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Gestern — 27. Februar 2026

Bundesamt für Verfassungsschutz Dobrindt kündigt neue Prüfung des AfD-Gutachtens an

27. Februar 2026 um 18:01

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): Verspricht eine tiefe Prüfung des AfD-Gutachtens. (Themenbild)

Es galt als Grundlage für die gescheiterte Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ – nun läßt Bundesinnenminister Dobrindt das Verfassungsschutz-Gutachten prüfen. Und nennt gleich eine Schuldige für die Blamage.

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Gemeinde Winsen/Aller erprobt Stabsräume im Feuerwehrhaus – Technik und Abläufe unter Realbedingungen getestet

27. Februar 2026 um 09:29

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Die Arbeitsgruppe Katastrophenschutz der Gemeinde Winsen/Aller hat die für Krisenlagen vorgesehenen Stabsräume im Feuerwehrhaus an der Stechinellistraße erstmals vollständig eingerichtet und getestet. Das Team erprobte dabei auch die neu angeschaffte technische Ausstattung. Die Übung sollte unter zeigen, ob die bisherigen Vorbereitungen greifen und der im Ernstfall einberufene „Stab für außergewöhnliche Ereignisse“ (SAE) sowie die Feuerwehr… Weiterlesen
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Innenminister Dobrindt will AfD-Gutachten neu überprüfen lassen

27. Februar 2026 um 16:35

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Innenminister Alexander Dobrindt hat angekündigt, das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes, das 2025 zur Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ führte, neu überprüfen zu ...

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Klatsche für Verfassungsschutz Was die AfD-Entscheidung so brisant macht

27. Februar 2026 um 14:43

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Ulrich Vosgerau spricht Recht: Jede Woche am Dienstag. Diesesmal geht es um Recht und Unrecht. Heute geht es um das Urteil zur AfD.

Mit dem Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln dürften sich die ohnehin schon ziemlich windigen Forderungen nach einem AfD-Verbot erledigt haben. Vor allem ein vom heutigen Verfassungsschutz-Chef Selen veröffentlichtes Gutachten kommt nicht gut weg. Was sagt die Entscheidung über V-Männer in der AfD? Die Rechts-Kolumne von Ulrich Vosgerau.

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Neues Versicherungskennzeichen muss bis 1. März 2026 von Grün auf Schwarz gewechselt werden

27. Februar 2026 um 14:00

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Änderung der Versicherungskennzeichen in Bremerhaven

Bremerhaven (ots) – Ab dem 1. März 2026 ist ein Wechsel des Versicherungskennzeichens von Grün auf Schwarz erforderlich. Fahrzeugbesitzer, die weiterhin das alte Kennzeichen verwenden, verlieren ihren Versicherungsschutz und müssen im Falle eines Unfalls die Kosten selbst tragen. Fahren ohne gültige Haftpflichtversicherung gilt als Straftat.

Neue Kennzeichenanforderungen

Betroffene Fahrzeugbesitzer sollten sich frühzeitig das neue schwarze Kennzeichen von ihrer Versicherung besorgen. Das alte grüne Kennzeichen muss entfernt und das neue Kennzeichen montiert werden, um sicher in die neue Saison zu starten.

Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen

Die neuen Kennzeichen sind erforderlich für folgende Fahrzeuge:

  • Kleinkrafträder wie Roller, Mopeds und Mofas
  • E-Scooter
  • S-Pedelecs
  • Segways
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Leichtkraftfahrzeuge/Mopedautos/Microcars

Die Polizei Bremerhaven wünscht allen Fahrzeugführern eine sichere Fahrt!

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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„Nichts weiter als bedrucktes Papier“: ARD-Journalistin Sayram schießt gegen AfD-Gutachten

27. Februar 2026 um 13:44

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Die ARD-Journalistin Iris Sayram hat am Donnerstagabend in einem Kommentar in den Tagesthemen das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, mit ...

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Russlandpolitik „grenzt an Hochverrat“: Ehemaliger Bundesverfassungsrichter hält AfD-Teilverbot für denkbar

27. Februar 2026 um 13:25

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Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts, Peter M. Huber, hält ein Verbot des Thüringer Landesverbandes der Alternative für Deutschland (AfD) für ...

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Nach AfD-Urteil: Grünen-Abgeordnete fordern „schnellstmöglich“ Arbeitsgruppe für AfD-Verbotsprüfung

27. Februar 2026 um 11:26

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Die grünen Bundestagsabgeordneten Irene Mihalic und Konstantin von Notz fordern in einer Pressemitteilung vom Donnerstag die schnellstmögliche Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, ...

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Thüringer Verfassungsschutzchef Kramer ist „betrübt“ über Gerichtsentscheidung zur AfD

27. Februar 2026 um 11:03

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Am Donnerstag entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren, dass der Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen ...

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„Ihre Trumpfkarte ist immer die Gleichsetzung mit der Nazi-Zeit“ – Harald Martenstein zerlegt Melanie Amann

27. Februar 2026 um 10:09

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In der ZDF-Talkshow Markus Lanz ist es am Donnerstagabend zu einer scharfen Auseinandersetzung über ein mögliches Verbot der Alternative für ...

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Zeitgemäße Lichtpunktanlage für den Jugendbereich – Stiftergemeinschaft der Sparkasse unterstützt Schützengesellschaft Westercelle

27. Februar 2026 um 09:31

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Volltreffer in Richtung Zukunft: Mit einer finanziellen Unterstützung von 1.145 Euroseitens der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg verfügt die Schützengesellschaft Westercelle von 1644 e.V. über eine neue Lichtpunktanlage. Neben der Förderung der Stiftergemeinschaft wurden auch Mittel der Gemeinde, des Landkreises sowie Barmittel der Schützengesellschaft verwendet. „Mit der neuen Ausrüstung schaffen wir nicht nur super Trainingsmöglichkeiten für… Weiterlesen
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AfD nicht „gesichert rechtsextrem“ Warum die Niederlage des Verfassungsschutzes auch Faeser trifft

27. Februar 2026 um 08:20

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Nancy Faeser (SPD) und Sinan Selen beugen sich im Paul-Löbe-Haus zueinander und sprechen leise miteinander; Aufnahme zu Beginn einer Sondersitzung des Innenausschusses zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg. Nancy Faeser und Sinan Selen im Gespräch am Rande einer Ausschußsitzung: Vertraulicher Austausch vor laufenden Kameras. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Das Verwaltungsgericht Köln stoppt die AfD-Hochstufung und zerlegt das Gutachten des Verfassungsschutzes. Interne Mails aus Faesers letzten Amtstagen zeigen, wie die damalige Innenministerin Druck zur Hochstufung aufbaute.

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Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Hamburg führen zu erheblichen Schadensaufdeckungen

27. Februar 2026 um 08:15

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Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hamburger Zolls veröffentlicht Jahreszahlen 2025

Hamburg (ots) – Die Jahresbilanz für das Jahr 2025 zeigt, dass regelmäßige Kontrollen in verschiedenen Gewerben klare Ergebnisse liefern, erklärt Ralf Deutschendorf, der Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Durchgeführte Kontrollen und ihre Ergebnisse

Im vergangenen Jahr führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg insgesamt 547 Arbeitgeberprüfungen und 5.282 Personenüberprüfungen durch. Diese Kontrollen basieren überwiegend auf Hinweisen, eigenen Risikoeinschätzungen oder erfolgen verdachtsunabhängig, insbesondere in den Branchen, die häufig von Schwarzarbeit betroffen sind.

Strafverfahren und Bußgelder

Die Kontrollmaßnahmen führten zur Einleitung von nahezu 2.900 Strafverfahren. Folge dieser Ermittlungen waren Geldstrafen in Höhe von 676.020 EUR sowie 26 verhängte Freiheitsstrafen durch die Gerichte.

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten wurden über 1.600 Verfahren eröffnet, darunter 140 gegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Die festgelegten Bußgelder summieren sich auf 837.650 EUR.

Gesamtschaden und Aussage des Leiters

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg stellten einen Gesamtschaden von knapp 15,4 Millionen Euro fest. Diese Schadenssumme umfasst nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und weitere finanzielle Schäden, einschließlich nicht gezahlter Mindestlöhne.

Deutschendorf betont, dass die erhebliche Schadenshöhe den wirtschaftlichen Schaden durch Schwarzarbeit verdeutlicht. Die Arbeit der Finanzkontrolle trägt wesentlich zum Schutz ehrlicher Unternehmen und deren Mitarbeiter bei und verfolgt das Ziel, faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern und kriminelle Strukturen aufzudecken.

Bildunterschrift: Symbolbild

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„Der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich ist“: Georg Maier hält an Verbotsforderung gegen AfD fest

27. Februar 2026 um 06:13

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Das Verwaltungsgericht Köln hat kürzlich in einer Eilentscheidung festgestellt, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnen darf ...

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Nach Wahlausschluss in Ludwigshafen: AfD-Kandidat Paul greift Rechtsgrundlage vor Verfassungsgericht an

27. Februar 2026 um 04:55

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Der Kampf um den Wahlausschluss von Joachim Paul bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen geht in die nächste Runde. Der AfD-Politiker ...

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Nach AfD-Erfolg im Eilverfahren „Das Gericht wird in der Hauptsache nicht anders entscheiden“

27. Februar 2026 um 05:35

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Erfolg für die AfD vor Gericht gegen den Verfassungsschutz: Rechtsanwalt Christian Conrad.

Was bedeutet der Erfolg der AfD gegen den Verfassungsschutz vor Gericht wirklich? Warum dauerte das Eilverfahren neun Monate? Wie geht es weiter? Rechtsanwalt Christian Conrad, der den spektakulären Beschluß errang, steht der JF Rede und Antwort.

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Einstweilige Anordnung: Verfassungsschutz muss Aussagen über angebliche AfD-Programmatik löschen

26. Februar 2026 um 19:40

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Der nicht rechtskräftige Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln verbietet dem Bundesamt für Verfassungsschutz im „Eilverfahren“ nicht nur, die AfD weiterhin „als ...

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Nicht „spezifisch verfassungsfeindlich“: Das sagt das Verwaltungsgericht zum Remigrationskonzept der AfD

26. Februar 2026 um 17:31

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Das Verwaltungsgericht Köln verbietet dem Verfassungsschutz vorläufig die Einstufung der Bundes-AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ (Apollo News berichtete). Den Verdacht, ...

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AfD-Entscheidung vor Gericht: Eine schallende Ohrfeige für alle Demokratieverächter

26. Februar 2026 um 16:27

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Es ist ein gigantisches Stoppschild, das der Rechtsstaat gegenüber all jenen aufstellt, die ein AfD-Verbot wie auf einem Kreuzzug verfolgen. ...

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Eilantrag der AfD hat Erfolg: Partei darf nicht als rechtsextremistisch eingestuft werden!

26. Februar 2026 um 15:30

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Großer Erfolg für die AfD: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die wichtigste Oppositionspartei und politisch vielfach stärkste Kraft im Land vom Verfassungsschutz vorerst nicht als “gesichert rechtsextrem” eingestuft und behandelt werden darf.

Dem Eilantrag der AfD wurde im Wesentlichen stattgegeben: Der Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch darf eine solche Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst nicht öffentlich bekanntgegeben werden.

Das VG Köln schreibt in einer Pressemitteilung:

Nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann. 

In der Mitteilung wird von zwei “muslimenfeindlichen Forderungen” im Bundestagswahlprogramm 2025 geschrieben – namentlich die Untersagung des Baus von Minaretten und des Muezzinrufs sowie ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder. Diese beiden Forderungen stellten sich aber “derzeit noch als einzelne verfassungswidrige Forderungen dar. Insoweit ist nicht jede verfassungswidrige Forderung, nicht jede einzelne Äußerung für sich genommen ausreichend für die Feststellung der verfassungsfeindlichen Grundtendenz einer Partei”, so das Gericht.

Es sei “derzeit noch nicht mit hinreichender Gewissheit dargetan, dass im Fall der Erlangung politischer Gestaltungsmöglichkeiten durch die Antragstellerin auch weitere Rechte deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens eingeschränkt oder verkürzt werden sollen, sodass diese als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt würden”.

Weiterhin konstatiert das Gericht: “Im Parteiprogramm und in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Antragstellerin oder ihr zurechenbarer Anhänger finden sich bislang keine eindeutigen Forderungen im Sinne einer allgemeinen rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund, welche die Gesamtpartei prägen.” Und auch die angeblichen “‘Geheimziele’ in Bezug auf die Rückführung von Bevölkerungsgruppen sind weder im gerichtlichen Verfahren dargelegt worden noch sonst ersichtlich” – eine klare gerichtliche Absage an das Potsdam-Märchen, die auch die Verbotsforderer schmerzen dürfte.

AfD-Co-Chefin Alice Weidel kommentierte die Entscheidung auf X erfreut:

Nicht nur darf der Bundesverfassungsschutz die AfD nicht mehr als “gesichert rechtsextrem” führen, das Verwaltungsgericht Köln schob mit seinem Beschluss auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel vor. Ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat!

Neben dem Eilverfahren gibt es noch das Verfahren in der Hauptsache; die Causa ist also noch nicht abschließend entschieden. Gegen den aktuellen Beschluss kann zudem Beschwerde eingelegt werden.

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Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen

26. Februar 2026 um 14:06

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Verwaltungsgericht Köln AfD gewinnt gegen Verfassungsschutz

26. Februar 2026 um 14:00

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AfD-Verteidiger Michael Fengler und Christian Conrad vor dem Verwaltungsgericht Köln. (Themenbild)

Die AfD siegt gegen den Verfassungsschutz. Der Inlandsgeheimdienst darf die Partei vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einordnen, beobachten, behandeln, prüfen und führen. Weidel und Chrupalla reagieren sofort.

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Soziale Netze Brandenburg verteidigt Fake-Profile des Verfassungsschutzes

26. Februar 2026 um 11:30

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René Wilke spricht am Rednerpult im Brandenburger Landtag, vor ihm Mikrofone und Unterlagen. Der Innenminister verteidigt die Nutzung verdeckter Fake-Profile durch den Landesverfassungsschutz. Brandenburgs Innenminister René Wilke (SPD) im Landtag: CDU und SPD lehnen einen Stopp der verdeckten Fake-Profile des Verfassungsschutzes ab. Foto: picture alliance/dpa | Britta Pedersen

Brandenburgs Verfassungsschutz betreibt hunderte Fake-Profile in sozialen Netzwerken. AfD und BSW warnen vor einem Eingriff in die Meinungsbildung. CDU und SPD verteidigen die Praxis – trotz eingeschränkter politischer Kontrolle.

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Wegen „Alles für Deutschland“: Alleinerziehender soll nach Hausdurchsuchung 9.000 Euro Strafe zahlen

26. Februar 2026 um 05:00

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Als der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke im April 2024 zum ersten Mal wegen des Satzes „Alles für Deutschland“ vor Gericht ...

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Kritischer ZDF-Redakteur wegen drohendem Imageschaden rausgeworfen – KI-Skandal-Reporterin darf bleiben

26. Februar 2026 um 06:48

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Der Imageschaden für das ZDF in der Fake-KI-Affäre ist immens. Selbst die Führungsriege im ZDF sieht Handlungsbedarf – doch gerade ...

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„Lehre aus Gestapo und Stasi“: Strafrechtlerin warnt vor Dobrindts Plänen zum Ausbau des Verfassungsschutzes

25. Februar 2026 um 19:44

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den Verfassungsschutz deutlich aufrüsten und zu einem „echten Geheimdienst“, wie er erklärte, umbauen. Künftig soll ...

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Unter einer Bedingung - Hamburg schafft Hundesteuer ab

25. Februar 2026 um 20:19

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Hamburg – Wau! Zwischen Alster und Elbe gibt es ab 2027 Hoffnung für alle Hunde im Tier...
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Spionagegefahr: Verfassungsschutz überprüfte chinesische Autos – und weigert sich, Ergebnisse herauszugeben

25. Februar 2026 um 18:14

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Deutsche Sicherheitsbehörden und die Bundeswehr zeigen sich zunehmend alarmiert angesichts potenzieller Spionage durch chinesische Fahrzeuge. Nach Recherchen von WDR und ...

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