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Heute — 02. Februar 2026

Urteil in Würzburg AfD-Abgeordneter Halemba in zwei von vier Anklagepunkten freigesprochen

02. Februar 2026 um 12:26

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Der AfD-Abgeordnete Daniel Halemba gibt nach der Urteilsverkündung ein Statement vor dem Amtsgericht Würzburg.Das Amtsgericht hat Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen verurteilt. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung dagegen wurde der 24-Jährige freigesprochen.

Das Amtsgericht Würzburg spricht den AfD-Abgeordneten Daniel Halemba in zwei Punkten frei. Wegen Nötigung und Geldwäsche wird er jedoch zu einer Geldstrafe verurteilt. Welche Folgen hat das für seine Zukunft in der Partei?

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Azubis sexuell belästigt: Ausbilder der Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

02. Februar 2026 um 07:10

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Er sollte neue Mitarbeitende des Servicebereichs der Staatsanwaltschaft schulen, stattdessen soll er sie betatscht und sich ihnen unsittlich genähert haben: Für seine Taten wurde Justizhauptsekretär der Hamburger Staatsanwaltschaft Klaus J. bereits verurteilt. Doch der 59-Jährige will das Urteil nicht akzeptieren. Jetzt geht der Fall in die nächste Runde.

Die Taten sollen sich zwischen Januar und April 2023 ereignet haben – in der Auszubildenden-Geschäftsstelle der Hamburger Staatsanwaltschaft, wo Klaus J. junge Mitarbeiterinnen betreute. Laut Anklage soll der 59-Jährige mehrere Frauen in sexueller Absicht berührt, mit Kosenamen angesprochen und kommentiert haben, wie sie aussehen. Nachdem das Amtsgericht Hamburg ihn im Oktober 2024 wegen sexueller Belästigung in 15 Fällen verurteilt hatte (angeklagt war er in 19 Fällen), hat er nun Berufung eingelegt.

Eine Auszubildende erzählte damals vor Gericht, sie habe sich lange Zeit nicht getraut, etwas zu sagen: „Ich sage lieber nichts – ich bin ja noch in der Probezeit.“ Der Mann war schließlich ihr direkter Vorgesetzter – und Mitglied des Personalrats. Die Angst vor Konsequenzen war groß.


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Eine besonders belastende Szene spielte sich ihrer Aussage zufolge in einem Supermarkt ab, den sie zusammen während der Mittagspause aufsuchten. Dort habe sich J. von hinten genähert, ihr an den Po gefasst und gefragt: „Hast du dir was Schönes ausgesucht?“ „Ich hatte Angst“, sagte die Frau im Prozess. Der Angeklagte bestritt die Tat vor Gericht und behauptete stattdessen, er habe sie eventuell „versehentlich mit dem Einkaufskorb berührt“.

Justizhauptsekretär der Hamburger Staatsanwaltschaft erneut vor Gericht

Auch am Arbeitsplatz sollen die Frauen immer wieder bedrängt worden sein. Eine Zeugin erzählte, sie habe sich im Büro eine Art „Schutzwall“ aus Möbeln gebaut, um Abstand zu halten. Eine andere brach ihre Ausbildung nach der Station bei J. ganz ab.

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Zunächst war der Beamte per Strafbefehl zu 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden – doch Klaus J. legte Einspruch ein. In der folgenden Hauptverhandlung erhöhte das Amtsgericht die Strafe auf 140 Tagessätze. Doch auch dieses Urteil will J. nicht akzeptieren.

Jetzt geht der Fall in die Berufung. Am Montag wird er erneut vor dem Hamburger Landgericht verhandelt. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe ist der Justizhauptsekretär, der seit 1997 in der Staatsanwaltschaft beschäftigt ist, vom Dienst suspendiert.

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Gestern — 01. Februar 2026

Tötungsdelikt in Lüneburg – Haftbefehl gegen 18-Jährigen erlassen

01. Februar 2026 um 09:45

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Haftbefehl gegen 18-Jährigen nach Tötungsdelikt erlassen

Lüneburg (ots) – Eine Richterin des Amtsgerichts Soltau hat am 31. Januar 2026 einen Haftbefehl wegen Totschlags gegen einen 18-Jährigen aus Lüneburg erlassen.

Tatablauf und Beteiligte

Am 30. Januar 2026 kam es gegen 13:30 Uhr zu einem Streit zwischen dem 18-Jährigen und einem 27-Jährigen in einem Mehrfamilienhaus. Im Verlauf dieses Streits erlitt der 27-Jährige schwerwiegende Stichverletzungen und verstarb trotz Notversorgung noch am Nachmittag im Lüneburger Klinikum.

Die Polizei fand ein Küchenmesser, das als mutmaßliches Tatwerkzeug gilt.

Ermittlungen

Die Ermittler des Fachkommissariats für Tötungsdelikte und der Spurensicherung führten gemeinsam mit der Tatortgruppe Lüneburg am gleichen Tag mehrere Maßnahmen durch. Der Leichnam des Verstorbenen wurde in Hamburg obduziert.

Zusätzlich wurde am 30. Januar ein 40-Jähriger vorläufig festgenommen. Nach weiteren Ermittlungen und Vernehmungen konnte gegen ihn kein dringender Tatverdacht bekräftigt werden, weshalb er am 31. Januar in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg freigelassen wurde.

Die Ermittlungen zu den Hintergründen und dem Hergang der Auseinandersetzung dauern an.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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Google mit außergerichtlicher Einigung nach Klagen mit „Abhörbeweisen“

31. Januar 2026 um 07:00
ELA

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Google hatte nunmehr mit 68 Millionen Dollar eine Klage abwenden können, nachdem behauptet worden war, man habe seitens des Konzerns heimliche Aufzeichnungen von Nutzern gemacht. Damit konnte eine Sammelklage beigelegt werden, in der es sich um heimliche Aufzeichnungen auf Smart-Geräten von Nutzern gehandelt hatte.

Mit 68 Mio. Dollar die Wogen geglättet

Google hatte sich also bereit erklärt, 68 Millionen Dollar zu zahlen, um eine Sammelklage beizulegen, in der es beschuldigt wurde, heimlich Nutzer von Smart-Geräten aufgezeichnet zu haben, so ein Gerichtsdokument, das am 23. Jänner in Nordkalifornien eingereicht worden war, wie auch thehill.com berichten konnte.

Der Fall dreht sich um das Google Assistant-Tool, das nur aufzeichnen soll, wenn sogenannte Hot-Word-Phrasen wie „Hey Google“ oder „Okay Google“ verwendet werden oder wenn Jemand manuell einen Knopf auf dem Gerät drückt.

Die Klage behauptet allerdings, Google habe unangemessen begonnen, persönliche Gespräche aufzunehmen, obwohl kein „heißes Wort“ verwendet wurde, ohne dass Besitzer von Google-Smartphones, Heimlautsprechern, Laptops, Tablets, Chromecast-Mediaplayern und sogar kabellosen Kopfhörern davon gewusst hatten.

Auch Apple mit 95 Mio. Dollar Klage abgewandt

Nutzer hatten sich beschwert, dass sie aufgrund ihrer Äußerungen mit Werbung gezielt überschwemmt wurden, selbst wenn sie ihre Smart-Geräte nicht mit einem „heißen Wort“ aktiviert hatten, berichtete dazu auch Reuters. Google, das freilich keine Schuld anerkannt hatte, erklärte sich laut Gerichtsunterlagen zu einer Einigung bereit, um die „Unsicherheit, das Risiko, die Kosten, die Unannehmlichkeiten und Ablenkungen“ eines langwierigen Gerichtsstreits vermeiden zu können.

Die vorläufige Einreichung vor dem Bundesgericht in San Jose, Kalifornien, muss somit nun von der US-Bezirksrichterin Beth Labson Freeman genehmigt werden. Es war zunächst nicht klar gewesen, wie viel einzelne Kläger nach Anwaltskosten und anderen Kosten erhalten würden. Apple hatte sich allerdings ebenfalls bereit erklärt, eine ähnliche Klage bezüglich seines Assistenten Siri über 95 Millionen Dollar beizulegen.




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Vermisstenfahndung nach 14-Jähriger aus Hamburg-Bramfeld – Polizei bittet um Hinweise

30. Januar 2026 um 14:55

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Öffentliche Fahndung nach vermisster 14-Jähriger in Hamburg-Bramfeld

Hamburg (ots) – Die 14-jährige Ranin Abbas wird seit dem 17. Januar 2026 aus dem Stadtteil Bramfeld vermisst. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Suche.

Vermisstenanzeige und Suchmaßnahmen

Am besagten Tag erschien die Jugendliche nicht wie mit ihrer Mutter vereinbart an dem Treffpunkt. Daraufhin erstattete die Erziehungsberechtigte eine Vermisstenanzeige bei der Polizei. Im Zuge der durchgeführten Suchmaßnahmen erhielten die Beamten Hinweise auf mögliche Aufenthaltsorte der 14-Jährigen, die jedoch nicht zu ihrem Auffinden führten. Bis zur Mitte dieser Woche bestand zudem telefonischer oder persönlicher Kontakt Dritter mit der Jugendlichen.

Öffentlichkeitsfahndung

Ein Richter am Amtsgericht hat eine Anordnung zur Öffentlichkeitsfahndung erlassen, da das Mädchen aufgrund einer Erkrankung dringend auf Medikamente angewiesen ist.

Beschreibung des Mädchens

Ranin Abbas wird wie folgt beschrieben:

  • scheinbares Alter: 14-15 Jahre
  • Größe: etwa 155 cm
  • Augenfarbe: braun
  • Statur: schlank
  • Haarfarbe: lange braune Haare
  • Bekleidung: schwarzes T-Shirt, schwarze Hose und schwarze Jacke

Ermittlungsstand und Hinweise

Das Landeskriminalamt der Region Nord (LKA 145) hat die Ermittlungen übernommen. Personen, die Hinweise auf den Aufenthaltsort des Mädchens haben, werden gebeten, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden. Sollte die Vermisste gesehen werden, ist der polizeiliche Notruf unter 110 zu kontaktieren.

Bildunterschrift: VP 14-Jährige

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Mord-Urteil in Hannover - Nachbar ersticht Pflege-Azubi

23. Januar 2026 um 17:23

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Eiskalt ging er auf die junge Frau los, rammt ihr ein Messer ins Herz.
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Liebesbetrug! - Falscher Arzt schickte Emojis, sie 160.000 Euro

20. Januar 2026 um 13:07

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Hannover – Die Stunden ihrer Einsamkeit schienen gezählt. Eine alleinstehende Pensionär...
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Zunahme von Extremismus in Deutschland erfordert verstärkte Ermittlungsressourcen und rechtliche Maßnahmen

22. März 2025 um 11:20

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DPolG Niedersachsen: Verfassungsschutz und Polizei im Kampf gegen rechte und linke Gewalt stärken

Hannover – Der Anstieg rechtsmotivierter Gewalt in Deutschland wird von der DPolG Niedersachsen als besorgniserregend angesehen. Er zeigt eine alarmierende Tendenz, die unser gesellschaftliches Klima belastet. Gleichzeitig muss auch die Bedrohung durch linksmotivierte Gewalt im Fokus bleiben, weil beide Formen des Extremismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Werte unserer Demokratie gefährden.

Das kürzlich veröffentlichte Urteil gegen die linksextremistische Lina Engel, das jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt hat, verdeutlicht die Notwendigkeit, jegliche Form von Extremismus mit aller Konsequenz zu verfolgen. Der BGH hat klarstellend betont, dass linke und rechte Straftaten gleichermaßen verwerflich sind und eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesellschaft darstellen.

Patrick Seegers, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen, äußerte: „Die Ränder des politischen Spektrums dürfen nicht die Mitte dominieren und dadurch unsere Demokratie untergraben. Es ist an der Zeit, dass die demokratische Gesellschaft für ihre Werte einsteht, die uns vereinen. Jeglicher Extremismus hat keinen Platz in unserem Land.“ Seegers betonte auch: „Wir müssen den Blick weiterhin schärfen, statt auf beiden Augen blind zu sein.“

Notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus

Um diesen Herausforderungen effektiv begegnen zu können, ist es unerlässlich, dass die Ermittlungsbehörden mehr Personal, Kompetenz und rechtliche Möglichkeiten erhalten. Nur so können wir sowohl auf die akuten Bedrohungen reagieren als auch präventiv gegen diese gefährlichen Ideologien angehen.

Zu den notwendigen Maßnahmen zählen:

  • Erhöhung der personellen Ressourcen in den Sicherheitsbehörden, um intensivierte Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen.
  • Ausbildung und Fortbildung der Einsatzkräfte, um die Sensibilität für extremistische Bedrohungen zu schärfen – sowohl von rechts als auch von links.
  • Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine schnellere und effektivere Verfolgung extremistischer Straftaten sicherzustellen.

Seegers fordert abschließend: „Niemand braucht jetzt politische Moralisten. Was wir benötigen, ist solide Politik, mit dem Willen, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen und dadurch unsere Demokratie zu stärken. Nur durch ein gemeinsames Handeln können wir Extremismus in jeglicher Form entschlossen entgegentreten.“

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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Mann teilt Karikatur auf Instagram – 4000 Euro Strafe

06. März 2025 um 18:07

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Wegen einer volksverhetzenden antiisraelischen Karikatur im sozialen Netzwerk Instagram ist ein Mann von einem Hamburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Der Entscheidung vom Donnerstag zufolge muss der 34-Jährige als Auflage außerdem eine Geldbuße von weiteren 1000 Euro bezahlen, wie eine Gerichtssprecherin in der Hansestadt mitteilte.

Wie das Gericht feststellte, hatte der Mann knapp zwei Wochen nach dem Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 eine Karikatur auf Instagram geteilt, die das Vorgehen israelischer Streitkräfte im Gazastreifen mit nationalsozialistischen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg verglich.

Trotz Hakenkreuz und Verharmlosung: Angeklagter legt Einspruch ein

Die Karikatur zeigte einen Soldaten mit israelischem Hoheitsabzeichen, der ein Gewehr auf eine am Boden liegende Frau richtet. In einem Spiegel erblickte dieser zugleich einen Soldaten mit Hakenkreuzarmbinde, der einen Mann bedroht. Laut Anklage stellt das Bild einen Vergleich dar, der das einmalige Ausmaß nationalsozialistischer Völkermordpolitik herunterspielt.



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Das Amtsgericht folgte dieser Auffassung und stufte die Verbreitung als strafbare Volksverhetzung in Tateinheit mit dem Verwenden von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen ein. Letzteres bezieht sich auf das in der Karikatur abgebildete Hakenkreuz.

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Der Angeklagte hätte sich vor der Veröffentlichung über die Rechtslage zur Meinungsfreiheit bei Bezügen zur NS-Vergangenheit vergewissern müssen, betonte das Gericht laut Sprecherin. Auch dass er den fraglichen Post nur wenige Tage nach dem Hamas-Angriff auf Israel absetzte, habe für das Urteil eine Rolle gespielt. Zur Verhandlung kam es, weil der Beschuldigte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte. (bro/cfm)

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Zahlreiche Delikte in Lüneburg und Uelzen: Körperverletzung, Diebstähle und illegaler Cannabisanbau festgestellt

20. Februar 2025 um 21:16

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Aktuelle Polizeimeldungen aus Lüneburg, Lüchow-Dannenberg und Uelzen

Lüneburg:

Körperverletzung

Am 19.02.2025, gegen 14:30 Uhr, rempelte ein 25-Jähriger in der Straße Neue Sülze zunächst eine 51 Jahre alte Frau an und verfolgte diese ein Stück auf ihrem Weg. Als ein 51 Jahre alter Mann ein Foto von diesem fertigte, warf der 25-Jährige ein Gitter in Richtung der beiden 51-Jährigen und versuchte sie weiter anzugreifen. Er konnte bis zum Eintreffen der Polizeibeamten festgehalten werden. Der Mann wurde anschließend in Gewahrsam genommen.

Diebstahl aus Bekleidungsgeschäft

Am 19.02.2025, gegen 11:00 Uhr, begab sich ein 25 Jahre alter Mann mit zwei Jacken in die Umkleidekabine eines Bekleidungsgeschäfts in der Glockenstraße und verließ diese mit nur einer Jacke. Ein Mitarbeiter beobachtete ihn dabei und sprach ihn darauf an. Die fehlende Jacke, im Wert von rund 70 Euro, trug der 25-Jährige unter seiner eigenen Jacke. Es wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Diebstahl aus Bekleidungsgeschäft – Sicherungsalarm ausgelöst

Eine Jugendliche steckte am 19.02.2025, gegen 13:30 Uhr, Kleidung im Wert von rund 90 Euro in ihre Handtasche und wollte das Geschäft in der Großen Bäckerstraße verlassen. Dabei lösten die befestigten Sicherungen die Alarmanlage am Ausgang aus. Eine Mitarbeiterin kam hinzu und stellte den Diebstahl fest. Die Jugendliche wurde an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.

Diebstahl eines Portemonnaies

Während eines Einkaufs in der Willy-Brandt-Straße am 19.02.2025, zwischen 11:00 Uhr und 11:45 Uhr, entwendete eine unbekannte Person das Portemonnaie aus der Tasche einer 56 Jahre alten Frau. Ihr entstand ein Schaden von rund 40 Euro.

Verkehrsunfallflucht

In der Nacht vom 18.02.2025 auf den 19.02.2025 touchierte eine unbekannte Person mit ihrem Fahrzeug einen auf einem Parkstreifen am Straßenrand der Straße Am Schifferwall abgestellten PKW Renault. Anschließend entfernte sich das verursachende Fahrzeug in unbekannte Richtung.

Lüchow-Dannenberg:

Einbruch in Werkstatt

Am 19.02.2025, gegen 20:15 Uhr, schlug eine unbekannte Person ein Fenster zu einer Werkstatt in der Straße Prießeck ein. Nachdem die Person beobachtet und angesprochen wurde, flüchtete sie in noch unbekannte Richtung. Diebesgut ist bislang nicht bekannt.

Suche nach einem vermissten Mann

Am Mittag des 19.02.2025, gegen 17:00 Uhr, verließ ein 19-Jähriger eine Einrichtung in der Domänenstraße in Schnega. Aufgrund der leichten Bekleidung des Mannes sowie der kalten Temperaturen wurden umfangreiche Suchmaßnahmen unter der Beteiligung der Feuerwehr, eines Polizeihubschraubers und Flächenspürhunden eingeleitet. Gegen 22:00 Uhr konnte der Heranwachsende am selbigen Tage aufgrund von Hinweisen auf einem Feld im Bereich Külitz/Warpke wieder angetroffen werden. Er war unterkühlt und wurde medizinisch begutachtet.

Uelzen:

Fahren unter Einfluss – Durchsuchung

Am 19.02.2025, gegen 10:00 Uhr, wurde ein PKW Ford von der Polizei festgestellt und in der Straße Bohldamm kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass die 35 Jahre alte Fahrzeugführerin unter dem Einfluss von Kokain stand. Es wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Im weiteren Verlauf händigte der 34 Jahre alte Beifahrer den Polizeibeamten Cannabis aus. Bei einer anschließenden Durchsuchung des PKW der 35-Jährigen und der Wohnung des 34-Jährigen in Uelzen wurden nicht geringe Mengen an Cannabis aufgefunden. Es wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Einbruch in Kleingarten

In der Nacht vom 18.02.2025 auf den 19.02.2025 verschafften sich Unbekannte durch Aufbrechen einer Tür Zutritt zu einem Gartenhaus in der Straße Hauenriede. Sie entwendeten einen Fernseher im Wert von wenigen hundert Euro.

Einbruch in Imbiss

Unbekannte Täter verschafften sich am 19.02.2025 im Zeitraum zwischen 03:30 Uhr und 08:00 Uhr Zutritt zu einem Imbiss in der Veerßer Straße, indem sie eine Tür aufhebelten. Sie entwendeten Bargeld im unteren dreistelligen Bereich. Es wurden Spuren gesichert.

Einbruch in zwei nebeneinanderstehende Transporter

Am Morgen des 19.02.2025 zwischen 9:30 Uhr und 12:45 Uhr brachen Unbekannte in zwei nebeneinander geparkte Transporter Mercedes in einem Feldweg zwischen den Ortschaften Niendorf und Vorwerk ein, indem sie jeweils ein Fenster öffneten. Es wurden zwei Rucksäcke samt Inhalt und zwei Ipads erlangt. Der daraus entstandene Schaden beläuft sich auf mehrere hundert Euro.

Verkehrsunfall mit zwei Leichtverletzten

Am 19.02.2025, gegen 06:30 Uhr, befuhr eine 19 Jahre alte Fahrerin eines PKW Peugeot die Vorwerker Straße. An der Kreuzung Alte Dorfstraße übersah sie eine vorfahrtsberechtigte 57 Jahre alte Fahrerin eines PKW Hyundai und kollidierte mit dieser. Beide Fahrzeugführerinnen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt.

Cannabispflanzen aufgefunden

Im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen des Kriminal- und Ermittlungsdienstes in Uelzen wurde durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg ein Durchsuchungsbeschluss beantragt. Dieser bezog sich auf die Wohnung eines 39 Jahre alten Mannes im Uelzener Stadtgebiet. Hintergrund waren Hinweise zu einem möglichen illegalen Anbau von Cannabis. Nachdem das Amtsgericht Uelzen einen Durchsuchungsbeschluss erlassen hat, begaben sich die Ermittlerinnen und Ermittler gestern Mittag zu der Wohnung und durchsuchten diese. Dabei wurden rund ein Dutzend Cannabispflanzen sowie professionelles Equipment aufgefunden. Die Polizei ermittelt auch wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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