart Metern“. Wer zwischen den Zeilen liest, weiß genau, was das bedeutet: Es sind Kontrollinstrumente, die darauf abzielen, den Verbraucher künftig finanziell abzustrafen, wenn der Strom aufgrund von Dunkelflauten knapp und teuer wird.

Was die neue Regierung in Budapest ihren Bürgern als technologische Weiterentwicklung und Rückkehr zu europäischen Zielen verkaufen will, ist in Wahrheit der gnadenlose Import der ohnehin schon gescheiterten deutschen Energiewende, die schon in der Bundesrepublik zu Rekordpreisen für Strom geführt hat. Während Viktor Orbán sein Land jahrelang erfolgreich vor dem Öko-Fanatismus beschützte, öffnet Péter Magyar nun Tür und Tor für grüne Ideologien. Die ländliche Bevölkerung Ungarns wird auf die harte Tour lernen müssen, was es bedeutet, wenn die eigene Regierung nicht mehr den Bürgern, sondern den Herren in Brüssel dient.

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Regenbogen trifft Islamismus: Eine Tote beim Berliner CSD

26. Juli 2026 um 08:00

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Eine Frau ist tot, 16 Menschen wurden verletzt, nachdem ein von einem Moslem gemieteter weißer Transporter am Rande des Berliner Christopher Street Days durch eine Menschenmenge raste. Die Spur führt zu einem polizeibekannten jungen Mann, den die Behörden der islamistischen Szene zurechnen. Und ausgerechnet am selben Tag marschierten Tausende queere Aktivisten durch Berlin und skandierten Parolen für jenes Gaza, in dem die islamistische Hamas herrscht und Homosexuelle um ihre Freiheit und Sicherheit fürchten müssen.

Kurz vor 22 Uhr fuhr der Täter das Fahrzeug über den Ahornsteig im Großen Tiergarten und erfasste mehrere Menschen. Eine Frau erlag noch am Tatort ihren schweren Verletzungen, drei weitere Opfer schwebten nach Polizeiangaben in Lebensgefahr. Acht Menschen wurden schwer und fünf leicht verletzt, rund 30 weitere mussten psychologisch betreut werden. Der Wagen prallte anschließend gegen einen Baum, der Fahrer stieg aus und flüchtete zu Fuß. Zudem prüfen die Ermittler Zeugenaussagen, wonach es nach der Anschlagsfahrt möglicherweise eine zweite Tatphase gegeben haben könnte – mehrere Menschen sollen Stichverletzungen aufgewiesen haben.

Die Spur führt in die Islamistenszene

Der von der Polizei identifizierte Verdächtige sei polizeibekannt und werde der islamistischen Szene Berlins zugerechnet, erklärte Polizeisprecher Florian Nath. Nach Informationen der „Welt“ handelt es sich bei dem Mieter des Tatfahrzeugs um den 2005 geborenen Abdul B. Der junge Moslem soll erst im Mai 2026 aus dem Jugendarrest entlassen worden und den Behörden bereits in einem religiös motivierten Zusammenhang aufgefallen sein. Noch ist nicht bewiesen, dass der Fahrzeugmieter auch hinter dem Steuer saß. Doch schon die bisher bekannten Umstände lesen sich wie ein weiteres Kapitel aus der Chronik des deutschen Kontrollverlusts: polizeibekannt, vorbestraft, islamistisch und trotzdem offenbar frei genug, um einen Transporter zu mieten.

In der Nacht rückten schwer bewaffnete Spezialkräfte an der Meldeadresse Abdul B.s in Berlin-Schöneberg an. Die Beamten durchsuchten das Gebäude – doch der Gesuchte war nicht da. Vor dem Haus versammelten sich später Jugendliche und junge Männer aus dem Umfeld der dort lebenden Familie. Einer von ihnen behauptete gegenüber einem Reporter, Abdul B. habe bereits Monate zuvor mit Anschlagsplänen geprahlt und sich über seine Situation in Deutschland beklagt. Andere Anwesende sollen versucht haben, den Gesprächigen davon abzuhalten, weitere Einzelheiten preiszugeben. Noch sind das unbestätigte Zeugenaussagen – sollten sie sich bewahrheiten, müsste man diese Leute eigentlich als Mittäter einstufen. Denn sie wussten, was er vorhatte, und taten nichts dagegen.

2.200 Polizisten – und 250 nutzlose Sperren

Mehr als 2.200 Polizeikräfte waren beim Berliner CSD im Einsatz, darunter schwer bewaffnete und verdeckte Beamte sowie Einheiten aus anderen Bundesländern. Rund um den Tiergarten waren nach Polizeiangaben mehr als 250 sogenannte Zufahrtschutzelemente (auch bekannt unter dem Namen „Merkel-Poller“) aufgestellt worden. Trotzdem konnte der Transporter in den angeblich geschützten Bereich gelangen und dort Menschen überfahren. „Eigentlich konnte hier gar keiner reinfahren“, räumte Polizeisprecher Nath ein. Dieses „eigentlich“ steht inzwischen sinnbildlich für die deutsche Sicherheitsarchitektur: Eigentlich werden Extremisten überwacht, eigentlich schützen Poller solche Veranstaltungen und eigentlich müsste ein polizeibekannter Islamist nach seiner Entlassung besonders genau im Blick behalten werden.

Das Ergebnis dieses staatlichen Versagens war nun im Berliner Tiergarten zu sehen. Die Abschlusskundgebung vor dem Brandenburger Tor wurde abgebrochen, die Besucher wurden aufgefordert, den Bereich ruhig in Richtung Hauptbahnhof zu verlassen. Wo wenige Minuten zuvor noch getanzt und die angeblich grenzenlose Vielfalt gefeiert worden war, dominierten plötzlich Blaulicht, Absperrbänder und weinende Menschen. Auch der für den heutigen Sonntag geplante „Breakfast Market“ und die Aufräumaktion wurden abgesagt. Die üblichen politischen Beileidsbekundungen folgten umgehend – doch Anteilnahme ersetzt keine funktionierende Migrations- und Sicherheitspolitik.

Queer für Gaza – am selben Tag

Die politische Ironie dieses Tages könnte kaum bitterer sein. Parallel zum großen CSD zogen rund 7.000 Teilnehmer der linksextremistischen „Internationalist Queer Pride“ durch Gesundbrunnen und Wedding, um gegen Kapitalismus, Kolonialismus und Israel zu demonstrieren. Im vorderen Teil des Zuges marschierten nach Polizeiangaben Hunderte propalästinensische Aktivisten und riefen wiederholt „From the river to the sea, Palestine will be free“. Das Berliner Landgericht hatte die Parole als Kennzeichen der Terrororganisation Hamas eingestuft, weshalb die Polizei einschritt und einen Tatverdächtigen festnahm. Als Unterstützer versuchten, ihn zu befreien, und Beamte bedrängten, wurde Pfefferspray eingesetzt und weitere Personen wurden festgenommen; auch ein Medienvertreter wurde aus dem Demonstrationszug heraus angegriffen.

Da marschieren Menschen unter Regenbogenfahnen ausgerechnet im Geiste einer Bewegung, deren Gesellschaftsmodell ihnen selbst kaum Luft zum Atmen ließe. Im Gazastreifen gilt für sexuelle Handlungen zwischen Männern weiterhin ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft. Rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, eine öffentliche homosexuelle Lebensweise oder gar eine Pride-Parade sucht man im Herrschaftsgebiet der Hamas vergeblich. Die Islamistenorganisation steht auf der Terrorliste der Europäischen Union und errichtete in Gaza kein Paradies der Vielfalt, sondern ein autoritäres Regime nach islamistischen Grundsätzen. Doch bei den linken westlichen Aktivisten wird diese Realität ausgeblendet, sobald sich die Hamas und ihre Sympathisanten als Gegner Israels präsentieren lassen.

Natürlich ist nicht jeder Teilnehmer des Berliner CSD ein Unterstützer der Hamas. Ebenso wenig ist jeder Muslim ein Islamist. Doch Teile der queeren Linken haben sich bewusst mit einer propalästinensischen Bewegung verbündet, in der Islamisten, Israelhasser und offene Hamas-Sympathisanten häufig den Ton angeben. Sie fordern Toleranz von der europäischen Mehrheitsgesellschaft, zeigen sich aber bemerkenswert tolerant gegenüber einer Ideologie unter religiösem Deckmantel, die Homosexuelle entrechtet und das Existenzrecht Israels bekämpft. Diese bizarre Allianz funktioniert allerdings nur so lange, wie die islamistische Realität weit entfernt erscheint.

Die Rechnung der Willkommenskultur

Deutschland hat jahrelang Menschen aus islamischen Gesellschaften aufgenommen – und damit auch deren archaische Wert- und Moralvorstellungen. Islamistische Prediger, Parallelmilieus und radikalisierte Jugendgruppen konnten sich ausbreiten, während jeder Kritiker dieser Entwicklung als „islamfeindlich“ diffamiert wurde. Die Willkommenskultur hieß Millionen willkommen – doch sie war politisch und geistig nicht darauf vorbereitet, dass viele dieser Ankömmlinge nicht Teil der freien Gesellschaft werden, sondern deren Freiheiten verachten könnten.

Nun steht Berlin erneut vor den Trümmern seines bunten Selbstbildes. Eine Frau ist tot, zahlreiche Menschen kämpfen mit schweren Verletzungen, und die Fahndung nach einem Verdächtigen aus der islamistischen Szene läuft. Gleichzeitig demonstrieren queere Aktivisten für Gaza und weigern sich, den offenkundigen Widerspruch zwischen Regenbogenideologie und Islamismus überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Wie oft müssen importierte Gewalttäter noch in europäische Weihnachtsmärkte, Stadtfeste oder Demonstrationen rasen, bevor Politik und Aktivisten ihre Lebenslügen aufgeben?

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Hormus-Schock erreicht die Supermarktregale

25. Juli 2026 um 13:00

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Die Krise an der Straße von Hormus frisst sich von den Öltankern bis in die Lebensmittelregale durch. Millionen Tonnen Dünger konnten seit Kriegsbeginn nicht exportiert werden, während zugleich neue Angriffe im Schwarzen Meer die Getreidetransporte aus der Ukraine gefährden. Weizen kostet inzwischen so viel wie seit drei Jahren nicht mehr – und die eigentliche Preiswelle bei Brot, Fleisch und Milchprodukten könnte erst noch bevorstehen.

Im Mittelpunkt der aktuellen Krise steht Harnstoff, der weltweit wichtigste Stickstoffdünger. Die Golfstaaten liefern mehr als ein Drittel der globalen Exporte, doch seit Ende Februar wurden nach Berechnungen des International Food Policy Research Institute rund 3,9 Millionen Tonnen an Ausfuhren blockiert oder ausgesetzt. Das entspricht etwa 30 Prozent der jährlichen Düngemittelexporte der Region. Zwar konnten nach einer zwischenzeitlichen Vereinbarung im Juni wieder erste Frachter die Meerenge passieren, von einem normalen Warenverkehr kann jedoch weiterhin keine Rede sein. Hunderte Schiffe stecken fest, neue Lieferverträge werden kaum abgeschlossen und die Gefahr einer erneuten vollständigen Blockade ist nicht gebannt.

Die Folgen waren bereits an den Großhandelsmärkten zu sehen. Eine Tonne Harnstoff kostete vor dem Krieg etwa 400 Dollar, im April waren es zeitweise mehr als 850 Dollar. Bis Juni fiel der Preis zwar wieder auf rund 453 Dollar zurück, doch diese Beruhigung beruht auf der Hoffnung, dass die Transportrouten schrittweise wieder geöffnet werden. Zugleich arbeiten viele Düngemittelfabriken am Persischen Golf nur noch mit reduzierter Leistung, weil sich die Ware in den Lagern stapelt. Harnstoff lässt sich zwar mehrere Monate aufbewahren, doch Hitze und Feuchtigkeit können seine Qualität beeinträchtigen. Je länger die Abfuhr stockt, desto eher müssen Anlagen ihre Produktion weiter drosseln.

Der Düngerpreis trifft die Landwirtschaft nicht sofort, dafür aber mit Verzögerung und großer Breitenwirkung. Stickstoffdünger wird überwiegend mithilfe von Erdgas hergestellt – auch etwas, was die Netto-Null-Fanatiker gerne ignorieren. Teureres Gas außerhalb des Nahen Ostens verteuert damit unmittelbar auch die Produktion. Bauern reagieren auf hohe Preise häufig, indem sie weniger düngen oder Anbauflächen verkleinern. Das senkt bei der nächsten Ernte die Erträge. Besonders gefährdet sind Reis, Mais und Weizen – jene Grundnahrungsmittel, von denen Milliarden Menschen abhängig sind. Die Welternährungsorganisation FAO schätzt, dass die Störungen monatlich 1,5 bis drei Millionen Tonnen Düngemittelhandel verzögert haben und allein bei Reisflächen von mindestens 40 Millionen Hektar Ertragseinbußen von zehn bis 20 Prozent drohen könnten.

Gleichzeitig gerät auch das Getreideangebot selbst unter Druck. Weizen-Futures stiegen auf mehr als sieben Dollar je Scheffel und damit auf den höchsten Stand seit drei Jahren. Dazu tragen Ernteausfälle nach Hitze und Trockenheit bei, doch ebenso negativ wirkt sich die erneute Eskalation im Schwarzen Meer darauf aus. Russische Angriffe auf Odessa und ukrainische Exportanlagen gefährden eine der wichtigsten Getreiderouten der Welt. Bei einem Angriff auf den mit Mais beladenen Frachter „Golden Leo“ vor Odessa wurden zehn Menschen getötet. Nach Angaben aus der Ukraine ist bereits etwa ein Drittel der dortigen Exportkapazität am Schwarzen Meer ausgefallen.

Damit treffen drei Preistreiber gleichzeitig aufeinander: teure Energie, knapper Dünger und unsichere Getreidetransporte. Höhere Diesel- und Frachtkosten verteuern zunächst den Betrieb von Traktoren, Kühlhäusern und Lastwagen. Danach steigen die Kosten für Futtermittel, wodurch Fleisch, Eier und Milchprodukte nachziehen. Die Supermärkte bekommen diese Belastungen nicht an einem einzigen Tag geliefert. Sie wandern über Monate durch die gesamte Produktionskette, bis Hersteller und Händler sie nicht mehr auffangen können. Was heute an den Rohstoffbörsen geschieht, landet daher oft erst Wochen oder Monate später auf dem Kassenbon.

Der neue Welternährungsbericht der Vereinten Nationen zeigt, wie verwundbar das System bereits vor dieser Belastungsprobe war. Eine gesunde Ernährung kostete 2025 im weltweiten Durchschnitt 4,28 kaufkraftbereinigte Dollar pro Person und Tag – fast ein Viertel mehr als 2021. Rund 2,69 Milliarden Menschen können sich eine solche Ernährung nicht leisten. Halten die durch Krieg, Energie und Dünger verursachten Preissteigerungen an, könnten im Jahr 2030 zusätzlich neun bis 18 Millionen Menschen hungern.

Die Straße von Hormus ist damit längst nicht mehr nur ein Problem für Ölimporteure und Reedereien. Durch die Meerenge liefen vor dem Krieg nämlich bis zu 30 Prozent des international gehandelten Düngers. Wird dieser Flaschenhals blockiert, geraten Bauern auf mehreren Kontinenten auch an dieser Front unter Druck, obwohl ihre Felder Tausende Kilometer vom Persischen Golf entfernt liegen. Washington, Jerusalem und Teheran führen ihren Machtkampf mit Raketen, Sanktionen und blockierten Seewegen. Bezahlt wird jedoch auch an der Supermarktkasse – und in den armen Staaten der Welt nicht selten mit Hunger.

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IStGH feuert Chefankläger Karim Khan

25. Juli 2026 um 12:00

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Der Internationale Strafgerichtshof hat erstmals in seiner Geschichte einen amtierenden Chefankläger abgesetzt. Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten stimmte für die Entlassung Karim Khans wegen „schweren Fehlverhaltens“ und einer „schweren Pflichtverletzung“. Damit verliert ausgerechnet jener Mann sein Amt, der den Anspruch erhob, Staats- und Regierungschefs souveräner Länder in aller Welt zur Rechenschaft zu ziehen.

82 der 125 Mitgliedstaaten des als Instrument der Globalisten dienenden Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) unterstützten am Freitag bei einer geheimen Abstimmung in New York die Absetzung des britischen Juristen pakistanischer Abstammung, Karim Khan. Khan hatte den Posten 2021 übernommen und sollte ursprünglich neun Jahre amtieren. Noch nie zuvor war ein Chefankläger des 2002 gegründeten Tribunals vorzeitig aus seinem Amt entfernt worden.

Auslöser waren die Anschuldigungen einer früheren Mitarbeiterin, die Khan sexuelles Fehlverhalten und den Missbrauch seiner Machtposition vorwarf. Nach den von Associated Press und Reuters eingesehenen Unterlagen bestand zwischen beiden eine sexuelle Beziehung. Khan soll zudem versucht haben, die Frau davon abzuhalten, ihre Beschwerde weiterzuverfolgen. Ein Untersuchungsbericht kam zu dem Ergebnis, dass der Chefankläger schweres Fehlverhalten begangen habe. Khan bestreitet die Vorwürfe und erklärt, das Verfahren gegen ihn sei unfair und rechtswidrig geführt worden.

Bereits seit Mai 2025 ließ Khan seine Amtsgeschäfte ruhen, im Juni 2026 wurde er offiziell suspendiert. Seine Verteidiger verwiesen darauf, dass ein externes Richtergremium nicht genügend Beweise für eine strafrechtliche Verurteilung jenseits vernünftiger Zweifel gesehen habe. Für eine politische und disziplinarische Absetzung galt jedoch ein anderer Maßstab. Die Mitgliedstaaten hielten die Feststellungen offenbar für schwerwiegend genug, um Khan endgültig aus dem Amt zu entfernen.

Der tiefe Fall des Chefanklägers trifft eine Institution, deren Glaubwürdigkeit ohnehin schwer beschädigt ist. Unter Khan beantragte der IStGH Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. Gerade das Vorgehen gegen Israel führte zum offenen Konflikt mit Washington. Die Trump-Regierung belegte Khan und weitere Mitarbeiter des Gerichtshofs mit Sanktionen und wirft dem Tribunal vor, seine Zuständigkeit auf Bürger von Staaten auszudehnen, die das Römische Statut niemals ratifiziert haben.

US-Außenminister Marco Rubio kündigte zuletzt eine umfassende Kampagne gegen den IStGH an. Washington will Staaten zum Rückzug aus der Institution bewegen, Organisationen sanktionieren, die mit dem Gericht kooperieren, und Mitarbeitern die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigern. Besonders Länder unter dem amerikanischen Sicherheitsschirm sollen dazu gedrängt werden, die Gerichtsbarkeit Den Haags über US-Bürger zurückzuweisen. Khans Absetzung beseitigt damit zwar das sichtbarste Personalproblem des Tribunals, beendet aber nicht dessen grundlegenden Konflikt mit den Vereinigten Staaten.

Auf die bereits ausgestellten Haftbefehle hat der Rauswurf keine unmittelbare Wirkung. Über deren Fortbestand entscheiden die Richter des IStGH, nicht der Chefankläger oder die Versammlung der Mitgliedstaaten. Doch politisch ist die Absetzung ein schwerer Schlag: Das selbst ernannte Weltgericht muss nun einen Nachfolger für einen Chefankläger suchen, der wegen schweren Fehlverhaltens aus dem Amt gejagt wurde, während dieselbe Institution weiterhin den moralischen und juristischen Anspruch erhebt, über die politische Führung souveräner Staaten zu richten.

(Auszug von RSS-Feed)

Konsum post mortem? Bundesregierung gedenkt „verstorbener Drogengebrauchender“

24. Juli 2026 um 11:00

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Wie nennt man jemanden, der infolge von Drogenkonsum starb? Einen Drogentoten. Also, eigentlich. Im politisch korrekten Deutschland geht sich das leider nicht mehr aus. Weil Drogentote sich so unschön gendern lassen, heißen sie inzwischen „verstorbene Drogengebrauchende“ – ganz so, als handele es sich um Zombies, die über den Tod hinaus Drogen konsumieren.

Früher hieß es mal Drogentotengedenktag, doch das wäre im woken Zeitalter natürlich zu einfach: „Der 21. Juli ist nationaler Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“, liest man in den letzten Jahren auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen.

Die Partizipform drückt aus, dass eine Handlung andauert – deswegen ist nicht jeder Studierende ein Student, denn man kann gerade etwas studieren, ohne an einer Hochschule eingeschrieben zu sein, und nicht jeder Student ist konstant Studierender, denn irgendwann wird er sein Lernen unterbrechen.

Ein verstorbener Drogengebrauchender mutet nach dieser Sprachlogik nun ganz leicht kurios an, denn wir haben es hier offenbar mit einem Toten zu tun, der aktuell Drogen konsumiert. Dem Ernst des Themas wird das eher nicht gerecht.

In den sozialen Netzen versucht man sich aktuell an Korrekturen: Wie wär’s etwa mit „verstorbenen Drogengebrauchthabenden“?

Konsumieren und radeln bis über den Tod hinaus?

Sprachlich ist das derselbe regenbogenfarbene Quatsch wie bei den „getöteten Radfahrenden“, die etwa alljährlich vom „Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club“ beklagt werden. Das generische Maskulinum ist einer gewissen Klientel nämlich nicht inklusiv genug. Und so kommt es, dass diese Todesopfer der Partizipform nach auch post mortem noch wacker in die Pedale treten. Unfreiwillig komisch, aber so ist sie halt, die deutsche Gender-Sprache!

Beim „Verein Deutsche Sprache“ findet sich zu diesem Thema eine Ausarbeitung mit dem Titel: „Richtig Gendern? Nein, Gendern richtig kritisieren!“ Darin heißt es:

Konsequentes Gendern mit Hilfe der substantivierten Partizipformen führt zu seltsamen Gebilden, die nur mit Gender-Brille und unter Ausschaltung des Sprachgefühls akzeptabel sind. Der Einwand, man „gewöhne sich daran“ und der „Zugewinn an Geschlechtergerechtigkeit“ rechtfertige den Mehraufwand, zieht nicht.

Im Dokument werden einige absurde Beispiele gegeben: Kommen dann „zwei Radfahrende zur Tür herein“? Mit dem Fahrrad also? Wird aus einem Raucherbein ein „Rauchendenbein“? Sind Metzger dann „Metzgende“ und „Bläser“ „Blasende“?

Verein bittet um Einhaltung der Sprachregel

Zurück zu den Drogentotenden, Verzeihung, toten Drogengebrauchenden: Der Drogentotengedenktag geht nicht auf die Bundesregierung zurück, sondern entsprechende Veranstaltungen werden von diversen Organisationen ausgerichtet – zumeist sind die lokalen Aidshilfen involviert. Welcher Gruppe stehen Aidshilfen traditionell nahe? Kleiner Tipp: Wer sich auf die Website der Deutschen Aidshilfe verirrt, wird aktuell prompt mit einer regenbogenfarbenen Faust und dem Schriftzug „PROUD TO BE QUEER“ konfrontiert. „Bestell dir jetzt dein kostenloses Tattoo zur Pride-Season!“, heißt es im Popup. Das erklärt dann auch die allgemeine Genderbegeisterung.

Im Mittelpunkt steht außerdem der Verein „JES“, wobei JES für „Junkies, Ehemalige und Substituierte“ steht. Der hat auf der Gedenktagwebsite ernsthaft dazu aufgerufen, dass man doch bitte, bitte die politisch korrekte Titulierung übernehmen möge:

[…] gerade uns beschäftigt der Umgang mit Sprache, Worten, Bezeichnungen seit längerem und gerade auch ganz aktuell. […] Der Gedenktag wird nicht überall als das bezeichnet, was er ist: der „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“. Mal heißt er Drogentotengedenktag und in einer anderen Region wird er als Drogentotentag betitelt. […] Mit Einigkeit und einem einheitlichen Motto symbolisieren wir Zusammenhalt und Stärke. Dafür ist unserer Meinung nach die einheitliche Titulierung des 21.07. als „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“ eine logische Konsequenz und somit auch eine Bitte an alle Beteiligten. Wir würden uns wirklich sehr freuen, wenn ihr als Kooperationspartner*innen, Unterstützer*innen und Aktivist*innen gemeinsam mit uns, dem JES Netzwerk, den 21.07. zum Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende erklärt und diesen in den Sprachgebrauch aufnehmt.

Drogenlegalisierung gefordert

Die JES-Gruppierung fordert übrigens nicht weniger als eine Drogenlegalisierung. Auf der Website heißt es:

Eine neue Drogenpolitik muss geprägt sein durch:

  • Abkehr vom Abstinenzideal
  • Beendigung der Prohibition
  • Beendigung der menschenunwürdigen Unterdrückung und Verfolgung von Drogengebrauch und Drogengebraucher*innen
  • Respekt und Akzeptanz gegenüber einer jeden Entscheidung, mit oder ohne Drogen leben zu wollen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Belange und Bedürfnisse jedes/jeder Einzelnen achten.

In Deutschland wurde unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach Cannabis legalisiert – mit dem erwartbaren „Erfolg“ eines deutlichen Anstiegs cannabisinduzierter psychischer Erkrankungen. Auf manchen scheint das wohl erstrebenswert zu wirken …

(Auszug von RSS-Feed)

Pressefreiheit siegt: „Biberacher Schandurteil“ gegen freien Journalisten aufgehoben

24. Juli 2026 um 10:00

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Am Morgen des 14. Februar 2024 versammelten sich anlässlich des Politischen Aschermittwochs der Grünen 80 bis 100 Personen in Biberach, um gegen die Bundespolitik zu protestieren. Im Verlauf trafen Fahrzeuge und Personenschutzkräfte von Bundesminister Cem Özdemir auf die Menge, was als „Blockade“ durch die Demonstranten behandelt wurde. Ein freier Journalist dokumentierte das Geschehen – und fand sich bald darauf auf der Anklagebank wieder. Im Dezember 2024 wurde er wegen Nötigung verurteilt. Dieses Urteil wurde nun jedoch vom Landgericht Regensburg kassiert.

Der folgende Kommentar erschien zuerst bei stattzeitung.net:

„Der wollte nicht nur Fotos machen, auch von der Grundhaltung her.“ Diese Feststellung des Staatsanwalts am Biberacher Amtsgericht war ein Offenbarungseid, und führte im Dezember 2024 mit zur Verurteilung des Pressefotografen Michael von Lüttwitz. „Nötigung“ lautete die Anklage. „Nötigung“ lautete das Urteil der Richterin, das nun in seiner Gesamtheit vom Landgericht Ravensburg zerschlagen wurde. Mit einem Freispruch verließ das Oppositionsmedium stattzeitung.net den Gerichtssaal in Ravensburg. Ein Richter hat Augenmaß bewiesen. Ein großer Tag für die Pressefreiheit.

Der 20. Juli 2026 ist ein guter Tag für die Pressefreiheit in Deutschland. Das „Biberacher-Schandurteil“ gegen den Pressefotografen Michael von Lüttwitz wegen Nötigung wurde vom Landgericht Ravensburg in seiner Gesamtheit zerschlagen.

Die Pressefreiheit hat obsiegt. Freispruch lautete das Urteil des Vorsitzenden Richters am Landgericht Ravensburg, denn Dr. Pohlmann konnte den gegen den Pressefotografen der stattzeitung.net, Michael Freiherr von Lüttwitz, erhobenen Vorwurf der Nötigung nicht erkennen. Im Rahmen der Berichterstattung zu den „Biberacher-Bauern-Prozessen“ am 14. Februar 2024 hatte der freie Journalist von Lüttwitz das Geschehen rund um den politischen Aschermittwoch der Partei „Die Grünen“ dokumentiert. stattzeitung.net hatte im Anschluss kritisch über die „Flucht“ der „Grünen“ berichtet, die ihre Veranstaltung absagten, wohl mehr aus politischem Kalkül, denn eine Gefahrenlage hatte es laut Polizei in Biberach nie gegeben. Auf den fragwürdigen Polizeieinsatz hin folgten in der Freien Presse stattzeitung.net etliche Artikel mit entsprechender Bebilderung.

„Das alles, was hier vorliegt, reicht nicht aus, um daraus eine Nötigung zu machen, wenn er ein paar Momente als Pressevertreter auf der Straße Fotos macht, aber niemanden blockiert“, so beurteilte Richter Dr. Pohlmann am Landgericht Ravensburg die Lage schon sehr früh in der Verhandlung am vergangenen Montag. Der Staatsanwalt sah dies anders, in Abwägung der Gefahrenlage habe die Pressefreiheit hier keine Oberhand. Auch einen Platzverweis seitens der Polizei gegen die Demonstranten wollte der Staatsanwalt ausgesprochen sehen. Ein gehobener Polizeistock ist jedoch keine unmissverständliche Botschaft, eine Straße zu räumen, musste er allerdings im Laufe der Verhandlung einräumen, zumal viele der Demonstranten, wie er selbst es ausdrückte, zum ersten Mal bei einer Demonstration wären. Dass die Polizeikräfte vor Ort, inklusive eines Deeskalationsteams, nicht mit Lautsprechern ihre Anweisungen gaben, ist nach wie vor unverständlich. Wie auch der Anschein, die Polizei habe die Lage erst eskaliert, als die bis auf den Fahrer leeren Vorausfahrzeuge der Politiker kamen und nicht ungehindert durchfahren konnten, was den Kern der Anklage darstellte. Alles gut sichtbar auf der Videodokumentation der Polizei und auf den veröffentlichten Fotos von stattzeitung.net

Das Amtsgericht in Biberach, das offensichtlich auf das öffentlich ausgesprochene Geheiß des damaligen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, „es werden harte Urteile fallen“, über 40 Landwirte und Demonstranten wegen Landfriedensbruch und Nötigung anklagte, und zum größten Teil verurteilte, hatte am 13. Dezember 2024 auch den Pressevertreter Michael von Lüttwitz wegen Nötigung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. stattzeitung.net war bei den meisten Prozessen im Gerichtssaal, und hat ausführlich über die zum Teil geradezu abenteuerlichen Urteile gegen die Bauern berichtet.

Beim Widerspruch gegen das Urteil gegen Michael von Lüttwitz ging es jedoch zusätzlich, und das ist gravierend, um die Pressefreiheit. Daher war es nur folgerichtig, gegen das „Biberacher Urteil“ Berufung einzulegen. stattzeitung.net wählte als Verteidigung die Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier, aus dem „Team Haintz“. Viktoria Dannenmaier und Markus Haintz sind Profis im Medienrecht.

Wie bereits in Biberach und unter genauso großer Beteiligung der Öffentlichkeit im vollbesetzten Gerichtssaal wurden auch am 20. Juli 2026 in Ravensburg fast 60 Minuten Polizeivideos in Augenschein genommen, die das Verhalten des Pressevertreters dokumentierten. Immer wieder sagte Richter Dr. Pohlmann, der Angeklagte stünde ganz überwiegend auf dem Bürgersteig, eine Nötigung sei nicht erkennbar. Daraus konnte man recht früh schließen, wohin der Hase laufen würde. Es ist unverzichtbar, explizit nochmals darauf hinzuweisen, dass die Richterin am Amtsgericht Biberach dieses Video-Material auch gesehen hat, die Faktenlage wohl aber offensichtlich nicht gelten ließ. „Ungeheuerlich“, urteilten damals Prozessbeobachter. Wie so oft in politischen Prozessen in Deutschland schien es in Biberach eine „Stallorder“ zu geben, die unter allen Umständen eingehalten werden musste.

Nach Aufforderung durch den Richter konnte der Angeklagte Michael von Lüttwitz gleich zu Beginn des Prozesses sein Statement abgeben, hier Auszüge daraus: „Nach einem Strafantrag meinerseits gegen einen Polizisten bei der Demonstration erhielt ich als Retourkutsche von der Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Nötigung. Aufgrund meiner Pressearbeit wurde ich verurteilt, weil ich angeblich mit bedingtem Vorsatz gehandelt hätte. Ich hatte keinen Vorsatz, auch keinen bedingten. Obwohl ich mich als Pressevertreter artikulierte, ignorierte der Polizist meine Hinweise und drohte mir letztlich mit Gewalt, indem er mir sagte, er zerschmettere meine Kamera, wenn ich weiterhin Fotos mache“.

Im Biberacher-Prozess sagte ein als Zeuge einvernommener Polizeibeamter, es habe eine Anzeige des Angeklagten gegen einen Polizeibeamten vorgelegen, wegen Nötigung und Körperverletzung, diese sei niedergeschlagen worden. Dadurch sei man erst auf den Pressefotografen aufmerksam geworden, und habe dann seitens der (von MP Kretschmann und Innenminister Strobl, Anm. der Redaktion) Sonderermittlungsgruppe gegen den Pressefotografen ermittelt. So kam das Ganze also zustande. Mithilfe einer Funkzellenabfrage, so der „Polizei-Zeuge“ habe man den Standort des Pressefotografen ermittelt. Das Hinzuziehen eines „Super-Recorders“ (für Audioaufnahmen, Sprachaufnahmen etc.) war bisher nicht Gegenstand des Verfahrens, und hätte so Rechtsanwältin Dannemaier auch sogleich ihrerseits einen Verwertungswiderspruch zur Folge gehabt.

Michael von Lüttwitz hatte Anzeige gegen Unbekannt erhoben, da ihm einerseits ein Polizist androhte, seine Kamera zu beschädigen, und er andererseits gesehen (und fotografiert) hatte, wie ein Polizeibeamter einem Demonstranten Pfefferspray geradewegs ins Auge schoss.

Hatte das Biberacher-Amtsgericht bei den „Bauern-Prozessen“ stets bestritten, dass es sich bei dem „Bauern-Protest“ um eine „Versammlung“ handelte, also um eine erlaubte Form des Protests gegen eine politische Veranstaltung, musste der Staatsanwalt in Ravensburg gleich zu Prozessbeginn zugestehen, dass es sich hierbei tatsächlich um eine „Versammlung“, und nicht, wie in Biberach verlautet, eine „Blockade“ gehandelt hatte. Dies ist eine gravierende Tatsache, die, wie stattzeitung.net bereits berichtet hat, im Grunde alle bisherigen „Biberacher-Urteile“ anfechtbar macht.

Die Menschenmenge der „Protestler“ am Aschermittwoch 2024 in der Biberacher Gigelbergstraße hatte lange Zeit immer noch mit einer Veranstaltung der „Grünen“ in der Biberacher Stadthalle gerechnet. Die Landwirte waren gekommen, um gegen die damals von der EU beschlossenen finanziellen Härten gegen die Bauern zu protestieren. Der damalige Landwirtschaftsminister Cem Özdemir war wie MP Kretschmann und weitere „Polit-Prominenz“ nach Biberach gekommen. Es war die Zeit, in der auch der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck aus „Angst“ vor ein paar Bauern sich nicht von einer Fähre traute. Da die „Bauern-Proteste“ in Biberach ganz überwiegend friedlich verliefen, und auch keine Polizisten verletzt wurden, hat die Absage der Veranstaltung in der Festhalle den Anschein einer Opfer-Stilisierung der grünen Partei, die in den damaligen Zeitraum passte. Dies alles muss im Zusammenhang gesehen werden.

Im Verlauf des Berufungsprozesses in Ravensburg nahm der studierte Biologe von Lüttwitz, der nach seinem Abschluss nicht im Lehramt, sondern gleich als Fachjournalist gearbeitet hatte, den Richter und die Anwesenden mit auf einen Exkurs durch seine Arbeit als Pressefotograf. Er erklärte Weitwinkelobjektive, und seine Suche nach einer guten Position für ein perfektes Bild. „Ich muss ja einen guten Standort wählen, sonst habe ich nur Hinterköpfe auf meinem Foto“, sagte Michael von Lüttwitz beispielsweise. Richter Pohlmann konnte ihm folgen, und im Bestreben für die Pressarbeit keinen Hinweis auf Nötigung erkennen, da sich der Fotograf komplett aus dem Geschehen der Straße heraushielt, und überwiegend sogar seitlich am Straßenrand stand. So konnte man dem Journalisten nicht unterstellen, er habe zwei Vorausfahrzeuge der „Grünen“ blockiert, die aufgrund der Menschenmenge in der Straße nicht ungehindert haben durchfahren können. Auch an den mit einigen Pflastersteinen errichteten Blockaden hatte von Lüttwitz absolut keinen Anteil. Bereits im Prozess in Biberach bezeichnete ein Polizeibeamter der als Zeuge geladen war, den Pressefotografen von Lüttwitz als nicht aggressiv, sondern als passiv. Was aber beim Urteil der Richterin alles keine Rolle spielte.

Die nun wiederum in Ravensburg vorgeladenen drei Polizeibeamten konnten zur Sache als solches auch wieder wenig beitragen, da zwei von ihnen gar nicht vor Ort, und der Dritte mit dem anfertigen der Polizeivideos beschäftigt war.

Obwohl der Staatsanwalt sein Plädoyer immer wieder auf verschiedene Zeitabschnitte des Polizeivideos lenkte, war darauf kein Fehlverhalten des Pressefotografen erkennbar. Noch nicht einmal bei einem Zeitraum, den er anführte, der aber gar nicht Gegenstand der Verhandlung war, wie Verteidigerin Dannenmaier sogleich einwarf.

Eine Grundabwägung zur Effektivität der Gefahrenabwehr gegen die Pressefreiheit, diese könne sich auch gegen die Allgemeinheit und Nichtstörer richten, die potentiell zu Störern werden könnten, wollte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer erkennen – und damit den Tatbestand der Nötigung erfüllt sehen. Dies verfing nicht beim vorsitzenden Richter, der in seiner Urteilsbegründung dem Plädoyer der Verteidigung folgte. Dies kann man, obwohl gründlich ausgearbeitet, wie folgt zusammenfassen: „Der Angeklagte hat niemanden genötigt“.

Es gibt wenig, das gegen ihn spricht, so Richter Pohlamnn, der mit seinem Freispruch das Biberacher Gerichtsurteil vom 13. Dezember 2024 aufhob. Michael Freiherr von Lüttwitz war als Journalist vor Ort, und hat sich maximal kurz auf der Straße aufgehalten. Das reicht nicht für den Vorwurf der Gewaltausübung, so sein abschließendes Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, der Staatsanwalt geht in Revision, was aber laut Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier nur eine Formsache ist.

Ein bedeutsamer Freispruch: Ein Pressevertreter muss nicht die Polizei um Erlaubnis fragen, was, wann und wie er seine Arbeit macht. Sofern er niemanden stört, hat er Handlungsfreiheit. Das bedeutet Pressefreiheit. Dies gilt jetzt nach dem Ravensburger-Urteil auch für Oppositionsmedien, wenn die sich an journalistische Spielregeln halten.

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Von wegen Fake News: Internierung von Quarantäne-Verweigerern in Sachsen bestätigt

23. Juli 2026 um 15:00

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Über geplante Internierungen für Quarantäne-Verweigerer in Sachsen waren in der Vergangenheit wiederholt scharfe Debatten entbrannt: Die SPD-Gesundheitsministerin behauptete, solche Pläne hätte es nie gegeben und es handele sich um Fake News. Nun wurde dank einer AfD-Anfrage publik: Die Regierung hatte zwischenzeitlich tatsächlich mehrere Personen wegen Quarantäne-Verstößen in einer Einrichtung zwangsuntergebracht. Eine betroffene Person war erst 14 Jahre alt.

In der Vergangenheit hatte die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD, bis Juni 1989 war sie übrigens in der SED) wacker behauptet, es habe zu keinem Zeitpunkt Pläne gegeben, Quarantäne-Verweigerer zu internieren. Die „Welt“ berichtete schon im April 2020 davon, dass in Psychiatrien gesperrt werden sollte, wer den Quarantänevorgaben nicht nachkomme. Der MDR hatte unter Berufung auf das Sozialministerium gemeldet, dass die Landesregierung in vier psychiatrischen Krankenhäusern insgesamt 22 Zimmer freigeräumt habe. Köpping wurde zitiert: „Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen.“

Daraufhin beklagte Köpping Fake News und beteuerte, das wäre „NIE geplant“ gewesen. In der Stellungnahme wurde allerdings wörtlich betont: „Es ging nie um Psychiatrie!“ Zwangsabsonderung in anderen „Räumen“, etwa in Krankenhäusern, schloss man nicht aus. Das könnten aber nur Gerichte anordnen, so hieß es.

Dokument widerspricht SPD-Gesundheitsministerin

Vor wenigen Monaten veröffentlichte die Journalistin Claudia Jaworski ein Dokument des Sächsischen Krankenhauses Arnsdorf, wonach das Sozialministerium Sachsen die Klinik mit Erlass vom 8. April 2020 beauftragt habe, „6 Plätze für nicht-medizinische Quarantäne-Verweigerer einzurichten und ab dem 09.04.2020 vorzuhalten“. Es handelt sich hier um eine psychiatrische Klinik, was auch in den Anweisungen angemerkt wurde. Dort hieß es:

„Sofern sich internistische Krankheitszeichen der Covid-19-Infektion einstellen, erfolgt eine körperliche Untersuchung und fortan die mit den Mitteln des psychiatrischen Krankenhauses mögliche Behandlung der Covid-19-Krankheitszeichen.“

Daraus geht auch hervor, dass die internierten Personen nicht einmal Krankheitszeichen aufweisen mussten. Die Klinik bestätigte die Echtheit des Dokuments gegenüber NIUS.

In einem Statement des Ministeriums wurde dem Medium gegenüber betont, es wären „unseres Wissens“ nie Personen dort untergebracht worden und es sei um einen „abgetrennten Teil des Landeskrankenhauses“ gegangen, „der nicht Teil der psychiatrischen Klinik gewesen wäre“. Man betonte abermals, dass Behauptungen, Quarantäne-Verweigerer würden in die Psychiatrie eingewiesen, „verleumderisch und falsch“ wären. Die Bürger können sich an dieser Stelle fragen, ob der Skandal wirklich in der Örtlichkeit der Internierung liegt, wie das Sozialministerium impliziert – oder nicht doch eher in der Internierung selbst.

Die Klinik gab an, der zugrunde liegende Erlass wäre schon am 11. April 2020 wieder aufgehoben worden, weswegen die Verfahrensanweisung nie Gültigkeit erlangt habe.

Internierungen durch AfD-Anfrage bestätigt

Also gab es in Sachsen keine Internierungen? Offenbar doch. Eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Prantl im Landtag brachte nun ans Licht: Vier Menschen wurden tatsächlich wegen Quarantäneverstößen in einer Einrichtung des Freistaates untergebracht. Betroffen waren Personen im Alter von 14, 21, 26 und 62 Jahren. Sie wurden zwischen vier und 13 Tagen festgehalten. Sachsen hatte dazu eine Einrichtung im Dresdner Hammerweg hergerichtet. Das sächsische Innenministerium berief sich in der Beantwortung auf das Infektionsschutzgesetz.

Screenshot Anfrage-Beantwortung, Drs.-Nr.: 8/7280

Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes legt fest, dass Personen, die entsprechenden Anordnungen nicht nachkommen oder bei denen basierend auf bisherigem Verhalten davon auszugehen sei, dass sie ihnen nicht nachkommen werden, „zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern“ seien.

Die Einrichtung am Hammerweg 26 in Dresden wurde nach einer Verständigung im Kabinett vom 12. Februar 2021 bis zum 22. März 2022 vorgehalten. Möbel und technische Ausstattung sollen 19.230,61 Euro gekostet haben; die Gesamtkosten kann die Staatsregierung aber nicht beziffern, weil sie nicht gesondert erfasst wurden.

„Freiheitsberaubung“

Scharfe Kritik kommt nun unter anderem vom BSW: Hier spricht man rundheraus von Freiheitsberaubung.„Die Staatsregierung hat nicht nur über Zwangsunterbringungen gesprochen, sondern Menschen tatsächlich ihrer Freiheit beraubt – sogar einen 14-Jährigen. Wer eine solche Maßnahme anordnet, muss ihre Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Kosten lückenlos belegen“, prangerte der BSW-Abgeordnete Jens Hentschel-Thöricht an. Das sei bis heute nicht geschehen. Köppings Darstellung zu den Planungen in Arnsdorf hält er für nicht mehr glaubwürdig.

Sozialministerin Köpping müsse sämtliche Erlasse, Weisungen und Abstimmungen offenlegen. Insbesondere müsse geklärt werden, wer die Unterbringung des 14-Jährigen anordnete, welche milderen Mittel geprüft wurden und wie das Kindeswohl berücksichtigt wurde, so Hentschel-Thörichts Forderung: „Die SPD und die damaligen politischen Unterstützer der Corona-Zwangspolitik dürfen ihre Verantwortung nicht länger verdrängen.“

(Auszug von RSS-Feed)
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