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Gestern — 27. Februar 2026

Gericht stoppt AfD-Einstufung: SPD-Minister fordert prompt Verbote der Landesverbände

27. Februar 2026 um 14:00

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Nach dem Sieg der AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln kommen nun Forderungen aus der SPD, die einzelnen Landesverbände der konservativen Partei verbieten zu lassen. Eine Ausschaltung der größten Oppositionspartei scheint nach wie vor das Ziel zu sein.

Es ist eine Ohrfeige für den Inlandsgeheimdienst und ein Triumph für den Rechtsstaat: Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) per Eilbeschluss knallhart untersagt, die AfD als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” einzustufen. Die Behörde darf die größte Oppositionspartei des Landes vorerst nicht mehr so brandmarken. Doch anstatt das Urteil zu akzeptieren, reagieren erste SPD-Politiker mit purer Panik – und fordern jetzt erst recht ein Verbot der politischen Konkurrenz.

Der Beschluss aus Köln ist ein politisches Erdbeben. Er zeigt: Die oft als politisch instrumentalisiert wahrgenommene Behörde ist mit ihrem Versuch, die AfD im Hauruck-Verfahren hochzustufen, krachend gescheitert. Ausgangspunkt war die Entscheidung des Verfassungsschutzes vom 2. Mai 2025, die Partei vom Verdachtsfall zur “gesichert rechtsextremistischen Bestrebung” zu erklären. Die fadenscheinige Begründung der Schlapphüte: ein angeblich “ethnisch-abstammungsbezogenes Volksverständnis”.

Wie verzweifelt der Geheimdienst versuchte, Material gegen die Oppositionspartei zusammenzukratzen, zeigen die nackten Zahlen des Verfahrens: Mehr als 7.000 Seiten umfassen die elektronischen Gerichtsakten, dazu warf der Verfassungsschutz gigantische 1,5 Terabyte an gesammelten Daten in die Waagschale. Doch dies reichte dem Gericht im Eilverfahren dennoch nicht. Zwar sahen die Richter bei einzelnen Forderungen (wie dem Verbot von Minaretten oder Kopftüchern) einen Verdacht, doch die Kölner Richter stellten unmissverständlich klar: Eine verfassungsfeindliche Prägung der Gesamtpartei lässt sich auf dieser dünnen Basis schlichtweg nicht nachweisen. Bis zum Hauptsacheverfahren darf der Verfassungsschutz die AfD nun nicht mehr als “gesichert rechtsextremistisch” bezeichnen.

AfD-Chefin Alice Weidel feierte den Beschluss als “großen Erfolg für die AfD und ein großer Erfolg für die Demokratie”. Denn in einer echten Demokratie, so Weidel, entscheide immer noch der Wähler über den politischen Wettbewerb – und nicht der Geheimdienst. Mehr noch, da der Verfassungsschutz auch nur ein verlängerter Arm der Bundes- und der jeweiligen Landesregierung ist.

Wie groß das mangelnde Demokratieverständnis bei den etablierten Parteien ist, zeigte sich dabei umgehend in Thüringen. Dort trat der SPD-Innenminister Georg Maier auf den Plan. Seine demokratisch hochfragwürdige Schlussfolgerung aus der gerichtlichen Klatsche: Wenn der Verfassungsschutz die AfD nicht als rechtsextrem einstufen darf, dann müsse man eben ein Verbot einzelner Landesverbände prüfen. Maier schwadronierte von den “Instrumenten der wehrhaften Demokratie”, die nun zur Anwendung kommen müssten, und klammerte sich an die Tatsache, dass der Beschluss nur vorläufig sei. Das wirkt wie der durchschaubare Reflex eines Politikers, der die Felle seiner eigenen Partei davonschwimmen sieht und den politischen Gegner lieber per Gerichtsbeschluss ausschalten will, statt ihn an der Wahlurne zu schlagen.

Dass die Einstufung der AfD von Anfang an ein politisches Manöver war, sprach Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) erstaunlich offen aus. Er kritisierte das Vorgehen der damaligen Bundesregierung (es war damals die SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die das Ei legte) als “politisch motiviert” und nannte es einen “Bärendienst” für die Sicherheitsbehörden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) musste angesichts der Kölner Entscheidung ebenfalls auf die Bremse treten. Er verwies auf die extrem hohen rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot, für das es “belastbare Grundlagen” brauche – die, wie das Gericht gerade erst feststellte, offensichtlich fehlen. Dobrindt betonte, sein Ansatz bleibe es, die AfD politisch zu bekämpfen.

Während BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht den Kölner Beschluss als klaren Beleg für das Funktionieren des Rechtsstaats lobte, klammert sich die politische Linke an die Hoffnung auf das Hauptsacheverfahren. Jan van Aken, Chef der Mauermörderpartei-Nachfolgerin Die Linke gab sich trotzig und hofft, dass die Einstufung später doch noch bestätigt wird. Allerdings gibt es angesichts der vorläufigen Feststellung der Verwaltungsrichter in Köln keine großen Chancen dafür, dass der politisch motivierte Zug tatsächlich erfolgreich sein wird.

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Notbremsung Deutsche Bahn wirft Finanzvorstand Dohm nach drei Monaten wieder hinaus

27. Februar 2026 um 04:45

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Ist ihrem Jon als Finanzvorstand bei der Deutschen Bahn wieder los: Karin Dohm. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Nach nur drei Monaten muß Finanzvorstand Karin Dohm die Deutsche Bahn wieder verlassen. Laut Bericht soll sie Mitarbeiter, Politiker und den Betriebsrat gegen sich aufgebracht haben.

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AfD nicht „gesichert rechtsextrem“ Warum die Niederlage des Verfassungsschutzes auch Faeser trifft

27. Februar 2026 um 08:20

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Nancy Faeser (SPD) und Sinan Selen beugen sich im Paul-Löbe-Haus zueinander und sprechen leise miteinander; Aufnahme zu Beginn einer Sondersitzung des Innenausschusses zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg. Nancy Faeser und Sinan Selen im Gespräch am Rande einer Ausschußsitzung: Vertraulicher Austausch vor laufenden Kameras. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Das Verwaltungsgericht Köln stoppt die AfD-Hochstufung und zerlegt das Gutachten des Verfassungsschutzes. Interne Mails aus Faesers letzten Amtstagen zeigen, wie die damalige Innenministerin Druck zur Hochstufung aufbaute.

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Nach AfD-Erfolg im Eilverfahren „Das Gericht wird in der Hauptsache nicht anders entscheiden“

27. Februar 2026 um 05:35

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Erfolg für die AfD vor Gericht gegen den Verfassungsschutz: Rechtsanwalt Christian Conrad.

Was bedeutet der Erfolg der AfD gegen den Verfassungsschutz vor Gericht wirklich? Warum dauerte das Eilverfahren neun Monate? Wie geht es weiter? Rechtsanwalt Christian Conrad, der den spektakulären Beschluß errang, steht der JF Rede und Antwort.

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Klatsche für Verfassungsschutz Ein wichtiger Etappensieg für die AfD

26. Februar 2026 um 18:39

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Alice Weidel (l) und Tino Chrupalla, die Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, äußern sich vor Beginn der Sitzung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu aktuellen Themen.

Der Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln zur rechtswidrigen Einstufung der AfD als rechtsextrem ist eine Sensation. Er schafft erfrischende Klarheit zum Begriff „Remigration“ und dem „ethnischen Volksbegriff“. Nun muß die Partei zeigen, wie diszipliniert sie ist. Ein Kommentar von Henning Hoffgaard.

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Eilantrag der AfD hat Erfolg: Partei darf nicht als rechtsextremistisch eingestuft werden!

26. Februar 2026 um 15:30

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Großer Erfolg für die AfD: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die wichtigste Oppositionspartei und politisch vielfach stärkste Kraft im Land vom Verfassungsschutz vorerst nicht als “gesichert rechtsextrem” eingestuft und behandelt werden darf.

Dem Eilantrag der AfD wurde im Wesentlichen stattgegeben: Der Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch darf eine solche Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst nicht öffentlich bekanntgegeben werden.

Das VG Köln schreibt in einer Pressemitteilung:

Nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann. 

In der Mitteilung wird von zwei “muslimenfeindlichen Forderungen” im Bundestagswahlprogramm 2025 geschrieben – namentlich die Untersagung des Baus von Minaretten und des Muezzinrufs sowie ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder. Diese beiden Forderungen stellten sich aber “derzeit noch als einzelne verfassungswidrige Forderungen dar. Insoweit ist nicht jede verfassungswidrige Forderung, nicht jede einzelne Äußerung für sich genommen ausreichend für die Feststellung der verfassungsfeindlichen Grundtendenz einer Partei”, so das Gericht.

Es sei “derzeit noch nicht mit hinreichender Gewissheit dargetan, dass im Fall der Erlangung politischer Gestaltungsmöglichkeiten durch die Antragstellerin auch weitere Rechte deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens eingeschränkt oder verkürzt werden sollen, sodass diese als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt würden”.

Weiterhin konstatiert das Gericht: “Im Parteiprogramm und in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Antragstellerin oder ihr zurechenbarer Anhänger finden sich bislang keine eindeutigen Forderungen im Sinne einer allgemeinen rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund, welche die Gesamtpartei prägen.” Und auch die angeblichen “‘Geheimziele’ in Bezug auf die Rückführung von Bevölkerungsgruppen sind weder im gerichtlichen Verfahren dargelegt worden noch sonst ersichtlich” – eine klare gerichtliche Absage an das Potsdam-Märchen, die auch die Verbotsforderer schmerzen dürfte.

AfD-Co-Chefin Alice Weidel kommentierte die Entscheidung auf X erfreut:

Nicht nur darf der Bundesverfassungsschutz die AfD nicht mehr als “gesichert rechtsextrem” führen, das Verwaltungsgericht Köln schob mit seinem Beschluss auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel vor. Ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat!

Neben dem Eilverfahren gibt es noch das Verfahren in der Hauptsache; die Causa ist also noch nicht abschließend entschieden. Gegen den aktuellen Beschluss kann zudem Beschwerde eingelegt werden.

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Meinungsfreiheit Politisch motivierte Straftäterin? Wie die Polizei Anabel Schunke schikaniert

25. Februar 2026 um 14:00

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Anabel Schunke ist auf dem Bild zu sehen.

Die konservative Publizistin Anabel Schunke wird von der Bremer Polizei der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet – obwohl sie nie verurteilt wurde. Wie ist so etwas möglich? Und was sagen die Behörden dazu?

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Paralleljustiz in UK? Streit um Scharia-Räte und geringe Anklagequote

23. Februar 2026 um 23:05

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+ Mexikos mächtigster Drogenboss tot – Terrorwelle im Land + Edeka verkauft „FCK AFD“-Kaffee + Merz als „Pinocchio“ bezeichnet – Rentner angezeigt + WIEN: „Schimpftiraden gegen Rechte“ – Wirbel um Grönemeyer + Epstein-Akten erschüttern: Biolabore in der Ukraine sind real +

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Mexikos mächtigster Drogenboss tot – Terrorwelle im Land

Das mexikanische Militär hat einen der mächtigsten Drogenbosse der Welt erschossen. Die Operation löste eine brutale Terrorwelle im Land aus, die weite Teile des Landes lahmlegt. Das hochgerüstete Drogenkartell von „El Mencho“ will das Land offenbar in den Bürgerkrieg stürzen.

Mexiko befindet sich seit Sonntag im Ausnahmezustand. Das mexikanische Militär eliminierte in einer Operation – offenbar unterstützt durch US-Geheimdienstinformationen – den Drogenboss Nemesio Rubén Oseguera Cervantes, bekannt als „El Mencho“. Schon während der Operation wurde das Militär durch Raketenwerfer und Drohnen unter Beschuss genommen. Die Truppen erwiderten das Feuer. Vier Kartellmitglieder starben sofort am Tatort, drei weitere – darunter „El Mencho“ selbst – wurden schwer verletzt und starben während des Lufttransports nach Mexiko-Stadt. Via tkp.at

Das CJNG-Kartell in Mexiko hat Zugang zu bewaffneten Drohnen, hoch entwickelten Störsendern, selbstgebauten gepanzerten Drogenpanzern mit 50-Kaliber-Maschinengewehren, Barrett-Scharfschützengewehren, RPGs, improvisierten Landminen und chemischen Waffen aus seinen Drogenlaboren.

The CJNG cartel in Mexico has access to weaponized drones, advanced jammers, homemade armored narco-tanks with .50-caliber machine guns, Barrett sniper rifles, RPGs, improvised land mines, and chemical weapons from their drug labs 😳

How in the world was this allowed to happen? pic.twitter.com/eq4dqan2Gg

— USA NEWS 🇺🇸 (@usanewshq) February 23, 2026

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Paralleljustiz? Streit um Scharia-Räte und geringe Anklagequote

In Großbritannien steht der Umgang mit Ehrenverbrechen massiv in der Kritik. Laut den veröffentlichten Zahlen wurden im Jahr 2025 insgesamt 2.949 Ehren-Delikte registriert, doch nur 95 Angeklagte strafrechtlich verfolgt – rund drei Prozent. (…)

Die konservative Abgeordnete Rebecca Paul erklärte: „An diesen Verbrechen ist überhaupt nichts ‚Ehrenhaftes‘ – es sind Angriffe auf Frauen und Mädchen.

Die Delikte betreffen unter anderem Zwangsheirat, Ehrenmorde und weibliche Genitalverstümmelung.
[…]
Der konservative Schatten-Justizminister Nick Timothy sagte dem Daily Telegraph, der britische Staat habe „bei der Ausbreitung von Scharia-Gerichten in unserem Land weggesehen“. Zudem betonte er: „Es kann nur eine Rechtsordnung geben.“ Via exxpress.at
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Edeka verkauft „FCK AFD“-Kaffee – und bezieht Produkte von Antifa-Hersteller, der Tassen mit Tötungsaufrufen vertreibt

Der Kaffeehersteller„olivier caffè“ aus Wolfsburg vertreibt Kaffeetassen, auf denen der Slogan „AfDler töten“ prangt. Ausgerechnet jener Kaffeehersteller arbeitet eng mit Edeka zusammen.

Wie Screenshots zeigen, die NIUS vorliegen, vertreibt Edeka Wollny im bayerischen Friedberg Kaffeepackungen und Tassen von „olivier caffè“, die mit „FCK AFD“ und „Kein Kaffee für Nazis“ beschriftet sind.

Via nius.de

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Merz als „Pinocchio“ bezeichnet – Rentner angezeigt

Die Heilbronner Kriminalpolizei hat Ermittlungen gegen einen örtlichen Rentner wegen des Verdachts der Beleidigung aufgenommen.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sitzt im Bundestag und fäßt sich an die Nase.

Hintergrund ist ein Facebook-Kommentar im Vorfeld des Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz und Ministerpräsident Winfried Kretschmann im vergangenen Oktober, wie die Heilbronner Stimme zuerst berichtete. Unter einem Hinweis der Polizei zu einem temporären Flugverbot hatte der Mann geschrieben: „Pinocchio kommt nach HN“, versehen mit einem Langnasen-Emoji. Das Social-Media-Team des Polizeipräsidiums stieß bei der Sichtung auf den Beitrag und brachte ihn nach Paragraf 188 StGB zur Anzeige.

Der Heilbronner Rentner erfuhr Ende Januar offiziell von den Ermittlungen. „Das ist doch ein Witz und völlig unverhältnismäßig. Als ich im Freundes- und Bekanntenkreis von der Anzeige erzählt habe, dachten alle, ich will sie auf den Arm nehmen,“ sagte er der Lokalzeitung.
Weiterlesen auf anonymousnews.org

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EU bezahlte Aktivisten für Klimalobbyismus

Die EU-Kommission hat einem Bericht zufolge im Verborgenen Umweltverbände für Kampagnen gegen deutsche Unternehmen bezahlt.

Ziel sei es, die Öffentlichkeit von der Klimapolitik der EU zu überzeugen. Dafür flossen dem Bericht zufolge Steuergelder in Millionenhöhe. Dem Verein Lobbycontrol zufolge ist es gängige Praxis, dass NGOs für ihre Arbeit Gelder von der Brüsseler Kommission erhalten. Die NGOs seien aber „unabhängig“.

Die EU-Kommission hat einem Bericht zufolge im Verborgenen Umweltverbände für Kampagnen gegen deutsche Unternehmen bezahlt.

Ziel sei es, die Öffentlichkeit von der Klimapolitik der EU zu überzeugen. Dafür flossen dem Bericht zufolge Steuergelder in Millionenhöhe. Dem Verein… pic.twitter.com/WO1Fqy2id5

— Dara 🇩🇪 (@Raeubertochtah) February 20, 2026

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Zu Treibhausgasen und CO2 Steuer

Der Vulkan Kanlaon auf den Philippinen ist ausgebrochen und stößt täglich mehr Treibhausgase aus, als Deutschland pro Jahr einsparen kann.

ABER:
Wenn Sie heute zur Arbeit laufen, brav CO2 Steuern zahlen und Ihr Flaschendeckelchen festhalten, wird das alles in Ordnung kommen! pic.twitter.com/aKfrPa5mY0

— Dr. David Lütke (@DrLuetke) February 20, 2026

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WIEN: „Schimpftiraden gegen Rechte“ – Wirbel um Grönemeyer

Was als gemütlicher Konzertabend in der Wiener Stadthalle beginnen sollte, artete am Donnerstag in einen heißen politischen Schlagabtausch aus.

Herbert Grönemeyer verärgerte einige Fans mit einer Politshow bei seinem Konzert. REUTERS

Der deutsche Kult‑Rockstar Herbert Grönemeyer brachte bei seinem Wien‑Gig am Donnerstag nicht nur die Stimmen, sondern auch die Gemüter seiner Fans gehörig zum Kochen – und zwar weit über die Musik hinaus. Grönemeyer, normalerweise bekannt für emotionale Songs und berührende Balladen, nutzte die Bühne in Wien für eine leidenschaftliche politische Botschaft. Mit zornigen Worten wetterte er gegen „die Rechten“, forderte, sie sollten in ihre „Löcher verschwinden“ – und blieb dabei nicht leise.

Viele Besucher waren sichtlich irritiert, manche sogar wütend über den unverhofften „Polit‑Monolog“ zwischen den Hits. […] Im Netz ging der Zündstoff weiter. User fühlten sich „verarscht“, weil sie statt eines Konzerts eine politische Rede serviert bekamen. Ein empörter Fan schrieb: „Eigentlich total mies, wenn man für Konzert bezahlt und dann linke Parolen hört.“ Weiterlesen auf heute.at

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Epstein-Akten erschüttern: Biolabore in der Ukraine sind real und das wurde erforscht

Ben Swan: „Die Epstein-Akten bestätigen, was man jahrelang als Verschwörung verspottete“. In einer aktuellen Sendung erklärt der Journalist Ben Swann, dass die neu veröffentlichten Epstein-Dokumente angeblich zahlreiche Themen bestätigen würden, die in den vergangenen Jahren als „Verschwörungstheorien“ bezeichnet worden seien.

Swann verweist auf frühere eigene Berichte, in denen er über Biolabore in der Ukraine berichtet hatte. Er spricht von neuen Informationen über dort tätige Personen, denen diplomatische Immunität gewährt worden sei, sowie über Krankheitsausbrüche in der Umgebung einzelner Einrichtungen.

Er stellt außerdem einen Zusammenhang zu Investitionen von Hunter Biden her. Swann verweist darauf, dass Hunter Bidens Firma Seneca 500.000 Dollar in das Pathogenforschungsunternehmen Metabiota investiert habe. Zudem habe Metabiota 24 Millionen Dollar an Fördermitteln vom US-Verteidigungsministerium erhalten, darunter Mittel für Projekte in der Ukraine. Während die US-Regierung zunächst bestritten habe, dass es US-finanzierte Biolabore in der Ukraine gebe, hätten Pentagon-Vertreter später eingeräumt, dass 46 „friedliche“ Labore im Land existierten.
Weiterlesen auf uncutnews.ch

+++ REALSATIRE +++

Wilde Verschwörungstheorien scheinen im Mainstream angekommen zu sein

Via bild.de

+++ ALLTÄGLICHER WAHNSINN – SCHÜTZT DIE KINDER +++

🙏 Besser kann man diesen IRRSINN nicht beschreiben‼‼ pic.twitter.com/MV3X2JsIl3

— Martina (@MartinaRei35507) February 22, 2026

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Syrien: 15.000 ISIS-Anhänger laufen jetzt wieder frei herum

22. Februar 2026 um 13:00

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Tausende radikale Islamisten sind in Syrien wieder auf freiem Fuß. Die neue Führung in Damaskus hat das berüchtigte Al-Hol-Lager, jahrelang bewacht von den Kurden, sozusagen “befreit”. Washington hat die Kurden wie eine heiße Kartoffel fallen gelassen und sich dem HTS-Regime angebiedert. Das ist das Resultat.

Jahrelang haben die kurdischen Milizen der Syrian Democratic Forces (SDF) unzählige IS-Mitglieder und deren Familienangehörige im berüchtigten Lager Al-Hol bewacht. Doch mit dem Machtwechsel in Damaskus und der Herrschaft der Islamisten hat sich die Lage in Syrien geändert, wie das Wall Street Journal unter Berufung auf US-Geheimdienste berichtet. Jahrelang wurde uns erzählt, der Westen kämpfe in Syrien für “Freiheit” und “moderate Rebellen”. Die Realität sieht heute so aus: Das Assad-Regime ist weg, al-Qaida-Islamisten sitzen im Präsidentenpalast und dem ehemaligen Terrorfürsten al-Dscholani wird im Wertewesten der Rote Teppich ausgerollt.

Erinnern Sie sich noch an “Operation Timber Sycamore“? Das war das geheime CIA-Programm, mit dem Waffen und Geld nach Syrien gepumpt wurden, um Assad zu stürzen. Über eine Milliarde Dollar Steuergelder wurden verbrannt. Das Ergebnis? Ein Trümmerhaufen. Die US-Regierung hat ihre Verbündeten, die Kurden der SDF, die jahrelang den Kopf hingehalten und die IS-Gefangenen bewacht haben, fallen gelassen wie eine heiße Kartoffel. Der Rückzug der Amerikaner hat ein Machtvakuum hinterlassen, in das nun die islamistischen Kräfte Dscholanis vorrücken.

Anstatt einer säkularen Regierung haben wir jetzt Dscholani und seine “Hayat Tahrir al-Sham” (HTS) in Damaskus sitzen. Das ist im Grunde genommen Al-Qaida mit Anzug und Krawatte. Und was passiert, wenn Islamisten auf Islamisten treffen? Man unterstützt sich. Berichte legen nahe, dass die neuen Machthaber die Tore von Al-Hol sperrangelweit geöffnet haben. IS-Gefangene sollen die anrückenden HTS-Truppen sogar als “Befreier” begrüßt haben.

Ein Beobachter vor Ort beschreibt es so: “Die syrischen Regierungstruppen, die derzeit für das Lager Al-Hol zuständig sind, haben die Tore geöffnet und lassen so viele ISIS-Mitglieder und ihre Familien frei und transportieren sie ab, wie sie nur können.” Es sei eine “geplante und koordinierte Aktion”.

Das Lager Al-Hol war schon lange als Brutstätte des Terrors bekannt. Sicherheitsexperten warnten davor, dass dort die nächste Generation von islamistischen Gotteskriegern herangezogen wird. Jetzt sind diese Leute frei und können unter dem Schutz des islamistischen HTS-Regimes wieder gegen die ethnischen und religiösen Minderheiten des Landes vorgehen.

Die von langer Hand geplante Regime-Change-Aktion in Syrien, die bereits zu Zeiten des “Arabischen Frühlings” angeleiert wurde, hat das einst stabile Land nicht nur ins Chaos gestürzt und unzähligen Menschen das Leben gekostet, sondern auch den Aufstieg islamistischer Terroristen begünstigt.

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„Seenot-Rettung“: Italien muss Sea-Watch 76.000 Euro Entschädigung zahlen

20. Februar 2026 um 11:49

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Ein Gericht in Palermo hat entschieden, dass die italienische Regierung 76.000 Euro an die Seenotrettungsorganisation Sea-Watch zahlen muss. Die Summe deckt Kosten, die der NGO 2019 durch die Festsetzung ihres Schiffes im Hafen von Lampedusa entstanden waren. Die Regierung unter Giorgia Meloni reagierte auf das Urteil mit deutlicher Irritation.

Urteil sorgt für politische Kontroversen

Von PATRICK REITLER | Im Juli 2019 beschlagnahmten italienische Behörden ein Schiff der Berliner Seenotrettungsorganisation Sea-Watch im Hafen der Mittelmeerinsel Lampedusa und setzten es für fünf Monate fest. Diese Maßnahme war rechtswidrig, wie nun das Tribunale Civile di Palermo festgestellt hat. Das Kommando an Bord führte damals die deutsche Kapitänin Carola Rackete.
Nach Angaben des Portals „Il Tempo“ sprach das Gericht der NGO am 18. Februar 2026 eine Entschädigung in Höhe von 76.000 Euro wegen der „ungerechtfertigten Festsetzung“ des Schiffes zu. Wie die Zeitung „Il Manifesto“ berichtet, war die Entscheidung bereits in der Vorwoche ergangen.

Italien haftet für Conte-Ära – Urteil noch nicht rechtskräftig

Für die der NGO entstandenen Ausfall- und Anwaltskosten sollen laut „Corriere Etneo“ neben der Präfektur in Agrigent auch das Innen-, Verkehrs- und Wirtschaftsministerium der Regierung Giorgia Meloni aufkommen. Zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung war Giuseppe Conte Ministerpräsident, und Matteo Salvini amtierte als Innenminister. Nach Artikel 339 ff. der italienischen Zivilprozessordnung („Codice di Procedura Civile“) können beide Parteien innerhalb von 30 Tagen Berufung beim zuständigen Corte d’Appello di Palermo einlegen. Die italienische Regierung hat nach Angaben von „Il fatto quotidiano“ bereits Berufung eingelegt.

Meloni, Salvini und Speranzon empört

Nach Angaben von „Il Tempo“ kritisierte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni das Urteil als „eine Entscheidung, die einen sprachlos macht“. Er sagte: „Ist es die Aufgabe von Richtern, diejenigen zu belohnen, die damit prahlen, das Gesetz gebrochen zu haben?“
Ihr Stellvertreter Matteo Salvini sprach von einer „wahren Belohnung dafür, dass man ein Regierungsverbot missachtet und ein Patrouillenboot der Guardia di Finanza gerammt hat, nur um mit illegalen Einwanderern in den Hafen zu gelangen“.
Raffaele Speranzon, stellvertretender Vizepräsident der Fratelli d’Italia im Senat, bezeichnete das Urteil als „erneuten Angriff der Justiz auf die Arbeit der Regierung Meloni“ und betonte, die Regierung werde bei der Bekämpfung irregulärer Migration nicht nachlassen, da dies „eine moralische, nicht nur eine politische Pflicht“ sei.
Dem widersprach Piergiorgio Morosini, Präsident des Zivilgerichts von Palermo: „Richter für eine Entscheidung zu verunglimpfen, die man womöglich ablehnt, ohne jedoch die Hintergründe zu kennen, hat nichts mit dem Recht zu tun“, zitiert ihn „Il fatto quotidiano“.

Sea Watch lobt Italiens Justiz

Bana Mahmood, Pressesprecherin von Sea-Watch Deutschland, begrüßte das Urteil aus Palermo: „Wir danken Matteo [Salvini] und [dem aktuellen Innenminister] Matteo [Piantedosi] und prüfen bereits, wie wir die Finanzmittel des Innenministeriums möglichst effektiv gegen die aktuelle und künftige Politik, der beiden einsetzen können“, hieß es in einer Pressemitteilung.
Weiter erklärte sie: „Wir hoffen, dass dieses Urteil auch der aktuellen Regierung eine Lehre ist. Was 2019 gescheitert ist, wird auch 2026 scheitern – dafür sorgt die funktionierende, demokratische Justiz Italiens.“
Am 11. Februar hatte sich das Kabinett Giorgia Meloni auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Anlandung von Flüchtlingsbooten an italienischen Küsten per Seeblockade („Divieto di transito“) künftig verhindern oder zumindest erschweren soll.

Referendum zur Justizreform im März

Die Kritik der Regierungsvertreter an der italienischen Justiz dürfte die Debatte um ein Referendum anheizen, das am 22. und 23. März landesweit stattfinden soll. Dabei geht es um die Reform des Justizsystems: Nachdem im Herbst 2025 im Parlament keine Zweidrittelmehrheit zustande gekommen war, entscheiden nun die Bürger darüber.
Laut dem Portal „Union Esarda“ zielen die Pläne der Regierung unter anderem auf getrennte Laufbahnen für Staatsanwälte und Richter sowie auf die Einrichtung zweier Oberster Justizräte ab – je einer für Richter bzw. Staatsanwälte, ausgelost per Losverfahren. Zudem soll ein unabhängiges Disziplinarorgan geschaffen werden, das sich mit Missständen in der Justiz beschäftigt.
Regierungsvize Matteo Salvini kündigte laut „Il Tempo“ erneut an, beim Referendum mit „Ja“ zu stimmen, „um diese Justiz zu ändern, die nicht funktioniert“.

Nach Zusammenstoß im Hafen: Keine Strafe für Rackete

Die Sea-Watch 3 nahm laut dem „Irish Independent“ am 12. Juni 2019 unter dem Kommando der damals 31-jährigen Carola Rackete zunächst 53 Bootsflüchtlinge vor der Küste Libyens an Bord. Rackete versuchte anschließend zwei Wochen lang vergeblich, einen sicheren Hafen für die Passagiere zu finden. Während der Fahrt erkrankten 13 von ihnen zum Teil schwer, Italien nahm sie zur medizinischen Behandlung schließlich auf.
Die Linke soll Carola Rackete als Spitzenkandidatin für die Europawahl auserkoren haben.
Das Archivbild zeigt die frühere „Sea Watch 3“-Kommandantin Carola Rackete. | Foto: Oliver Berg/dpa
Nach gut zwei Wochen entschied Carola Rackete trotz des ausdrücklichen Verbots des damaligen Innenministers Matteo Salvini, mit den noch rund 40 Passagieren nicht die libysche oder tunesische Küste, sondern erneut die italienische Insel Lampedusa anzusteuern. Die Insel liegt etwa 250 Kilometer südlich von Sizilien. Am 29. Juni 2019 kam es dabei zu einem Zusammenstoß zwischen dem Schiff und einem Patrouillenboot der italienischen Finanzpolizei, das die Hafeneinfahrt blockieren wollte.

Nach dem Hafen-Crash wurde die deutsche Aktivistin für wenige Tage unter Hausarrest in Agrigent (Sizilien) gestellt. Eine Ermittlungsrichterin hob den Arrest aber nur wenige Tage später wieder auf. Im Januar 2020 wies der Kassationsgerichtshof („Corte Suprema di Cassazione“) den Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen Racketes Freilassung laut „Spiegel“ zurück.

Weitere Strafverfahren gegen Carola Rackete – unter anderem wegen des Verdachts auf Beihilfe zur illegalen Einwanderung und eines Verstoßes gegen das Schifffahrtsgesetz – stellte eine Ermittlungsrichterin in Agrigent im Dezember 2021 endgültig ein. Alle Verfahren wurden damit abgeschlossen; Rackete sei lediglich ihrer Pflicht nachgekommen, Menschen zu schützen, hieß es zur Begründung.
Nach den Ereignissen um die Sea-Watch 3 begann Rackete kurzzeitig eine politische Laufbahn: Mitte Juli 2023 stellte die Partei Die Linke der parteilosen Aktivistin einen Listenplatz für die EU-Wahl zur Verfügung. Nachdem sie im Juni 2024 ins Parlament eingezogen war, gab sie ihr Mandat bereits im Juli 2025 wieder auf; für sie rückte der Brandenburger Linken-Politiker Martin Günther nach.
(Mit Texteilen aus den Agenturen)
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Dieser Beitrag von PATRICK REITLER erschien auf EPOCHTIMES.

Patrick Reitler, geboren in den späten Sechzigerjahren am Rande der Republik. Studium der Komparatistik, Informationswissenschaft und Sozialpsychologie. Seit der Jahrtausendwende als Journalist hauptsächlich in Online-Redaktionen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und als Fußballkommentator unterwegs. Seit Ende 2022 freier Autor. Bei Epoch Times vorwiegend für deutsche Politik zuständig.



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Zunahme von Extremismus in Deutschland erfordert verstärkte Ermittlungsressourcen und rechtliche Maßnahmen

22. März 2025 um 11:20

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DPolG Niedersachsen: Verfassungsschutz und Polizei im Kampf gegen rechte und linke Gewalt stärken

Hannover – Der Anstieg rechtsmotivierter Gewalt in Deutschland wird von der DPolG Niedersachsen als besorgniserregend angesehen. Er zeigt eine alarmierende Tendenz, die unser gesellschaftliches Klima belastet. Gleichzeitig muss auch die Bedrohung durch linksmotivierte Gewalt im Fokus bleiben, weil beide Formen des Extremismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Werte unserer Demokratie gefährden.

Das kürzlich veröffentlichte Urteil gegen die linksextremistische Lina Engel, das jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt hat, verdeutlicht die Notwendigkeit, jegliche Form von Extremismus mit aller Konsequenz zu verfolgen. Der BGH hat klarstellend betont, dass linke und rechte Straftaten gleichermaßen verwerflich sind und eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesellschaft darstellen.

Patrick Seegers, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen, äußerte: „Die Ränder des politischen Spektrums dürfen nicht die Mitte dominieren und dadurch unsere Demokratie untergraben. Es ist an der Zeit, dass die demokratische Gesellschaft für ihre Werte einsteht, die uns vereinen. Jeglicher Extremismus hat keinen Platz in unserem Land.“ Seegers betonte auch: „Wir müssen den Blick weiterhin schärfen, statt auf beiden Augen blind zu sein.“

Notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus

Um diesen Herausforderungen effektiv begegnen zu können, ist es unerlässlich, dass die Ermittlungsbehörden mehr Personal, Kompetenz und rechtliche Möglichkeiten erhalten. Nur so können wir sowohl auf die akuten Bedrohungen reagieren als auch präventiv gegen diese gefährlichen Ideologien angehen.

Zu den notwendigen Maßnahmen zählen:

  • Erhöhung der personellen Ressourcen in den Sicherheitsbehörden, um intensivierte Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen.
  • Ausbildung und Fortbildung der Einsatzkräfte, um die Sensibilität für extremistische Bedrohungen zu schärfen – sowohl von rechts als auch von links.
  • Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine schnellere und effektivere Verfolgung extremistischer Straftaten sicherzustellen.

Seegers fordert abschließend: „Niemand braucht jetzt politische Moralisten. Was wir benötigen, ist solide Politik, mit dem Willen, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen und dadurch unsere Demokratie zu stärken. Nur durch ein gemeinsames Handeln können wir Extremismus in jeglicher Form entschlossen entgegentreten.“

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