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Gestern — 28. Juli 2026

30-Jähriger bei Unfall auf Landesstraße 140 im Alten Land tödlich verletzt

28. Juli 2026 um 06:53

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Stade (ots) – Ein 30-jähriger Autofahrer ist gestern Abend bei einem Unfall auf der Landesstraße 140 im Alten Land ums Leben gekommen.

Der 30-jährige Buxtehuder war gegen 20:40 Uhr mit seinem VW Up von Jork in Richtung Hamburg unterwegs, als er auf gerader Strecke aus bisher ungeklärter Ursache nach rechts in den Grünstreifen geriet und nach etwa 15 Metern frontal gegen einen Baum prallte.

Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Auto zurück auf die Fahrbahn geschleudert und blieb schwer beschädigt stehen. Erste Helfer und Feuerwehrleute zogen den Fahrer aus dem Wrack und begannen mit der Wiederbelebung; auch der Rettungshubschrauber Christoph 29 sowie Notarzt und Notfallsanitäter konnten das Leben des 30-Jährigen nicht retten. Er erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen.

Weil zunächst von einem möglichen Fahrzeugbrand ausgegangen wurde, alarmierte die Leitstelle die Ortswehren Hove, Moorende, Königreich, Estebrügge, Borstel und Jork; insgesamt etwa 80 Einsatzkräfte rückten an. Die Feuerwehr unterstützte den Rettungsdienst, sicherte das Fahrzeug ab und nahm auslaufende Betriebsstoffe auf.

Der VW wurde bei dem Unfall total beschädigt, der Gesamtschaden wird auf etwa 10.000 Euro geschätzt. Die L140 blieb während der Rettungs- und Bergungsmaßnahmen sowie der Unfallaufnahme und Aufräumarbeiten bis in die Nachtstunden voll gesperrt; der Verkehr wurde umgeleitet, größere Behinderungen traten nicht auf.

Fotos sind in der digitalen Pressemappe der Polizeiinspektion Stade verfügbar.

Bildunterschrift: Unfallfahrzeug Jork

Original-Content: Polizeiinspektion Stade, übermittelt durch news aktuell

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(Auszug von RSS-Feed)
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Unfall in Kaltenmoor: E-Scooter mit defekter Bremse stößt gegen Fußgänger

26. Juli 2026 um 15:36

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Lüneburg (ots) – Im Zuständigkeitsbereich der Polizei Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen kam es am Wochenende zu mehreren Einsätzen, darunter ein Unfall zwischen einem E‑Scooter und einem Fußgänger in Kaltenmoor sowie mehrere Brände in und um Lüneburg.

Am Freitagabend kollidierte im Stadtteil Kaltenmoor ein E‑Scooter mit einem Fußgänger. Wegen technischer Mängel war die Bremsfunktion des Scooters stark beeinträchtigt, so dass der Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden konnte. Bei der Aufnahme stellten die Einsatzkräfte zudem fest, dass kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug bestand.

Mehrfach rückten Polizei und Feuerwehr wegen Bränden aus: Samstagmorgen wurde eine Mülltonne vor einem Wohnhaus in Kaltenmoor durch Feuer völlig zerstört. Ebenfalls am Vormittag brannte es entlang der B209 zwischen Oerzen und Lüneburg‑Rettmer auf einer Fläche von etwa 10 m²; die Feuerwehr löschte den Brand, die B209 war während der Maßnahmen einseitig gesperrt. Am Samstagnachmittag meldete die Polizei außerdem eine Sachbeschädigung durch Feuer an einem Holzsteg in Ochtmissen, wo offenbar ein Grill benutzt wurde. Die Polizei bittet um Hinweise zur Brandentstehung.

Am Samstagmittag bemerkte eine Bewohnerin in Handorf einen Mann an ihrer Haustür und verhinderte durch lautes Rufen einen Einbruch; der Mann flüchtete. Am Samstagnachmittag auf der B4 zwischen Melbeck und Grünhagen brachten aufmerksame Verkehrsteilnehmer ein auffällig fahrendes Auto zum Stehen; bei der Fahrerin bestand der Verdacht auf einen medizinischen Notfall, ein Rettungswagen wurde alarmiert.

Am Sonntagmorgen eskalierte auf dem Bahnhofsvorplatz in Lüneburg ein Streit zwischen drei Frauen: Eine 22‑Jährige setzte Pfefferspray gegen eine 23‑ und eine 24‑Jährige ein, beide wurden leicht verletzt. Eine der Verletzten warf daraufhin eine Glasflasche, durch Glasscherben zog sich die Hauptangreiferin ebenfalls leichte Verletzungen zu.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag kam es zu wiederholten Einbrüchen in einen Snackautomaten in der Straße Am Schwalbenberg; mehrere Personen entwendeten gewaltsam Ware, die Glasscheibe wurde stark beschädigt. Auch hier nimmt die Polizei Hinweise entgegen.

In Lüchow geriet am Samstagnachmittag beim Verbrennen von Unkraut ein angrenzendes Gebüsch in Wustrow in Brand; der Hauseigentümer löschte den Kleinbrand selbst. Am frühen Samstagabend endete in Lüchow ein Familienstreit damit, dass ein 29‑Jähriger aus der Samtgemeinde Lüchow diverse Gegenstände im Garten des Geschädigten zerstörte und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten wurde; wegen deutlicher Alkoholisierung und aggressiven Verhaltens wurde der Mann in Gewahrsam genommen.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag brachen zwei bislang unbekannte Täter in ein Wohnhaus in Gartow ein, durchwühlten Habseligkeiten und flüchteten, als ein Hausbewohner sie bemerkte.

In Uelzen fuhr am Samstag, 25.07.2026, gegen 19:00 Uhr ein 73‑jähriger Mann aus Uelzen sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Medikamenten und Alkohol. Ein Atemalkoholtest ergab 1,98 Promille; daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin‑Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, übermittelt durch news aktuell

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IStGH feuert Chefankläger Karim Khan

25. Juli 2026 um 12:00

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Der Internationale Strafgerichtshof hat erstmals in seiner Geschichte einen amtierenden Chefankläger abgesetzt. Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten stimmte für die Entlassung Karim Khans wegen „schweren Fehlverhaltens“ und einer „schweren Pflichtverletzung“. Damit verliert ausgerechnet jener Mann sein Amt, der den Anspruch erhob, Staats- und Regierungschefs souveräner Länder in aller Welt zur Rechenschaft zu ziehen.

82 der 125 Mitgliedstaaten des als Instrument der Globalisten dienenden Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) unterstützten am Freitag bei einer geheimen Abstimmung in New York die Absetzung des britischen Juristen pakistanischer Abstammung, Karim Khan. Khan hatte den Posten 2021 übernommen und sollte ursprünglich neun Jahre amtieren. Noch nie zuvor war ein Chefankläger des 2002 gegründeten Tribunals vorzeitig aus seinem Amt entfernt worden.

Auslöser waren die Anschuldigungen einer früheren Mitarbeiterin, die Khan sexuelles Fehlverhalten und den Missbrauch seiner Machtposition vorwarf. Nach den von Associated Press und Reuters eingesehenen Unterlagen bestand zwischen beiden eine sexuelle Beziehung. Khan soll zudem versucht haben, die Frau davon abzuhalten, ihre Beschwerde weiterzuverfolgen. Ein Untersuchungsbericht kam zu dem Ergebnis, dass der Chefankläger schweres Fehlverhalten begangen habe. Khan bestreitet die Vorwürfe und erklärt, das Verfahren gegen ihn sei unfair und rechtswidrig geführt worden.

Bereits seit Mai 2025 ließ Khan seine Amtsgeschäfte ruhen, im Juni 2026 wurde er offiziell suspendiert. Seine Verteidiger verwiesen darauf, dass ein externes Richtergremium nicht genügend Beweise für eine strafrechtliche Verurteilung jenseits vernünftiger Zweifel gesehen habe. Für eine politische und disziplinarische Absetzung galt jedoch ein anderer Maßstab. Die Mitgliedstaaten hielten die Feststellungen offenbar für schwerwiegend genug, um Khan endgültig aus dem Amt zu entfernen.

Der tiefe Fall des Chefanklägers trifft eine Institution, deren Glaubwürdigkeit ohnehin schwer beschädigt ist. Unter Khan beantragte der IStGH Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. Gerade das Vorgehen gegen Israel führte zum offenen Konflikt mit Washington. Die Trump-Regierung belegte Khan und weitere Mitarbeiter des Gerichtshofs mit Sanktionen und wirft dem Tribunal vor, seine Zuständigkeit auf Bürger von Staaten auszudehnen, die das Römische Statut niemals ratifiziert haben.

US-Außenminister Marco Rubio kündigte zuletzt eine umfassende Kampagne gegen den IStGH an. Washington will Staaten zum Rückzug aus der Institution bewegen, Organisationen sanktionieren, die mit dem Gericht kooperieren, und Mitarbeitern die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigern. Besonders Länder unter dem amerikanischen Sicherheitsschirm sollen dazu gedrängt werden, die Gerichtsbarkeit Den Haags über US-Bürger zurückzuweisen. Khans Absetzung beseitigt damit zwar das sichtbarste Personalproblem des Tribunals, beendet aber nicht dessen grundlegenden Konflikt mit den Vereinigten Staaten.

Auf die bereits ausgestellten Haftbefehle hat der Rauswurf keine unmittelbare Wirkung. Über deren Fortbestand entscheiden die Richter des IStGH, nicht der Chefankläger oder die Versammlung der Mitgliedstaaten. Doch politisch ist die Absetzung ein schwerer Schlag: Das selbst ernannte Weltgericht muss nun einen Nachfolger für einen Chefankläger suchen, der wegen schweren Fehlverhaltens aus dem Amt gejagt wurde, während dieselbe Institution weiterhin den moralischen und juristischen Anspruch erhebt, über die politische Führung souveräner Staaten zu richten.

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