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Heute — 21. April 2026

Unbekannte geben in Lurup in einem Kulturverein mehrere Schüsse ab – zwei Männer an den Beinen verletzt, Täter flüchteten in grünem Audi A3

21. April 2026 um 07:35

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Unbekannte schießen in Kulturverein in Hamburg-Lurup – zwei Männer verletzt

Hamburg (ots) – Ende Januar haben mehrere Unbekannte in einem Kulturverein in Hamburg-Lurup Schüsse auf anwesende Gäste abgegeben; zwei Männer erlitten Schussverletzungen an den Beinen.

Der Vorfall ereignete sich am 25.01.2026 um 03:35 Uhr im Rugenbarg im Stadtteil Lurup. Mutmaßlich vier teils maskierte Personen betraten die Räumlichkeiten und gaben unvermittelt mehrere Schüsse ab.

Durch die Schüsse wurden ein 19-jähriger und ein 22-jähriger Deutscher an den Beinen verletzt. Die Angreifer flüchteten in einem grünen Audi A3 in Richtung Luruper Hauptstraße.

Rettungskräfte versorgten die Verletzten und brachten sie in ein Krankenhaus; zu keiner Zeit bestand Lebensgefahr. Fahndungsmaßnahmen mit rund einem Dutzend Funkstreifenwagen führten zunächst zur vorläufigen Festnahme eines mutmaßlichen 26-jährigen Täters, der im weiteren Verlauf mangels Haftgründen wieder entlassen wurde.

Die ersten Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzungen führte das Landeskriminalamt der Region Altona. Die Ermittlungen werden inzwischen durch die Mordkommission in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft (Abteilung für Kapitaldelikte) weitergeführt; zu den Hintergründen dauern die Ermittlungen an.

Täter 1: etwa 25–30 Jahre, dunkler Drei-Tage-Bart, schlanke Statur, „südländisches“ Erscheinungsbild, dunkel gekleidet.

Täter 2: etwa zwei Meter groß, maskiert, korpulente Statur, dunkel gekleidet, trug eine dunkle Schutzweste und führte eine Sporttasche mit sich.

Täter 3: maskiert, dunkel gekleidet, trug eine dunkle Schutzweste.

Täter 4: maskiert, dunkel gekleidet, trug eine dunkle Schutzweste.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizei Hamburg

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Zwei per Haftbefehl Gesuchte bei Grenzkontrolle zahlen Geldstrafen

21. April 2026 um 07:16

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Bad Bentheim (ots) – Die Bundespolizei kontrollierte am Montagvormittag an der deutsch-niederländischen Grenze ein Auto, in dem zwei Männer saßen, die per Haftbefehl gesucht wurden; beide bezahlten die Geldstrafen und konnten weiterreisen.

Die Beamten stoppten das aus den Niederlanden kommende Fahrzeug gegen 10:30 Uhr auf dem Rastplatz Bentheimer Wald an der Autobahn 30 und überprüften die Personalien der Insassen.

Der Fahrer, ein 41-jähriger rumänischer Staatsbürger, war im November 2011 wegen Diebstahls verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch blieb eine Geldstrafe von 750 Euro offen; alternativ wären 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen gewesen. Die Justiz hatte ihn zudem dreimal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Auch der 36-jährige Beifahrer war per Haftbefehl gesucht: Wegen Fahrens ohne Führerschein hatte er eine Geldstrafe von 900 Euro zu zahlen oder 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abzubüßen. Er zahlte die Strafe und ersparte sich so den Haftaufenthalt; auch er war mehrfach zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Nachdem beide Männer ihre Geldstrafen beglichen hatten, durften sie ihre Reise fortsetzen.

Bildunterschrift: Symbolfoto Grenzkontrolle / Foto : Bundespolizei

Original-Content: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, übermittelt durch news aktuell

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Fico „kämpft“ weiter – Klage gegen EU wegen Verbot russischen Gases

21. April 2026 um 06:00
ELA

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Nach Orbans verlorener Wahl zieht nun die Slowakei vor den Europäischen Gerichtshof. Die Klage „Ficos“ richtet sich gegen das EU-weite Verbot russischer Gasimporte.

Verstoß gegen Prinzipien der EU-Verträge

Der slowakische Premierminister Robert Fico kritisierte auf X das Zustandekommen der Regelung über das Verbot russischer Gasimporte als „eklatanten Verstoß gegen alle Prinzipien der EU-Verträge“. Sanktionen und außenpolitische Beschlüsse erforderten Einstimmigkeit, so Fico. Die Frist für die Klage endet am 27. April, wie Reuters berichtet hatte.

Das Importverbot für russisches Gas soll bis Ende 2027 in Kraft treten. Es war mit qualifizierter Mehrheit beschlossen worden, gegen den damaligen Widerstand Ungarns und der Slowakei. Ungarn hatte bekanntlich bereits im Februar geklagt. Der Ausgang des Verfahrens ist freilich offen. Fest steht allerdings, die Spaltung in der EU wächst, denn auch die Gas-Frage wird zum Zankapfel für die Einheit des Bündnisses.

Die Slowakei wird als in den kommenden Tagen Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Union einreichen, den Import von russischem Gas zu verbieten. Wie Premierminister Robert Fico mitteilte, richtet sich die Klage gegen den mit qualifizierter Mehrheit gefassten Beschluss, zudem werde ein Eilantrag auf einstweilige Anordnung gestellt.

Die Klage wird beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eingereicht, so Fico, der insbesondere das Verfahren kritisierte, in dem die Verordnung verabschiedet wurde.

Durch Umgehung des Einstimmigkeitsprinzips ermöglicht

Das Verbot russischer Gasimporte, das bis Ende 2027 vollständig umgesetzt sein soll, wurde bekanntlich von einer verstärkten Mehrheit der Mitgliedstaaten gebilligt. Dies ermöglichte es der EU dadurch, den Widerstand der Slowakei und Ungarns zu überwinden, als die Maßnahme Anfang des Jahres verabschiedet worden war.

„Nach Ansicht der slowakischen Regierung handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen alle Grundsätze, auf denen die EU-Verträge basieren“, erklärte Fico und fügte hinzu, dass Entscheidungen über Sanktionen und außenpolitische Fragen einstimmig getroffen werden müssten.

Ungarn hatte bereits eine derartige Klage gegen das Verbot eingereicht, und die Slowakei hatte zuvor angekündigt, diesem Beispiel folgen zu wollen. Fico präzisierte, dass die Regierung ihre Klageschrift bis zum Ablauf der Frist am 27. April einreichen werde.

Beide Länder halten bis dato weiterhin an russischen Gaslieferungen fest, ungeachtet der massiven „Anstrengungen“ der EU, die Abhängigkeit der Gemeinschaft von russischer Energie zu beenden um dadurch vermeintlich die Finanzierung des Krieges in der Ukraine seitens Russlands zu beschneiden.

 



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Gestern — 20. April 2026

Mann greift Polizisten mit Hammer an nach Glasschäden in Wolfsburg

20. April 2026 um 19:41

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Wolfsburg (ots) – Ein 37-Jähriger hat am Sonntagabend in der Wolfsburger Innenstadt mit einem Zimmermannshammer mehrere Scheiben eingeschlagen und später einen 27-jährigen Polizeibeamten angegriffen; nur durch das Eingreifen eines weiteren Beamten konnte ein Schlag auf den Kopf verhindert werden.

Gegen 22.27 Uhr meldeten zwei Zeugen unabhängig voneinander, dass eine Person die Scheiben am Eingang des Amtsgerichts zertrümmerte und dann mit einem Fahrrad in Richtung Rothenfelder Markt verschwand. Bei einer anschließenden Fahndung wurde zunächst niemand gefunden.

Gegen 23.25 Uhr erschien der Mann an der Polizeidienststelle in der Heßlinger Straße und schlug mit dem Hammer auf die Glastüren des Eingangs. Er bedrohte die anwesenden Beamten, floh dann mit dem Fahrrad und wurde in Höhe des ZOB gestoppt. Bei der Festnahme leistete er erheblichen Widerstand, es musste Reizstoff eingesetzt werden. Während der Auseinandersetzung holte er mit dem Hammer aus und versuchte, auf den Kopf eines 27-jährigen Beamten zu schlagen; ein weiterer Beamter konnte den Schlag verhindern, der Hammer fiel und traf den Kollegen am Kopf. Insgesamt erlitten vier Polizeibeamte und der Mann Verletzungen, ein 28-jähriger Beamter wurde an der Hand verletzt und ist nicht dienstfähig.

Bei der Identitätsfeststellung auf der Wache stellte sich heraus, dass der 37-Jährige ohne deutsche Staatsangehörigkeit war und alkoholisiert. Er wurde zur medizinischen Begutachtung und zur von der Staatsanwaltschaft angeordneten Blutentnahme ins Klinikum gebracht, verhielt sich dort aggressiv und wurde anschließend dem Gewahrsam der Dienststelle zugeführt. Weitere Ermittlungen ergaben außerdem erhebliche Beschädigungen an Glasbereichen im Eingangsbereich des Rathauses und des Jobcenters. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stellte keinen Antrag auf Untersuchungshaft; nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen. Die Ermittlungen zu einem Motiv dauern an.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizei Wolfsburg, übermittelt durch news aktuell

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Fensterscheibe an Taschen- und Lederwarengeschäft in Eimsbüttel mutmaßlich mit Stein beschädigt – Zeugen gesucht

20. April 2026 um 13:21

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Fensterscheibe eines Taschenladens in Hamburg-Eimsbüttel offenbar mit Stein beschädigt

Hamburg (ots) – Am 17.04.2026 zwischen 08:00 Uhr und 09:40 Uhr wurde an einem Geschäft in Hamburg-Eimsbüttel eine Fensterscheibe offenbar mit einem Stein beschädigt.

Eine Mitarbeiterin des Geschäfts für Taschen und Lederwaren entdeckte die beschädigte Scheibe am Schulweg und informierte die Polizei. Vor der Glasscheibe lag ein Stein, der von der Polizei sichergestellt wurde.

Fahndungsmaßnahmen mit Funkstreifenwagen führten nicht zum Antreffen tatverdächtiger Personen. Wegen des Verdachts einer politisch motivierten Straftat hat der Staatsschutz des Landeskriminalamts (LKA 7) die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei bittet Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zu tatverdächtigen Personen geben können oder sonstige Beobachtungen gemacht haben, diese zu melden.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizei Hamburg

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Klimawahn vor Gericht: Jetzt sollen deutsche Unternehmen für das Wetter in Pakistan zahlen

20. April 2026 um 09:00

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Linke Klimafanatiker zerren RWE und Heidelberg Materials vor den Kadi. Der völlig absurde Vorwurf lautet, dass die deutsche Industrie schuld an Hochwasser und Überschwemmungen mit Milliardenschäden in Pakistan sei. Ein aberwitziges juristisches Schauspiel im Namen des Klimawahns.

Es ist ein weiterer Akt im globalen Klima-Irrsinn, der auf dem Rücken der deutschen Wirtschaft ausgetragen wird: 39 Bauern aus Pakistan verklagen vor dem Landgericht Heidelberg ernsthaft die deutschen Traditionsunternehmen RWE und Heidelberg Materials. Der Grund dafür ist das Wetter in ihrer Heimat, rund 6.000 Kilometer von Deutschland entfernt. Im konkreten Fall geht es um die Flutkatastrophe in Pakistan aus dem Sommer 2022. Ein tragisches Ereignis, zweifellos. Schuld an dem Monsun-Regen sollen natürlich die Deutschen sein! Weil RWE (Strom) und Heidelberg Materials (Zement) hierzulande produzieren und CO2 ausstoßen, sollen sie für überschwemmte Felder und ertrunkene Rinder am anderen Ende der Welt haften.

Hinter den 39 Landwirten, die formell als Kläger auftreten, steckt eine gut vernetzte, knallharte NGO-Maschinerie. Das „European Centre for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR), ein Liebling linksgrüner Kreise, lenkt und orchestriert die Klage. Das durchschaubare Ziel: Man will einen Präzedenzfall schaffen, um die Kassen der globalen Klima-Lobby mit deutschem Konzern-Geld zu füllen und unsere Industrie endgültig in die Knie zu zwingen. Doch die bereits vor Monaten eingereichte Klage, die sich immer noch in der Zulassungsprüfung befindet, sorgt dafür, dass sich nun das Landgericht Heidelberg ernsthaft mit der Frage beschäftigen muss, ob es dieses juristische Theaterstück aus dem Ausland überhaupt annimmt.

Die Klimafanatiker berufen sich dabei auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und behaupten, die Emissionen in Deutschland würden „trotz fehlender räumlicher Nähe“ den Bauern in Asien vorsätzlich oder fahrlässig Schaden zufügen. Nach dieser völlig wahnwitzigen Logik („Wer Schaden verursacht, muss zahlen“) könnte künftig jeder Mensch auf diesem Planeten, der von einem Unwetter getroffen wird, einfach deutsche Konzerne verklagen. Im aktuellen Fall geht es demnach um Unwetterschäden in Höhe von 30 Milliarden US-Dollar.

RWE sei laut den Klimawahnsinnigen seit 1965 angeblich für 0,68 Prozent der weltweiten vom Menschen verursachten Emissionen verantwortlich, Heidelberg Materials für 0,12 Prozent. Diese 0,8 Prozent davon entsprechen (würde man es gegenrechnen wollen) in etwa 0,002 Prozent der gesamten atmosphärischen CO2-Menge. Oder anders ausgedrückt: 0,0084 Parts per Million (ppm) von 420 ppm. Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass das ohnehin nur in homöopathischen Dosen vorhandene Kohlendioxid tatsächlich irgendwelche Auswirkungen auf das globale Klima hätte, wäre dieser Effekt faktisch gar nicht messbar.

Die deutsche Justiz hat für solchen Klima-Aktivismus in der Vergangenheit leider schon eine Tür einen Spaltbreit offengelassen. Im Jahr 2015 klagte ein peruanischer Bauer gegen RWE (der Fall Saúl Luciano Lliuya). Die Klage wurde nach langem Hin und Her zwar abgewiesen, aber ein Gericht stellte fatalerweise fest, dass Unternehmen „im Prinzip“ für klimabedingte Schäden haftbar gemacht werden könnten. Jetzt wittern die NGO-Profis mit dem Fall Pakistan ihre nächste Chance. Während China fröhlich ein Kohlekraftwerk nach dem anderen baut, droht Deutschland zum weltweiten Selbstbedienungsladen der Klima-Kläger zu werden.

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Zunahme von Extremismus in Deutschland erfordert verstärkte Ermittlungsressourcen und rechtliche Maßnahmen

22. März 2025 um 11:20

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DPolG Niedersachsen: Verfassungsschutz und Polizei im Kampf gegen rechte und linke Gewalt stärken

Hannover – Der Anstieg rechtsmotivierter Gewalt in Deutschland wird von der DPolG Niedersachsen als besorgniserregend angesehen. Er zeigt eine alarmierende Tendenz, die unser gesellschaftliches Klima belastet. Gleichzeitig muss auch die Bedrohung durch linksmotivierte Gewalt im Fokus bleiben, weil beide Formen des Extremismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Werte unserer Demokratie gefährden.

Das kürzlich veröffentlichte Urteil gegen die linksextremistische Lina Engel, das jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt hat, verdeutlicht die Notwendigkeit, jegliche Form von Extremismus mit aller Konsequenz zu verfolgen. Der BGH hat klarstellend betont, dass linke und rechte Straftaten gleichermaßen verwerflich sind und eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesellschaft darstellen.

Patrick Seegers, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen, äußerte: „Die Ränder des politischen Spektrums dürfen nicht die Mitte dominieren und dadurch unsere Demokratie untergraben. Es ist an der Zeit, dass die demokratische Gesellschaft für ihre Werte einsteht, die uns vereinen. Jeglicher Extremismus hat keinen Platz in unserem Land.“ Seegers betonte auch: „Wir müssen den Blick weiterhin schärfen, statt auf beiden Augen blind zu sein.“

Notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus

Um diesen Herausforderungen effektiv begegnen zu können, ist es unerlässlich, dass die Ermittlungsbehörden mehr Personal, Kompetenz und rechtliche Möglichkeiten erhalten. Nur so können wir sowohl auf die akuten Bedrohungen reagieren als auch präventiv gegen diese gefährlichen Ideologien angehen.

Zu den notwendigen Maßnahmen zählen:

  • Erhöhung der personellen Ressourcen in den Sicherheitsbehörden, um intensivierte Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen.
  • Ausbildung und Fortbildung der Einsatzkräfte, um die Sensibilität für extremistische Bedrohungen zu schärfen – sowohl von rechts als auch von links.
  • Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine schnellere und effektivere Verfolgung extremistischer Straftaten sicherzustellen.

Seegers fordert abschließend: „Niemand braucht jetzt politische Moralisten. Was wir benötigen, ist solide Politik, mit dem Willen, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen und dadurch unsere Demokratie zu stärken. Nur durch ein gemeinsames Handeln können wir Extremismus in jeglicher Form entschlossen entgegentreten.“

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

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