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Gestern — 25. Juli 2026Report24

Wind und Sonne kapitulieren vor KI: Der freie Markt setzt auf Erdgas – die Linke tobt

25. Juli 2026 um 15:45

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Die politische Linke schäumt vor Wut. Der gigantische Energiehunger neuer Rechenzentren – überlebenswichtig im Kampf um die technologische Vorherrschaft gegen China – wird vor allem durch den Bau neuer Gaskraftwerke gestillt. Die grüne Utopie prallt auf die harte Realität des freien Marktes.

In Ohio sprießen zehn neue Gaskraftwerke aus dem Boden, um neue Datenzentren zuverlässig und planbar mit Strom zu versorgen. Ein KI-Startup in West Virginia plant den Einsatz von Hunderten Gasgeneratoren bis 2028. Tech-Milliardär Elon Musk kaufte kurzerhand eine Gasturbinen-Firma, um die Server für seine KI „Grok“ in Tennessee am Laufen zu halten. Im ganzen Land wiederholt sich laut einem aktuellen Bericht dieses Schauspiel: Big Tech, lange Zeit ein treuer Vasall der Anti-Fossil-Lobby, wird von der Wirklichkeit eingeholt.

Erdgas ist schnell verfügbar und liefert problemlos jene gewaltigen Strommengen, die Amerika braucht, um im KI-Rennen nicht ins Hintertreffen zu geraten. Dabei werden auch die Bedenken von Anrainern wegen des Strom- und Wasserverbrauchs dieser Rechenzentren geflissentlich ignoriert, anstatt diese dorthin zu stellen, wo es genügend Kühlwasser und eine ausreichend starke Stromversorgung gibt. Die Künstliche Intelligenz ist nun einmal da. Die einzige Frage lautet: Wer diktiert die Regeln – Washington oder Peking? Und die Antwort aus der US-Hauptstadt ist klar.

Die Klimafanatiker prallen nun jedoch ungebremst auf ihren größten Feind: die Realität. Statt sich dem freien Markt zu stellen, rufen die Verfechter der „Erneuerbaren“ reflexartig nach dem Staat und fordern neue Zwangsverordnungen. Sogar die Nachrichtenagentur AP musste zähneknirschend eingestehen: Der Energiebedarf der Tech-Giganten ist derart gigantisch – einige Rechenzentren schlucken mehr Strom als eine mittelgroße Stadt -, dass der Bau von Wind- und Solaranlagen diesen Stromhunger einfach nicht decken kann. Der Markt regelt das Problem mit Erdgas. Für die Klima-Panikmacher ist das natürlich ein „Foulspiel“.

Deshalb wird das übliche Verbots-Playbook gespielt. Michigan, Oregon und Minnesota peitschten Gesetze durch, um ihre utopischen „Emissionsfrei bis 2040“-Ziele zu retten. Kalifornien, Illinois, New Jersey, Pennsylvania und Virginia ziehen nach. Die absolute Spitze des staatlichen Zwangs markiert einmal mehr New York: Hier sollen Rechenzentren ab einer bestimmten Größe per Gesetz gezwungen werden, bis 2040 90 Prozent ihres Stroms aus sogenannten erneuerbaren Energien zu beziehen.

Die Arroganz dieser Planwirtschaftler offenbart sich perfekt in den Worten der New Yorker Staatssenatorin Kristen Gonzalez (Demokraten). Sie fordert rotzfrech: Die reichsten Unternehmen der Welt hätten gefälligst das Geld, erneuerbare Energien auszubauen, wenn sie schon in New York investieren wollen. Anderen vorzuschreiben, was sie mit ihrem Geld zu tun haben, ist und bleibt die Kernkompetenz von Sozialisten.

Um den absurden Subventionswahn für Wind und Sonne zu rechtfertigen, feuert die linke NGO-Maschinerie pünktlich bestellte „Studien“ ab. Das „Environmental Integrity Project“ (EIP) warnt hysterisch, die geplanten Gaskraftwerke würden so viele Treibhausgase ausstoßen wie ganz Australien oder Frankreich. EIP-Direktorin Jen Duggan faselt von „schmutzigen Brennstoffen der Vergangenheit“. EPA-Chef Lee Zeldin konterte darauf mit Pragmatismus: „Ich denke, die meisten Amerikaner stimmen zu, dass wir dieses Rennen gegen China gewinnen sollten, um die KI-Hauptstadt der Welt zu werden.“

Europa ist auf diesem geopolitischen Schauplatz zwar ohnehin nur ein Nebenschauspieler, doch auch auf dem „Alten Kontinent“ wächst die Zahl der Rechenzentren weiter an. Wie lange wird es wohl dauern, bis auch hier die berechtigten Anliegen der Anwohner, die Interessen von Big Tech und von der Politik, sowie die Grenzen von Wind- und Solarenergie aufeinanderknallen? Das Google-Rechenzentrum Kronsdorf in Österreich beispielsweise ist solch ein Fall: Es soll bei einem Vollausbau eine maximale Leistung von bis zu 500 Megawatt (1,5 bis 4,4 Terawattstunden Verbrauch pro Jahr) haben. Zum Vergleich: Das Bundesland Oberösterreich selbst verbraucht derzeit etwa 14 Terawattstunden pro Jahr. Doch woher soll der für das Datenzentrum benötigte Strom eigentlich kommen?

(Auszug von RSS-Feed)

Migrationskrise hinter deutschen Gittern: Fast jeder zweite Häftling ist Ausländer

25. Juli 2026 um 09:00

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Mehr als 27.000 der 60.408 Insassen deutscher Gefängnisse besitzen keinen deutschen Pass. In Berlin und Hamburg stellen Ausländer bereits fast 60 Prozent der Gefangenen. Was die AfD seit Jahren anprangert – nämlich die überproportionale Ausländerkriminalität – und vom politischen Establishment regelmäßig als „Hetze“ abgetan wird, ist hinter Gefängnismauern längst Realität.

Die Zahlen stammen aus einer Auswertung der „Neuen Osnabrücker Zeitung„, die Angaben sämtlicher 16 Landesjustizministerien zusammengetragen hat. Zum Stichtag im März 2026 waren demnach 44,8 Prozent aller Straf- und Untersuchungshäftlinge Ausländer oder Staatenlose. Im Jahr 2015, als Angela Merkel die deutschen Grenzen für die Massenzuwanderung öffnete, lag die Quote noch bei etwas mehr als 30 Prozent. Seither ist der Ausländeranteil in den Gefängnissen um beinahe 15 Prozentpunkte beziehungsweise fast 50 Prozent gestiegen. Das ist die Sicherheitsbilanz von elf Jahren Willkommenspolitik.

An der Spitze der Länder stehen Berlin mit 58,9 und Hamburg mit 57,95 Prozent. Auch in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen besitzt inzwischen mehr als jeder zweite Gefangene keinen deutschen Pass. Deutlich niedriger liegen die Werte in Mecklenburg-Vorpommern mit 25,1 Prozent, Sachsen-Anhalt mit 23,69 Prozent und Thüringen mit 23,24 Prozent. Dort, wo die Massenzuwanderung die Bevölkerungsstruktur besonders stark verändert hat, verändert sie auch die Gefängnisse.

Der Vergleich mit der Gesamtbevölkerung zeigt das Ausmaß. Nach dem Ausländerzentralregister lebten Ende 2025 rund 14,07 Millionen ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Bei insgesamt 83,5 Millionen Einwohnern entspricht das knapp 17 Prozent. In den Gefängnissen liegt ihr Anteil bei 44,8 Prozent – mehr als zweieinhalbmal so hoch. Und selbst diese Gefängnisquote bildet lediglich die Staatsangehörigkeit ab. Doppelstaatler (Iraner beispielsweise können ihre Staatsbürgerschaft faktisch gar nicht ablegen) gelten in der Statistik als Deutsche, ebenso sämtliche Eingebürgerte. Wie viele Gefangene tatsächlich eine Zuwanderungsgeschichte besitzen, erfassen die Justizministerien nicht systematisch. Die 44,8 Prozent sind daher keine vollständige Migrationsquote, sondern lediglich der eindeutig erkennbare Teil des Problems.

Die „Vielfalt“ endet in Verständnisproblemen

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten warnt inzwischen offen vor der Überforderung der Anstalten. „Die Sprachbarrieren sind ein großes Problem“, erklärte der Bundesvorsitzende René Müller gegenüber der NOZ. Die Mitarbeiter könnten „kaum noch resozialisieren“ und drängen immer schlechter zu den Insassen durch. Übersetzungsprogramme ersetzen eben keine Gespräche über Gewalt, Sucht, Schulden, Familie und ein straffreies Leben nach der Entlassung.

Mit den Verständigungsproblemen steigt laut Müller das Aggressionspotenzial. Gefangene ziehen sich in ethnische oder religiöse Gruppen zurück – bei moslemischen Insassen wächst dabei die Gefahr einer Radikalisierung hinter Gittern. Das Bayerische Justizministerium verweist zusätzlich auf „kulturell bedingte Verhaltensweisen“, die zu schweren Konflikten zwischen Insassen und Bediensteten führen können. Die von Politik und Migrationslobby gefeierte „Vielfalt“ bedeutet für die Vollzugsbeamten Sprachbarrieren, abgeschottete Subkulturen, Aggression und islamistische Radikalisierungsgefahr.

Frühere Abfragen bei den Landesjustizministerien zeigen, welche Gruppen besonders häufig vertreten sind. In Nordrhein-Westfalen kamen die größten ausländischen Gefangenengruppen aus der Türkei, Polen, Syrien, Marokko und Rumänien. In Bayern standen Rumänen, Polen, Syrer und Türken an der Spitze, in Hessen Algerier und Marokkaner. Deutschlands Gefängnisse sind damit auch zu einem Sammelbecken jener importierten Konflikte geworden, vor denen Kritiker der Massenzuwanderung seit Jahren warnen.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten fordert mehr Personal, damit Gruppen besser überwacht und bei Bedarf getrennt werden können. Es dürfe nicht geschehen, dass manche Häftlinge bei ihrer Entlassung krimineller seien als bei ihrem Haftantritt, so Müller. Doch zusätzliche Beamte, Dolmetscher und Haftplätze verwalten lediglich die Folgen einer Politik, die immer mehr Menschen ins Land ließ, ohne ausreichend zu kontrollieren, wer kommt, wer bleiben darf und wer nach schweren Straftaten das Land wieder verlassen muss.

Milliarden für die Folgen der Massenzuwanderung

Eine bundesweite Auswertung aus dem Jahr 2024 errechnete für den deutschen Strafvollzug jährliche Kosten von rund 4,14 Milliarden Euro. Etwa 1,82 Milliarden Euro entfielen damals auf ausländische Gefangene. Grundlage waren die Gefangenenzahlen und Tageshaftkostensätze der 16 Bundesländer. Seitdem ist der Ausländeranteil weiter gestiegen – und mit ihm die Belastung für den Steuerzahler.

Der frühere Polizist und AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hess bezeichnete die hohen Gefangenenzahlen bereits 2024 als Folge der deutschen Migrationspolitik. Seine Forderungen: konsequente Abschiebungen und eine vollständige Umkehr dieser Politik. Die neuen Zahlen bestätigen seine damalige Kritik. Während Union, SPD, Grüne und Linke weiterhin über „Integration“, zusätzliche Sozialarbeiter und mehr Geld für den Strafvollzug diskutieren, stellt die AfD die entscheidende Frage: Warum sollen ausländische Straftäter überhaupt dauerhaft auf Kosten der deutschen Bevölkerung versorgt werden?

Mehr Gefängnispersonal mag kurzfristig notwendig sein. Die politische Antwort kann jedoch nicht darin bestehen, immer neue Haftplätze für die Importkriminellen zu bauen. Ausländische Straftäter müssen konsequent aus Deutschland entfernt werden und ihre Strafen nach Möglichkeit in ihren Herkunftsländern verbüßen. Die Remigration krimineller Ausländer ist kein „Rechtsextremismus“, sondern eine der elementarsten Aufgaben eines Staates, der seine eigenen Bürger schützen will. Die AfD muss diese Statistik nicht einmal zuspitzen. 44,8 Prozent genügen.

(Auszug von RSS-Feed)

Merz’ Familiennachzugs-Stopp: 53.598 Visa in sechs Monaten

25. Juli 2026 um 08:00

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Friedrich Merz versprach, den Familiennachzug auszusetzen. Im ersten Halbjahr 2026 erteilte das Auswärtige Amt dennoch 53.598 entsprechende Visa; bei gleichbleibendem Tempo wären es bis zum Jahresende mehr als 107.000. Der scheinbare Widerspruch erklärt sich durch eine Einschränkung, die in den öffentlichen Ankündigungen kaum erkennbar war: Gestoppt wurde nicht der Familiennachzug insgesamt, sondern lediglich der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – ein Bereich, der schon zuvor auf höchstens 1.000 Visa im Monat begrenzt war.

„Wir ordnen und steuern Migration besser, beenden irreguläre Zuwanderung, setzen den Familiennachzug aus“, erklärte Friedrich Merz im April 2025, wenige Wochen vor seiner Wahl zum Bundeskanzler. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder legte kurz darauf in der ARD nach: „Der Familiennachzug wird ausgesetzt.“ Die Botschaft war eindeutig. Wer diese Sätze hörte, durfte davon ausgehen, dass eine der wichtigsten legalen Einwanderungsrouten zumindest weitgehend geschlossen werden sollte. Das später verabschiedete Gesetz reichte jedoch wesentlich weniger weit: Es erfasste ausschließlich Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, deutschen Staatsbürgern, ausländischen Arbeitnehmern und Personen mit anderen Aufenthaltstiteln blieb davon unberührt.

Die aktuellen Zahlen zeigen, wie groß der Familiennachzug weiterhin ist. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 63.637 Visa erteilt, im Vergleichszeitraum 2025 waren es 56.932 und in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 53.598. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um lediglich 5,9 Prozent; seit 2024 beträgt das Minus knapp 16 Prozent. Eine erteilte Einreisegenehmigung ist zwar nicht automatisch mit einer bereits vollzogenen Einreise gleichzusetzen, sie bildet jedoch den vom deutschen Staat genehmigten Nachzug ab. Von einem allgemeinen Stopp kann jedenfalls keine Rede sein.

Auch die Zusammensetzung hat sich verschoben. Mit 8.664 Visa liegt die Türkei inzwischen an erster Stelle, gefolgt vom Kosovo mit 6.935 und Indien mit 5.293 Visa. Syrien, 2024 und 2025 noch das wichtigste Herkunftsland, fiel mit 4.006 Genehmigungen auf Rang vier zurück; Albanien folgt mit 2.171 Visa. Während sich die Zahl für den Kosovo gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 nahezu verdoppelte, sank jene für Syrien von 8.929 auf 4.006. Der Rückgang bei den syrischen Visa war damit sogar größer als das Minus beim Familiennachzug insgesamt – Zuwächse bei anderen Herkunftsländern glichen einen Teil davon wieder aus.

Ausgesetzt wurde nur ein kleines Kontingent

Das am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Gesetz betrifft ausschließlich subsidiär Schutzberechtigte. Das sind Personen, die weder als Asylberechtigte noch als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, aber vorerst nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, zu deutschen Staatsbürgern sowie zu Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln läuft weiter. Auch Härtefälle nach den Paragrafen 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes bleiben möglich.

Hinzu kommt, dass der nun ausgesetzte Nachzug bereits zuvor auf 1.000 Visa pro Monat begrenzt war. Im Jahr 2024 wurden die maximal möglichen 12.000 Zustimmungen erteilt. Selbst bei vollständiger Wirksamkeit konnte das Gesetz den Familiennachzug daher lediglich um diese Größenordnung reduzieren. Im März 2025 lebten laut Gesetzentwurf 388.074 Menschen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland. Wie viele von ihnen überhaupt noch nachzugsberechtigte Angehörige im Ausland hatten, wusste die Bundesregierung nicht.

Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion verdeutlicht, über welche anderen Wege der Familiennachzug weiterläuft. Zwischen Anfang 2025 und dem 23. April 2026 wurden 177.382 Entscheidungen über nationale Visa zum Familiennachzug getroffen. Lediglich 23.273 davon – rund 13 Prozent – betrafen Angehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen oder Menschen mit einem anderen Schutzstatus. Rund 27.000 Entscheidungen entfielen auf Ehepartner deutscher Staatsbürger, weitere 67.097 auf Ehepartner von Ausländern mit anderen Aufenthaltstiteln, darunter auch Fachkräfte. Hinzu kommt vor allem der Nachzug von Kindern.

Innenminister Alexander Dobrindt begründete das Gesetz mit den Belastungsgrenzen bei Integration, Wohnraum, Schulen, Kindergärten und kommunalen Verwaltungen. Der Bundestag stimmte mit 444 gegen 133 Stimmen für die zweijährige Aussetzung; neben Union und SPD unterstützte auch die AfD das Vorhaben. Doch während Dobrindt immerhin ausdrücklich vom Nachzug „zu subsidiär Schutzberechtigten“ sprach, verkauften Merz und Söder die Maßnahme gegenüber der Öffentlichkeit als Aussetzung des Familiennachzugs insgesamt.

Die Regierung kann sich darauf berufen, dass sie den Wortlaut ihres Gesetzes einhält. Doch eben darin liegt der eigentliche politische Etikettenschwindel: Erst wurde ein weitreichender Stopp angekündigt, anschließend ein ohnehin nur auf höchstens 12.000 Personen pro Jahr begrenzter Teilbereich geschlossen. Gleichzeitig genehmigt Deutschland weiterhin mehr als 100.000 Visa pro Jahr. Die große „Migrationswende“ reduziert den Familiennachzug am Rand – während der breite Zuzug nahezu unverändert weiterläuft.

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Brüssels Elektro-Kontinent: Der grüne Zwangsumbau zur Elektrifizierung

24. Juli 2026 um 15:45

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Die EU-Kommission will Autos, Heizungen, Fabriken und damit beinahe den gesamten Alltag unter Strom setzen. Bis 2040 soll der Anteil der Elektrizität am europäischen Endenergieverbrauch von heute 23 auf 46 Prozent verdoppelt werden. Verkauft wird der „Elektro-Kontinent“ als angebliche Befreiung von fossilen Importen – durchgesetzt werden soll er mit politisch veränderten Preisen, Subventionen, neuen Vorschriften und einem Stromverbrauch, der sich zunehmend nach dem Netz richten muss.

Am 17. Juli präsentierte die EU-Kommission ihren „Electrification Action Plan“. Das Ziel von 46 Prozent ist vorerst zwar nur „indikativ“ und soll im Rahmen des nächsten Energieunion-Pakets einer Folgenabschätzung unterzogen werden. Die angestrebte Größenordnung lässt jedoch keinen Zweifel an der Richtung: Statt derzeit rund acht Millionen reiner Elektroautos sollen langfristig etwa 120 Millionen auf Europas Straßen fahren, die Zahl der Wärmepumpen soll von knapp 30 auf rund 100 Millionen steigen. Verkehr, Gebäude und Industrie sollen möglichst rasch von Öl und Gas auf Elektrizität umgestellt werden.

Brüssel stellt dafür gewaltige Einsparungen bei den Einfuhren von Energieträgern in Aussicht. Bis 2040 könnten die Gasimporte um mehr als 70 Prozent und die Rohölimporte um mehr als 40 Prozent sinken. Die Kommission rechnet mit bis zu 260 Milliarden Euro weniger Ausgaben für fossile Energieimporte pro Jahr und rund 20 Prozent niedrigeren Stromerzeugungskosten (ja, wirklich, Sie lesen richtig). Das sind allerdings modellierte Ergebnisse für einen vollständig umgebauten Energiemarkt – keine Nettorechnung, in der Netze, Speicher, Kraftwerke, neue Fahrzeuge, Heizsysteme, Industrieanlagen und sämtliche Förderprogramme gegengerechnet werden.

Die größte Schwäche ihres Plans liefert die Kommission selbst. Strom kostet europäische Unternehmen für dieselbe Energiemenge im Durchschnitt fast dreimal so viel wie Gas, bei den Haushalten ist es etwa das Zweieinhalbfache. Lediglich in Finnland und Schweden liegt das Verhältnis unter zwei. Bei den Stromrechnungen der europäischen Haushalte entfällt laut Kommission nur knapp die Hälfte auf die eigentliche Elektrizität; jeweils rund ein Viertel kassieren der Staat über Steuern und Abgaben sowie die Netzbetreiber über ihre Entgelte.

Billiger durch politische Verteuerung

Anstatt abzuwarten, bis sich elektrische Technologien durch Preis, Leistung und Zuverlässigkeit am Markt durchsetzen, will Brüssel das gewünschte Ergebnis politisch erzwingen. Bis 2030 soll das Strom-Gas-Preisverhältnis für Haushalte auf höchstens 2,5 und für Unternehmen auf höchstens zwei gedrückt werden. Dazu sollen Steuern und Netzentgelte verändert, bestimmte Verbrauchergruppen entlastet und sogenannte fossile Subventionen schrittweise abgebaut werden. Strom kann dadurch auf der Rechnung billiger erscheinen – oder Gas, Öl und andere Alternativen werden einfach so lange künstlich verteuert, bis der elektrische Umstieg wirtschaftlich aussieht.

Passend dazu präsentierte die Kommission am selben Tag ihre Überarbeitung des europäischen Emissionshandels. Der politisch erzeugte CO2-Preis verteuert fossile Energieträger und verbessert damit automatisch die Wettbewerbsposition der Elektrizität. Was anschließend als wirtschaftlicher Vorteil von Wärmepumpen, Elektrofahrzeugen oder elektrischen Industrieprozessen verkauft wird, ist zumindest teilweise das Ergebnis einer zuvor absichtlich verschobenen Preisrelation. Brüssel lässt den Markt nicht entscheiden, sondern legt zuerst das gewünschte Ergebnis fest und baut anschließend die Preise passend dazu um.

Weil Elektroautos, Wärmepumpen, Batterien und neue Industrieanlagen hohe Anschaffungskosten verursachen, soll der Staat auch beim Kauf nachhelfen. Genannt werden „Social Leasing“, verbilligte Kredite, der Sozialklimafonds, Finanzinstrumente aus dem Emissionshandel, die sogenannte Industrial Decarbonisation Bank sowie ein neuer Marktmechanismus für „saubere Wärme“. Damit werden die Kosten jedoch nicht beseitigt. Die Bürger bezahlen sie lediglich an anderer Stelle – als Steuerzahler, Stromkunden, Mieter, Autofahrer oder über höhere Preise jener Unternehmen, die den Umbau finanzieren müssen.

Der Ausbau der dafür notwendigen Infrastruktur nimmt dabei gewaltige Dimensionen an. Die europäische Speicherkapazität soll von rund 55 Gigawatt im Jahr 2026 auf 200 Gigawatt bis 2030 und 500 Gigawatt bis 2040 steigen. Die Europäische Investitionsbank will allein in den nächsten drei Jahren mehr als 75 Milliarden Euro für Elektrifizierung, Netze, Speicher und die dazugehörige Industrie bereitstellen. In ihrem „AccelerateEU“-Programm bezifferte die Kommission den gesamten Investitionsbedarf der Energiewende sogar auf 660 Milliarden Euro jährlich bis 2030. Nicht jeder Euro davon entfällt auf den neuen Elektrifizierungsplan, doch die Größenordnung zeigt, wie wenig die groß beworbene Importersparnis über die tatsächliche Endabrechnung aussagt.

Vom Verbraucher zum Netzpuffer

Mit dem steigenden Stromverbrauch wächst auch der Bedarf, diesen zu steuern. Smart Meter sollen schneller ausgerollt, dynamische Tarife verbreitet und Haushalte sowie Unternehmen dazu gebracht werden, ihren Verbrauch an die jeweilige Netzlage und das Wetter anzupassen. Rechenzentren, Industriebetriebe, Heizsysteme und Elektroautos sollen möglichst dann Strom beziehen, wenn Wind- und Solaranlagen genügend davon liefern. Wer seinen Verbrauch nicht verschieben kann, muss hingegen mit höheren Preisen zu Spitzenzeiten rechnen.

Elektroautos bekommen dabei eine zusätzliche Aufgabe. Die Kommission will intelligentes Laden bei passenden Stromverträgen bereits ab Mitte 2027 fördern und bis Ende 2027 technische Vorgaben für neue Fahrzeuge ausarbeiten, die ab 2030 auf den europäischen Markt kommen. Diese sollen Strom nicht nur aufnehmen, sondern bei Bedarf auch wieder in das Netz zurückspeisen können. Eine Verpflichtung der Besitzer zur Stromabgabe ist damit noch nicht beschlossen. Die technischen Voraussetzungen dafür sollen aber geschaffen werden – aus dem privat bezahlten Auto wird damit potenziell ein dezentraler Netzspeicher.

Zwar können Elektromotoren und Wärmepumpen Energie teilweise effizienter nutzen als Verbrennungsmotoren oder gewöhnliche Gasheizungen, doch das ist nur ein Teil der ganzen Geschichte. Die Kommission wirbt deshalb mit bis zu 78 Prozent niedrigeren Betriebskosten für Elektroautos und bis zu 60 Prozent geringeren Heizkosten durch Wärmepumpen. Das entscheidende „bis zu“ geht in der politischen Werbung jedoch leicht unter. Anschaffung, Finanzierung, Ladeinfrastruktur, Gebäudesanierung, Netzausbau, Speicher und Reservekapazitäten lassen sich nicht einfach so mit einem günstigeren Verbrauchswert aus der Welt rechnen.

Die vorgelegten Maßnahmen lassen vielmehr erkennen, dass Brüssel nicht darauf vertraut, dass sich die Elektrizität im freien Wettbewerb überall als bessere und günstigere Lösung durchsetzt. Die Kommission legt das Ziel fest, verändert die Preisverhältnisse, verteilt Fördergelder, verschärft technische Vorgaben und richtet den Verbrauch zunehmend an den Bedürfnissen des Stromnetzes aus. Bürger und Unternehmen sollen den Umbau finanzieren, Heizungen und Fahrzeuge austauschen und sich anschließend noch danach richten, wann das System genügend Strom zur Verfügung stellt. Das ist keine technologieoffene Modernisierung, sondern der nächste grüne Zwangsumbau.

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Digitaler Euro: Totale Kontrolle statt finanzieller Freiheit

24. Juli 2026 um 12:00

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Brüssel verkauft den digitalen Euro als Befreiung von Visa, Mastercard und anderen amerikanischen Zahlungsdiensten. Tatsächlich entsteht ein Geldsystem, in dem die Politik festlegt, wie viele digitale Euro ein Bürger besitzen darf, während Unternehmen eingehende Beträge nach spätestens 24 Stunden wieder auf gewöhnliche Bankkonten verschieben müssen. Der digitale Euro schützt das Geldschöpfungsprivileg der Banken und erweitert gleichzeitig die staatliche Kontrolle über den Zahlungsverkehr.

Am 9. Juli machte das Europäische Parlament mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen den Weg für die Verhandlungen über den digitalen Euro frei. Damit bestätigte es das Mandat, das der Wirtschafts- und Währungsausschuss ECON bereits am 23. Juni mit 43 zu 14 Stimmen beschlossen hatte. Patrioten für Europa, EKR und ESN hatten den Ausschussbeschluss angefochten und so eine Abstimmung im Plenum erzwungen. Beschlossenes Recht ist der digitale Euro noch nicht, doch Parlament und Rat können nun die endgültige Verordnung aushandeln. Die Europäische Zentralbank (EZB) kalkuliert bereits mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Laufe dieses Jahres, ersten Pilottransaktionen ab Mitte 2027 und einer möglichen Einführung im Jahr 2029.

Inzwischen wird auch offen ausgesprochen, worum es bei dem Projekt tatsächlich geht. Der digitale Euro ist kein bloßes technisches Update für Münzen, Scheine und Bankkarten, sondern ein geopolitisches Instrument gegen die Dominanz amerikanischer Zahlungsdienste. Internationale Kartensysteme wickelten im ersten Halbjahr 2024 bereits 66 Prozent aller elektronisch ausgelösten Kartenzahlungen mit Karten aus dem Euroraum ab. Zwei Jahre zuvor waren es noch 61 Prozent gewesen, während 13 Länder der Eurozone überhaupt kein eigenes nationales Kartensystem mehr besaßen. Ohne Visa, Mastercard und andere internationale Anbieter steht der elektronische Zahlungsverkehr in weiten Teilen Europas faktisch still.

Diese Abhängigkeit ist tatsächlich ein Problem. Doch anstatt den europäischen Markt für private Anbieter zu öffnen, bestehende Systeme grenzüberschreitend nutzbar zu machen und dem amerikanischen Duopol eine europäische Konkurrenz entgegenzustellen, bauen die Eurokraten ein staatliches Gegenmonopol auf. Die meisten Händler sollen den digitalen Euro verpflichtend akzeptieren, Banken und andere Zahlungsdienstleister müssen ihn verteilen und die EZB kontrolliert die technische Grundlage. Allein den Banken entstehen nach Berechnungen der Zentralbank Einführungskosten von vier bis 5,8 Milliarden Euro innerhalb von vier Jahren. Am Ende bezahlen Händler, Bankkunden und Steuerzahler die Zeche – über Gebühren, höhere Preise, versteckte Umlagen oder die Kosten des Eurosystems.

Brüssel bestimmt Ihr Geldlimit

Der digitale Euro wird schon deshalb kein digitales Bargeld sein, weil die Bürger davon nur so viel besitzen dürfen, wie ihnen die Politik zugesteht. Das Europäische Parlament will eine einheitliche Obergrenze, die von der Europäischen Kommission auf Empfehlung der EZB festgelegt und regelmäßig überprüft wird. Eine konkrete Summe wurde noch nicht beschlossen, auch wenn seit Jahren Beträge zwischen 3.000 und 4.000 Euro genannt werden. Doch ob Brüssel den Menschen am Ende 3.000, 4.000 oder 5.000 digitale Euro erlaubt, ändert nichts am Grundproblem. Eine politische Behörde entscheidet, wie viel Zentralbankgeld der Einzelne überhaupt halten darf.

Begründet wird der Gelddeckel mit dem „Schutz der Finanzstabilität“. Wandeln Bürger ihre Bankguthaben in digitale Euro um, verschwinden diese Beträge aus den Bilanzen der Geschäftsbanken und werden zu Forderungen gegenüber der Zentralbank. In großem Umfang würde dies den Banken eine billige und stabile Finanzierungsquelle entziehen, ihre Liquidität belasten und damit auch das bestehende System der Giralgeldschöpfung unter Druck setzen. Geschäftsbanken schaffen bei der Vergabe von Krediten neues Giralgeld, benötigen jedoch Einlagen und Zentralbankreserven, um Zahlungsabflüsse auszugleichen und ihre Finanzierungskosten niedrig zu halten. In einer Bankenkrise könnte daraus ein digitaler Bankansturm werden, bei dem Milliarden innerhalb weniger Stunden aus dem Geschäftsbankensystem zur EZB fließen.

Die Haltelimits schützen daher vor allem die Banken. Die Menschen sollen größere Guthaben weiterhin als von Geschäftsbanken geschaffenes Giralgeld halten, während ihnen Brüssel lediglich einen politisch festgelegten Betrag an digitalem Zentralbankgeld zugesteht. Die Eurokraten schaffen damit keine Geldfreiheit, sondern klemmen die Bürger zwischen zwei kontrollierten Systemen ein: auf der einen Seite das Giralgeld der Geschäftsbanken, auf der anderen Seite der digitale Euro mit zentraler Infrastruktur, Datenspuren, Zugangsregeln und automatisierten Zahlungsfunktionen. Die Banken behalten ihr Geldschöpfungsprivileg, Brüssel erhält die Kontrolle über das neue Zahlungssystem. Nur der Bürger gewinnt nichts.

Für Unternehmen fällt die Leine noch kürzer aus. Sie dürfen grundsätzlich überhaupt keine digitalen Euro besitzen, sondern lediglich eingehende Zahlungen für maximal 24 Stunden sammeln. Danach müssen die Beträge automatisch auf ein gewöhnliches Bankkonto übertragen werden. Der digitale Euro kann damit weder als Liquiditätsreserve noch für die betriebliche Finanzplanung genutzt werden. Unternehmen sollen die neue Währung auf staatliche Anordnung akzeptieren, dürfen das erhaltene Geld jedoch nicht behalten. Damit wird selbst die Dauer des Geldbesitzes zur politischen Vorgabe.

Das offenbart den wahren Charakter des Projekts. Der digitale Euro soll kein frei verfügbares Geld werden, sondern eine staatlich verwaltete Zahlungsstrecke mit festgelegten Grenzen. Bürger erhalten ein gedeckeltes Guthabenmaximum, Unternehmen lediglich ein kurzfristiges Durchlaufkonto, und die Geschäftsbanken bleiben als Vermittler im Zentrum des Systems. Die angebliche Revolution endet dort, wo sie das bestehende Bankensystem gefährden könnte. Kontrolle ja, Konkurrenz zu den Banken nein.

Programmierbarkeit mit neuem Namen

Die EZB verteilt gleichzeitig ihre bekannte Beruhigungspille: Der digitale Euro werde niemals „programmierbares Geld“ sein. Er soll demnach weder ablaufen noch von vornherein auf bestimmte Waren, Orte, Zeiträume oder Empfänger beschränkt werden können. Parallel dazu entwickelt und testet die Zentralbank jedoch ausdrücklich sogenannte bedingte Zahlungen. Dabei wird Geld technisch reserviert und erst freigegeben, wenn vorher festgelegte Bedingungen erfüllt sind – beispielsweise nach der bestätigten Lieferung einer Ware. Technisch kann die Zahlung also sehr wohl zurückgehalten, automatisch ausgelöst oder wieder freigegeben werden.

Gegenwärtig sollen solche Bedingungen freiwillig vom Nutzer gewählt und von privaten Zahlungsdienstleistern angeboten werden. Doch die Grenze zwischen einer erlaubten bedingten Zahlung und einer verbotenen Programmierung liegt nicht in der technischen Infrastruktur, sondern im geltenden Regelwerk. Dieses Regelwerk wird von denselben politischen Institutionen beschlossen, die auch die Haltelimits festlegen und Unternehmen vorschreiben wollen, wie lange sie digitale Euro besitzen dürfen. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob der digitale Euro heute bereits mit einem CO2-Budget oder einem Ablaufdatum (z.B. wie beim „Schwundgeld“ von Wörgl) versehen wird. Entscheidend ist, dass die technische Grundlage geschaffen wird und spätere Mehrheiten die Regeln ändern können.

Unter dem Vorwand des Klimaschutzes, der Terrorismusbekämpfung, der Steuergerechtigkeit oder einer neuen Krise lassen sich zusätzliche Eingriffe jederzeit politisch verkaufen. Sozialhilfe könnte nur noch für bestimmte Produkte verwendet werden dürfen, staatliche Zuschüsse könnten ein Ablaufdatum erhalten und Zahlungen an sanktionierte Empfänger automatisch blockiert werden. Keine dieser Anwendungen ist derzeit Teil der beschlossenen Verhandlungsposition. Doch ein System, das Geld reservieren, Bedingungen prüfen und Zahlungen automatisch ausführen kann, liefert die notwendige Grundlage. Ein Geldschein lässt sich nicht nachträglich umprogrammieren. Eine zentral verwaltete digitale Währung schon.

Auch die versprochenen Datenschutzstandards hängen vollständig von technischen Vorgaben und politischen Regeln ab. Offline-Zahlungen sollen zwar eine bargeldähnliche Privatsphäre bieten, doch bei Online-Zahlungen bleiben Banken und Zahlungsdienstleister in der Lage, Nutzer zu identifizieren – offiziell zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die EZB selbst soll keine direkt zuordenbaren Personendaten erhalten. „Datenschutz durch Technik“ ist jedoch keine unveränderliche Grenze, sondern eine Designentscheidung. Designentscheidungen können geändert, Ausnahmen erweitert und Zugriffsrechte in Krisenzeiten ausgeweitet werden. Neu wäre so etwas jedenfalls nicht.

Echtes Staatsgeld braucht keine digitale Leine

Mit frei verfügbarem, staatlich ausgegebenem Bargeld hat dieses Konstrukt nichts gemein. Ein Geldschein benötigt kein Benutzerkonto, hinterlässt keine automatisch auswertbare Transaktionsspur und kann beliebig lange aufbewahrt werden. Kein Beamter legt fest, wie viele Scheine ein Bürger in seiner Brieftasche oder seinem Tresor besitzen darf. Kein Unternehmen muss erhaltene Banknoten nach 24 Stunden auf ein Konto bei einer Geschäftsbank verschieben. Und keine Zentralbank kann einen bereits ausgegebenen Geldschein per Knopfdruck sperren oder seine Verwendung an neue Bedingungen knüpfen.

Die Vereinigten Staaten kannten über mehr als ein Jahrhundert hinweg eine solche Form staatlich ausgegebenen Bargelds. Die sogenannten „United States Notes“ oder „Legal Tender Notes“ wurden ab 1862 direkt vom US-Finanzministerium ausgegeben und waren an ihrem roten Siegel zu erkennen. Anders als die später dominierenden „Federal Reserve Notes“ waren sie keine Noten der amerikanischen Zentralbank, sondern unmittelbares gesetzliches Zahlungsmittel der Vereinigten Staaten. Sie blieben bis 1971 im Umlauf und ältere Scheine sind bis heute grundsätzlich gültig. Es handelte sich um physisches Bargeld ohne persönliches Wallet, digitales Identitätskonto oder politisch festgelegte Besitzobergrenze.

Oft werden diese Staatsnoten mit John F. Kennedy und seiner Executive Order 11110 vom Juni 1963 in Verbindung gebracht. Historisch wurden die „United States Notes“ jedoch nicht von Kennedy geschaffen, sondern existierten bereits seit dem Bürgerkrieg. Kennedys Erlass übertrug dem Finanzminister bestehende Befugnisse zur Ausgabe von Silberzertifikaten. Der grundsätzliche Gegensatz bleibt dennoch bestehen: Ein Staat kann gesetzliches Bargeld ausgeben, ohne daraus ein digitales Überwachungs- und Lenkungsinstrument zu machen. Staatliches Geld und digitales Zentralbankgeld sind nicht dasselbe.

Gerade dieser Vergleich entlarvt die Erzählung, der digitale Euro sei notwendig, damit die Bürger wieder direkten Zugang zu öffentlichem Geld erhalten. Wenn es tatsächlich nur darum ginge, ein staatliches Zahlungsmittel neben dem Giralgeld der Banken bereitzustellen, könnte das Bargeld gestärkt, seine Annahme garantiert und seine Verfügbarkeit ausgebaut werden. Stattdessen fließen Milliarden in eine Infrastruktur, die jeden Nutzer registrieren, Guthaben begrenzen und Zahlungen technisch automatisieren kann. Brüssel will offensichtlich nicht einfach staatliches Geld. Brüssel will kontrollierbares staatliches Geld.

Damit das Projekt dennoch verkauft werden kann, behandelt das Parlament gleichzeitig ein Gesetz zum Schutz von Banknoten und Münzen. Händler sollen Bargeld nicht mehr pauschal durch „No Cash“-Hinweise ausschließen dürfen, während die Mitgliedstaaten dessen Verfügbarkeit überwachen müssen. Berichterstatter Fernando Navarrete Rojas versichert, der digitale Euro werde das Bargeld lediglich ergänzen und niemals ersetzen. Ohne dieses Versprechen wäre das Projekt politisch kaum durchsetzbar. Doch ein heutiges Gesetz hindert eine künftige Parlamentsmehrheit nicht daran, die Regeln wieder zu ändern.

Sobald Millionen Menschen an den digitalen Euro gewöhnt, Händler zur Annahme verpflichtet und Banken technisch angeschlossen sind, wird Bargeld für das Funktionieren des Systems nicht mehr benötigt. Dann genügen die bekannten Begründungen, um seine Nutzung weiter einzuschränken: Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Kriminalität, angebliche Hygienerisiken oder zu hohe Kosten. Das Bargeld verschwindet wahrscheinlich nicht an einem einzigen Stichtag. Es wird schrittweise unpraktisch gemacht, zurückgedrängt und irgendwann als überflüssiges Relikt dargestellt.

Das Reich der Mitte zeigt längst, wohin die Verbindung aus digitalem Zentralbankgeld, Identifizierung und staatlich festgesetzten Grenzen führen kann. Beim digitalen Yuan erhalten Nutzer mit kleinen Wallets mehr Anonymität, müssen dafür jedoch geringe Guthaben- und Transaktionslimits hinnehmen. Wer größere Beträge bewegen will, muss mehr persönliche Daten preisgeben. China hat damit ein System geschaffen, in dem finanzielle Freiheit stufenweise gegen Identität und staatliche Erlaubnis eingetauscht wird. Europa übernimmt dieses Modell nicht vollständig – mit politisch bestimmten Haltelimits, registrierten Online-Zahlungen und einer zentral gesteuerten Infrastruktur bewegt es sich jedoch in dieselbe Richtung.

Der digitale Euro löst Europas reale Abhängigkeit von amerikanischen Zahlungsriesen nicht, sondern ersetzt sie durch eine umfassendere staatliche Abhängigkeit. Visa und Mastercard können Gebühren verlangen, Nutzer ausschließen und Transaktionen blockieren. Brüssel erhält jedoch zusätzlich die Macht, die erlaubte Guthabenhöhe, die Zugangsregeln, die Annahmepflicht und die technische Architektur des Geldes festzulegen. Gleichzeitig schützt es die Geschäftsbanken davor, dass die Bürger in größerem Umfang aus deren Giralgeldsystem aussteigen. Die Kontrolle wandert nicht nur von amerikanischen Konzernen zu europäischen Behörden – sie wird dabei noch ausgebaut.

Bei echtem Bargeld gehört der Geldschein demjenigen, der ihn besitzt. Beim digitalen Euro gehört dem Bürger nur, was ihm das System zugesteht: ein begrenztes Guthaben, innerhalb vorgegebener Regeln und auf einer Infrastruktur, die andere kontrollieren. Das ist keine Modernisierung des Bargelds. Es ist die Abschaffung seiner Freiheit.

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Konsum post mortem? Bundesregierung gedenkt „verstorbener Drogengebrauchender“

24. Juli 2026 um 11:00

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Wie nennt man jemanden, der infolge von Drogenkonsum starb? Einen Drogentoten. Also, eigentlich. Im politisch korrekten Deutschland geht sich das leider nicht mehr aus. Weil Drogentote sich so unschön gendern lassen, heißen sie inzwischen „verstorbene Drogengebrauchende“ – ganz so, als handele es sich um Zombies, die über den Tod hinaus Drogen konsumieren.

Früher hieß es mal Drogentotengedenktag, doch das wäre im woken Zeitalter natürlich zu einfach: „Der 21. Juli ist nationaler Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“, liest man in den letzten Jahren auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen.

Die Partizipform drückt aus, dass eine Handlung andauert – deswegen ist nicht jeder Studierende ein Student, denn man kann gerade etwas studieren, ohne an einer Hochschule eingeschrieben zu sein, und nicht jeder Student ist konstant Studierender, denn irgendwann wird er sein Lernen unterbrechen.

Ein verstorbener Drogengebrauchender mutet nach dieser Sprachlogik nun ganz leicht kurios an, denn wir haben es hier offenbar mit einem Toten zu tun, der aktuell Drogen konsumiert. Dem Ernst des Themas wird das eher nicht gerecht.

In den sozialen Netzen versucht man sich aktuell an Korrekturen: Wie wär’s etwa mit „verstorbenen Drogengebrauchthabenden“?

Konsumieren und radeln bis über den Tod hinaus?

Sprachlich ist das derselbe regenbogenfarbene Quatsch wie bei den „getöteten Radfahrenden“, die etwa alljährlich vom „Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club“ beklagt werden. Das generische Maskulinum ist einer gewissen Klientel nämlich nicht inklusiv genug. Und so kommt es, dass diese Todesopfer der Partizipform nach auch post mortem noch wacker in die Pedale treten. Unfreiwillig komisch, aber so ist sie halt, die deutsche Gender-Sprache!

Beim „Verein Deutsche Sprache“ findet sich zu diesem Thema eine Ausarbeitung mit dem Titel: „Richtig Gendern? Nein, Gendern richtig kritisieren!“ Darin heißt es:

Konsequentes Gendern mit Hilfe der substantivierten Partizipformen führt zu seltsamen Gebilden, die nur mit Gender-Brille und unter Ausschaltung des Sprachgefühls akzeptabel sind. Der Einwand, man „gewöhne sich daran“ und der „Zugewinn an Geschlechtergerechtigkeit“ rechtfertige den Mehraufwand, zieht nicht.

Im Dokument werden einige absurde Beispiele gegeben: Kommen dann „zwei Radfahrende zur Tür herein“? Mit dem Fahrrad also? Wird aus einem Raucherbein ein „Rauchendenbein“? Sind Metzger dann „Metzgende“ und „Bläser“ „Blasende“?

Verein bittet um Einhaltung der Sprachregel

Zurück zu den Drogentotenden, Verzeihung, toten Drogengebrauchenden: Der Drogentotengedenktag geht nicht auf die Bundesregierung zurück, sondern entsprechende Veranstaltungen werden von diversen Organisationen ausgerichtet – zumeist sind die lokalen Aidshilfen involviert. Welcher Gruppe stehen Aidshilfen traditionell nahe? Kleiner Tipp: Wer sich auf die Website der Deutschen Aidshilfe verirrt, wird aktuell prompt mit einer regenbogenfarbenen Faust und dem Schriftzug „PROUD TO BE QUEER“ konfrontiert. „Bestell dir jetzt dein kostenloses Tattoo zur Pride-Season!“, heißt es im Popup. Das erklärt dann auch die allgemeine Genderbegeisterung.

Im Mittelpunkt steht außerdem der Verein „JES“, wobei JES für „Junkies, Ehemalige und Substituierte“ steht. Der hat auf der Gedenktagwebsite ernsthaft dazu aufgerufen, dass man doch bitte, bitte die politisch korrekte Titulierung übernehmen möge:

[…] gerade uns beschäftigt der Umgang mit Sprache, Worten, Bezeichnungen seit längerem und gerade auch ganz aktuell. […] Der Gedenktag wird nicht überall als das bezeichnet, was er ist: der „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“. Mal heißt er Drogentotengedenktag und in einer anderen Region wird er als Drogentotentag betitelt. […] Mit Einigkeit und einem einheitlichen Motto symbolisieren wir Zusammenhalt und Stärke. Dafür ist unserer Meinung nach die einheitliche Titulierung des 21.07. als „Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“ eine logische Konsequenz und somit auch eine Bitte an alle Beteiligten. Wir würden uns wirklich sehr freuen, wenn ihr als Kooperationspartner*innen, Unterstützer*innen und Aktivist*innen gemeinsam mit uns, dem JES Netzwerk, den 21.07. zum Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende erklärt und diesen in den Sprachgebrauch aufnehmt.

Drogenlegalisierung gefordert

Die JES-Gruppierung fordert übrigens nicht weniger als eine Drogenlegalisierung. Auf der Website heißt es:

Eine neue Drogenpolitik muss geprägt sein durch:

  • Abkehr vom Abstinenzideal
  • Beendigung der Prohibition
  • Beendigung der menschenunwürdigen Unterdrückung und Verfolgung von Drogengebrauch und Drogengebraucher*innen
  • Respekt und Akzeptanz gegenüber einer jeden Entscheidung, mit oder ohne Drogen leben zu wollen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Belange und Bedürfnisse jedes/jeder Einzelnen achten.

In Deutschland wurde unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach Cannabis legalisiert – mit dem erwartbaren „Erfolg“ eines deutlichen Anstiegs cannabisinduzierter psychischer Erkrankungen. Auf manchen scheint das wohl erstrebenswert zu wirken …

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Briten stoppen die Digitale ID – Brüssel baut weiter den Kontrollstaat

24. Juli 2026 um 08:00

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Fast drei Millionen Briten haben die geplante staatliche Digitale ID zu Fall gebracht. Der neue Premierminister Andy Burnham musste nun die „BritCard“ einstellen lassen. Während London den Rückwärtsgang einlegt, zwingt Brüssel alle EU-Staaten zum Aufbau einer digitalen Identitätsinfrastruktur, deren angebliche Freiwilligkeit mit jedem weiteren Anwendungsbereich bedeutungsloser wird.

Keir Starmer hatte die BritCard am 26. September 2025 als Antwort auf illegale Beschäftigung und Migration präsentiert. Die staatliche Digital-ID sollte allen britischen Staatsbürgern und legalen Einwohnern angeboten werden und bis zum Ende der Legislaturperiode für den Nachweis der Arbeitserlaubnis verpflichtend sein. „Ohne digitale ID werden Sie im Vereinigten Königreich nicht arbeiten können“, erklärte der damalige Premierminister. Name, Geburtsdatum, Foto sowie Angaben zur Staatsangehörigkeit oder zum Aufenthaltsstatus sollten auf dem Smartphone abrufbar sein. Verkauft wurde das System als bequemes Mittel gegen Schwarzarbeit – tatsächlich wollten Starmers Minister daraus das Fundament für einen Staat machen, in dem die Behördenleistungen zunehmend über eine zentrale App abgewickelt werden.

Die Briten haben offensichtlich keine Lust auf diesen digitalen Kontrollstaat. Eine Parlamentspetition gegen die Einführung der Identitätskarte sammelte bis zu ihrem Abschluss am 9. Jänner 2.984.191 Unterschriften. Der Widerstand erfasste sämtliche politischen Lager und zwang Starmer bereits im Jänner zur ersten Kehrtwende: Die digitalen Prüfungen des Rechts auf Arbeit sollten zwar bleiben, doch für den Nachweis sollten auch elektronische Reisepässe oder Aufenthaltsdokumente genügen. Die BritCard wurde damit von einer verpflichtenden Eintrittskarte in den Arbeitsmarkt zu einem freiwilligen Angebot herabgestuft. Der offene Zwang war gebrochen, das Projekt selbst lebte jedoch vorerst weiter.

Großbritannien hat mit staatlichen Identitätskarten unter sozialistischer Führung bereits einschlägige Erfahrungen gesammelt. Die Labour-Regierung unter Tony Blair brachte 2006 den „Identity Cards Act“ durch das Parlament und schuf damit die rechtliche Grundlage für ein nationales Identitätsregister mit biometrischen Daten. Nur etwa 15.000 Karten wurden ausgegeben, bevor die konservativ-liberale Koalition das Projekt 2010 stoppte und das Register vernichten ließ. Rund 257 Millionen Pfund waren zu diesem Zeitpunkt bereits versenkt worden. Auch Andy Burnham hatte das damalige Vorhaben als Innenstaatssekretär verteidigt und die Sorgen vor dem biometrischen Register als übertriebene Verschwörungsvorstellungen abgetan.

Burnham beerdigt sein eigenes politisches Erbe

Ausgerechnet dieser Andy Burnham zog nun den Schlussstrich unter die digitale Neuauflage. Nach seinem Amtsantritt am 20. Juli ließ er die BritCard als eine seiner ersten Regierungsentscheidungen streichen. Zeit und Geld würden dort gebraucht, wo die Bevölkerung den Druck unmittelbar spüre – vor allem bei den Lebenshaltungskosten, erklärte sein Büro. Ab dem 1. Oktober soll deshalb die Mehrwertsteuer auf Haushaltsstrom entfallen. Die Regierung rechnet dadurch mit einer Entlastung von durchschnittlich rund 45 Pfund pro Haushalt und Jahr.

Das britische Office for Budget Responsibility hatte die Kosten der Digital-ID auf rund 1,8 Milliarden Pfund innerhalb von drei Jahren geschätzt. Downing Street wies diese Summe noch unter Starmer zurück, nannte jedoch keine eigene und behauptete, das Geld sei ohnehin noch nicht fest budgetiert. Nun verwendet die neue Sozialisten-Führung unter Burnham ausgerechnet jene 1,8 Milliarden Pfund selbst als Wert des gestrichenen Projekts und erklärt damit die Stromsteuersenkung zumindest im laufenden Finanzjahr für gegenfinanziert.

Ganz entkommen sind die Briten dem digitalen Zugriff allerdings noch nicht. Die verpflichtenden „Right to Work“-Prüfungen bleiben bestehen und sollen auch auf Beschäftigte der Plattformwirtschaft sowie Menschen mit Nullstundenverträgen ausgeweitet werden. Der digitale Nachweis darf künftig nur nicht mehr an eine einzige staatliche Identitäts-App gebunden werden. Auch andere Digitalisierungsprojekte, Alterskontrollen und Zugangsbeschränkungen im Internet laufen weiter.

Brüssels „Freiwilligkeit“ ist eine Mogelpackung

Während Großbritannien sein Projekt beerdigt, arbeitet die Europäische Union mit Hochdruck an einer ähnlichen, deutlich umfassenderen, Infrastruktur. Die Verordnung eIDAS 2.0 verpflichtet alle Mitgliedstaaten, ihren Bürgern, Einwohnern und Unternehmen bis zum 24. Dezember 2026 mindestens eine europäische digitale Identitäts-Wallet bereitzustellen. Darin sollen künftig nicht nur Ausweisdaten, sondern auch Führerscheine, Bildungsabschlüsse, berufliche Qualifikationen, Gesundheitsdokumente und elektronische Signaturen gespeichert werden können. Die Eurokraten sprechen dabei von Sicherheit, Bequemlichkeit und digitaler Selbstbestimmung. Doch vielmehr entsteht ein einheitliches Identitätssystem, das staatliche und private Dienstleistungen miteinander verbindet.

Die Nutzung soll für den einzelnen Bürger angeblich „freiwillig“ bleiben. Doch gleichzeitig zwingt Brüssel Behörden und große Teile der Wirtschaft dazu, die Wallet in ihre Systeme einzubauen. Behörden müssen sie für entsprechende Onlinedienste akzeptieren. Ab Ende 2027 betrifft die Akzeptanzpflicht auch größere private Anbieter, sofern diese gesetzlich oder vertraglich eine starke Online-Authentifizierung verlangen – unter anderem Banken, Finanzdienstleister, Energieversorger, Gesundheitsdienste, Verkehrsbetriebe, Telekommunikationsunternehmen und soziale Einrichtungen. Auch sehr große Onlineplattformen müssen die Wallet für Anmeldungen zulassen.

Damit ist bereits vorgezeichnet, wie viel von der behaupteten Freiwilligkeit übrig bleiben wird. Niemand muss die Wallet per Gesetz besitzen. Ohne sie dauern Behördenwege dann eben länger, bestimmte Dienstleistungen werden umständlicher, Bankgeschäfte schwieriger und digitale Zugänge womöglich gar nicht mehr angeboten. Der moderne Zwang braucht keinen Polizisten, der nach Papieren fragt. Es genügt, das Leben ohne die staatlich anerkannte Identität Stück für Stück unbequemer oder gar unmöglich zu machen.

Der bekannte Bauplan des WEF

Genau diese Systemlogik propagiert das Weltwirtschaftsforum seit Jahren. Bereits 2018 stellte das WEF gemeinsam mit Accenture die „Known Traveller Digital Identity“ vor – eine grenzüberschreitende Identitätsplattform auf Basis von Biometrie, mobilen Geräten, Kryptografie und verteilten Datenbanken. Spätere Papiere weiteten das Konzept zu einem umfassenden „Digital Identity Ecosystem“ aus, in dem Regierungen, Banken, Versicherungen, Gesundheitsdienste, Reiseanbieter und andere Unternehmen miteinander verbunden werden. Im WEF-Bericht „Reimagining Digital ID“ von 2023 wird die europäische Identitäts-Wallet ausdrücklich als Beispiel für diesen Umbau genannt.

Die Begriffe wiederholen sich seit Jahren: interoperabel, vertrauenswürdig, sicher, bequem und nutzerzentriert. Was dabei unerwähnt bleibt, ist die gewaltige Macht, die eine solche Infrastruktur ermöglicht. Wer Identität, Arbeitserlaubnis, Bankkonto, Gesundheitsdaten, Bildungsnachweise, Reisen und Internetzugänge in einem gemeinsamen digitalen System zusammenführt, schafft technisch auch die Möglichkeit, Zugänge zu gewähren, einzuschränken oder an weitere Bedingungen zu knüpfen. Die Behauptung, der Bürger behalte jederzeit die Kontrolle, ändert nichts daran, dass immer mehr Bereiche seines Lebens von einer staatlich anerkannten (aber auch hackbaren) digitalen Identität abhängig gemacht werden.

Österreich prescht voran

Österreich befindet sich längst mitten in diesem Umbau. Mehr als sechs Millionen Menschen verwenden bereits die ID Austria; bis 2030 strebt die Bundesregierung bis zu neun Millionen Nutzer (also faktisch die gesamte Bevölkerung) an. Die bestehende Infrastruktur soll ausdrücklich zur EUDI-Wallet weiterentwickelt und zum digitalen Schlüssel für Verwaltung, elektronische Nachweise, Banken und grenzüberschreitende Verfahren werden. Österreich will bereits ein Social-Media-Verbot für Unter-14-Jährige auf den Weg bringen, wonach jeder, der soziale Netzwerke nutzen möchte, zunächst sein Alter verifizieren muss – über die ID Austria oder von der KommAustria verifizierte Drittanbieter. Je mehr Dienste auf die ID Austria umgestellt werden, desto theoretischer wird die Möglichkeit, sich dem System zu entziehen.

Der britische Rückzug zeigt, dass die digitale Identitätsagenda weder alternativlos noch unaufhaltsam ist. Fast drei Millionen Menschen haben zuerst den offenen Zwang gekippt und anschließend das gesamte Projekt zu Fall gebracht. Innerhalb der Europäischen Union reicht eine nationale Regierungsentscheidung hingegen nicht mehr aus, weil Brüssel den Aufbau der Wallet bereits gesetzlich vorgeschrieben hat. London konnte den Stecker ziehen. Österreich und die übrigen EU-Staaten werden an das digitale Kontrollnetz angeschlossen – selbstverständlich „freiwillig“.

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Mitschüler „rassistisch beleidigt“: Sieben Hausdurchsuchungen, Staatsschutz ermittelt

23. Juli 2026 um 15:45

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Polizeigroßeinsatz nach einem mutmaßlichen Rassismus-Fall an einer Schule in Holzkirchen, 33 Kilometer südlich von München: Einsatzkräfte durchsuchten mehrere Wohnungen in den Landkreisen München und Miesbach – sieben Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren stehen im Verdacht, einen Mitschüler wegen seiner Hautfarbe beleidigt zu haben.

Ein Jugendlicher soll in Holzkirchen von Mitschülern gezielt wegen seiner Hautfarbe gehänselt worden sein, die Eltern des Betroffenen erstatteten Anzeige bei der Polizei. Was zunächst als Mobbing unter Jugendlichen wirkte, entwickelte sich bei den Ermittlungen angeblich zu einem Fall mit größeren Dimensionen: Die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim sei auch auf Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund gestoßen. Das Fachkommissariat Staatsschutz übernahm unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II die weiteren Untersuchungen, berichtet dazu die Süddeutsche Zeitung.

Auf richterlichen Beschluss des Amtsgerichts München rückten am Mittwoch Beamte an. Sie beschlagnahmten bei den sieben Verdächtigen elektronische Geräte, Mobiltelefone und Speichermedien. Auch ein Diensthundeführer des Polizeipräsidiums Schwaben Nord unterstützte den Einsatz. Die sichergestellten Datenträger werden nun von IT-Forensikern ausgewertet. Im Fokus stehen insbesondere der Verdacht auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie weitere mögliche Verstöße gegen das Strafrecht.

Für die betroffenen Jugendlichen in Holzkirchen könnten die Ermittlungen erhebliche Folgen haben – von jugendstrafrechtlichen Maßnahmen bis hin zu Schulausschlüssen.

Währenddessen sitzt nach einem Messerangriff beim Dorffest in der nur 20 Kilometer von Holzkirchen entfernten Gemeinde Egling ein polizeibekannter „Heranwachsender“ in U-Haft: Er wird verdächtigt, acht Festgäste schwer verletzt zu haben. Er sei aus dem Landkreis, so heißt es. Nach der Tat wurde allerdings nach einem Mann mit „dunklem Hauttyp“ gefahndet, der „gebrochen Deutsch“ spreche. Vom Staatsschutz ist bei den Ermittlungen zu diesem brutalen Angriff keine Rede.

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Brüssel blockiert Remigration: Selbsterhalt ist „Diskriminierung“

23. Juli 2026 um 10:00

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Die Europäische Kommission verweigert dem „Save Europe Act“ die Registrierung als Europäische Bürgerinitiative. Der geplante Zuwanderungsstopp, schnellere Abschiebungen und ein europaweites Remigrationsmodell seien „offenkundig“ mit den Werten der Union unvereinbar. Die Umkehr des Bevölkerungsaustauschs steht für die Eurokraten nicht zur Debatte.

Am Mittwoch machte die Europäische Kommission ihre Entscheidung offiziell: Der „Save Europe Act“ wird nicht als Europäische Bürgerinitiative registriert. Dieses mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Instrument soll es den Bürgern ermöglichen, politische Anliegen auf die Tagesordnung Brüssels zu setzen. Eine Million gültige Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten zwingen die Kommission zwar nicht zur Umsetzung, immerhin aber zur Befassung mit dem Anliegen (Report24 berichtete). Im Fall der Remigrationsinitiative wird jedoch bereits der Weg dorthin versperrt.

Die Kommission beruft sich auf Artikel 2 des EU-Vertrages und Artikel 21 der Grundrechtecharta. Der vorgeschlagene zeitweilige Stopp neuer „nichtwestlicher“ Zuwanderungswege, einschließlich Studien- und Familiennachzugsvisa, orientiere sich an der ethnischen und kulturellen Kontinuität der europäischen Völker. Menschen würden damit nach ihrer „ethnischen, kulturellen oder zivilisatorischen Herkunft“ eingestuft, anstatt jeden Antrag einzeln zu prüfen. Dies sei eine Diskriminierung aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft und damit „offenkundig“ unvereinbar mit den sogenannten Werten der Union.

Gleichzeitig behauptet Brüssel, lediglich die rechtliche Zulässigkeit und nicht den politischen Inhalt der Initiative beurteilt zu haben. Das ist bürokratische Wortklauberei. Schließlich ist es gerade der politische Inhalt – die Forderung nach einem Ende der nichtwestlichen (vor allem afrikanischen und moslemischen) Massenzuwanderung und dem Schutz der demografischen Kontinuität Europas -, der zur rechtlichen Unzulässigkeit erklärt wird. Die Kommission hat nicht geprüft, ob genügend Europäer dieses Anliegen unterstützen. Sie hat entschieden, dass diese Frage gar nicht erst gestellt werden darf.

580.000 Unterstützer dürfen nicht offiziell werden

Der von der niederländischen Publizistin Eva Vlaardingerbroek und dem österreichischen Remigrationsaktivisten Martin Sellner am 31. Mai gestartete „Save Europe Act“ besteht aus einem veröffentlichten Fünf-Punkte-Programm. Gefordert werden ein Moratorium für neue nichtwestliche Zuwanderung, ein grundlegender Umbau des europäischen Asylsystems, ein wirksamer Schutz der Außengrenzen, beschleunigte Rückführungen illegaler Zuwanderer und abgelehnter Asylbewerber sowie ein EU-weiter Rahmen für freiwillige oder finanziell unterstützte Remigration. Hinzu kommt die Streichung jener Sozialleistungen, die als Anreiz für weitere Migration (Pull-Faktor) wirken.

Innerhalb von drei Tagen meldete die Kampagne mehr als 100.000 Unterstützer, Anfang Juli wurde die Marke von 500.000 überschritten. Inzwischen haben sich nach Angaben der Organisatoren mehr als 580.000 Menschen eingetragen. Weil die Kommission die Registrierung verweigert, können diese Unterstützer jedoch gar nicht erst zu offiziellen Unterschriften einer Europäischen Bürgerinitiative werden. Brüssel verhindert damit selbst jene demokratische Prüfung, auf deren angebliches Fehlen man sich anschließend berufen kann.

Bereits am 15. Juli zeigte sich, mit welchen Mitteln der politische Widerstand gegen die Kampagne ausgebremst werden soll. Der sozialistische Bürgermeister der Brüsseler Gemeinde Ixelles, Romain De Reusme, verbot kurzfristig eine Kundgebung vor dem Europäischen Parlament. Erst der belgische Staatsrat hob das Verbot auf und ermöglichte die Versammlung. Mehr als eine halbe Million symbolisch ausgedruckte Unterstützungsbekundungen wurden anschließend in einer Schubkarre zum Parlament gebracht, wo Polizisten den finnischen EU-Abgeordneten Sebastian Tynkkynen und die Organisatoren zeitweise am Betreten des Gebäudes hinderten.

Vlaardingerbroek bezeichnete die Entscheidung der Kommission als „empörende Verletzung der demokratischen Rechte der einheimischen Völker Europas“. Gemeinsam mit Sellner habe sie die offizielle Ablehnung per E-Mail erhalten. „Wir werden nicht zurückweichen“, kündigte sie auf X an. Die Kampagne wiederum sprach von einer vagen und schwachen Begründung, die den antidemokratischen Charakter der EU-Kommission offenlege. Fast 600.000 europäischen Unterstützern werde damit erklärt, dass ihre politische Forderung außerhalb des erlaubten Meinungskorridors liege.

Die „EU-Werte“ gelten nur in eine Richtung

Der „Save Europe Act“ beruft sich ausdrücklich auf Artikel 4 des EU-Vertrages, wonach die Union die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten achten muss. Auch Artikel 22 der Grundrechtecharta verpflichtet Brüssel zur Achtung der kulturellen, religiösen und sprachlichen Vielfalt. Die Kommission interpretiert diese Bestimmungen jedoch offensichtlich so, dass jede neu hinzukommende Kultur geschützt werden muss – nur die historisch gewachsenen europäischen Völker dürfen sich nicht auf den Erhalt ihrer eigenen kulturellen und demografischen Kontinuität berufen.

Auch die Forderung nach einer individuellen Prüfung wirkt vorgeschoben. Die Europäische Union unterscheidet in ihrer Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik ständig nach Staatsangehörigkeit, Herkunftsland und politischer Lage. Es gibt visumfreie Staaten, visumpflichtige Staaten, sichere Herkunftsländer, besondere Aufnahmeprogramme und ganze Bevölkerungsgruppen, für die Sonderregelungen geschaffen werden. Solche pauschalen Entscheidungen sind offenbar möglich, solange sie mehr Zuwanderung erleichtern. Wird hingegen ein generelles Moratorium zum Schutz der europäischen Gesellschaften gefordert, entdeckt Brüssel plötzlich den einzelnen Migranten, dessen Antrag unter keinen Umständen von einer politischen Grundsatzentscheidung berührt werden dürfe.

Die Botschaft der Kommission ist damit eindeutig: Eine Europäische Bürgerinitiative darf nahezu alles verlangen – solange sie sich innerhalb des von den Eurokraten vorgegebenen politischen Korridors bewegt. Fast 600.000 Menschen wird nicht gesagt, dass sie eine Abstimmung verloren hätten. Ihnen wird erklärt, dass ihr Anliegen überhaupt nicht zur demokratischen Debatte zugelassen wird. Ein deutlicheres Eingeständnis, wie wenig die angeblich geschätzte „Bürgerbeteiligung“ in Brüssel tatsächlich wert ist, hätte die Kommission kaum liefern können.

Die Ablehnung wird die Forderung nach Remigration nicht aus der europäischen Politik verbannen. Vielmehr macht sie daraus eine Grundsatzfrage: Dürfen die Europäer selbst über die demografische Zukunft ihres Kontinents entscheiden – oder besitzen nur die Brüsseler Eurokraten das Recht, festzulegen, wie Europa künftig aussehen soll? Die Kommission kann den „Save Europe Act“ aus ihrem Register streichen. Aus der politischen Debatte wird sie die Remigration damit allerdings nicht streichen können.

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Energiewende: Deutschlands staatlich organisierter Strom-Verlusthandel

23. Juli 2026 um 09:00

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Deutschland kauft Strom vor allem dann, wenn er teuer ist, und verscherbelt ihn ins Ausland, wenn er kaum noch etwas wert ist. Die Erzeuger von Wind- und Solarstrom kassieren trotzdem ab, während Bürger und Unternehmen für Netze, Subventionen, Reservekraftwerke und Importe bezahlen. Die Energiewende hat aus Europas einstiger Industrienation einen Stromhändler gemacht, der teuer einkauft und billig verkauft.

Eine von der „Neuen Zürcher Zeitung“ veröffentlichte Auswertung der Strommarktdaten bringt den deutschen Energiewende-Irrsinn auf den Punkt. Sie stellt den Großhandelspreis dem grenzüberschreitenden Stromhandel gegenüber – und die Punktwolke zeigt dabei ein klares Muster: Steigt der Strompreis, wird Deutschland zum Importeur. Fällt er wegen eines Überangebots an Wind- und/oder Solarstrom auf null oder sogar darunter, wird exportiert. Ein privater Händler, der dauerhaft teuer einkauft und billig verkauft, wäre rasch bankrott. In der grünen Planwirtschaft übernimmt der Steuerzahler jedoch die Verluste. Man könnte auch sagen: Die Gewinne werden privatisiert, die Verluste hingegen sozialisiert.

Der grenzüberschreitende Stromhandel ist an sich nichts Neues. Doch Deutschland hat zuerst seine zuverlässigsten Kraftwerke abgeschaltet und anschließend Millionen wetterabhängige Anlagen errichtet, deren Produktion sich weder nach dem Verbrauch noch nach den Bedürfnissen der Industrie richtet. Stattdessen entscheiden Wind und Wolken, sowie Tages- und Jahreszeit darüber, ob gerade zu viel oder zu wenig Strom vorhanden ist. Das Ausland soll nun ausgleichen, was die deutsche Energiepolitik selbst aus dem Gleichgewicht gebracht hat.

Der Strukturbruch ist kaum zu übersehen. In den Jahren 2021 und 2022 exportierte Deutschland noch über weite Strecken mehr Strom, als es importierte. Dann wurden im April 2023 die letzten drei Kernkraftwerke abgeschaltet – und die Balken färbten sich rot. Bereits 2023 lag der Importüberschuss bei 15,3 Terawattstunden, 2024 waren es 31,9 Terawattstunden und im vergangenen Jahr immerhin noch 21,9 Terawattstunden. Deutschland importierte 2025 insgesamt 76,2 Terawattstunden Strom und exportierte lediglich 54,3 Terawattstunden.

Viel Strom – aber zur falschen Zeit

Im ersten Quartal 2026 gelang der Bundesrepublik erstmals seit Ende 2023 wieder ein kleiner Nettoexport von 2,6 Terawattstunden. Die Stromerzeugung lag sieben Prozent über dem schwachen Vorjahresquartal, die Windkraft an Land lieferte sogar 22,8 Prozent mehr. Solche Zahlen werden von der grünen Lobby gerne als Erfolg gefeiert. Tatsächlich beweisen sie lediglich, dass ein windreiches Quartal mehr Windstrom hervorbringt. Gesicherte Leistung entsteht daraus nicht – die nächste Dunkelflaute dreht die Handelsrichtung wieder um.

Die wachsenden Extreme zeigen sich noch deutlicher an den Preisen. Im Jahr 2025 kostete Strom am Day-Ahead-Markt durchschnittlich 89,32 Euro je Megawattstunde, 13,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig fiel der Preis in 573 von 8.760 Stunden unter null. Im Jahr 2024 waren es 457 Stunden, 2022 gerade einmal 69. Deutschland hat also immer häufiger so viel Strom, dass Abnehmer für dessen Verbrauch bezahlt werden müssen – und zugleich gab es 2025 insgesamt 40 Stunden mit Preisen von mehr als 300 Euro je Megawattstunde.

Doch eben darin besteht der Konstruktionsfehler der Energiewende. Die rund 30.000 Windräder und 2,7 Millionen Photovoltaikanlagen produzieren nicht dann, wenn Strom benötigt wird, sondern dann, wenn das Wetter mitspielt. Weil die Erzeugung vieler Anlagen gleichzeitig steigt oder fällt, schaffen weitere Windräder und Solarmodule nicht automatisch mehr Versorgungssicherheit. Sie vergrößern zunächst einmal die Ausschläge: noch mehr Überschuss bei gutem Wetter, noch größere Lücken bei schlechtem.

Negative Börsenpreise werden (vor allem von den Anhängern der Klimareligion in den Sozialen Medien) trotzdem regelmäßig als Beleg dafür verkauft, wie billig der angebliche Ökostrom sei. Doch ein Produkt, das genau dann massenhaft anfällt, wenn es niemand benötigt, ist nicht günstig – es ist in diesem Moment wertlos und am Ende sogar teuer. Die Kosten für Bau, Netzanbindung, Einspeisevergütungen, Marktprämien, Redispatch, Speicher und Reservekraftwerke laufen trotzdem weiter. Bei negativen Preisen zahlt der Strommarkt sogar für die Abnahme der Überschüsse. Billiger Strom sieht anders aus.

Aus der Rechnung in den Bundeshaushalt

Je nach Inbetriebnahmejahr und Fördermodell erhalten Betreiber von Wind- und Solaranlagen staatlich abgesicherte Einnahmen, obwohl ihr Strom am Markt kaum noch etwas wert ist. Für neuere Anlagen wurden die Regeln bei negativen Preisen zwar verschärft, am Grundproblem ändert das wenig: Die Differenz zwischen Marktwert und Förderzusage muss jemand bezahlen. Allein für 2025 ermittelten die Übertragungsnetzbetreiber einen EEG-Finanzierungsbedarf von rund 16,5 Milliarden Euro. Die EEG-Umlage ist zwar von der Stromrechnung verschwunden, die EEG-Kosten sind es nicht. Sie wurden in den Bundeshaushalt verschoben und werden nun über Steuern und Schulden finanziert. Im Jahr 2026 kommen weitere 6,5 Milliarden Euro hinzu, mit denen der Bund die Übertragungsnetzentgelte künstlich drückt. Die Bundesregierung spricht von einer Entlastung der Verbraucher. Tatsächlich nimmt sie den Bürgern und den Unternehmen das Geld lediglich auf andere Art und Weise ab.

Wie irreführend die ständig zitierten niedrigen Erzeugungskosten von Wind- und Solarstrom sind, haben Veronika Grimm, Leon Oechsle und Gregor Zöttl bereits 2024 untersucht. Ihr Papier trägt den unmissverständlichen Titel „Stromgestehungskosten von Erneuerbaren sind kein guter Indikator für zukünftige Stromkosten„. Eine Solaranlage kann für sich betrachtet tatsächlich günstigen Strom produzieren. Eine Volkswirtschaft braucht Strom jedoch auch nachts, im Winter und während einer zweiwöchigen Dunkelflaute. Für das Jahr 2021 errechneten die Autoren reine Photovoltaik-Gestehungskosten von 4,07 Cent je Kilowattstunde. Sobald die Kosten einer tatsächlich verlässlichen Versorgung berücksichtigt werden, steigt der Wert auf mehr als 6,49 Cent.

Für 2040 sinken die isolierten Solarkosten in der Modellrechnung zwar auf 2,59 Cent, die Kosten zur Deckung des Verbrauchs liegen jedoch bei mindestens 7,68 Cent. Netze, Konzessionsabgaben, Steuern, Handelsmargen und weitere Systemkosten kommen noch hinzu. Die Autoren schreiben selbst, dass sich diese Kosten politisch verschleiern lassen – etwa durch staatlich finanzierte Backup-Kraftwerke oder erlassene Netzentgelte. Verschwinden lassen sie sich nicht. Am Ende bezahlt der Bürger entweder als Stromkunde, als Steuerzahler oder über die Schulden, die der Staat in seinem Namen aufnimmt. Die angeblich kostenlose Energie von Wind und Sonne wird so zu einem milliardenschweren finanziellen Verschiebebahnhof.

Der Atomausstieg war ein teurer Fehler

Während Deutschland immer mehr wetterabhängige Anlagen förderte, wurden ausgerechnet jene Kraftwerke stillgelegt, die unabhängig vom Wetter rund um die Uhr Strom erzeugen konnten. Eine Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg kam bereits im Jahr 2022 zu dem Ergebnis, dass der Weiterbetrieb der letzten drei Kernkraftwerke den Strompreis je nach Szenario um 8,5 bis 12,1 Prozent gesenkt hätte. Kernkraft hätte teure Gas- und Kohlekraftwerke aus der Preisbildung gedrängt und gleichzeitig den Importbedarf reduziert. Berlin entschied sich dennoch für die Abschaltung. Seitdem haben sich die Atomstromimporte aus Deutschlands Nachbarländern nach Berechnungen der NZZ im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Zeitweise stammte rund ein Drittel der Einfuhren aus Kernkraftwerken. Deutschland schaltet seine eigenen Reaktoren ab, importiert französischen Atomstrom und erklärt anschließend, die Energiewende mache das Land unabhängiger. Mehr Widerspruch geht kaum.

Auf fossile Kraftwerke kann die Bundesrepublik damit weiterhin nicht verzichten. In der Woche bis zum 18. Mai 2026 stammten laut NZZ noch 32 Prozent der heimischen Stromerzeugung aus Kohle, Gas und anderen fossilen Quellen. Im ersten Quartal erzeugten Gaskraftwerke 22,5 Terawattstunden Strom, 5,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die fossilen Kraftwerke wurden durch Wind und Solar nicht ersetzt. Sie müssen vielmehr (mit zusätzlichen Kosten) betriebsbereit bleiben, um einzuspringen, wenn die Wetterkraftwerke ausfallen. Ausgerechnet diese unverzichtbaren Backup-Kraftwerke wurden durch die politisch gewollte Abkehr vom günstigen russischen Pipelinegas zusätzlich verteuert. Begründet wurden die Energiesanktionen einerseits mit dem Ukrainekrieg und andererseits mit der grünen Behauptung, Deutschland werde Erdgas ohnehin bald nicht mehr benötigen.

Nun plant Berlin neue Gaskraftwerke, weil das Netz ohne regelbare Erzeugung während einer Dunkelflaute nicht stabil gehalten werden kann. Das billige Pipelinegas ist weg, das teurere Flüssiggas bleibt – und der Gasbedarf ebenfalls. Hinzu kommen CO2-Abgaben und der europäische Zertifikatehandel, mit denen Kohle und Gas aus ideologiepolitisch motivierten Gründen verteuert werden. Dadurch erscheint importierter Strom aus französischer Kernkraft oder skandinavischer Wasserkraft günstiger als die Erzeugung in deutschen Kohle- und Gaskraftwerken. Anschließend wird der Import als Beweis für einen funktionierenden Markt verkauft. Zuerst verteuert die Politik die eigene Stromproduktion, dann feiert sie das Ausland dafür, günstiger liefern zu können.

Der Industriestandort bezahlt die Zeche

Die Rechnung landet bei Haushalten und Unternehmen. Im ersten Halbjahr 2025 zahlten deutsche Haushalte laut Eurostat mit durchschnittlich 38,35 Cent je Kilowattstunde den höchsten Strompreis der Europäischen Union. Im zweiten Halbjahr zog Irland vorbei; Deutschland blieb mit 38,69 Cent auf Rang zwei und lag weiterhin weit über dem EU-Durchschnitt von 28,96 Cent. Viel Wind und Sonne bedeuten nämlich noch lange keinen billigen Strom – auch wenn die Profiteure der Energiewende dies gerne behaupten.

Für die Industrie ist diese Politik noch verheerender. Papierfabriken, Glashütten, Chemiebetriebe, Zementwerke sowie Stahl- und Aluminiumproduzenten können ihre Anlagen nicht nach Wetterbericht betreiben. Sie benötigen große Mengen Strom zu jeder Tages- und Nachtzeit und konkurrieren mit Unternehmen aus den Vereinigten Staaten, China, Frankreich oder Spanien. Dort sind die Energiepreise allerdings deutlich niedriger – denn das wahre „Dunkeldeutschland“ ist ganz offensichtlich das „grüne“ Deutschland. Die Produktion wandert dorthin, wo Kohle, Gas, Kernkraft und Wasserkraft zuverlässig und bezahlbar zur Verfügung stehen.

Deutschland hat viele hundert Milliarden Euro in die Energiewende gesteckt und dafür ein Stromsystem erhalten, das Überschüsse zu Schleuderpreisen ins Ausland drückt, bei Knappheit teuer importiert und weiterhin Kohle sowie Gas als Rückgrat benötigt. Die Kernkraftwerke wurden abgeschaltet, das Pipelinegas wurde sanktioniert, fossile Kraftwerke werden über CO2-Zertifikate verteuert und die daraus entstehenden Preisprobleme anschließend mit neuen Subventionen überdeckt. Auf der Stromrechnung kann Berlin diese Kosten vielleicht verstecken. Wegzaubern kann es sie jedoch nicht.

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Zu lange Wartelisten: Jetzt gibt es digitale Schwimmkurse

23. Juli 2026 um 07:00

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Deutschland hat ein Schwimmproblem. Nicht weil die Kinder nicht mehr ins Wasser wollen, sondern weil es in den Schwimmkursen keine Plätze mehr gibt. Wartelisten von Monaten, überfüllte Kurse, fehlende Trainer. Die Lösung der NEW-Bäder in Mönchengladbach? Eine digitale Schwimmschule für Kinder. Eine Premiere in Deutschland. Und ja – es klingt so absurd, wie es ist.

Seit Juni 2026 können Kinder zwischen 5 und 10 Jahren im Vitusbad und im Schlossbad Niederrhein mit einem virtuellen Coach schwimmen lernen. Statt eines echten Schwimmlehrers steht ein großer Bildschirm am Beckenrand. Zusätzlich führt eine App durch den Kurs: Zur Unterstützung des Lernprozesses erhalten Eltern vor und nach jeder Einheit praktische Hinweise und kurze Erklärungen. Zehn Einheiten à 45 Minuten kosten 50 Euro (Einführungspreis inklusive Eintritt).

Die Idee kommt vom finnischen Unternehmen Hydrohex und wird von den NEW-Bädern als „erste digitale Schwimmschule Deutschlands“ vermarktet. Das Konzept: Eltern (die selbst schwimmen können müssen) gehen mit ihren Kindern ins Wasser und folgen den Anweisungen des Bildschirms. Vor und nach jeder Stunde gibt es in der App Hausaufgaben, Fortschrittsberichte und motivierende Tiergeschichten mit „Benni dem Biber“.

Der digitale Schwimmkurs versteht sich als Vorbereitung auf das Seepferdchen-Abzeichen. „Unsere digitale Schwimmschule bereitet Kinder altersgerecht und nachvollziehbar auf freies Schwimmen vor“, erklärt Armin Brückner, Leiter der NEW‑Bäder.

Die NEW arbeitet schon seit Jahren mit Hydrohex zusammen. Nachdem digitale Aqua-Fitness-Angebote bereits fest im Programm von Schlossbad Niederrhein und Vitusbad verankert sind, wird dieses Konzept nun mit der digitalen Schwimmschule ausgeweitet. Auch in Lübeck gibt es dieses Angebot seit Juni.

Statt mehr echte Schwimmlehrer einzustellen, wird auf einen Avatar gesetzt und darauf gehofft, dass Mama oder Papa schon alles richtig machen. Willkommen in der schönen neuen Bade-Welt. Wenn man seinen Kindern das Schwimmen ohnehin selbst beibringen muss, warum soll man dann eigentlich dafür zahlen?

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„Ich will keinen Krieg“ – Prof. Haditsch fordert Widerstand gegen Aufrüstung

22. Juli 2026 um 20:07

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Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch richtet sich in einer als „Wutrede“ bezeichneten Videobotschaft mit ungewöhnlich scharfen Worten gegen eine aus seiner Sicht zunehmende Kriegsrhetorik in Europa. Der Mediziner wirft Politik, Rüstungsindustrie und finanziellen Akteuren vor, von militärischen Konflikten zu profitieren, während die Bevölkerung die Folgen tragen müsse. Zugleich fordert er eine Rückbesinnung auf Frieden, Rechtsstaatlichkeit und nationale Souveränität und ruft seine Zuhörer zu zivilem Widerstand gegen jede Form der Kriegsbeteiligung auf.

Zu Beginn erklärt Prof. Haditsch, weshalb er bewusst emotional spreche. Die Farbe seiner Krawatte stehe für Frieden, seine Wut richte sich gegen „Kriegstreiber“, Profiteure bewaffneter Konflikte und jene, die aus seiner Sicht mit moralischen Appellen Zustimmung für militärische Auseinandersetzungen erzeugen wollten. Das Argument, westliche Werte müssten in einem Krieg verteidigt werden, weist er entschieden zurück. Wörtlich sagt er: „Ich will keinen Krieg.“

Nach Auffassung des Mediziners seien es vielmehr westliche Regierungen selbst, die rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlten und damit jene Werte beschädigten, deren Schutz sie öffentlich propagierten. Als Beispiel nennt er die Ukraine und verweist auf den seit 2014 andauernden Konflikt, den er in seine grundsätzliche Kritik an der europäischen Sicherheits- und Außenpolitik einordnet.

Vorwürfe gegen Politik und Rüstungsindustrie

Prof. Haditsch erklärt, Kriege dienten regelmäßig dazu, von politischen Fehlentwicklungen abzulenken, Angst zu erzeugen und wirtschaftliche Interessen durchzusetzen. Menschen würden dabei zu Opfern gemacht, während einzelne Akteure finanziell profitierten. Wörtlich bezeichnet er Gewinne aus der Rüstungsindustrie als „Blutgeld“ und fordert, Personen, die daran verdienten, gesellschaftlich zu ächten.

Darüber hinaus erhebt er schwere Vorwürfe gegen politische Entscheidungsträger. Aus seiner Sicht müssten mögliche Verstöße gegen Verfassungen und Neutralitätsbestimmungen konsequent strafrechtlich untersucht werden. Als Beispiele nennt er unter anderem Waffenlieferungen beziehungsweise Waffentransporte sowie eine zunehmende Umstellung ziviler Betriebe auf Rüstungsproduktion, wodurch Staaten nach seiner Auffassung selbst zu militärischen Zielen würden.

Zweifel an militärischer Abschreckung

Im weiteren Verlauf stellt Prof. Haditsch die militärische Strategie Europas grundsätzlich infrage. Er äußert Zweifel daran, dass westliche Luftverteidigungssysteme einem direkten Konflikt mit Russland standhalten könnten, verweist auf moderne Hyperschallwaffen und argumentiert, Russland könne im Ernstfall auf Unterstützung verbündeter Staaten wie China oder Nordkorea, vielleicht sogar Indien zurückgreifen. Die Vorstellung eines militärischen Sieges über Russland bezeichnet er als unrealistisch und warnt eindringlich vor den Folgen eines großen Krieges für die europäische Bevölkerung.

Statt einer weiteren militärischen Eskalation beschreibt Haditsch ein Verteidigungskonzept, das auf dezentrale Strukturen, ständige Einsatzbereitschaft und passiven Widerstand setzt. Ergänzend schlägt er Schulungen in Guerillataktik vor und vertritt die Auffassung, eine derartige Verteidigungsstrategie sei kostengünstig und könne einen potenziellen Angreifer wirksam abschrecken. Langfristig, so seine Ansicht, würden andere Staaten deshalb eher auf wirtschaftliche Kooperation als auf militärische Besetzung setzen.

Appell an Politik und Bevölkerung

Zum Abschluss richtet Haditsch einen direkten Appell sowohl an führende europäische Politiker als auch an seine Zuschauer. Er fordert die politischen Entscheidungsträger auf, ihre gegenwärtige Politik zu beenden, und vertritt die Auffassung, dass einzelne Verantwortliche künftig vor Gericht stehen könnten. Gleichzeitig ruft er seine Community dazu auf, sich sichtbar für den Frieden einzusetzen, Unternehmen mit Bezug zur Rüstungsindustrie zu boykottieren, friedlich zu protestieren und – falls erforderlich – sogar berufliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen. Weiß (das aus der Pandemie bekannte Armband) solle dabei als Symbol des Friedens dienen.

Seine Botschaft fasst der Mediziner in einem eindringlichen Schlussappell zusammen. Frieden sei die Grundlage jeder gesellschaftlichen Entwicklung, während kriegsrelevante Produktionsstandorte seiner Ansicht nach erhebliche Risiken für Bevölkerung und Wirtschaft mit sich brächten. Wörtlich erklärt er: „Ohne Frieden ist alles nichts“ und schließt mit den Worten: „Wir lassen uns und unseren Kindern nicht die Zukunft von machtgeilen, menschenverachtenden, verlogenen Kriegstreibern verderben.“

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Inferno auf Sardinien: Tausende Solarmodule in Flammen

22. Juli 2026 um 09:00

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Ein gewaltiger Flächenbrand hat im Industriegebiet von Ottana offenbar Tausende Photovoltaikmodule zerstört. Videoaufnahmen zeigen lange Reihen ausgebrannter Solarmodule, während dichter schwarzer Rauch über der Anlage liegt. Die Gegend dort gilt offiziell als stark vegetationsbrandgefährdet – und selbst der Bereich rund um die dortigen Solarparks war bereits mehrfach von Feuern betroffen.

Videoaufnahmen von einem Solarpark in Sardinien zeigen ein Bild der Zerstörung. Gewaltige Flächen eines Solarparks wurden durch einen Vegetationsbrand vernichtet. Der frühere sardische Regionalpräsident Mauro Pili veröffentlichte die Aufnahmen auf Facebook und sprach von der „Hölle von Ottana“. Tausende Photovoltaikmodule stünden in Flammen, die Luft sei kaum noch atembar und das gesamte Industriegebiet von zahlreichen Brandherden umschlossen.

Ausgebrochen war das Feuer bereits am 17. Juli bei Noragugume. Starke und immer wieder drehende Winde trieben den Brand anschließend über die Gemeindegebiete von Noragugume, Sedilo und Ottana, bis die Flammen am Nachmittag des 18. Juli das Industriegebiet und einen privaten Photovoltaikpark erreichten. Nach ersten Schätzungen verbrannten mindestens 500 Hektar Land. Noragugumes Bürgermeister Michele Corda hielt sogar bis zu 1.000 Hektar für möglich, betonte allerdings, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine genaue Vermessung vorlag.

Die Schäden beschränken sich nicht auf die Solaranlage. Bis zu 23 landwirtschaftliche Betriebe sollen betroffen sein, Weideflächen und Futtervorräte für das ganze Jahr wurden vernichtet, auch Schafe und Rinder kamen in den Flammen um. Lokale Medien berichten zudem, dass das Feuer das Gelände der ehemaligen Cartonsarda erfasste. Um die Industrieanlagen, Bauernhöfe und Tierbestände zu schützen, waren allein im Bereich Ottana 32 Feuerwehrleute mit 13 Fahrzeugen im Einsatz. Canadair, mehrere Hubschrauber, das Forstkorps, Forestas und der Zivilschutz kämpften stundenlang gegen die immer wieder aufflammenden Brandfronten.

Das Brandrisiko war längst bekannt

Von einem völlig unvorhersehbaren Unglück kann allerdings keine Rede sein. Im aktuellen sardischen Waldbrandplan für die Jahre 2026 bis 2028 wird Ottana mit dem Gefahrenwert 4 („mittelhoch“) und dem Risikowert 3 („hoch“) geführt. Die Betreiber großflächiger Solarfarmen mitten in dieser Landschaft hätten eigentlich schon beim Bau davon ausgehen müssen, dass Vegetationsbrände immer wieder auftreten können. Heiße, trockene Sommer, leicht entzündliches Gras und starke Winde gehören auf Sardinien immerhin nicht zu den außergewöhnlichen Erscheinungen.

Wie real die Gefahr ist, zeigte sich sogar direkt im Industriegebiet. Am 6. Juni 2022 musste die Feuerwehr bereits einen Brand in einer Photovoltaikanlage von Ottana löschen. Damals verbrannten rund fünf Hektar mit trockener Vegetation; außerdem wurden mehrere Modulstränge und die dazugehörigen Schaltkästen beschädigt. Nach Angaben der Feuerwehr war das Feuer wahrscheinlich durch einen technischen Defekt an Teilen der Solaranlage ausgelöst worden. Damals sprang der Brand von der Technik auf die Vegetation über – diesmal nahm das Feuer offenbar den umgekehrten Weg.

Und nicht nur das: Erst am 10. Juli dieses Jahres bedrohte ein Vegetationsbrand in der Gegend „Sa Serra“ in Ottana eine Photovoltaikanlage. Das Forstkorps musste einen Löschhubschrauber einsetzen, um die Flammen unter Kontrolle zu bringen. Am 14. Juli folgte bereits der nächste Großbrand im Gemeindegebiet, bei dem rund 50 Menschen vorsorglich ihre Häuser verlassen mussten. Vier Tage später standen dann weite Teile des Industriegebiets und offenbar Tausende Solarmodule in Flammen. Warnungen gab es damit mehr als genug.

Waren die Schutzmaßnahmen ausreichend?

Auf Sardinien gilt vom 1. Juni bis zum 31. Oktober offiziell eine Periode erhöhter Waldbrandgefahr. Die regionalen Vorschriften verlangen unter anderem die Entfernung trockener Vegetation und das Freihalten von Schutzstreifen. Grundstückseigentümer müssen entsprechende Bereiche entlang öffentlicher Straßen säubern; Industriekonsortien und andere Straßenbetreiber haben Gras und Gestrüpp entlang ihrer Verkehrswege zu schneiden, die Rückstände zu entfernen und diesen Zustand während der gesamten Gefahrensaison aufrechtzuerhalten.

Angesichts der gewaltigen Schäden stellt sich deshalb die Frage, ob die vorhandenen Brandschneisen, Abstände, Zufahrtswege und Löschmöglichkeiten tatsächlich für einen windgetriebenen Großbrand ausgelegt waren. Wie konnte sich das Feuer über derart große Teile des Solarparks ausbreiten? Wurde die Vegetation zwischen und rund um die Modulreihen ausreichend kurz gehalten? Und gab es überhaupt ein Notfallkonzept, das dem längst bekannten Risiko in dieser Region gerecht wurde? Die Bilder aus Ottana lassen zumindest nicht den Eindruck entstehen, dass man sich trotz der weithin bekannten kritischen Lage ausreichend um diese Schutzmaßnahmen gekümmert hätte.

Was bleibt von der grünen Umweltbilanz?

Hinzu kommt die Frage nach den freigesetzten Schadstoffen. Ein Photovoltaikmodul besteht nicht nur aus Glas, Aluminium und Silizium. Zwischen den festen Bestandteilen befinden sich Kunststoffverkapselungen und Rückseitenfolien, hinzu kommen Kabelisolierungen, Anschlussdosen, Schalttechnik und weitere Kunststoffe. Werden Tausende Module und die dazugehörige Anlagentechnik von einem Feuer erfasst, entstehen dichter Rauch und chemische Zersetzungsprodukte. Löschwasser kann Rückstände anschließend in Böden und Entwässerungssysteme tragen.

Wie groß die Umweltbelastung durch den Brand dieses Solarparks tatsächlich ist, lässt sich bislang noch nicht sagen. Doch die Verseuchung der betroffenen Gegend selbst, sowie der weiteren Umgebung mit giftigen Chemikalien und Schwermetallen dürfte die Böden und das Wasser noch für längere Zeit belasten. Ob die ökologischen Kosten dieses Infernos am Ende ebenso sorgfältig berechnet werden wie die auf dem Papier eingesparten CO2-Emissionen?

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UN-Offensive: Trump nimmt Brüssels Zensur-Regime ins Visier

22. Juli 2026 um 08:00

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Mit einer internationalen Initiative für uneingeschränkte Meinungsfreiheit setzt die US-Regierung unter Donald Trump die zusehends repressiv agierende Europäische Union extrem unter Druck. Ein aktuell kursierender Entwurf für eine globale UN-Erklärung zielt direkt auf das repressive Zensur-Konstrukt des Digital Services Act und bringt die Eurokraten gehörig ins Schwitzen.

Washington geht in die Offensive und nimmt den europäischen Zensur- und Kontrollwahn direkt ins Visier. Die Administration unter Donald Trump bereitet am Rande der kommenden UN-Generalversammlung im September einen geopolitischen Schlag vor, der es in sich hat. Eine breit angelegte globale Absichtserklärung soll Staaten weltweit auf den Schutz der freien Rede einschwören – und zieht gleichzeitig eine glasklare Trennlinie zu den Zensurpraktiken vieler westlicher Regierungen. Der Entwurf, der Brüsseler Diplomatenkreisen bereits vorliegt, hat in den Etagen der EU-Kommission für helle Aufregung gesorgt, da er das Brüsseler Narrativ der alternativlosen Online-Überwachung gewaltig unter Druck setzt.

Der US-Vorstoß greift das Herzstück des europäischen Kontroll- und Überwachungssystems an. Unter dem Deckmantel des Kampfes gegen vermeintliche „Desinformation“, „Falschinformation“ und angebliche „Hassrede“ hat Brüssel ein Zensur-Regelwerk geschaffen, das Online-Plattformen faktisch dazu zwingt, unbequeme Meinungen und Fakten vorsorglich zu löschen. Die geplante UN-Erklärung fordert von den Unterzeichnern das genaue Gegenteil: Regierungen sollen sich verpflichten, Äußerungen nicht mehr unter dem Vorwand von Falschbehauptungen zu bestrafen oder zu unterdrücken. Eine Ausnahme soll einzig für unmittelbare und reale Aufrufe zu Gewalt zugelassen werden.

Schutz für kritische Stimmen und wissenschaftlichen Diskurs

Besonders brisant ist die inhaltliche Tragweite der amerikanischen Initiative. Der Entwurf nimmt ausdrücklich jene Themenfelder in Schutz, die vom europäischen (aber auch den von den Demokraten vorangetriebenen US-amerikanischen) Zensurkomplex in den letzten Jahren am aggressivsten attackiert wurden. Geschützt werden sollen nicht nur politische und religiöse Reden, sondern explizit auch Zweifel an Wahlabläufen und Auszählungssystemen, ergebnisoffene wissenschaftliche Debatten sowie neuartige Thesen zur öffentlichen Gesundheit. Auch Tatsachenbehauptungen, die sich auf empirische oder statistische Daten stützen, fallen unter diesen Schutz – selbst dann, wenn offizielle Behörden ihnen vehement widersprechen oder sie den herrschenden Politikern unangenehm sind.

Damit trifft die Trump-Regierung den wunden Punkt einer verfehlten europäischen Politik. Seit dem Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) im Februar 2024 diktiert Brüssel den Plattformen sogenannte „systemische Risiken“, bei deren Missachtung existenzbedrohende Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen. Die logische Folge ist ein flächendeckendes Overblocking: Aus Angst vor den Brüsseler Finanzstrafen löschen die Techkonzerne vorauseilend lieber jeden Beitrag, der von den offiziellen (linksgrünen) Narrativen abweicht. US-Vizepräsident JD Vance traf den Nagel bereits früher auf den Kopf, als er feststellte, dass die größte Bedrohung für Europa nicht aus Moskau oder Peking kommt, sondern aus seinem eigenen Hang zur Unterdrückung der freien Rede.

Panik im Brüsseler Machtapparat

In den EU-Zentralen herrscht wegen des Vorstoßes sichtbare Nervosität. Dass grüne und linksliberale Europaabgeordnete rasend vor Wut von „politischem Theater“ sprechen und vor einem angeblichen „Wilden Westen“ warnen, entlarvt ihre tief sitzende Angst vor dem Kontrollverlust und ihrer politisch motivierten Zensurgeilheit. Wenn die Politiker der Systemparteien behaupten, Meinungsfreiheit bedeute nicht das Recht auf Reichweite, verharmlosen sie nur den Umstand, dass sie Reichweiten gezielt drosseln und kritische Bürger unsichtbar machen wollen.

Für die EU-Mitgliedstaaten und nationale Regierungen entsteht durch die UN-Initiative eine ausweglose Zwickmühle. Unterzeichnen sie das US-Dokument, stellen sie ihre eigenen Repressionsgesetze öffentlich infrage. Verweigern sie die Unterschrift, entlarven sie sich vor den Augen der Weltöffentlichkeit als ungenierte Feinde der Meinungs- und Pressefreiheit. Während die Brüsseler Eurokraten nun verzweifelt versuchen, den Text aufzuweichen, hat Donald Trump das Hebelverhältnis zu seinen Gunsten gedreht: Die USA positionieren sich als weltweiter Garant der Bürgerrechte, während das Brüsseler Machtkartell isoliert als das dasteht, was es ist – ein autoritäres, linksgrün-globalistisch orientiertes Zensur-Regime.

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Klima-Diktatur: Britische Regierung plant Fernabschaltung von Wärmepumpen

22. Juli 2026 um 07:00

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Im Winter liefern Wind und Sonne nicht genügend Strom, also sollen die Besitzer von Wärmepumpen in Großbritannien künftig auf ihre beheizten Wohnungen verzichten müssen. Per Fernabschaltung bzw. Ferndrosselung selbstverständlich. Sozialisten lieben es eben, Zwang auf die Bürger auszuüben und diese zu bevormunden.

Die aggressive Durchsetzung der Net-Zero-Agenda durch die sozialistische Regierung fordert ihren Tribut. In Großbritannien droht Haushalten mit Wärmepumpen schon bald die staatlich verordnete Kälte. Um drohende Stromausfälle wegen fehlendem Solar- und Windstrom im Winter zu verhindern, plant die Labour-Regierung unter Energieminister Ed Miliband, Stromversorgern den direkten Fernzugriff auf die Heizsysteme der Bürger zu erlauben. Übrigens wurden bislang gerade einmal knapp 300.000 solcher Wärmepumpen in Großbritannien verbaut – und das hauptsächlich von den Anhängern der Klimareligion, die nun im Winter wohl ihre eigene Medizin schmecken dürfen.

Unter dem Vorwand eines sogenannten „Smart Secure Electricity Systems“ sollen Netzbetreiber künftig Konzerne wie Octopus Energy oder British Gas anweisen können, die Leistung von Wärmepumpen via Internet zu drosseln, so ein Bericht des britischen „Telegraph„. Dieser als „Laststeuerung“ verharmloste Eingriff in das private Leben der Bürger wird unweigerlich dann stattfinden, wenn der Strombedarf am höchsten ist – während extremer Kältewellen im Winter. Also genau dann, wenn die Menschen ihre Wohnung warm halten müssen.

Die Ursache für diese drastischen Maßnahmen ist hausgemacht. Die von der linksgrünen Ideologie getriebene Energiepolitik verlagert die Heizsysteme gewaltsam von Gas auf Strom, während gleichzeitig die verlässliche Energieerzeugung durch fossile Brennstoffe zugunsten unzuverlässiger Wind- und Solarenergie abgebaut wird. Die Belastung für das Stromnetz steigt rapide. Whistleblower des nationalen Netzbetreibers enthüllten kürzlich, dass die Verantwortlichen vertuschen wollten, wie nah das Land während einer Hitzewelle im Juni an einem landesweiten Blackout vorbeigeschrammt ist.

Derzeit wird das Vorhaben noch als freiwilliges Programm mit vergünstigten Tarifen verkauft. Kritiker warnen jedoch eindringlich vor dieser Illusion. Bereits seit April vergangenen Jahres muss jede neu installierte Wärmepumpe in Großbritannien zwingend internetfähig sein. Wenn das erklärte Regierungsziel von jährlich 450.000 neuen Wärmepumpen ab 2030 erreicht wird, ist das ohnehin schon durch den „grünen“ Flatterstrom überlastete Stromnetz ohne Zwangsdrosselung jedoch nicht überlebensfähig. Ein obligatorisches Rationierungssystem nach stalinistischem Vorbild wird unweigerlich folgen, analog zu bereits bestehenden Gesetzen zur Einschränkung des Ladens von Elektroautos.

Der ehemalige Vorsitzende der Konservativen, Sir Iain Duncan Smith, vergleicht die Pläne offen mit einem totalitären Staat. Die Energiepolitik sei zu einer reinen Ideologie verkommen. Auch die Energieberaterin Kathryn Porter schlägt Alarm. Die Bürger müssten nun dem Stromnetz dienen und nicht umgekehrt. Sie warnt davor, dass Dritte künftig die Kontrolle über die Raumtemperatur übernehmen und die Menschen mit einer Wärmepumpe zu Hause an kalten Wintertagen frieren lassen. Obendrein bestehen massive Bedenken hinsichtlich der Cybersicherheit und der Hackbarkeit dieser massenhaft vernetzten Systeme.

Die Absurdität der Pläne zeigt sich in der vorhersehbaren Reaktion der Bürger. Werden die Wärmepumpen zentral abgewürgt, werden frierende Hausbesitzer einfach auf herkömmliche, weitaus ineffizientere und deutlich mehr Strom fressende elektrische Heizlüfter zurückgreifen. Die Folge wäre eine noch massivere Belastung des ohnehin schon nicht dafür ausgelegten Stromnetzes. Oder anders ausgedrückt: Die Politik verschlimmbessert die Lage mit ihrer irrsinnigen Energiepolitik nur noch weiter, als es ohnehin schon der Fall ist.

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Staatliche Täuschung: Mit dieser Spitzel-Reform könnte jeder Bürger zum Täter gemacht werden

21. Juli 2026 um 14:00

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Am 13. ​August soll sich ‌das Bundeskabinett mit einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Der Verfassungsschutz würde mit der neuen Gesetzgebung neue Spitzel- und Manipulationsbefugnisse erhalten – und das für eine Behörde, die nicht zuletzt gegen die politische Opposition und kritische Bürger instrumentalisiert werden kann. Experten warnen scharf vor dieser Reform. Die AfD kündigte an, sich dem Vorhaben entschieden entgegenzustellen.

Die geplante Reform, im Rahmen derer das Verfassungsschutzgesetz und das Bundesnachrichtendienstgesetz vollständig neu gefasst werden sollen, steht bei Fachleuten massiv in der Kritik. Doch vielen Bürgern scheint die Tragweite bislang kaum bewusst zu sein. Fraglich ist, ob die Abgeordneten, die über die Reform abstimmen, den Ernst der Lage erkennen.

Mathias Brodkorb lässt in einem Artikel im Cicero die Alarmglocken schrillen: Die neue Gesetzgebung würde die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz auflösen. Das ebnet praktisch den Weg zur Schaffung einer Gestapo 2.0. Der Verfassungsschutz soll mehr Spitzelbefugnisse erhalten: So könnte er dann in besonderen Fällen verurteilte Verbrecher oder gar 16-Jährige zu „Vertrauenspersonen“ machen. (Während die Bundesregierung also einerseits darüber debattiert, ob Jugendlichen der Zugang zu Social Media verboten werden sollte, will man sie rundheraus zu Spitzeln machen dürfen.) Für Vertrauenspersonen soll „im Einsatz eine Beteiligung (…) an Bedrohungen“ zulässig sein, zudem können Straftäter straffrei bleiben.

Überwachung, Manipulation und Täuschung

Mehr noch dürfe der Verfassungsschutz zur Aufklärung „erheblich beobachtungsbedürftiger Bedrohungen“ Brief-, Post- und Telekommunikationsverkehre überwachen, Personen observieren, „mit technischen Mitteln zur optischen oder akustischen Überwachung das Verhalten im nicht öffentlich zugänglichen Raum aufzeichnen“ und auch in private „informationstechnische Systeme“ eingreifen. Betroffen sind nicht nur Wohnungen des Beobachtungsobjektes, sondern auch andere, wenn es der Verfassungsschutz für nötig hält.

Außerdem dürfen im Notfall „Schutzmaßnahmen“ ergriffen werden. Dazu zählen die „Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehren (…) sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte“, (sprich: die Manipulation von Nachrichten und Dokumenten!), die „Bereitstellung falscher Informationen“ und die „Löschung oder Verfälschung von Informationen“. Der Bundesnachrichtendienst soll sogar Postsendungen „andere Gegenstände hinzufügen oder in der Sendung enthaltene Gegenstände manipulieren“ dürfen.

Die Schutzmaßnahmen sind zwar beschränkt auf Spezialfälle: „bei sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht“ und auf terroristische Vereinigungen im Inland. Doch „Bedrohungen“ und „terroristische Vereinigungen“ sind eben, wie Brodkorb mahnt, Ansichtssache. Er warnt: „In Fällen wie dem von Prinz Reuß dürfte der Verfassungsschutz künftig also wie einst die Stasi oder die Gestapo ungehindert lügen, tricksen, täuschen, tarnen und manipulieren – im Namen der Demokratie.“

Scharfe Kritik auch aus der AfD

Der Verfassungsschutz kann nicht zuletzt gegen Regierungskritiker und die politische Opposition in Stellung gebracht werden. Wenig verwunderlich, dass auch und gerade die AfD entschieden vor dieser Reform warnt. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio, kommentierte den Referentenentwurf:

„Die Pläne, das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem Akteur zu machen, der in das Leben der Bürger, ohne Wissen derselben, gezielt manipulatorisch eingreift, sind vollumfänglich abzulehnen. Es dient keineswegs dem Schutz der Bevölkerung, wie die von Dobrindt vorgeschobene Scheinbegründung suggerieren will, wenn der Verfassungsschutz, Datenströme verändern, löschen oder verfälschen kann oder gar falsche Informationen künftig in Kommunikationskanäle einzuspeisen in der Lage sein soll. Sobald eine Bedrohungslage vermutbarerweise solche Ausmaße erreicht hat, dass über derartiges überhaupt nur nachgedacht werden könnte, ist vielmehr der normale polizeiliche Weg zu beschreiten und die terrorverdächtige Gruppe festzunehmen und dem gewöhnlichen, vorgesehenen rechtsstaatlichen Prozess zuzuführen.

Beweismittelsicherung und Ausforschung des Umfangs der Personengruppe können schon durch passive geheimdienstliche Mittel wie Abhören und Mitlesen von Informationskanälen erfolgen – ein aktiv eingreifender, gar künstlich verfälschender Zugriff auf solche Daten ist zur Ergreifung der Terrorverdächtigen nicht nur nicht nötig, es ist vielmehr rechtsstaatlich unter allen Umständen auszuschließen, da er die tatsächliche Beweismittelsicherung in einem rechtsstaatlichen Ablauf der Behandlung solcher vermuteten Terrorlage gerade konterkariert.

Von daher sind die geplanten Eingriffe schon zur Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens nicht nur untauglich, sondern geradezu kontraindiziert. Das ist dabei nur erst die juristische Seite des Ganzen, die Strafverfolgung und prozessuale Aufarbeitung betreffend. Darüber hinaus schließen sich derartige Maßnahmen der staatlich hergestellten Desinformation natürlich auch schon aus Gründen der Bürgerrechte eindeutig aus. Die AfD-Fraktion sieht die Persönlichkeitsrechte der Bürger hier klar im Vordergrund, ganz sicher mindestens bis zu der Stufe, wo staatlicherseits sowieso ein Zugriff angezeigt ist statt die Einspeisung gefälschter Beweismittel.“

Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth, Mitglied im Innenausschuss des Bundestags, äußert scharfe Kritik. Er weist auf das immense Missbrauchspotenzial hin: Durch die erlaubte Täuschung könnte jeder Bürger und jede Partei durch manipulierte Spuren zum vermeintlichen Täter gemacht werden, so seine Warnung.

„Wer dachte, die Geisterfahrt mit dem erfundenen Phänomen der ,Delegitimation des Staates‘, mit dem Faeser und Haldenwang jeden kritischen Bürger unter Generalverdacht stellten, sei beendet, wird leider eines Schlechteren belehrt: Was unter dem Deckmantel der Sicherheit als notwendige Modernisierung verkauft wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als nichts anderes als der Aufbau eines digitalen Überwachungsstaates.

Mit dem von Bundesinnenminister Dobrindt vorgelegten Referentenentwurf droht eine historische Verschiebung der Machtbalance zwischen Staat und Bürgern. Der Verfassungsschutz soll von einem beobachtenden Nachrichtendienst zu einem verdeckt operierenden Akteur werden – mit tiefgreifenden Eingriffsbefugnissen in das Privatleben aller Bürger.

Unter dem Etikett ,Schutzmaßnahmen‘ erhält der Verfassungsschutz Befugnisse, Datenströme zu unterbrechen, umzuleiten oder zu verändern, gespeicherte Informationen zu löschen oder zu verfälschen und ,falsche Informationen‘ in Kommunikationsprozesse einzuspeisen. Damit kann der Staat Kommunikationsverläufe auf Handys und Computern nachträglich verändern – mit der Folge, dass jeder Bürger und jede Partei durch manipulierte Spuren zum vermeintlichen Täter gemacht werden kann. Wer die Daten kontrolliert, kontrolliert die Wahrheit – und wer die Wahrheit kontrolliert, kontrolliert die Menschen.

Der Entwurf erlaubt dem Verfassungsschutz heimliche Zugriffe auf private IT‑Systeme sowie das verdeckte Betreten von Wohnungen, um Daten zu erheben oder zu beeinflussen. Betroffene müssen nicht zwingend benachrichtigt werden; in mehreren Fallgruppen kann die Information endgültig unterbleiben. Gerade die besonders eingriffsintensiven Maßnahmen können bei angeblicher Eilbedürftigkeit ohne vorherige Kontrolle angeordnet werden; die Kontrolle erfolgt dann allenfalls nachträglich. Gleichzeitig werden bestehende Kontrollmechanismen geschwächt.

Beobachter weisen darauf hin, dass dies in der Gesamtbilanz zu mehr Befugnissen, weniger Aufsicht und weniger Transparenz führt. Eine Wohnung, in die der Staat heimlich ein‑ und ausgeht, ist kein geschützter Rückzugsraum mehr, sondern eine offene Bühne der Überwachung. Der Entwurf eröffnet dem Verfassungsschutz zudem ausdrücklich die Möglichkeit, Jugendliche ab 16 Jahren als ,Vertrauenspersonen‘ anzuwerben – faktisch als bezahlte Spitzel. Ein Staat, der Minderjährigen nicht einmal die eigenverantwortliche Nutzung sozialer Medien zutraut, hält sie zugleich für reif genug, gegen Freunde, Mitschüler und Eltern zu spitzeln. Wer Kinder zu Informanten macht, gewöhnt ganze Generationen an Überwachung – nicht an Freiheit. Ein Nachrichtendienst, der lügen, löschen und lancieren darf, wird vom Frühwarnsystem der Demokratie zum Architekten einer totalitären Realität. Die AfD-Fraktion wird sich diesem Vorhaben entschieden entgegenstellen.“

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