Aurich-Wiesens (ots) – Ein Vorbeifahrender entdeckte am Freitagabend Flammenschein an einem auf einem Grundstück am Spetzweg abgestellten Wohnwagen; er rief die Feuerwehr und dämpfte den Kleinbrand mit ersten Löschmaßnahmen.
Der Passant hatte neben dem Notruf selbst Löschmaßnahmen ergriffen, wodurch das Feuer zunächst eingedämmt wurde. Die Feuerwehr Wiesens rückte anschließend zur Brandnachschau aus.
Der leerstehende Wohnwagen war noch von leichter Rauchentwicklung umgeben. Mit einer Wärmebildkamera wurde der Wohnwagen und der angrenzende Bereich kontrolliert, dabei wurde keine weitere Hitzeentwicklung festgestellt. Nach Abschluss der Maßnahmen übergaben Einsatzkräfte die Stelle an die Polizei.
Bildunterschrift: Foto: M. Campen (Feuerwehr Wiesens)
Original-Content: Freiwillige Feuerwehr Aurich, übermittelt durch news aktuell
Senioren in Hoheluft-Ost nach Telefontrick in ihrer Wohnung beraubt
Hamburg (ots) – Gestern Nachmittag hat ein unbekannter Mann ein Ehepaar in seiner Wohnung beraubt, nachdem er sich unter dem Vorwand, Bankmitarbeiter zu sein, Zutritt zur Wohnung verschafft hatte.
Die Tatzeit war am 16.04.2026 um 16:35 Uhr im Eppendorfer Weg in Hamburg-Hoheluft-Ost. Die beiden Opfer sind 86 und 85 Jahre alt.
Nach Angaben der Ermittler rief zunächst ein angeblicher Bankmitarbeiter bei den Senioren an und kündigte an, dass ein Mitarbeiter zur Klärung in die Wohnung kommen werde. Der Unbekannte nahm zunächst Bankkarten des 85-Jährigen zur „Sicherung“ entgegen und erschien nach einem weiteren Telefongespräch ein zweites Mal, um Wertsachen abzuholen. Als der 85-Jährige an der Tür Goldmünzen zeigte, die er nicht herausgeben wollte, griff der Täter nach mehreren Behältnissen mit Münzen; es kam zu einer Rangelei, bei der sich der 85-Jährige leicht am Kopf verletzte. Der Täter flüchtete anschließend mit der Beute.
Der 85-Jährige wurde von einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht und dort ambulant behandelt; die 86-jährige Ehefrau blieb unverletzt. Das Landeskriminalamt (LKA 431) hat die Ermittlungen übernommen. Der Täter wird beschrieben als männlich, 19 bis 25 Jahre alt, circa 180 cm groß, schlank, mit „südländischem“ Erscheinungsbild, gelockten kurzen braunen Haaren und bekleidet mit weißem Hemd, weißer Hose und weißen Turnschuhen. Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.
Bildunterschrift: Foto von (Augustin-Foto) Jonas Augustin auf Unsplash
Oldenburg (ots) – Am gestrigen Nachmittag kam es zu einem Polizeieinsatz auf dem Bahnhofsvorplatz, bei dem eine Person durch den Einsatz von Pfefferspray verletzt wurde.
Details zum Vorfall
Gegen 16:05 Uhr wurde die Polizei über eine Körperverletzung am Oldenburger Bahnhof informiert. Bei Eintreffen der Beamten waren sowohl das 42-jährige Opfer als auch der 31-jährige Tatverdächtige anwesend. Das Opfer berichtete, dass der Tatverdächtige Pfefferspray in ihr Gesicht gesprüht habe, machte jedoch zunächst keine weiteren Angaben.
Alkoholkonsum und aggressives Verhalten
Die Beamten stellten beim Tatverdächtigen einen deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest vor Ort ergab nahezu 2,5 Promille. Um eine Blutprobe entnehmen zu können, sollte der Mann zur Dienststelle gebracht werden. Während dieses Vorgangs äußerte er massive Drohungen und Beleidigungen gegenüber den Beamten.
Aggressives Verhalten auf der Dienststelle
Auch auf der Dienststelle zeigte sich der Mann weiterhin aggressiv, trat um sich und versuchte, einen Beamten zu beißen. Letztendlich konnte er beruhigt werden, und die Entnahme einer Blutprobe, die durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg angeordnet worden war, wurde durchgeführt. Aufgrund seines fortdauernden aggressiven Verhaltens wurde der Mann anschließend in polizeiliches Gewahrsam genommen.
Ermittlungsverfahren
Gegen den 31-jährigen Tatverdächtigen wurden Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung sowie tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Klagen gegen Impfstoffhersteller erscheinen vielen als aussichtslos. Zwei Urteile der letzten Zeit machen Hoffnung: Im März fuhren Klägerinnen Teilerfolge gegen AstraZeneca (vor dem BGH) und BioNTech (vor dem Landgericht Aurich) ein. Dabei geht es um Auskunftsansprüche: Die Hersteller wurden verpflichtet, Daten vorzulegen. Ein Rechtsanwalt sieht hier eine Möglichkeit, wie Geschädigte doch noch zu ihrem Recht kommen – wenn auch anders, als Impfkritiker es sich erhoffen.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Am 9. März stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe fest, dass eine Klägerin Anspruch auf umfassende Auskunft zu Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten des AstraZeneca-Impfstoffs hat. Grundlage dafür ist § 84a des Arzneimittelgesetzes, der mutmaßlich durch Arzneimittel geschädigten Personen einen Auskunftsanspruch gegen den Hersteller in Bezug auf bekannte oder bekannt gewordene Nebenwirkungen und Verdachtsfälle gewährt. Dieser Auskunftsanspruch sei ein „Hilfsmittel, um den Leistungsanspruch durchzusetzen“, befand das Gericht.
Das Landgericht Aurich bezieht sich in seiner Rechtsprechung auf dieses Urteil: Da sich aus Behandlungsunterlagen (Indiz-)Tatsachen ergeben, die ein Zurückführen der Beschwerden der Klägerin auf die BioNTech-Impfung plausibel erscheinen lassen, sah man auch hier den Auskunftsanspruch als gerechtfertigt. Somit wurde BioNTech dazu verurteilt,
„der Klägerin Auskunft zu erteilen über die ihr im Zeitraum vom 21.12.2020 bis zur letzten mündlichen Verhandlung bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen der Chargen mit den Nummern FE6975 und 1D020A sowie über sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs ‚Comirnaty‘ von Bedeutung sein können, soweit diese die dargelegten Beschwerden – Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörung, Gefäßverschluss, Herzrhythmusstörungen, Hyperinflammationssyndrom, Menstruationsstörung, Funktionsstörung des Nervensystems, Störung des Blutsauerstoffs u. a. – Tinitus, POTS, PEM, ME/CFS – betreffen.“
Die Klägerin legte weiterhin einen umfassenden Fragenkatalog mit 30 Punkten vor, zu denen Informationen angefordert werden. Die Liste reicht von Angaben über Art und Schwere der Toxizität der verwendeten Lipidnanopartikel ALC0159 und ALC-0315 über Informationen über die Genotoxizität beim Menschen durch den Impfstoff BNT162b2 bis hin zu Auskünften über den Herstellungsprozess „Process 2“ und konkreten Messwerten zu DNA-Verunreinigungen bei den fraglichen Chargen.
Weg frei für Verurteilungswelle?
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat, spricht auf X von einem „Auftakt der Verurteilungswelle gegen die BioNTech Manufacturing GmbH“. Kommen die Impfgeschädigten, die vor Gericht noch um Schadenersatz kämpfen, also doch zu ihrem Recht? Ulbrich zeigt sich durchaus optimistisch. Allerdings stellt er auf X auch klar:
Nur, um es dann für alle noch einmal klar zu stellen, wäre damit in der Sache nicht festgestellt, ob ein negatives Nutzen – Risiko – Verhältnis besteht oder die Kausalität im Sinne des § 84 Abs. 2 AMG zu bejahen wäre, weil einfach die Nichterteilung der Auskunft dazu führt, dass der konkrete Vortrag der Klagepartei nach der Zivilprozessordnung als zugestanden zu gelten hat. Die prozessrechtliche Fiktion stellt eine Sanktion für die Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs dar.
So werden nach meinem Dafürhalten die noch wenigen verbliebenen Impfschadensfälle nicht durch Sachaufklärung und Beweisaufnahmen entschieden, sondern über die strikte Anwendung des Zivilprozessrechts, das nun einmal denjenigen prozessual sanktioniert, der über die Nichterfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit (Auskunftsanspruch) zur Vereitelung der Anspruchsdurchsetzung beitragen will. So wendet sich das Mauern mit Informationen in allen Bereichen gegen die Impfhersteller.
Der Tag ist also nicht mehr weit, an dem zugunsten der Geschädigten ohne Beweisaufnahme auch in der Sache durchentschieden wird. Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen. Dabei werden sie feststellen, dass sich diese Urteile dann mit der Anleitung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 09.03.2026 sehr leicht abfassen lassen.
Für den Impfhersteller muss das auch nicht schlecht sein, da keinerlei Abstriche in Bezug auf die eigenen Rechtspositionen gemacht werden müssen und sie auch weitern aufrecht erhalten werden können.
Das Narrativ bliebe unangetastet
Das bedeutet zusammengefasst: Es geht nicht mehr um Sachaufklärung. Bei solchen Urteilen nach dem Zivilprozessrecht wäre der Effekt nicht, dass Gesundheitsschäden infolge der Impfung als belegt gelten würden. Auch am Narrativ des positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Impfung wird nicht gerüttelt. Diese Punkte sind hier nicht von Relevanz. Es erfolgt lediglich eine Sanktionierung der Impfstoffhersteller wegen Nichterteilung der Auskunft, die der Klägerseite gerichtlich zugestanden wurde. Die Geschädigten erhalten zwar Geld. Aber das Impfnarrativ bleibt unangetastet.
Besser als nichts, könnte man sagen. Ulbrich zieht einen Vergleich zum Abgasskandal:
„Das erinnert sehr an den Abgasskandal, als auch derselbe VI. Zivilsenat den Sanktionsmechanismus des § 138 Abs. 3 ZPO zur Anwendung brachte und damit VW wegen Verbaus einer illegalen Abschaltvorrichtung nur deshalb verurteilte, weil sie sich der Erfüllung der sekundären Darlegungsobliegenheit versperrt hatten über die Art und Weise der illegalen Abschaltvorrichtung Auskunft zu erteilen. In der Sache blieben die Automobilhersteller voll bei ihrem Vortrag und ihren Rechtsstandpunkten und wurden dennoch verurteilt.“
Das ist bequem: BioNTech und Co. können weiterhin auf ihren ach so sicheren Produkten beharren. Abhängig davon, ob deutsche Gerichte etwaige Auskünfte der Hersteller durchwinken oder tatsächlich Sanktionen verhängen, könnte Big Pharma zwar vielleicht abgestraft werden – aber auf der Sachebene ist das schlussendlich nicht der Erfolg, den viele Impfkritiker sich wünschen.
Wie reagiert Big Pharma – und wie urteilen Gerichte?
Natürlich muss sich außerdem zeigen, inwieweit AstraZeneca und BioNTech dem Auskunftsanspruch nachkommen – und wie kritisch das von den Gerichten bewertet wird. Die Hersteller könnten beispielsweise nur teilweise Auskunft geben, auf notwendige Geheimhaltung verweisen und Floskeltexte unter Rückbezug auf „die Wissenschaft“ liefern, um auf der Irrelevanz geforderter Auskünfte zu beharren. So könnten sie womöglich um kritische Punkte herumlarvieren, was von vielen braven Richtern mutmaßlich gern akzeptiert würde – schon im AMG-Paragrafen zum Auskunftsanspruch heißt es, dass ein solcher insoweit nicht bestehe, „als die Angaben auf Grund gesetzlicher Vorschriften geheim zu halten sind oder die Geheimhaltung einem überwiegenden Interesse des pharmazeutischen Unternehmers oder eines Dritten entspricht“.
Das ist selbstverständlich kein Selbstläufer und immer noch Abwägungssache, doch wie viel Vertrauen in die Richterschaft ist im besten Deutschland angebracht? Wie Rechtsanwalt Ulbrich schon anmerkte: „Dazu bedarf es einfach mal Richter, die das Zivilprozessrecht strikt zur Anwendung bringen.“ Solche wird es geben. Aber sitzen sie bei den Prozessen vor, wo sie gebraucht werden?
So erfreulich also jeder Teilerfolg vor Gericht sein mag: Die Realität der letzten Jahre hat vielen Menschen zu Recht einen gewissen Zynismus „eingeimpft“. Trotzdem stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt. Jede Information, die die Hersteller herausgeben, könnte für die weitere Aufarbeitung bedeutend sein und diese weiter voranbringen. Und jeder juristische Erfolg gibt widerständigen Anwälten wie Tobias Ulbrich mehr Möglichkeiten an die Hand, für ihre Mandanten zu kämpfen. In Summe zeigt sich: Die Schlacht ist noch nicht gewonnen. Aber sie ist auch noch lange nicht verloren.
Fund von Cannabis und Dopingmitteln bei Verkehrskontrolle in Delmenhorst
Delmenhorst (ots) – Ein junger Mann wurde am Mittwoch, den 15. April 2026, gegen 19:40 Uhr von der Polizei kontrolliert, nachdem er ohne angebrachte Kennzeichen mit einem Motorrad durch die Arthur-Fitger-Straße gefahren war.
Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Motorrad trotz fehlender Kennzeichen ordnungsgemäß zugelassen war. Der 21-jährige Fahrer machte jedoch einen berauschten Eindruck. Ein durchgeführter Test ergab einen möglichen Einfluss von THC. Der junge Mann musste die Beamten zur Entnahme einer Blutprobe zur Dienststelle begleiten, wo er zuvor durchsucht wurde. Dabei entdeckten die Beamten 56 Gramm Cannabisprodukte sowie Tabletten, die sehr wahrscheinlich Anabolika waren.
Gegen den 21-Jährigen wird nun wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz sowie wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt. Alle beschlagnahmten Substanzen wurden sichergestellt.
Mann hantiert mit Softair-Waffe im Zug und löst Bundespolizeieinsatz aus
Bremen (ots) – Ein junger Mann hat am Mittwochvormittag in einem ICE mit einer täuschend echt aussehenden Softair-Waffe einen Einsatz der Bundespolizei am Uelzener Bahnhof ausgelöst.
Tatablauf
Um 09:12 Uhr beobachteten andere Reisende im ICE 2288 auf der Fahrt nach Hamburg Hbf., wie der 21-Jährige die Softair-Waffe hervorholte und damit an seinem Sitzplatz hantierte. Die Zeugen informierten das Zugpersonal, das umgehend die Bundespolizei alarmierte und den Zug im Bahnhof Uelzen außerplanmäßig stoppte.
Beteiligte und deren Beschreibung
Als der ICE gegen 09:27 Uhr in Uelzen einfuhr, warteten bereits Einsatzkräfte der Bundespolizei. Anhand einer Personenbeschreibung, der Wagennummer und des Sitzplatzes identifizierten sie den 21-Jährigen, begleiteten ihn aus dem Zug und sprachen mit ihm. Der junge Mann aus Solingen erklärte, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass andere Reisende sich durch die Softair-Waffe bedroht fühlen könnten. Reumütig händigte er die Anscheinswaffe aus und begleitete die Beamten zur Bundespolizeiwache.
Folgen und Ermittlungsstand
Der ICE konnte seine Fahrt nach Hamburg mit Verspätung fortsetzen. Gegen den 21-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Führens von Anscheinswaffen eingeleitet. Er muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
Freie Ärzteschaft kritisiert geplante Einschnitte in der ambulanten Medizin
Essen/Hamburg (ots) – Die Freie Ärzteschaft e.V. äußert Kritik an den geplanten Einschnitten in der ambulanten Medizin durch Gesundheitsministerin Warken und warnt vor negativen Folgen für die Patientenversorgung.
Ärztemangel und Wartezeiten
Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft e.V., beschreibt den Ärztemangel und die zunehmenden Wartezeiten auf Arzttermine als ein bundesweites Problem. Er betont, dass die politischen Maßnahmen, die Warken plant, diese Probleme verschärfen werden. Dietrich mahnt an, dass viele Ärztinnen und Ärzte ihre wöchentlichen Arbeitszeiten für Kassenpatienten reduzieren und mehr privatärztliche Tätigkeiten anbieten werden. Diese Entwicklungen würden von den Verantwortlichen jedoch nicht offen kommuniziert.
Unterfinanzierung der ambulanten Medizin
Dietrich weist auf die eklatante Unterfinanzierung der ambulanten Medizin hin. Er erklärt, dass die Patienten entscheiden müssen, wie viel ihnen eine qualitativ hochwertige und zeitnahe Behandlung wert ist. „In der Regel ist jedenfalls eine ordentliche Medizin deutlich unterhalb von Tierarzthonoraren nicht möglich“, so Dietrich.
Kostentreiber werden geschont
Dietrich kritisiert weiter, dass die Finanzprobleme der Krankenkassen nicht adäquat angegangen werden. Er schlägt vor, dass versicherungsfremde Leistungen insbesondere für Bürgergeldbezieher aus dem Staatshaushalt finanziert werden sollten. Aktuell würden stattdessen Arztpraxen und Psychotherapeuten belastet, während die Pharmaindustrie profitiere.
Wirtschaftliche Situation der ambulanten Medizin
Dietrich stellt klar, dass die ambulante Medizin in Deutschland kein Kostentreiber ist. Seit Jahrzehnten würden 97 % aller Krankheitsfälle mit nur 16 Prozent der Kassenausgaben behandelt. Eine weitere Unterfinanzierung gefährde die Qualität der medizinischen Versorgung für gesetzlich Versicherte.
Geplante Notdienstreform
Dr. Silke Lüder, stellvertretende Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, äußert Bedenken bezüglich des von Warken vorgeschlagenen 24-Stunden-Notdienstes. Sie sieht dafür keinen Bedarf und mangelnde personelle Mittel. Lüder befürchtet, dass viele Doppelbehandlungen die Folge sein könnten, da Patienten vom Notdienst in die Regelversorgung überwiesen werden müssten.
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) setzt sich für die Unabhängigkeit des Arztberufs und die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht ein. Der Verband wurde 2004 gegründet und vertritt vor allem niedergelassene Haus- und Fachärzte.
Fast 780.000 Inkassoaufträge in vier Jahren: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk lässt offene Beiträge inzwischen massenhaft von privaten Firmen eintreiben. Die JUNGE FREIHEIT kennt das ganze Ausmaß.
Hildesheim (ots) – In Hildesheim haben am 15. April 2026 in Halle 39 675 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter ihren Diensteid abgelegt.
Die Vereidigung fand im Beisein von Angehörigen, Gästen aus Politik und Polizei sowie Vertretern der Kommunen statt und wurde musikalisch vom Polizeiorchester Niedersachsen begleitet. Mit dem Eid verpflichteten sich die Anwärterinnen und Anwärter auf das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung.
Die Vereidigten gehören zu zwei Studienjahrgängen: BA 27/25, Beginn 1. September 2025, und BA 28/26, Beginn 1. März 2026. BA 27/25 umfasst 474 Studierende (224 weiblich, 250 männlich, 71 mit Migrationshintergrund, 8 Spitzensportler), BA 28/26 201 Studierende (91 weiblich, 110 männlich, 34 mit Migrationshintergrund, 0 Spitzensportler).
Die Anwärterinnen und Anwärter absolvieren ein dreijähriges Bachelorstudium an den Studienorten der Polizeiakademie Niedersachsen. Neben rechtlichen Grundlagen und Einsatzlehre gehören Kommunikation, Teamarbeit und der verantwortungsvolle Umgang mit Befugnissen zur Ausbildung. Spitzensportlerinnen und -sportler erhalten individuelle Studienpläne, um Training und Wettkämpfe mit dem Studium zu vereinbaren.
Bildunterschrift: Ein besonderer Tag – gemeinsam mit Familie und Freunden wird dieser besondere Moment gefeiert.
Original-Content: Polizeiakademie Niedersachsen, übermittelt durch news aktuell
Göttingen (ots) – Bei erneuten Kontrollen in zehn Göttinger Kiosken und Tabakläden stellten Behörden in der zweiten Märzhälfte zahlreiche Verstöße fest und leiteten mehrere Ermittlungsverfahren ein.
Finanzamt Göttingen, Stadt Göttingen, Hauptzollamt Braunschweig, das Veterinäramt für Stadt und Landkreis Göttingen und die Göttinger Polizei führten die gezielten Überprüfungen fort, um den illegalen Verkauf von Vapes an Jugendliche und damit zusammenhängende Rechtsverstöße zu unterbinden.
Bei der Aktion prüften die Einsatzkräfte zehn Gewerbebetriebe. Einige Läden hatten zuvor in sozialen Medien mit THC-haltigen Vapes geworben; Besitz und Verkauf solcher Produkte verstoßen gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Bereits bei früheren Kontrollen waren ähnliche Verstöße festgestellt worden.
Die Behörden fanden und beschlagnahmten 22 Dosen Nikotin-Pouches, 222 Vapes, 41 als illegal eingestufte Vapes, vier THC-Vapes, 99 sonstige Cannabisprodukte wie Joints und Saatgut sowie eine Druckluftwaffe.
Es wurden Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Verstößen gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, das Jugendschutzgesetz, Lebensmittelrecht, gewerbsmäßiger Steuerhehlerei und -hinterziehung sowie das Waffengesetz eingeleitet. Die Stadt Göttingen untersagte einem Betrieb noch am selben Tag teilweise den Verkauf von Tabakprodukten. Finanzamt, Veterinäramt und Hauptzollamt prüfen eigene Verfahren; die Ermittlungen dauern an.
Polizeioberkommissar Dennis Kaltner, der den Einsatz leitete, betonte die Gefährdung durch nicht überwachte Inhaltsstoffe, hohen Nikotingehalt, teils vorhandene synthetische Cannabinoide sowie die an Kinder gerichtete Gestaltung mit bunten Designs und LEDs; deshalb arbeiteten die Behörden eng und konsequent zusammen und kündigten weitere Kontrollen an.
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Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg starten gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle für Massendelikte
Hamburg (ots) – Die gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle (GEBS) von Polizei und Staatsanwaltschaft nimmt am 15. April 2026 im Probebetrieb ihre Arbeit auf, um Verfahren zu sogenannten Massendelikten künftig gemeinsam und zielgerichtet zu bearbeiten.
Die GEBS ist Ergebnis einer Arbeitsgruppe, die Kriterien und Standards für die gemeinsame Bewertung von Verfahren aus dem Bereich der Massenkriminalität erarbeitet hat. Zu den genannten Massendelikten zählen unter anderem Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigung und Hausfriedensbruch. Neu eingehende Strafverfahren sollen nicht mehr getrennt, sondern gemeinsam geprüft und nach festgelegten Standards sofort über das weitere Vorgehen entschieden werden, etwa durch Zusammenführung mehrerer Verfahren, schnellere Entscheidungen über Strafbefehlsanträge oder Anklageerhebungen sowie gegebenenfalls frühzeitige Einstellungen.
Als Ziele nennt die GEBS eine schnellere Strafverfolgung und Verfahrenserledigung, die Vermeidung von Doppelarbeit sowie die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgungsbehörden und den Rechtsstaat. Die räumliche Bündelung soll Abstimmungen erleichtern und Verfahrensabläufe beschleunigen.
Im Pilotbetrieb arbeiten insgesamt 56 Mitarbeitende unter einem Dach zusammen: 40 Mitarbeitende der Polizei, darunter Entscheiderinnen und Entscheider sowie Kriminalassistentinnen und Kriminalassistenten, und 16 Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft, darunter Dezernentinnen und Dezernenten sowie Servicekräfte. Die Hamburger Polizei rechnet damit, rund 35.000 Verfahren jährlich aus dem entsprechenden Deliktskatalog in die GEBS zu steuern. Der Probebetrieb ist zunächst für mindestens ein Jahr geplant und soll im Anschluss evaluiert werden.
Innensenator Andy Grote hob hervor, dass Polizei und Staatsanwaltschaft nun „an zwei Seiten des gleichen Schreibtisches“ zusammenarbeiten, um Effizienz zu erhöhen und Doppelarbeit zu vermeiden; Justizsenatorin Anna Gallina betonte, dass die räumliche Nähe Abstimmungen vereinfache und Ermittlungen schneller abgeschlossen werden sollen. Polizeipräsident Falk Schnabel bezeichnete die Zusammenarbeit als bundesweit einmalig und für die Kriminalitätsbekämpfung in Hamburg wirkungsvoll. Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich betonte, dass die elektronische Akte und strukturierte Abläufe bessere Arbeitsergebnisse ermöglichen sollen und der erhoffte Effizienzgewinn ohne zusätzlichen Personalaufwand eintreten solle.
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Hamburg (ots) – Die OTTO DÖRNER Gruppe stellt ihren Geschäftsbereich Mineralik zukunftsorientiert auf. Ab sofort trägt die OTTO DÖRNER Kies und Umwelt Mecklenburg GmbH & Co. KG den neuen Namen OTTO DÖRNER Mineralik GmbH & Co. KG, und der Rechtssitz des Unternehmens wird nach Hamburg verlegt.
Umbenennung und Klarheit
Mit dieser Umbenennung schafft das Unternehmen eine klare inhaltliche Zuordnung seines Leistungsportfolios und stärkt ein einheitliches Markenbild innerhalb der OTTO DÖRNER Gruppe.
Position/Zitate
„Der neue Name macht deutlich, wofür wir stehen: mineralische Rohstoffe (primär und sekundär), verlässliche Ver- und Entsorgung sowie nachhaltige Lösungen für die Bauwirtschaft“, erklärt die Geschäftsführung der OTTO DÖRNER Gruppe.
Neue Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der OTTO DÖRNER Mineralik GmbH & Co. KG übernehmen künftig Steffen Korwand, Steffi von Malottky und Michael von Malottky. Sie bringen langjährige Erfahrung und hohe fachliche Kompetenz mit und setzen neue Impulse für die Weiterentwicklung des Geschäftsbereichs.
Marktposition
Mit 20 Standorten in Norddeutschland ist OTTO DÖRNER im Bereich der Mineralik gut aufgestellt und kann seine Kunden zuverlässig bedienen. Die Umbenennung trägt dazu bei, diese Stärke nach außen hin klar sichtbar zu machen.
Kontinuität für Kunden
Für die Kunden bleibt alles unverändert: Ansprechpartner, Abläufe und das Leistungsversprechen bleiben bestehen. Einzig die Firmierung und der Rechtssitz ändern sich.
Über OTTO DÖRNER
OTTO DÖRNER hat sich auf die Recycling und Entsorgung von Abfällen spezialisiert und liefert wiederaufbereitete Materialien sowie nachhaltig produzierte Naturbaustoffe. Das Unternehmen hat sich in den Bereichen Entsorgung, Recycling, Kies und Sand sowie Deponiebetrieb zu einem führenden privaten Unternehmen in Norddeutschland entwickelt. Als Familienunternehmen mit über 1.200 Mitarbeiter:innen steht OTTO DÖRNER seit mehr als 95 Jahren für hanseatische Kaufmannstradition und Innovationsfreude.
Mehrere Sachbeschädigungen an Fahrzeugen in Bremerhaven
Bremerhaven (ots) – In der Nacht zu Sonntag, dem 12. April, kam es in Bremerhaven-Geestemünde zu mehreren Sachbeschädigungen an geparkten Autos.
Tatablauf
Nach bisherigen Erkenntnissen beschädigten zwei Personen im Alter von 17 und 22 Jahren die Außenspiegel von insgesamt 13 abgestellten Pkw. Ein aufmerksamer Zeuge beobachtete, wie die Beschädigungen vorgenommen wurden, und informierte sofort die Polizei.
Beteiligte und Ermittlungsstand
Im Zuge der umgehend eingeleiteten Nahbereichsfahndung konnten die beiden Tatverdächtigen in der Schillerstraße festgestellt werden. Die Polizei leitete persönliche Strafverfahren wegen Sachbeschädigung ein. Die Ermittlungen dauern derzeit an.
In Anbetracht des Beschlusses der Linken Niedersachsen zum Nahost-Konflikt, der am Wochenende auf dem Parteitag der Linken in Hannover-Mühlenberg gefasst worden ist, fordert die AfD-Stadtratsfraktion von der Celler Fraktion im Stadtrat „Die Linke“ ein klares Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und öffentliche Distanzierung von dem Parteibeschluss des Landesverbandes. In diesem Beschluss mit der Überschrift „Die Linke Niedersachsen lehnt den heute real existierenden Zionismus ab“ werfe die Linke der israelischen Regierung vor, sie betreibe den „Genozid“ im Gazastreifen und in „Israel und den besetzten Gebieten“ herrsche „Apartheid“. Mit diesem Beschluss, der auch von Antisemitismus-Beauftragten Gerhard Wegner als „ein Angriff auf die Existenz des Staates Israel“ gedeutet werde, zeigt die Linke Niedersachen öffentlich ihr wahres Gesicht – die stehe klar und deutlich nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Daher verlangt die AfD-Stadtratsfraktion von der Fraktion die Linke im Rat der Stadt Celle klare öffentliche Distanzierung von dem Parteibeschluss des Landesverbandes der Linken Niedersachsen und ein klares Bekenntnis zum Existenzrecht Israels. „Wir hoffen“, so die AfD-Fraktion, „dass die anderen Parteien und Gruppen im Rat diesen Beschluss genauso wie wir verurteilen und die gleichen Forderungen an die Fraktion die Linke stellen.“
DPolG Niedersachsen: Verfassungsschutz und Polizei im Kampf gegen rechte und linke Gewalt stärken
Hannover – Der Anstieg rechtsmotivierter Gewalt in Deutschland wird von der DPolG Niedersachsen als besorgniserregend angesehen. Er zeigt eine alarmierende Tendenz, die unser gesellschaftliches Klima belastet. Gleichzeitig muss auch die Bedrohung durch linksmotivierte Gewalt im Fokus bleiben, weil beide Formen des Extremismus den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Werte unserer Demokratie gefährden.
Das kürzlich veröffentlichte Urteil gegen die linksextremistische Lina Engel, das jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt hat, verdeutlicht die Notwendigkeit, jegliche Form von Extremismus mit aller Konsequenz zu verfolgen. Der BGH hat klarstellend betont, dass linke und rechte Straftaten gleichermaßen verwerflich sind und eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesellschaft darstellen.
Patrick Seegers, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen, äußerte: „Die Ränder des politischen Spektrums dürfen nicht die Mitte dominieren und dadurch unsere Demokratie untergraben. Es ist an der Zeit, dass die demokratische Gesellschaft für ihre Werte einsteht, die uns vereinen. Jeglicher Extremismus hat keinen Platz in unserem Land.“ Seegers betonte auch: „Wir müssen den Blick weiterhin schärfen, statt auf beiden Augen blind zu sein.“
Notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus
Um diesen Herausforderungen effektiv begegnen zu können, ist es unerlässlich, dass die Ermittlungsbehörden mehr Personal, Kompetenz und rechtliche Möglichkeiten erhalten. Nur so können wir sowohl auf die akuten Bedrohungen reagieren als auch präventiv gegen diese gefährlichen Ideologien angehen.
Zu den notwendigen Maßnahmen zählen:
Erhöhung der personellen Ressourcen in den Sicherheitsbehörden, um intensivierte Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen.
Ausbildung und Fortbildung der Einsatzkräfte, um die Sensibilität für extremistische Bedrohungen zu schärfen – sowohl von rechts als auch von links.
Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine schnellere und effektivere Verfolgung extremistischer Straftaten sicherzustellen.
Seegers fordert abschließend: „Niemand braucht jetzt politische Moralisten. Was wir benötigen, ist solide Politik, mit dem Willen, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen und dadurch unsere Demokratie zu stärken. Nur durch ein gemeinsames Handeln können wir Extremismus in jeglicher Form entschlossen entgegentreten.“