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Heute — 28. Juli 2026

Pkw-Fahrerin mit 2,99 Promille in Wardenburg unterwegs

28. Juli 2026 um 08:06

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Pkw-Fahrerin mit 2,99 Promille in Wardenburg unterwegs

Delmenhorst (ots) – Eine stark alkoholisierte Pkw-Fahrerin wurde am Sonntag, den 26. Juli 2026, gegen 21:00 Uhr, in Wardenburg von der Polizei Wildeshausen kontrolliert.

Die Frau fuhr mit einem Fiat die Huntestraße aus Richtung Sandkrug in Richtung Wardenburg. Bei der Kontrolle stellten die Beamten eine deutliche Alkoholbeeinflussung fest.

Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,99 Promille. Im Anschluss wurde der Frau von einem Arzt eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde ihr untersagt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde der Führerschein der Frau beschlagnahmt.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Motorradfahrer bei Vögelsen ohne Führerschein schwer verletzt

28. Juli 2026 um 01:51

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Lüneburg (ots) – Ein 30-Jähriger erlitt bei einem Motorradunfall in Vögelsen schwere Verletzungen und wurde in eine Spezialklinik gebracht; er war ohne Führerschein mit einem nicht zugelassenen Motorrad unterwegs.

Der Unfall passierte am Abend des 26.07.26 gegen 21:40 Uhr auf der Kreisstraße 32 (Bardowicker Straße). Nach einem Überholvorgang geriet der Mann nach bisherigen Erkenntnissen in den rechten Grünbereich, fuhr dort noch etwa 200 bis 300 Meter weiter, bevor sich das Motorrad überschlug. Der Fahrer flog mehrere Meter durch die Luft, verlor seinen Helm und wurde zunächst ins Klinikum Lüneburg und später in eine Spezialklinik nach Hamburg gebracht. Es entstand ein Schaden von mehreren hundert Euro. Die Ermittlungen dauern an.

In weiteren Fällen meldet die Polizei mehrere Vorfälle: In Lüneburg stellten zwei Männer in der Nacht zum 26.07.26 zwei Jugendliche (14 und 16) beim Versuch, einen Snackautomaten zu öffnen; ein 26-Jähriger schoss dabei mit einer Druckluftpistole in Richtung der Jugendlichen, verletzt wurde niemand. Ebenfalls am 26.07.26 wurde auf dem Bahnhofsvorplatz ein mit Bügelschloss gesichertes Pedelec eines 66-Jährigen gestohlen; der Schaden liegt bei mehr als 3.000 Euro.

Bei weiteren Einsätzen wurde ein 17-Jähriger in der Nacht zum 27.07.26 in Lüneburg festgenommen, weil gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung bestand; er soll zudem einen zivilen Streifenwagen geschlagen haben. Die Polizei sucht außerdem nach einem älteren Audi A4 (Typ B8) mit beschädigter Frontlippe, weil ein entsprechendes Fahrzeug am 29. Juni 2026 in Barendorf einen Jugendlichen auf dem Fahrrad touchiert und schwer verletzt zurückgelassen haben soll. In Uelzen und Umgebung berichteten die Behörden zudem von einer schweren Auseinandersetzung in Lehmke, einem Einbruch in Fabrikationsräume, mehreren Fällen von Trunkenheit oder Drogen am Steuer sowie einem Diebstahl von PET-Säcken durch einen 75-Jährigen.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, übermittelt durch news aktuell

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Verkehrsunfall auf Gökerstraße: Vier Personen schwer verletzt

26. Juli 2026 um 11:19

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Wilhelmshaven (ots) – Bei einem Unfall auf der Gökerstraße sind in den frühen Morgenstunden des 26. Juli vier junge Menschen schwer verletzt worden. Daneben registrierte die Polizei in Wilhelmshaven und Friesland mehrere Verkehrsdelikte, Streitigkeiten und weitere Einsätze.

Unfall und weitere Einsätze in Wilhelmshaven

Nach bisherigen Ermittlungen fuhr ein Auto mit vier Insassen auf der Gökerstraße in Richtung Norden. Nach dem Mühlenweg kam der Wagen vermutlich wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn ab, geriet ins Schleudern und prallte gegen ein Geschäftsgebäude. Der 20-jährige Fahrer aus Wilhelmshaven und die 18, 18 und 19 Jahre alten Insassen aus Saterland und Friesoythe wurden schwer verletzt. Eine zunächst angenommene Lebensgefahr bestätigte sich nicht.

Am 24. Juli stellte die Polizei außerdem einen 37-Jährigen in einer Laube beziehungsweise einem Holzverschlag. Der Mann ohne festen Wohnsitz hatte dort nach einem Schlafplatz gesucht. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet. Am selben Abend kontrollierte eine Streife auf der Peterstraße einen 30-Jährigen, der ohne ausreichende Fahrerlaubnis einen Schaltwagen fuhr. Wegen Anzeichen eines Drogenkonsums wurde ihm eine Blutprobe entnommen.

Am 25. Juli gerieten ein 25- und ein 39-Jähriger auf dem Gotthilf-Hagen-Platz aneinander. Nach Beleidigungen soll es zu Körperverletzungen und Bedrohungen mit einer Glasflasche und einem Messer gekommen sein. Gegen beide wurden Verfahren eingeleitet. Bei dem 39-Jährigen stellte die Polizei später 3,19 Promille fest. Zuvor war auf dem Mühlenweg ein 57-Jähriger kontrolliert worden, der ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss in einem nicht zugelassenen Auto mit gefälschten Zulassungsstempeln unterwegs war.

Varel und Zetel

In Varel stoppte die Polizei am Freitag- und Samstagabend zwei E-Scooter-Fahrer im Alter von 30 und 28 Jahren, die keinen Versicherungsschutz nachweisen konnten. In einem Mehrfamilienhaus an der Straße An der Waldwiese geriet am Samstagabend Wäsche in einem Waschkeller in Brand. Die Feuerwehr löschte das Feuer; am Gebäude entstand kein Schaden. In Zetel beschmierten Unbekannte in der Nacht zu Samstag ein Tempo-50-Schild in der Zeteler Straße so, dass die Zahl wie 80 erschien. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Unfälle und Alkohol in Jever und Schortens

In Jever stürzte am 24. Juli ein 44-jähriger Motorradfahrer auf der Sillensteder Straße, nachdem er die Abschleppleine zwischen zwei Autos übersehen hatte. Er wurde leicht verletzt. In Schortens traf die Polizei am selben Abend eine 60-Jährige an, die ihr Auto entgegen der Fahrtrichtung mit Warnblinklicht auf einem Gehweg in der Jeverschen Straße abgestellt hatte. Ein Atemalkoholtest ergab 1,94 Promille; ihr Führerschein wurde beschlagnahmt.

Bildunterschrift: Unfall auf der Gökerstraße. Bildquelle: Polizei.

Original-Content: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, übermittelt durch news aktuell 

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Konsum post mortem? Bundesregierung gedenkt „verstorbener Drogengebrauchender“

24. Juli 2026 um 11:00

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Wie nennt man jemanden, der infolge von Drogenkonsum starb? Einen Drogentoten. Also, eigentlich. Im politisch korrekten Deutschland geht sich das leider nicht mehr aus. Weil Drogentote sich so unschön gendern lassen, heißen sie inzwischen „verstorbene Drogengebrauchende“ – ganz so, als handele es sich um Zombies, die über den Tod hinaus Drogen konsumieren.

Früher hieß es mal Drogentotengedenktag, doch das wäre im woken Zeitalter natürlich zu einfach: „Der 21. Juli ist nationaler Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“, liest man in den letzten Jahren auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen.

Die Partizipform drückt aus, dass eine Handlung andauert – deswegen ist nicht jeder Studierende ein Student, denn man kann gerade etwas studieren, ohne an einer Hochschule eingeschrieben zu sein, und nicht jeder Student ist konstant Studierender, denn irgendwann wird er sein Lernen unterbrechen.

Ein verstorbener Drogengebrauchender mutet nach dieser Sprachlogik nun ganz leicht kurios an, denn wir haben es hier offenbar mit einem Toten zu tun, der aktuell Drogen konsumiert. Dem Ernst des Themas wird das eher nicht gerecht.

In den sozialen Netzen versucht man sich aktuell an Korrekturen: Wie wär’s etwa mit „verstorbenen Drogengebrauchthabenden“?

Konsumieren und radeln bis über den Tod hinaus?

Sprachlich ist das derselbe regenbogenfarbene Quatsch wie bei den „getöteten Radfahrenden“, die etwa alljährlich vom „Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club“ beklagt werden. Das generische Maskulinum ist einer gewissen Klientel nämlich nicht inklusiv genug. Und so kommt es, dass diese Todesopfer der Partizipform nach auch post mortem noch wacker in die Pedale treten. Unfreiwillig komisch, aber so ist sie halt, die deutsche Gender-Sprache!

Beim „Verein Deutsche Sprache“ findet sich zu diesem Thema eine Ausarbeitung mit dem Titel: „Richtig Gendern? Nein, Gendern richtig kritisieren!“ Darin heißt es:

Konsequentes Gendern mit Hilfe der substantivierten Partizipformen führt zu seltsamen Gebilden, die nur mit Gender-Brille und unter Ausschaltung des Sprachgefühls akzeptabel sind. Der Einwand, man „gewöhne sich daran“ und der „Zugewinn an Geschlechtergerechtigkeit“ rechtfertige den Mehraufwand, zieht nicht.

Im Dokument werden einige absurde Beispiele gegeben: Kommen dann „zwei Radfahrende zur Tür herein“? Mit dem Fahrrad also? Wird aus einem Raucherbein ein „Rauchendenbein“? Sind Metzger dann „Metzgende“ und „Bläser“ „Blasende“?

Verein bittet um Einhaltung der Sprachregel

Zurück zu den Drogentotenden, Verzeihung, toten Drogengebrauchenden: Der Drogentotengedenktag geht nicht auf die Bundesregierung zurück, sondern entsprechende Veranstaltungen werden von diversen Organisationen ausgerichtet – zumeist sind die lokalen Aidshilfen involviert. Welcher Gruppe stehen Aidshilfen traditionell nahe? Kleiner Tipp: Wer sich auf die Website der Deutschen Aidshilfe verirrt, wird aktuell prompt mit einer regenbogenfarbenen Faust und dem Schriftzug „PROUD TO BE QUEER“ konfrontiert. „Bestell dir jetzt dein kostenloses Tattoo zur Pride-Season!“, heißt es im Popup. Das erklärt dann auch die allgemeine Genderbegeisterung.

Im Mittelpunkt steht außerdem der Verein „JES“, wobei JES für „Junkies, Ehemalige und Substituierte“ steht. Der hat auf der Gedenktagwebsite ernsthaft dazu aufgerufen, dass man doch bitte, bitte die politisch korrekte Titulierung übernehmen möge:

[…] gerade uns beschäftigt der Umgang mit Sprache, Worten, Bezeichnungen seit längerem und gerade auch ganz aktuell. […] Der Gedenktag wird nicht überall als das bezeichnet, was er ist: der „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“. Mal heißt er Drogentotengedenktag und in einer anderen Region wird er als Drogentotentag betitelt. […] Mit Einigkeit und einem einheitlichen Motto symbolisieren wir Zusammenhalt und Stärke. Dafür ist unserer Meinung nach die einheitliche Titulierung des 21.07. als „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“ eine logische Konsequenz und somit auch eine Bitte an alle Beteiligten. Wir würden uns wirklich sehr freuen, wenn ihr als Kooperationspartner*innen, Unterstützer*innen und Aktivist*innen gemeinsam mit uns, dem JES Netzwerk, den 21.07. zum Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende erklärt und diesen in den Sprachgebrauch aufnehmt.

Drogenlegalisierung gefordert

Die JES-Gruppierung fordert übrigens nicht weniger als eine Drogenlegalisierung. Auf der Website heißt es:

Eine neue Drogenpolitik muss geprägt sein durch:

  • Abkehr vom Abstinenzideal
  • Beendigung der Prohibition
  • Beendigung der menschenunwürdigen Unterdrückung und Verfolgung von Drogengebrauch und Drogengebraucher*innen
  • Respekt und Akzeptanz gegenüber einer jeden Entscheidung, mit oder ohne Drogen leben zu wollen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Belange und Bedürfnisse jedes/jeder Einzelnen achten.

In Deutschland wurde unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach Cannabis legalisiert – mit dem erwartbaren „Erfolg“ eines deutlichen Anstiegs cannabisinduzierter psychischer Erkrankungen. Auf manchen scheint das wohl erstrebenswert zu wirken …

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Hamburgweite Verkehrskontrolle: 550 Fahrzeuge geprüft, 332 Verstöße beim Abbiegen und Wenden

24. Juli 2026 um 09:41

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Hamburg: Polizei zieht Bilanz nach groß angelegten Verkehrskontrollen

Hamburg (ots) – Rund 150 Einsatzkräfte kontrollierten am 23.07.2026 im Hamburger Stadtgebiet den Verkehr mit den Schwerpunkten Abbiegen, Wenden und Vorfahrt.

Die Kontrollen unter Leitung der Verkehrsdirektion Ost (VD 3) fanden zwischen 06:00 und 22:00 Uhr statt. Insgesamt wurden 550 Fahrzeuge und 535 Personen überprüft.

Die Polizei leitete Strafverfahren ein, darunter 5 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, 4 wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, 1 wegen Kennzeichenmissbrauchs und 3 wegen sonstiger Straftaten. Bei Ordnungswidrigkeiten registrierten die Einsatzkräfte 332 Fehler beim Abbiegen und Wenden, 96 Parkverstöße, 37 Fälle verbotener Handynutzung (Kraftfahrzeugführende und Fahrradfahrende), 34 Missachtungen roter Ampeln (Kraftfahrzeugführende und Fahrradfahrende), 11 Geschwindigkeitsverstöße, 9 Verstöße gegen die Anschnallpflicht, 2 Fahrten unter dem Einfluss berauschender Mittel, 1 nicht ordnungsgemäß gesichertes Kind sowie 106 sonstige Ordnungswidrigkeiten.

Außerdem wurden 27 Mängelmeldungen ausgestellt, zwei Blutprobenentnahmen angeordnet, vier Fahrzeugführenden vorläufig die Weiterfahrt untersagt und ein Fahrzeug sichergestellt. Im Rahmen der Präventionsarbeit führte die Verkehrsdirektion 6 (VD 6) die Aktion „Perspektivwechsel“ am Kennedybrücke/Alsterufer durch, wobei eine realistische Abbiegesituation mit einem Lkw simuliert wurde; Bürgerinnen und Bürger konnten Platz in der Fahrerkabine nehmen. Zusätzlich verteilten die Einsatzkräfte Informationsmaterial.

Besondere Fälle betrafen unter anderem einen E-Scooter in der Holsteiner Chaussee, der Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h erreichen konnte und nicht den Vorschriften entsprach; der 17-jährige Fahrer wurde ohne erforderliche Fahrerlaubnis und ohne Versicherung festgestellt, der E-Scooter wurde sichergestellt und Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Bei einer weiteren Kontrolle wurde ein Pkw-Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis festgestellt; nach Angaben der Polizei besteht der Verdacht, dass es sich bei dem 40-jährigen Mann um einen Albaner handelt, der sich illegal im Bundesgebiet aufhält und dass das Fahrzeug nicht versichert war; der Mann wurde vorläufig festgenommen und es wurden Strafverfahren eingeleitet. In der Habichtstraße ergaben sich Hinweise auf Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel; es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Bildunterschrift: Mobil. Aber sicher! – Logo

Original-Content: Polizei Hamburg

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Drogentests im Staatsapparat: Wann sind Frankreichs Regierungspolitiker dran?

23. Juli 2026 um 13:00

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In Frankreich sind mehrere Mitarbeiter von Ministerien und hohe Staatsbeamte nach positiven Drogentests aus ihren Ämtern entfernt worden. Premierminister Sébastien Lecornu spricht von einem Sicherheitsrisiko und fordert Vorbildwirkung von der Spitze des Staates. Dann sollten die Kontrollen jedoch nicht bei Beratern und Beamten enden: Auch Präsident Emmanuel Macron, die gesamte Regierung und sämtliche Parlamentarier könnten zeigen, wie ernst sie es mit der eigenen Forderung meinen.

Frankreichs Staatsapparat hat offensichtlich ein Drogenproblem. Das genaue Ausmaß bleibt allerdings unter Verschluss: Lecornu bestätigte laut französischen Medien lediglich, dass es positive Tests gegeben habe und mehrere Personen daraufhin ihre Posten verloren hätten. Wie viele Mitarbeiter betroffen waren, in welchen Ministerien sie arbeiteten und welche Funktionen sie ausübten, verriet der Regierungschef nicht. Auch um welche Drogen es sich handelte, wurde nicht gesagt. Bekannt ist nur, dass sich unter den kontrollierten Mitgliedern ministerieller Kabinette, hohe Beamte und Personen mit Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen befanden. Die Tests sollen unangekündigt und nach dem Zufallsprinzip fortgesetzt werden.

Angeordnet hatte Lecornu die Kontrollen bereits Mitte Juni. Seine Minister sollten in ihren Häusern verpflichtende Speicheltests organisieren, und zwar bei Kabinettsmitarbeitern, hohen Funktionären sowie Beschäftigten mit Sicherheitsfreigaben in den Bereichen Verteidigung und innere Sicherheit. Auch die Minister selbst sollten sich testen lassen. Vorausgegangen war nach französischen Medienberichten der Fall eines Landwirtschaftsberaters in Matignon, der bereits Ende 2025 wegen Drogenkonsums entfernt worden sein soll. Was zunächst wie ein peinlicher Einzelfall wirkte, führte damit zu einer Testkampagne in den oberen Etagen des französischen Staates – und diese brachte offenbar weitere Treffer hervor.

Lecornu begründet den Schritt nicht nur mit der Vorbildwirkung. Wer Zugang zu hochsensiblen Informationen habe und Drogen konsumiere, mache sich angreifbar – etwa für Erpressung, kriminelle Netzwerke oder ausländische Einflussnahme. Zudem könne man nicht die Ermordung 16-Jähriger in den Problemvierteln verurteilen und gleichzeitig den Konsum in den „besseren Vierteln“ dulden. Nach Angaben des Premierministers konsumieren rund eine Million Franzosen regelmäßig Kokain; der Drogenhandel sei die größte innenpolitische Herausforderung, vor der die Grande Nation in den kommenden Jahren stehe. An dieser Einschätzung ist wenig auszusetzen. Sie wirft allerdings die Frage auf, weshalb die Überprüfung ausgerechnet dort enden sollte, wo die politische Macht beginnt.

Warum bei Mitarbeitern aufhören?

Die französische Digitalministerin Anne Le Hénanff erklärte bereits öffentlich, dass sowohl sie selbst als auch die Mitglieder ihres Kabinetts getestet worden seien – ohne positiven Befund. Damit steht fest, dass solche Kontrollen nicht auf Beamte und einfache Mitarbeiter beschränkt bleiben müssen. Der nächste Schritt liegt auf der Hand: Sämtliche Regierungsmitglieder sollten getestet, und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Auch der Élysée-Palast samt Präsident Macron darf dabei keine Tabuzone sein. Wer über Geheimdienstinformationen, militärische Entscheidungen und den französischen Atomkoffer verfügt, kann sich schwerlich auf weniger strenge Sicherheitsmaßstäbe berufen als ein Referent in einem Ministerium.

Dasselbe gilt für das Parlament. In der Nationalversammlung sitzen 577 Abgeordnete, im Senat weitere 348 Mandatsträger – zusammen also 925 Politiker, die Gesetze beschließen, Untersuchungsausschüsse führen, vertrauliche Unterlagen einsehen und über Krieg, Frieden, Haushalt und innere Sicherheit entscheiden. Ihr freies Mandat stellt sie zwar nicht in ein gewöhnliches Beschäftigungsverhältnis zum Staat. Es hindert Nationalversammlung und Senat jedoch nicht daran, ein freiwilliges und transparentes Testverfahren für alle Mitglieder einzurichten. Man kann ja schwerlich von den Bürgern Gesetzestreue verlangen und den Kampf gegen den Drogenhandel zur nationalen Priorität erklären, ohne selbst mit gutem Beispiel voranzugehen.

Dabei müssten – zumindest bei den Beamten – weder Namen noch persönliche Gesundheitsdaten veröffentlicht werden. Eine unabhängige Stelle könnte lediglich mitteilen, wie viele Personen in Regierung, Präsidialamt, Nationalversammlung und Senat getestet wurden und wie viele bestätigte positive Befunde es gab. Lecornus Regierung verweigert bislang selbst eine solche anonymisierte Bilanz und beruft sich auf medizinische Vertraulichkeit und Privatsphäre. Doch gilt dies auch für gewählte Politiker? Denn das schützt zwar den einzelnen Betroffenen, erklärt aber nicht, weshalb die Öffentlichkeit nicht einmal erfahren darf, wie weit der Drogenkonsum in den Schaltstellen des Staates verbreitet ist. Geheimhaltung darf nicht zur bequemen Methode werden, einen politischen Skandal unsichtbar zu machen.

Die Dimension des Problems reicht ohnehin weit über die Ministerien hinaus. Das französische Drogenobservatorium OFDT bezifferte den illegalen Drogenmarkt für 2023 auf durchschnittlich 6,8 Milliarden Euro – 189 Prozent mehr als 2010. Cannabis und Kokain standen dabei für fast 90 Prozent des Umsatzes. Wie mächtig die damit finanzierten kriminellen Banden inzwischen geworden sind, zeigt der Fall des Bürgermeisters von Alès, Christophe Rivenq: Die Behörden brachten ihn im Juli unter Polizeischutz, nachdem Hinweise auf einen unmittelbar bevorstehenden Angriff der aus Marseille stammenden DZ Mafia eingegangen waren. Während Kommunalpolitiker vor Drogenbanden geschützt werden müssen, finanzieren Konsumenten aus wohlhabenden Kreisen mit jedem Kauf jedoch jene Strukturen, die ganze Stadtviertel terrorisieren.

Drogentests im politischen Betrieb werden den milliardenschweren Markt der Kartelle nicht austrocknen. Sie würden jedoch zeigen, ob Lecornus Ruf nach Vorbildwirkung mehr ist als ein griffiges Schlagwort für Presseinterviews. Wenn ein konsumierender Ministerialberater wegen seiner möglichen Erpressbarkeit ein Sicherheitsrisiko darstellt, gilt dies für Minister, Abgeordnete, Senatoren und den Präsidenten erst recht. Lecornu erklärte, seine Nachfolger würden bei den Kontrollen vielleicht noch weiter gehen. Doch warum damit warten? Der Élysée-Palast und die beiden Parlamentskammern wären der konsequente nächste Schritt für solche Tests. Mehr noch: Ein koksender Präsident oder Minister wäre durchaus rücktrittsreif.

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Sattelzugfahrer mit 2,20 Promille in Nordenham unterwegs

23. Juli 2026 um 11:00

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Sattelzugfahrer in Nordenham mit 2,20 Promille unterwegs

Delmenhorst (ots) – Am Mittwoch, den 22. Juli 2026, wurde der Polizei ein offensichtlich alkoholisierter Fahrer eines Sattelzugs in Nordenham gemeldet.

Der 44-jährige Fahrer war während einer Auslieferung in der Martin-Pauls-Straße, als einem Mitarbeiter des Unternehmens seine Alkoholisierung auffiel. Dieser verständigte daraufhin die Polizei.

Bei der anschließenden Kontrolle bestätigte sich der Verdacht. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,20 Promille. Ein Arzt führte eine Blutentnahme durch, und die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt.

Da der 44-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, entschied das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro zu erheben.

Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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Zahlreiche Delikte in Lüneburg und Uelzen: Körperverletzung, Diebstähle und illegaler Cannabisanbau festgestellt

20. Februar 2025 um 21:16

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Aktuelle Polizeimeldungen aus Lüneburg, Lüchow-Dannenberg und Uelzen

Lüneburg:

Körperverletzung

Am 19.02.2025, gegen 14:30 Uhr, rempelte ein 25-Jähriger in der Straße Neue Sülze zunächst eine 51 Jahre alte Frau an und verfolgte diese ein Stück auf ihrem Weg. Als ein 51 Jahre alter Mann ein Foto von diesem fertigte, warf der 25-Jährige ein Gitter in Richtung der beiden 51-Jährigen und versuchte sie weiter anzugreifen. Er konnte bis zum Eintreffen der Polizeibeamten festgehalten werden. Der Mann wurde anschließend in Gewahrsam genommen.

Diebstahl aus Bekleidungsgeschäft

Am 19.02.2025, gegen 11:00 Uhr, begab sich ein 25 Jahre alter Mann mit zwei Jacken in die Umkleidekabine eines Bekleidungsgeschäfts in der Glockenstraße und verließ diese mit nur einer Jacke. Ein Mitarbeiter beobachtete ihn dabei und sprach ihn darauf an. Die fehlende Jacke, im Wert von rund 70 Euro, trug der 25-Jährige unter seiner eigenen Jacke. Es wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Diebstahl aus Bekleidungsgeschäft – Sicherungsalarm ausgelöst

Eine Jugendliche steckte am 19.02.2025, gegen 13:30 Uhr, Kleidung im Wert von rund 90 Euro in ihre Handtasche und wollte das Geschäft in der Großen Bäckerstraße verlassen. Dabei lösten die befestigten Sicherungen die Alarmanlage am Ausgang aus. Eine Mitarbeiterin kam hinzu und stellte den Diebstahl fest. Die Jugendliche wurde an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.

Diebstahl eines Portemonnaies

Während eines Einkaufs in der Willy-Brandt-Straße am 19.02.2025, zwischen 11:00 Uhr und 11:45 Uhr, entwendete eine unbekannte Person das Portemonnaie aus der Tasche einer 56 Jahre alten Frau. Ihr entstand ein Schaden von rund 40 Euro.

Verkehrsunfallflucht

In der Nacht vom 18.02.2025 auf den 19.02.2025 touchierte eine unbekannte Person mit ihrem Fahrzeug einen auf einem Parkstreifen am Straßenrand der Straße Am Schifferwall abgestellten PKW Renault. Anschließend entfernte sich das verursachende Fahrzeug in unbekannte Richtung.

Lüchow-Dannenberg:

Einbruch in Werkstatt

Am 19.02.2025, gegen 20:15 Uhr, schlug eine unbekannte Person ein Fenster zu einer Werkstatt in der Straße Prießeck ein. Nachdem die Person beobachtet und angesprochen wurde, flüchtete sie in noch unbekannte Richtung. Diebesgut ist bislang nicht bekannt.

Suche nach einem vermissten Mann

Am Mittag des 19.02.2025, gegen 17:00 Uhr, verließ ein 19-Jähriger eine Einrichtung in der Domänenstraße in Schnega. Aufgrund der leichten Bekleidung des Mannes sowie der kalten Temperaturen wurden umfangreiche Suchmaßnahmen unter der Beteiligung der Feuerwehr, eines Polizeihubschraubers und Flächenspürhunden eingeleitet. Gegen 22:00 Uhr konnte der Heranwachsende am selbigen Tage aufgrund von Hinweisen auf einem Feld im Bereich Külitz/Warpke wieder angetroffen werden. Er war unterkühlt und wurde medizinisch begutachtet.

Uelzen:

Fahren unter Einfluss – Durchsuchung

Am 19.02.2025, gegen 10:00 Uhr, wurde ein PKW Ford von der Polizei festgestellt und in der Straße Bohldamm kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass die 35 Jahre alte Fahrzeugführerin unter dem Einfluss von Kokain stand. Es wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Im weiteren Verlauf händigte der 34 Jahre alte Beifahrer den Polizeibeamten Cannabis aus. Bei einer anschließenden Durchsuchung des PKW der 35-Jährigen und der Wohnung des 34-Jährigen in Uelzen wurden nicht geringe Mengen an Cannabis aufgefunden. Es wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Einbruch in Kleingarten

In der Nacht vom 18.02.2025 auf den 19.02.2025 verschafften sich Unbekannte durch Aufbrechen einer Tür Zutritt zu einem Gartenhaus in der Straße Hauenriede. Sie entwendeten einen Fernseher im Wert von wenigen hundert Euro.

Einbruch in Imbiss

Unbekannte Täter verschafften sich am 19.02.2025 im Zeitraum zwischen 03:30 Uhr und 08:00 Uhr Zutritt zu einem Imbiss in der Veerßer Straße, indem sie eine Tür aufhebelten. Sie entwendeten Bargeld im unteren dreistelligen Bereich. Es wurden Spuren gesichert.

Einbruch in zwei nebeneinanderstehende Transporter

Am Morgen des 19.02.2025 zwischen 9:30 Uhr und 12:45 Uhr brachen Unbekannte in zwei nebeneinander geparkte Transporter Mercedes in einem Feldweg zwischen den Ortschaften Niendorf und Vorwerk ein, indem sie jeweils ein Fenster öffneten. Es wurden zwei Rucksäcke samt Inhalt und zwei Ipads erlangt. Der daraus entstandene Schaden beläuft sich auf mehrere hundert Euro.

Verkehrsunfall mit zwei Leichtverletzten

Am 19.02.2025, gegen 06:30 Uhr, befuhr eine 19 Jahre alte Fahrerin eines PKW Peugeot die Vorwerker Straße. An der Kreuzung Alte Dorfstraße übersah sie eine vorfahrtsberechtigte 57 Jahre alte Fahrerin eines PKW Hyundai und kollidierte mit dieser. Beide Fahrzeugführerinnen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt.

Cannabispflanzen aufgefunden

Im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen des Kriminal- und Ermittlungsdienstes in Uelzen wurde durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg ein Durchsuchungsbeschluss beantragt. Dieser bezog sich auf die Wohnung eines 39 Jahre alten Mannes im Uelzener Stadtgebiet. Hintergrund waren Hinweise zu einem möglichen illegalen Anbau von Cannabis. Nachdem das Amtsgericht Uelzen einen Durchsuchungsbeschluss erlassen hat, begaben sich die Ermittlerinnen und Ermittler gestern Mittag zu der Wohnung und durchsuchten diese. Dabei wurden rund ein Dutzend Cannabispflanzen sowie professionelles Equipment aufgefunden. Die Polizei ermittelt auch wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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