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Heute — 29. Juli 2026

Steuererklärung 2025: Was bei Fristversäumnis droht

29. Juli 2026 um 03:23
dpa

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Verspätete Steuererklärung? Das Finanzamt kann nicht nur Zuschläge verlangen, sondern auch die Steuerlast schätzen – oft zum Nachteil der Betroffenen. Was Sie jetzt noch unternehmen können.

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Steuererklärung 2025: Was bei Fristversäumnis droht

29. Juli 2026 um 03:23
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Gestern — 28. Juli 2026

BGH kippt Gebührenklauseln: Warum Riester-Bausparer jetzt Geld zurückbekommen könnten

28. Juli 2026 um 19:31
dpa

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Für Riester-Bausparer lohnt sich jetzt der Blick in die Unterlagen: Eine Entscheidung aus Karlsruhe könnte sich finanziell auszahlen. Was das BGH-Urteil konkret für Verträge und Rückforderungen bedeutet.

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BGH kippt Gebührenklauseln: Warum Riester-Bausparer jetzt Geld zurückbekommen könnten

28. Juli 2026 um 19:31
dpa

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Für Riester-Bausparer lohnt sich jetzt der Blick in die Unterlagen: Eine Entscheidung aus Karlsruhe könnte sich finanziell auszahlen. Was das BGH-Urteil konkret für Verträge und Rückforderungen bedeutet.

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Frau am Hauptbahnhof Hannover mit Schwert und Dolch kontrolliert

28. Juli 2026 um 19:11

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Hannover / Hamburg (ots) – Die Bundespolizeidirektion Hannover beteiligte sich vom 24. bis 26. Juli 2026 an einem bundesweiten Schwerpunkteinsatz an den Hauptbahnhöfen in Hamburg und Hannover; dabei gab es 1.570 Identitätsfeststellungen und 40 Sicherstellungen.

Die Kontrollen fanden in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag jeweils von 18:00 bis 03:00 Uhr statt. Insgesamt waren rund 200 Beamtinnen und Beamte im Einsatz, verstärkt durch die Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit Hannover, Kräfte der Bundesbereitschaftspolizei und Super-Recogniser.

Während des Einsatzes arbeiteten Bundes- und Landespolizeien in Hamburg und Hannover sowie die DB Sicherheit und weitere Partner abgestimmt zusammen. Ziel war es, Gewaltkriminalität zu reduzieren, Straftäter sichtbar zu machen und die Einhaltung des Mitführverbots für gefährliche Werkzeuge, Waffen und Messer in den Bahnhöfen zu überwachen.

Die Bilanz der Maßnahmen umfasst neben 1.570 Identitätsfeststellungen auch 2.440 Durchsuchungen sowie 40 Sicherstellungen und Beschlagnahmen, darunter Messer, Drogen und Reizstoffsprühgeräte.

Ein besonderer Fall ereignete sich im Personentunnel des Hauptbahnhofs Hannover: Einsatzkräfte kontrollierten eine 23-jährige Deutsche, die ein Schwert und einen Dolch am Gürtel trug. Bei den Gegenständen handelte es sich augenscheinlich um metallische Repliken von Filmartikeln aus einem Mittelalterfest. Die Repliken unterliegen jedoch dem Waffenverbot im Bahnhof und wurden sichergestellt; der städtische Ordnungsdienst leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und die Bundespolizei drohte ein Zwangsgeld an.

Der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, Michael Schuol, wertete die Feststellungen als Bestätigung, dass solche Einsätze weiter notwendig sind, und kündigte an, den Kontrolldruck hochzuhalten, um die Sicherheit von Bürgerinnen, Bürgern und Reisenden zu erhöhen.

Original-Content: Bundespolizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell

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Überfall auf Tankstelle in Osnabrück: 17-Jähriger festgenommen

28. Juli 2026 um 16:17

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Osnabrück (ots) – In der Nacht von Montag auf Dienstag hat ein 17-Jähriger eine 25-jährige Mitarbeiterin einer Tankstelle an der Pagenstecherstraße mit einem Messer bedroht und Bargeld erbeutet; der Verdächtige wurde kurze Zeit später in einer Wohneinrichtung in Osnabrück festgenommen.

Nach bisherigen Ermittlungen betrat der Jugendliche gegen 2.15 Uhr durch die noch offene Tür den Verkaufsraum, bedrohte die 25-Jährige mit einem Messer und forderte Bargeld. Nachdem er das Geld erhalten hatte, nahm er noch eine Flasche Wodka mit und flüchtete zunächst in unbekannte Richtung.

Etwa eine Stunde vor der Tat war der amtsbekannte 17-Jährige einer Streife aufgefallen, weil er maskiert auf dem Gelände eines Autohauses war und kontrolliert wurde. Rund zwei Stunden nach dem Überfall trafen Fahnder ihn in der genannten Wohneinrichtung an und nahmen ihn vorläufig fest. Die Ermittlungen zu den Hintergründen dauern an.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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BGH kippt Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen

28. Juli 2026 um 14:35
dpa

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Eine Entscheidung aus Karlsruhe könnte sich für viele Riester-Bausparer finanziell auszahlen. Was das BGH-Urteil konkret für Verträge und Rückforderungen bedeutet.

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BGH kippt Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen

28. Juli 2026 um 14:35
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Betrug in Hohenhameln: Mann bei Geldübergabe festgenommen

27. Juli 2026 um 22:08

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Peine (ots) – Die Polizei nahm einen 26-Jährigen nach einem Betrug an einem Senior in Hohenhameln fest.

Angebliche Mitarbeitende dubioser Finanzplattformen hatten den älteren Mann über mehr als 6 Monate mehrfach dazu gebracht, Bargeld für ein Investment auf ein Bankkonto zu überweisen. Als die Bank auffällige Transaktionen feststellte, sperrte sie das Konto des Geschädigten.

Danach wurde das Geld nur noch bar an Abholer eines sogenannten „Brokers“ übergeben. Zu der letzten Abholung erschien kein Kurier, sondern es kündigte sich ein BKA-Beamter an; erst dann fiel dem Mann die Masche auf und die Polizei wurde alarmiert.

Bei der Übergabe des Geldes wurde ein 26-Jähriger festgenommen. Er hatte zum Tatzeitpunkt ein Fahrzeug mit tschechischem Kennzeichen genutzt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim erließ das zuständige Amtsgericht Haftbefehl; der Mann wurde einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Dem Geschädigten entstand ein Schaden in einer niedrigen sechsstelligen Höhe.

Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: Polizei Salzgitter, übermittelt durch news aktuell

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Raub am Geldautomaten in Bremerhaven-Lehe – Täter unerkannt geflohen

27. Juli 2026 um 20:50

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Raub am Geldautomaten in Bremerhaven

Bremerhaven (ots) – In der Nacht zu Sonntag, dem 26. Juli, wurde ein Mann in Bremerhaven-Lehe beim Abheben von Bargeld überfallen.

Überfall am Geldautomaten

Ein Zeuge beobachtete gegen 1.20 Uhr an einem Geldautomaten an der Ecke Hafenstraße/Lessingstraße den Überfall und informierte umgehend die Polizei über den Notruf.

Tatablauf

Nach den bisherigen Ermittlungen hob der später Geschädigte gerade Bargeld am Automaten ab. Als das Ausgabefach sich öffnete, wurde er plötzlich von einem unbekannten Mann zur Seite gestoßen und mit Reizgas attackiert. Der Täter entnahm 50 Euro aus dem Ausgabefach und flüchtete in die Wülbernstraße. Der Geschädigte versuchte zunächst, den Täter zu verfolgen, musste die Verfolgung jedoch abbrechen.

Folgen und Ermittlungen

Die eingesetzten Polizeibeamten sicherten Spurenträger und alarmierten einen Rettungswagen der Feuerwehr Bremerhaven, der den 42-jährigen Mann versorgte. Trotz intensiver Fahndungsmaßnahmen ist der Täter bislang unbekannt geblieben. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Raubes aufgenommen.

Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash

Original-Content: news aktuell

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Da die Regierung zentrale Versprechen eingelöst habe: Linnemann erklärt, er sei bereit für den Gesundheitsministerposten

25. Juli 2026 um 18:54

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„Wenn sie mich jetzt als Gesundheitsminister aufgestellt hätten, wäre ich wahrscheinlich nicht erfolgreich gewesen. Die Leute hätten gesagt: ‚Warum wird ...

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Digitaler Euro: Totale Kontrolle statt finanzieller Freiheit

24. Juli 2026 um 12:00

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Brüssel verkauft den digitalen Euro als Befreiung von Visa, Mastercard und anderen amerikanischen Zahlungsdiensten. Tatsächlich entsteht ein Geldsystem, in dem die Politik festlegt, wie viele digitale Euro ein Bürger besitzen darf, während Unternehmen eingehende Beträge nach spätestens 24 Stunden wieder auf gewöhnliche Bankkonten verschieben müssen. Der digitale Euro schützt das Geldschöpfungsprivileg der Banken und erweitert gleichzeitig die staatliche Kontrolle über den Zahlungsverkehr.

Am 9. Juli machte das Europäische Parlament mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen den Weg für die Verhandlungen über den digitalen Euro frei. Damit bestätigte es das Mandat, das der Wirtschafts- und Währungsausschuss ECON bereits am 23. Juni mit 43 zu 14 Stimmen beschlossen hatte. Patrioten für Europa, EKR und ESN hatten den Ausschussbeschluss angefochten und so eine Abstimmung im Plenum erzwungen. Beschlossenes Recht ist der digitale Euro noch nicht, doch Parlament und Rat können nun die endgültige Verordnung aushandeln. Die Europäische Zentralbank (EZB) kalkuliert bereits mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Laufe dieses Jahres, ersten Pilottransaktionen ab Mitte 2027 und einer möglichen Einführung im Jahr 2029.

Inzwischen wird auch offen ausgesprochen, worum es bei dem Projekt tatsächlich geht. Der digitale Euro ist kein bloßes technisches Update für Münzen, Scheine und Bankkarten, sondern ein geopolitisches Instrument gegen die Dominanz amerikanischer Zahlungsdienste. Internationale Kartensysteme wickelten im ersten Halbjahr 2024 bereits 66 Prozent aller elektronisch ausgelösten Kartenzahlungen mit Karten aus dem Euroraum ab. Zwei Jahre zuvor waren es noch 61 Prozent gewesen, während 13 Länder der Eurozone überhaupt kein eigenes nationales Kartensystem mehr besaßen. Ohne Visa, Mastercard und andere internationale Anbieter steht der elektronische Zahlungsverkehr in weiten Teilen Europas faktisch still.

Diese Abhängigkeit ist tatsächlich ein Problem. Doch anstatt den europäischen Markt für private Anbieter zu öffnen, bestehende Systeme grenzüberschreitend nutzbar zu machen und dem amerikanischen Duopol eine europäische Konkurrenz entgegenzustellen, bauen die Eurokraten ein staatliches Gegenmonopol auf. Die meisten Händler sollen den digitalen Euro verpflichtend akzeptieren, Banken und andere Zahlungsdienstleister müssen ihn verteilen und die EZB kontrolliert die technische Grundlage. Allein den Banken entstehen nach Berechnungen der Zentralbank Einführungskosten von vier bis 5,8 Milliarden Euro innerhalb von vier Jahren. Am Ende bezahlen Händler, Bankkunden und Steuerzahler die Zeche – über Gebühren, höhere Preise, versteckte Umlagen oder die Kosten des Eurosystems.

Brüssel bestimmt Ihr Geldlimit

Der digitale Euro wird schon deshalb kein digitales Bargeld sein, weil die Bürger davon nur so viel besitzen dürfen, wie ihnen die Politik zugesteht. Das Europäische Parlament will eine einheitliche Obergrenze, die von der Europäischen Kommission auf Empfehlung der EZB festgelegt und regelmäßig überprüft wird. Eine konkrete Summe wurde noch nicht beschlossen, auch wenn seit Jahren Beträge zwischen 3.000 und 4.000 Euro genannt werden. Doch ob Brüssel den Menschen am Ende 3.000, 4.000 oder 5.000 digitale Euro erlaubt, ändert nichts am Grundproblem. Eine politische Behörde entscheidet, wie viel Zentralbankgeld der Einzelne überhaupt halten darf.

Begründet wird der Gelddeckel mit dem „Schutz der Finanzstabilität“. Wandeln Bürger ihre Bankguthaben in digitale Euro um, verschwinden diese Beträge aus den Bilanzen der Geschäftsbanken und werden zu Forderungen gegenüber der Zentralbank. In großem Umfang würde dies den Banken eine billige und stabile Finanzierungsquelle entziehen, ihre Liquidität belasten und damit auch das bestehende System der Giralgeldschöpfung unter Druck setzen. Geschäftsbanken schaffen bei der Vergabe von Krediten neues Giralgeld, benötigen jedoch Einlagen und Zentralbankreserven, um Zahlungsabflüsse auszugleichen und ihre Finanzierungskosten niedrig zu halten. In einer Bankenkrise könnte daraus ein digitaler Bankansturm werden, bei dem Milliarden innerhalb weniger Stunden aus dem Geschäftsbankensystem zur EZB fließen.

Die Haltelimits schützen daher vor allem die Banken. Die Menschen sollen größere Guthaben weiterhin als von Geschäftsbanken geschaffenes Giralgeld halten, während ihnen Brüssel lediglich einen politisch festgelegten Betrag an digitalem Zentralbankgeld zugesteht. Die Eurokraten schaffen damit keine Geldfreiheit, sondern klemmen die Bürger zwischen zwei kontrollierten Systemen ein: auf der einen Seite das Giralgeld der Geschäftsbanken, auf der anderen Seite der digitale Euro mit zentraler Infrastruktur, Datenspuren, Zugangsregeln und automatisierten Zahlungsfunktionen. Die Banken behalten ihr Geldschöpfungsprivileg, Brüssel erhält die Kontrolle über das neue Zahlungssystem. Nur der Bürger gewinnt nichts.

Für Unternehmen fällt die Leine noch kürzer aus. Sie dürfen grundsätzlich überhaupt keine digitalen Euro besitzen, sondern lediglich eingehende Zahlungen für maximal 24 Stunden sammeln. Danach müssen die Beträge automatisch auf ein gewöhnliches Bankkonto übertragen werden. Der digitale Euro kann damit weder als Liquiditätsreserve noch für die betriebliche Finanzplanung genutzt werden. Unternehmen sollen die neue Währung auf staatliche Anordnung akzeptieren, dürfen das erhaltene Geld jedoch nicht behalten. Damit wird selbst die Dauer des Geldbesitzes zur politischen Vorgabe.

Das offenbart den wahren Charakter des Projekts. Der digitale Euro soll kein frei verfügbares Geld werden, sondern eine staatlich verwaltete Zahlungsstrecke mit festgelegten Grenzen. Bürger erhalten ein gedeckeltes Guthabenmaximum, Unternehmen lediglich ein kurzfristiges Durchlaufkonto, und die Geschäftsbanken bleiben als Vermittler im Zentrum des Systems. Die angebliche Revolution endet dort, wo sie das bestehende Bankensystem gefährden könnte. Kontrolle ja, Konkurrenz zu den Banken nein.

Programmierbarkeit mit neuem Namen

Die EZB verteilt gleichzeitig ihre bekannte Beruhigungspille: Der digitale Euro werde niemals „programmierbares Geld“ sein. Er soll demnach weder ablaufen noch von vornherein auf bestimmte Waren, Orte, Zeiträume oder Empfänger beschränkt werden können. Parallel dazu entwickelt und testet die Zentralbank jedoch ausdrücklich sogenannte bedingte Zahlungen. Dabei wird Geld technisch reserviert und erst freigegeben, wenn vorher festgelegte Bedingungen erfüllt sind – beispielsweise nach der bestätigten Lieferung einer Ware. Technisch kann die Zahlung also sehr wohl zurückgehalten, automatisch ausgelöst oder wieder freigegeben werden.

Gegenwärtig sollen solche Bedingungen freiwillig vom Nutzer gewählt und von privaten Zahlungsdienstleistern angeboten werden. Doch die Grenze zwischen einer erlaubten bedingten Zahlung und einer verbotenen Programmierung liegt nicht in der technischen Infrastruktur, sondern im geltenden Regelwerk. Dieses Regelwerk wird von denselben politischen Institutionen beschlossen, die auch die Haltelimits festlegen und Unternehmen vorschreiben wollen, wie lange sie digitale Euro besitzen dürfen. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob der digitale Euro heute bereits mit einem CO2-Budget oder einem Ablaufdatum (z.B. wie beim „Schwundgeld“ von Wörgl) versehen wird. Entscheidend ist, dass die technische Grundlage geschaffen wird und spätere Mehrheiten die Regeln ändern können.

Unter dem Vorwand des Klimaschutzes, der Terrorismusbekämpfung, der Steuergerechtigkeit oder einer neuen Krise lassen sich zusätzliche Eingriffe jederzeit politisch verkaufen. Sozialhilfe könnte nur noch für bestimmte Produkte verwendet werden dürfen, staatliche Zuschüsse könnten ein Ablaufdatum erhalten und Zahlungen an sanktionierte Empfänger automatisch blockiert werden. Keine dieser Anwendungen ist derzeit Teil der beschlossenen Verhandlungsposition. Doch ein System, das Geld reservieren, Bedingungen prüfen und Zahlungen automatisch ausführen kann, liefert die notwendige Grundlage. Ein Geldschein lässt sich nicht nachträglich umprogrammieren. Eine zentral verwaltete digitale Währung schon.

Auch die versprochenen Datenschutzstandards hängen vollständig von technischen Vorgaben und politischen Regeln ab. Offline-Zahlungen sollen zwar eine bargeldähnliche Privatsphäre bieten, doch bei Online-Zahlungen bleiben Banken und Zahlungsdienstleister in der Lage, Nutzer zu identifizieren – offiziell zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die EZB selbst soll keine direkt zuordenbaren Personendaten erhalten. „Datenschutz durch Technik“ ist jedoch keine unveränderliche Grenze, sondern eine Designentscheidung. Designentscheidungen können geändert, Ausnahmen erweitert und Zugriffsrechte in Krisenzeiten ausgeweitet werden. Neu wäre so etwas jedenfalls nicht.

Echtes Staatsgeld braucht keine digitale Leine

Mit frei verfügbarem, staatlich ausgegebenem Bargeld hat dieses Konstrukt nichts gemein. Ein Geldschein benötigt kein Benutzerkonto, hinterlässt keine automatisch auswertbare Transaktionsspur und kann beliebig lange aufbewahrt werden. Kein Beamter legt fest, wie viele Scheine ein Bürger in seiner Brieftasche oder seinem Tresor besitzen darf. Kein Unternehmen muss erhaltene Banknoten nach 24 Stunden auf ein Konto bei einer Geschäftsbank verschieben. Und keine Zentralbank kann einen bereits ausgegebenen Geldschein per Knopfdruck sperren oder seine Verwendung an neue Bedingungen knüpfen.

Die Vereinigten Staaten kannten über mehr als ein Jahrhundert hinweg eine solche Form staatlich ausgegebenen Bargelds. Die sogenannten „United States Notes“ oder „Legal Tender Notes“ wurden ab 1862 direkt vom US-Finanzministerium ausgegeben und waren an ihrem roten Siegel zu erkennen. Anders als die später dominierenden „Federal Reserve Notes“ waren sie keine Noten der amerikanischen Zentralbank, sondern unmittelbares gesetzliches Zahlungsmittel der Vereinigten Staaten. Sie blieben bis 1971 im Umlauf und ältere Scheine sind bis heute grundsätzlich gültig. Es handelte sich um physisches Bargeld ohne persönliches Wallet, digitales Identitätskonto oder politisch festgelegte Besitzobergrenze.

Oft werden diese Staatsnoten mit John F. Kennedy und seiner Executive Order 11110 vom Juni 1963 in Verbindung gebracht. Historisch wurden die „United States Notes“ jedoch nicht von Kennedy geschaffen, sondern existierten bereits seit dem Bürgerkrieg. Kennedys Erlass übertrug dem Finanzminister bestehende Befugnisse zur Ausgabe von Silberzertifikaten. Der grundsätzliche Gegensatz bleibt dennoch bestehen: Ein Staat kann gesetzliches Bargeld ausgeben, ohne daraus ein digitales Überwachungs- und Lenkungsinstrument zu machen. Staatliches Geld und digitales Zentralbankgeld sind nicht dasselbe.

Gerade dieser Vergleich entlarvt die Erzählung, der digitale Euro sei notwendig, damit die Bürger wieder direkten Zugang zu öffentlichem Geld erhalten. Wenn es tatsächlich nur darum ginge, ein staatliches Zahlungsmittel neben dem Giralgeld der Banken bereitzustellen, könnte das Bargeld gestärkt, seine Annahme garantiert und seine Verfügbarkeit ausgebaut werden. Stattdessen fließen Milliarden in eine Infrastruktur, die jeden Nutzer registrieren, Guthaben begrenzen und Zahlungen technisch automatisieren kann. Brüssel will offensichtlich nicht einfach staatliches Geld. Brüssel will kontrollierbares staatliches Geld.

Damit das Projekt dennoch verkauft werden kann, behandelt das Parlament gleichzeitig ein Gesetz zum Schutz von Banknoten und Münzen. Händler sollen Bargeld nicht mehr pauschal durch „No Cash“-Hinweise ausschließen dürfen, während die Mitgliedstaaten dessen Verfügbarkeit überwachen müssen. Berichterstatter Fernando Navarrete Rojas versichert, der digitale Euro werde das Bargeld lediglich ergänzen und niemals ersetzen. Ohne dieses Versprechen wäre das Projekt politisch kaum durchsetzbar. Doch ein heutiges Gesetz hindert eine künftige Parlamentsmehrheit nicht daran, die Regeln wieder zu ändern.

Sobald Millionen Menschen an den digitalen Euro gewöhnt, Händler zur Annahme verpflichtet und Banken technisch angeschlossen sind, wird Bargeld für das Funktionieren des Systems nicht mehr benötigt. Dann genügen die bekannten Begründungen, um seine Nutzung weiter einzuschränken: Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Kriminalität, angebliche Hygienerisiken oder zu hohe Kosten. Das Bargeld verschwindet wahrscheinlich nicht an einem einzigen Stichtag. Es wird schrittweise unpraktisch gemacht, zurückgedrängt und irgendwann als überflüssiges Relikt dargestellt.

Das Reich der Mitte zeigt längst, wohin die Verbindung aus digitalem Zentralbankgeld, Identifizierung und staatlich festgesetzten Grenzen führen kann. Beim digitalen Yuan erhalten Nutzer mit kleinen Wallets mehr Anonymität, müssen dafür jedoch geringe Guthaben- und Transaktionslimits hinnehmen. Wer größere Beträge bewegen will, muss mehr persönliche Daten preisgeben. China hat damit ein System geschaffen, in dem finanzielle Freiheit stufenweise gegen Identität und staatliche Erlaubnis eingetauscht wird. Europa übernimmt dieses Modell nicht vollständig – mit politisch bestimmten Haltelimits, registrierten Online-Zahlungen und einer zentral gesteuerten Infrastruktur bewegt es sich jedoch in dieselbe Richtung.

Der digitale Euro löst Europas reale Abhängigkeit von amerikanischen Zahlungsriesen nicht, sondern ersetzt sie durch eine umfassendere staatliche Abhängigkeit. Visa und Mastercard können Gebühren verlangen, Nutzer ausschließen und Transaktionen blockieren. Brüssel erhält jedoch zusätzlich die Macht, die erlaubte Guthabenhöhe, die Zugangsregeln, die Annahmepflicht und die technische Architektur des Geldes festzulegen. Gleichzeitig schützt es die Geschäftsbanken davor, dass die Bürger in größerem Umfang aus deren Giralgeldsystem aussteigen. Die Kontrolle wandert nicht nur von amerikanischen Konzernen zu europäischen Behörden – sie wird dabei noch ausgebaut.

Bei echtem Bargeld gehört der Geldschein demjenigen, der ihn besitzt. Beim digitalen Euro gehört dem Bürger nur, was ihm das System zugesteht: ein begrenztes Guthaben, innerhalb vorgegebener Regeln und auf einer Infrastruktur, die andere kontrollieren. Das ist keine Modernisierung des Bargelds. Es ist die Abschaffung seiner Freiheit.

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Hamburgweite Verkehrskontrolle: 550 Fahrzeuge geprüft, 332 Verstöße beim Abbiegen und Wenden

24. Juli 2026 um 09:41

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Hamburg: Polizei zieht Bilanz nach groß angelegten Verkehrskontrollen

Hamburg (ots) – Rund 150 Einsatzkräfte kontrollierten am 23.07.2026 im Hamburger Stadtgebiet den Verkehr mit den Schwerpunkten Abbiegen, Wenden und Vorfahrt.

Die Kontrollen unter Leitung der Verkehrsdirektion Ost (VD 3) fanden zwischen 06:00 und 22:00 Uhr statt. Insgesamt wurden 550 Fahrzeuge und 535 Personen überprüft.

Die Polizei leitete Strafverfahren ein, darunter 5 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, 4 wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, 1 wegen Kennzeichenmissbrauchs und 3 wegen sonstiger Straftaten. Bei Ordnungswidrigkeiten registrierten die Einsatzkräfte 332 Fehler beim Abbiegen und Wenden, 96 Parkverstöße, 37 Fälle verbotener Handynutzung (Kraftfahrzeugführende und Fahrradfahrende), 34 Missachtungen roter Ampeln (Kraftfahrzeugführende und Fahrradfahrende), 11 Geschwindigkeitsverstöße, 9 Verstöße gegen die Anschnallpflicht, 2 Fahrten unter dem Einfluss berauschender Mittel, 1 nicht ordnungsgemäß gesichertes Kind sowie 106 sonstige Ordnungswidrigkeiten.

Außerdem wurden 27 Mängelmeldungen ausgestellt, zwei Blutprobenentnahmen angeordnet, vier Fahrzeugführenden vorläufig die Weiterfahrt untersagt und ein Fahrzeug sichergestellt. Im Rahmen der Präventionsarbeit führte die Verkehrsdirektion 6 (VD 6) die Aktion „Perspektivwechsel“ am Kennedybrücke/Alsterufer durch, wobei eine realistische Abbiegesituation mit einem Lkw simuliert wurde; Bürgerinnen und Bürger konnten Platz in der Fahrerkabine nehmen. Zusätzlich verteilten die Einsatzkräfte Informationsmaterial.

Besondere Fälle betrafen unter anderem einen E-Scooter in der Holsteiner Chaussee, der Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h erreichen konnte und nicht den Vorschriften entsprach; der 17-jährige Fahrer wurde ohne erforderliche Fahrerlaubnis und ohne Versicherung festgestellt, der E-Scooter wurde sichergestellt und Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Bei einer weiteren Kontrolle wurde ein Pkw-Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis festgestellt; nach Angaben der Polizei besteht der Verdacht, dass es sich bei dem 40-jährigen Mann um einen Albaner handelt, der sich illegal im Bundesgebiet aufhält und dass das Fahrzeug nicht versichert war; der Mann wurde vorläufig festgenommen und es wurden Strafverfahren eingeleitet. In der Habichtstraße ergaben sich Hinweise auf Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel; es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Bildunterschrift: Mobil. Aber sicher! – Logo

Original-Content: Polizei Hamburg

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Schockanruf in Osloß: Über 90‑Jähriger um Geld und Gold betrogen

24. Juli 2026 um 09:55

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Osloß (ots) – Die Polizei Gifhorn warnt vor einer Welle von Schockanrufen: Ein über 90-Jähriger aus dem Landkreis Gifhorn verlor nach einem angeblichen Notfallanruf Bargeld und Gold im sechsstelligen Bereich.

Der Mann erhielt am Vormittag einen Anruf, bei dem sich die Anruferin als Ärztin ausgab. Sie sagte, seine Tochter sei ins Krankenhaus eingeliefert und dort mit einer Krebserkrankung diagnostiziert worden; für ein spezielles Medikament aus dem Ausland müsse eine Kaution hinterlegt werden. Im Hintergrund waren verzweifelt klingende Rufe der vermeintlichen Tochter zu hören. Der Mann glaubte der Schilderung und übergab gegen Mittag Bargeld und Gold an einen Unbekannten.

Der Abholer wurde als männlich, etwa 38 bis 40 Jahre alt, rund 175 Zentimeter groß, von normaler Statur und deutschem Erscheinungsbild beschrieben. Er trug einen dunklen Pullover, eine graue Jogginghose und weiße Schuhe und sprach Hochdeutsch. Zeugen, die den Mann am Mittag in Osloß gesehen haben, werden gebeten, sich bei der Polizei Gifhorn zu melden.

Die Polizei beschreibt die Masche als sehr professionell: Durch emotionale Gesprächsführung setzen die Unbekannten die Angerufenen massiv unter Druck und zerstreuen so Zweifel. Die Behörde rät, solche Gespräche sofort zu beenden, die angeblich betroffene Person über eine bekannte Nummer zu kontaktieren, keine Auskünfte zu persönlichen oder finanziellen Verhältnissen zu geben und niemals Geld oder Wertgegenstände an Unbekannte zu übergeben. Zudem sollten verdächtige Anrufe der Polizei gemeldet werden.

Bildunterschrift: Foto von Jonas Augustin (Augustin-Foto) auf Unsplash

Original-Content: Polizeiinspektion Gifhorn, übermittelt durch news aktuell

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Horror-Rechnungen von Eon: Witwe soll 17.000 Euro für Gas bezahlen

14. Februar 2025 um 10:47

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Erst mit dem Tod ihres Mannes ein Schicksalsschlag, dann kam auch noch eine sehr hohe Gasrechnung: Eine Witwe aus Norddeutschland soll rund 9000 Euro nachzahlen.

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Heizkosten-Abrechnung: Auf diese Punkte sollten Mieter jetzt achten

10. Februar 2025 um 12:52

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Die Nebenkosten-Abrechnung ist für viele Mieter nicht leicht zu verstehen. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, worauf man achten sollten – gerade in Zeiten steigender Heizkosten.

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